Sagt mal wisst ihr....
05.07.2013 21:11
Hallo ihr lieben. . .
Ich bin jetzt erstmal für 2 Jahre in Elternzeit. . .da ich einen befristeten Vertrag hatte der bis dahin schon lange ausgelaufen ist stellt sich mir die Frage ob ich danach Arbeitslosengeld beziehen kann,falls ich bis dahin noch keinen neuen Job gefunden habe. . .kennt sich da jemand aus und kann mir eine Antwort darauf geben?
Grüße
Ich bin jetzt erstmal für 2 Jahre in Elternzeit. . .da ich einen befristeten Vertrag hatte der bis dahin schon lange ausgelaufen ist stellt sich mir die Frage ob ich danach Arbeitslosengeld beziehen kann,falls ich bis dahin noch keinen neuen Job gefunden habe. . .kennt sich da jemand aus und kann mir eine Antwort darauf geben?
Grüße
05.07.2013 21:13
Ja kannst du, insofern du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst.
Werde ab Oktober auch Alg 1 beantragen, den ab da geht mein Kleiner in die Krippe.
Werde ab Oktober auch Alg 1 beantragen, den ab da geht mein Kleiner in die Krippe.
05.07.2013 21:13
ja kannst du, allerdings brauchst du dafür ne betreuung für dein kind weil du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen musst für alg I.
wenn du nen kitaplatz oder nen platz bei ner tagesmutter hast ist das in der regel kein problem.
wenn du nen kitaplatz oder nen platz bei ner tagesmutter hast ist das in der regel kein problem.
05.07.2013 21:16
Gut zu wissen
also wenn er bis dahin in den kindergarten gehen würde ginge es ?!!!....
also wenn er bis dahin in den kindergarten gehen würde ginge es ?!!!....
05.07.2013 21:18
Zitat von Zuckerbraut:
Gut zu wissenalso wenn er bis dahin in den kindergarten gehen würde ginge es ?!!!....
Ja du musst dort 'ne Kinderbetreuung vorweisen können, ob Kiga, Krippe oder Oma ist wahrscheinlich relativ egal.
Weil sonst stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
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