Reduzierung Arbeitszeit "auf Rezept"?
23.01.2013 17:52
Hallo Mädels,
ich habe seit einigen Tagen das Problem, dass ich ab Mittags arges Bauchdrücken bekomme (habe einen typischen Schreibtischjob) und dann echt nicht mehr sitzen kann.
Ich weiß, dass es Teil-Beschäftigungsverbote gibt und so bin ich heute zum FA und habe ihm das Problem geschildert.
Er wollte mich krankschreiben, das wollte ich aber nicht, weil ich noch meine Vertretung einlernen muss (habe noch 2 1/2 Wochen, dann Urlaub und dann schon MuSchu). Ich habe ihn dann halt gefragt wegen der Stundenreduzierung und er meinte "Kein Problem", hämmerte auf seine PC-Tasten und gab mir dann einen Schriebs mit den Worten "Das geben Sie Ihrem Arbeitgeber und dann brauchen sie nur noch 4 Stunden täglich arbeiten".
Blöderweise habe ich mir den Schriebs erst Zuhause angesehen und jetzt ist in der Praxis natürlich niemand mehr.
Es ist ein Rezeptvordruck (dieses normale rosa Formular) und unten steht der Text "Frau xy ist in der 29. SSW und leidet zunehmend unter drückenden Bauchschmerzen, so dass eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden medizinisch dringend ratsam ist."
Ein richtiges Beschäftigungsverbot sieht wohl anders aus und ich frage mich, ob das so reicht? Es ist auch kein Zeitraum angegeben. Gilt das jetzt automatisch bis zum MuSchu? Hat jemand von euch mal etwas ähnliches erhalten?
Ich frage mich auch, ob es finanzielle Auswirkungen hat? Bei einem BV bekommt man ja volles Gehalt, gilt das jetzt auch?
ich habe seit einigen Tagen das Problem, dass ich ab Mittags arges Bauchdrücken bekomme (habe einen typischen Schreibtischjob) und dann echt nicht mehr sitzen kann.
Ich weiß, dass es Teil-Beschäftigungsverbote gibt und so bin ich heute zum FA und habe ihm das Problem geschildert.
Er wollte mich krankschreiben, das wollte ich aber nicht, weil ich noch meine Vertretung einlernen muss (habe noch 2 1/2 Wochen, dann Urlaub und dann schon MuSchu). Ich habe ihn dann halt gefragt wegen der Stundenreduzierung und er meinte "Kein Problem", hämmerte auf seine PC-Tasten und gab mir dann einen Schriebs mit den Worten "Das geben Sie Ihrem Arbeitgeber und dann brauchen sie nur noch 4 Stunden täglich arbeiten".
Blöderweise habe ich mir den Schriebs erst Zuhause angesehen und jetzt ist in der Praxis natürlich niemand mehr.
Es ist ein Rezeptvordruck (dieses normale rosa Formular) und unten steht der Text "Frau xy ist in der 29. SSW und leidet zunehmend unter drückenden Bauchschmerzen, so dass eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden medizinisch dringend ratsam ist."
Ein richtiges Beschäftigungsverbot sieht wohl anders aus und ich frage mich, ob das so reicht? Es ist auch kein Zeitraum angegeben. Gilt das jetzt automatisch bis zum MuSchu? Hat jemand von euch mal etwas ähnliches erhalten?
Ich frage mich auch, ob es finanzielle Auswirkungen hat? Bei einem BV bekommt man ja volles Gehalt, gilt das jetzt auch?
23.01.2013 18:13
bei einem Beschäftigungsverbot kann man dich komplett 8std wegnehmen oder eben auf 4Std verkürzt arbeiten lassen.
Da du ja nicht krank machen wolltest, wäre in dem Falle auch kein volles BV drin gewesen, weil dann hättest die neue auch nicht anlernen können.
Also nur noch halbtags.
Und nein finanziell wird es dir nicht schlechter gehen. Du bekommst trotzdem das volle Gehalt, 100%, weiterhin von deinem Ag. Der wiederrum holt sich das ich glaub von der KK wieder.
Das einzige was du Einbußen hast sind Feiertags-/Wochenendzuschläge, bezahlte Überstunden oder dergleichen.
Da du ja nicht krank machen wolltest, wäre in dem Falle auch kein volles BV drin gewesen, weil dann hättest die neue auch nicht anlernen können.
Also nur noch halbtags.
Und nein finanziell wird es dir nicht schlechter gehen. Du bekommst trotzdem das volle Gehalt, 100%, weiterhin von deinem Ag. Der wiederrum holt sich das ich glaub von der KK wieder.
Das einzige was du Einbußen hast sind Feiertags-/Wochenendzuschläge, bezahlte Überstunden oder dergleichen.
23.01.2013 18:16
red mal mit deiner Perso, ob die das so akzeptieren (bei vollem lohnausgleich, logischerweise). Ansonsten druck dir diese Vorlage einfach aus und lass den Doc das ausfüllen:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18 779/Aertzliches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgebe r.pdf?command=downloadContent&filename=Aertzli ches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgeber.pdf
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18 779/Aertzliches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgebe r.pdf?command=downloadContent&filename=Aertzli ches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgeber.pdf
23.01.2013 18:19
Zitat von Ladybird686:
bei einem Beschäftigungsverbot kann man dich komplett 8std wegnehmen oder eben auf 4Std verkürzt arbeiten lassen.
Da du ja nicht krank machen wolltest, wäre in dem Falle auch kein volles BV drin gewesen, weil dann hättest die neue auch nicht anlernen können.
Also nur noch halbtags.
Und nein finanziell wird es dir nicht schlechter gehen. Du bekommst trotzdem das volle Gehalt, 100%, weiterhin von deinem Ag. Der wiederrum holt sich das ich glaub von der KK wieder.
Das einzige was du Einbußen hast sind Feiertags-/Wochenendzuschläge, bezahlte Überstunden oder dergleichen.
Danke dir.
Mich macht halt nur stutzig, dass es auf einem Rezeptvordruck geschrieben ist. Ich dachte, da würde so richtig "Teil-Beschäftigungsverbot" oder so drüber stehen.
Muss ich wohl mal abwarten, ob das meinem AG morgen zu reicht
23.01.2013 18:21
Zitat von Sommerlich:
red mal mit deiner Perso, ob die das so akzeptieren (bei vollem lohnausgleich, logischerweise). Ansonsten druck dir diese Vorlage einfach aus und lass den Doc das ausfüllen:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18 779/Aertzliches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgebe r.pdf?command=downloadContent&filename=Aertzli ches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgeber.pdf
Dankeschön!
23.01.2013 18:51
bitteschön
hab auch erst eines bekommen und meine Perso-Chefin hatte mir das mal erklärt mit den Std. etc.
hab auch erst eines bekommen und meine Perso-Chefin hatte mir das mal erklärt mit den Std. etc.
23.01.2013 19:05
Zitat von Ladybird686:
bitteschön![]()
hab auch erst eines bekommen und meine Perso-Chefin hatte mir das mal erklärt mit den Std. etc.
Gehst du jetzt auch nur noch für 4 Stunden?
23.01.2013 19:28
ne hab volles BV.
Hatte den schriebs aber auch gesehen von meiner Fa und dacht mir auch so "was mehr gibts und isses nicht?!" aber alles im grünen
Und dort hätte sie eben auch eintragen können das ich 4std arbeiten geh. aber ging ja leider nicht
Hatte den schriebs aber auch gesehen von meiner Fa und dacht mir auch so "was mehr gibts und isses nicht?!" aber alles im grünen
Und dort hätte sie eben auch eintragen können das ich 4std arbeiten geh. aber ging ja leider nicht
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