Urlaub, Mutterschutz
12.11.2014 08:23
Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch während dem Mutterschutz. Mir ist klar, dass ich für die 14 Wochen die ich im Mutterschutz bin den ganz normalen Urlaubsanspruch habe.
Mein Mutterschutz beginnt Mitte Januar. Kann ich dann schon im Januar den Urlaub der mir für die ca. 3 Monate Mutterschutz zusteht nehmen oder erst nach dem Mutterschutz (bzw. nach der Elternzeit die ich am Anschluss an den Mutterschutz nehme)?
Liebe Grüße
Ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch während dem Mutterschutz. Mir ist klar, dass ich für die 14 Wochen die ich im Mutterschutz bin den ganz normalen Urlaubsanspruch habe.
Mein Mutterschutz beginnt Mitte Januar. Kann ich dann schon im Januar den Urlaub der mir für die ca. 3 Monate Mutterschutz zusteht nehmen oder erst nach dem Mutterschutz (bzw. nach der Elternzeit die ich am Anschluss an den Mutterschutz nehme)?
Liebe Grüße
12.11.2014 08:26
Das musst du mit deinem Chef abklären. Es gibt Firmen denen ist es recht so und es gibt Firmen die wollen das nicht. Ich habe zb alles nach meiner elternzeit genommen

12.11.2014 08:26
Das Frage ich mich auch
ich denke vorher, da du ihn ja sonst in diesem Jahr nicht nutzen kannst. Du kannst ja auch gleich deine vollen Urlaubstage am Anfang des Jahres nehmen, obwohl sich der Anspruch auch pro Monat aufbaut.

12.11.2014 08:26
Also du willst den urlaub aua dem Mutterschutz im anschluss an die elternzeit nehmen?
Dann musst du einen Übertragungsantrag stellen den urlaub mit ins nächste jahr nehmen zu Können
Dann musst du einen Übertragungsantrag stellen den urlaub mit ins nächste jahr nehmen zu Können

12.11.2014 08:30
Super wäre es wenn ich ihn schon vorher nehmen könnte
dann würde ich schon ab Weihnachten daheim bleiben können...

12.11.2014 08:33
Zitat von ...Teufelchen...:
Also du willst den urlaub aua dem Mutterschutz im anschluss an die elternzeit nehmen?
Dann musst du einen Übertragungsantrag stellen den urlaub mit ins nächste jahr nehmen zu Können![]()
Die Aussage ist falsch. Hat sie die Möglichkeit nicht ihren Urlaub vorher zu nehmen, weil es der Chef eben nicht erlaubt oder es
nicht geht, steht ihr der Resturlaub automatisch nach der elternzeit zu! Oder du lässt ihn ausbezahlen. Liegt aber auch an deinem Chef ob er das machen mag oder nicht
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