Mütter- und Schwangerenforum

Wann die Steuerklasse wechseln?: Mutterschaftsgeld

Anonym 1 (207303)
0 Beiträge
30.08.2021 11:22
Hallo zusammen,

irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch.
wir haben Steuerklasse 3/5. Also ich die 3, mein Mann die 5. Schon seit Jahren. Jetzt bin ich ab dem 10.09.2021 im Mutterschutz. Mein Mann hat seit dem 01.08.2021 seine Arbeit nach Elternzeit wieder aufgenommen.
Kann ich jetzt die Steuerklasse zum Oktober wechseln, damit er mehr netto hat? oder wirkt sich das auf mein Mutterschaftsgeld bzw. den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Oder bekomme ich da sicher das gleiche, wie jetzt auch, weil aus den letzten 3 Monaten berechnet wird?

Die Problematik mit dem Progressionsvorbehalt ist mir bewusst, aber nicht relevant, weil so dann einfach nur die Rückzahlung die wir erhalten ein bisschen geringer wird.

Mir geht es rein um das jetzt netto mehr haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe bereits vorab

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat und Finanzen

Feloidea
4127 Beiträge
30.08.2021 11:36
Zitat von Anonym 1 (207303):

Hallo zusammen,

irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch.
wir haben Steuerklasse 3/5. Also ich die 3, mein Mann die 5. Schon seit Jahren. Jetzt bin ich ab dem 10.09.2021 im Mutterschutz. Mein Mann hat seit dem 01.08.2021 seine Arbeit nach Elternzeit wieder aufgenommen.
Kann ich jetzt die Steuerklasse zum Oktober wechseln, damit er mehr netto hat? oder wirkt sich das auf mein Mutterschaftsgeld bzw. den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Oder bekomme ich da sicher das gleiche, wie jetzt auch, weil aus den letzten 3 Monaten berechnet wird?

Die Problematik mit dem Progressionsvorbehalt ist mir bewusst, aber nicht relevant, weil so dann einfach nur die Rückzahlung die wir erhalten ein bisschen geringer wird.

Mir geht es rein um das jetzt netto mehr haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe bereits vorab


Soweit ich weiß könnt ihr das machen und am Mutterschaftsgeld etc ändert es nichts.
sylvi75
283 Beiträge
01.09.2021 14:32
Ihr habt es bisher richtig gemacht, da mutterschaftsgeld vom Netto berechnet wird. So hast du mehr bekommen, als wenn du die 5 gehabt hättest. Wenn ihr mehr Kinder plant, würde ich es so lassen. Ansonsten könnt ihr tauschen oder 4/4 nehmen. Es handelt sich ja eh nur um Vorauszahlungen, die mit der Einkommensteuererklärung bereinigt werden.
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