Mütter- und Schwangerenforum

Resturlaub nach der Schwangerschaft

Freakylikeme
71 Beiträge
30.07.2017 20:58


Hallo ihr lieben. Ich werde Montag werde ich eingeleitet.

Mein Mutterschutz fing am 10.06 an
und würde, wenn er wirklich am Montag dem 31.7. kommen würde am 25.9. enden.
Ich habe einen Jahresurlaub von 24 Tagen.
Ende November 2016 wurde ich aufgrumd von extremer SS-Übelkeit krankgeschrieben.
Und ging anschließend in BV bis 9.6.17.
Ich habe aus 2016 noch 4 Urlaubstage aus dem Dezember.

Ich werde 1 Jahr in Elternzeit gehen.
Wieviel Tage Urlaub stehen mir für 2018 noch zu? Ich komm mit dem rechnen nicht klar. Vllt ist ja bei euch jemand bei der mir helfen kann.

Ich bin auf folgende Rechnung gekommen:

4 Tage Rest, 18 Tage in 2017 (da bis September Urlaubsanspruch) und 12 in 2018, da ab Juli Urlaubsanspruch

Liebe Grüße...

Sind zusammen 34 Tage.
Umi
Umi
43298 Beiträge
30.07.2017 22:07
Vorausgesetzt du darfst deine Urlaubstage von Jahr zu Jahr mitnehmen. Ist das der Fall?
Gibt ja auch Betriebe da verfällt der Urlaub wenn er nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgejahres eingereicht / genommen wurde.
Klär es mit deinem Arbeitgeber ab. Evtl wäre die Zeit auszahlen lassen eine Möglichkeit die Tage nicht zu verlieren.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
30.07.2017 22:12
Zitat von Umi:

Vorausgesetzt du darfst deine Urlaubstage von Jahr zu Jahr mitnehmen. Ist das der Fall?
Gibt ja auch Betriebe da verfällt der Urlaub wenn er nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgejahres eingereicht / genommen wurde.
Klär es mit deinem Arbeitgeber ab. Evtl wäre die Zeit auszahlen lassen eine Möglichkeit die Tage nicht zu verlieren.

In dem Fall verfällt er aber nicht da er nicht genommen werden konnte. Er muss halt dann bis zu dem Verfall Termin (bei uns tatsächlich der 31.12.) genommen werden. Ich durfte ihn nach K2 bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen da ich sonst das gesamte Jahr nicht mehr gekommen wäre.
Umi
Umi
43298 Beiträge
30.07.2017 22:16
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Umi:

Vorausgesetzt du darfst deine Urlaubstage von Jahr zu Jahr mitnehmen. Ist das der Fall?
Gibt ja auch Betriebe da verfällt der Urlaub wenn er nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgejahres eingereicht / genommen wurde.
Klär es mit deinem Arbeitgeber ab. Evtl wäre die Zeit auszahlen lassen eine Möglichkeit die Tage nicht zu verlieren.

In dem Fall verfällt er aber nicht da er nicht genommen werden konnte. Er muss halt dann bis zu dem Verfall Termin (bei uns tatsächlich der 31.12.) genommen werden. Ich durfte ihn nach K2 bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen da ich sonst das gesamte Jahr nicht mehr gekommen wäre.


Ja,aber der aus 2016 würde wahrscheinlich verfallen bis Juli 2018
sunrisefranzi
3817 Beiträge
30.07.2017 22:34
Zitat von Umi:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Umi:

Vorausgesetzt du darfst deine Urlaubstage von Jahr zu Jahr mitnehmen. Ist das der Fall?
Gibt ja auch Betriebe da verfällt der Urlaub wenn er nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgejahres eingereicht / genommen wurde.
Klär es mit deinem Arbeitgeber ab. Evtl wäre die Zeit auszahlen lassen eine Möglichkeit die Tage nicht zu verlieren.

In dem Fall verfällt er aber nicht da er nicht genommen werden konnte. Er muss halt dann bis zu dem Verfall Termin (bei uns tatsächlich der 31.12.) genommen werden. Ich durfte ihn nach K2 bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen da ich sonst das gesamte Jahr nicht mehr gekommen wäre.


Ja,aber der aus 2016 würde wahrscheinlich verfallen bis Juli 2018

Ich habe 2015 wieder angefangen zu arbeiten und hatte Urlaub aus 2011 übrig, da ich bei K1 ins bv geschickt wurde.
vroenchen
782 Beiträge
30.07.2017 22:36
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Umi:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Umi:

Vorausgesetzt du darfst deine Urlaubstage von Jahr zu Jahr mitnehmen. Ist das der Fall?
Gibt ja auch Betriebe da verfällt der Urlaub wenn er nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgejahres eingereicht / genommen wurde.
Klär es mit deinem Arbeitgeber ab. Evtl wäre die Zeit auszahlen lassen eine Möglichkeit die Tage nicht zu verlieren.

In dem Fall verfällt er aber nicht da er nicht genommen werden konnte. Er muss halt dann bis zu dem Verfall Termin (bei uns tatsächlich der 31.12.) genommen werden. Ich durfte ihn nach K2 bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen da ich sonst das gesamte Jahr nicht mehr gekommen wäre.


Ja,aber der aus 2016 würde wahrscheinlich verfallen bis Juli 2018

Ich habe 2015 wieder angefangen zu arbeiten und hatte Urlaub aus 2011 übrig, da ich bei K1 ins bv geschickt wurde.

Das kommt aber wieder auf den AG an
Mehi08
37089 Beiträge
30.07.2017 22:52
Zitat von vroenchen:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Umi:

Zitat von sunrisefranzi:

...


Ja,aber der aus 2016 würde wahrscheinlich verfallen bis Juli 2018

Ich habe 2015 wieder angefangen zu arbeiten und hatte Urlaub aus 2011 übrig, da ich bei K1 ins bv geschickt wurde.

Das kommt aber wieder auf den AG an

Aber wenn man keine Möglichkeit hat den Urlaub zu nehmen
Ich habe noch Resttage von 2013 und meine Elternzeit endet 2019, ich war seit 2013 entweder im BV, Muschu oder Elternzeit, nirgends hätte ich die dann nehmen können
nici13
652 Beiträge
30.07.2017 23:50
Es ist nicht AG Abhängig, sondern ist gesetzlich im § 17 Abs. 2 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) geregelt. Dem nach muss der AG Urlaub der nicht vor Beginn der Elternzeit genommen werden kann, dem Laufenden oder nächsten Kalenderjahr zu rechnen.
palule
10755 Beiträge
01.08.2017 01:35
Also ich komme auf 32 Tage, denn wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst arbeitest du 2018 nicht den ganzen Juli sondern nur einen Tag. Macht Urlaubsanspruch ab August - 5x2 Tage = 10 Tage in 2018

Ausserdem würde ich nicht am 1. Geburtstag arbeiten gehen
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