Mütter- und Schwangerenforum

Zustehende Gelder

Naddel84
5873 Beiträge
02.04.2012 20:58
hallo ihr lieben ich habe eine frage,wenn ich jetzt schwanger werden würde was steht mir wann und wieviel zur Verfügung?? bin noch berufstätig bis einschließlich 30.04.12.. also diesen monat noch,danch wurde auf grund meiner fehlgeburt mein vertrag nicht verlängert naja und ab mai bekomme ich ja ALG1 und da würde ich gern mal wissen was mir da zusteht,falls ich jetzt doch wieder schwanger werden sollte.. vielen dank für eure antworten,schönen abend
Bad_but_nice
15903 Beiträge
02.04.2012 21:21
Dir steht dann ab der 12. SSW Schwangerschaftsmehrbedarf zu...
Dann noch Erstaustattungsgeld, muss du aber Beantragen
02.04.2012 21:47
darf ich fragen, warum auf Grund deiner FG der Vertrag nicht verlängert wird?wenn das der Grund ist, würde ich mich bei einem Anwalt mal informieren, ob das ein Grund sein darf.
AmSo
12252 Beiträge
02.04.2012 22:34
Zitat von -Like-a-Lady-:

Dir steht dann ab der 12. SSW Schwangerschaftsmehrbedarf zu...
Dann noch Erstaustattungsgeld, muss du aber Beantragen


Das ist aber nur bei H4 so.
Bei normalen Arbeitslosen Geld nicht
02.04.2012 23:24
Zitat von Gina1986:

Zitat von -Like-a-Lady-:

Dir steht dann ab der 12. SSW Schwangerschaftsmehrbedarf zu...
Dann noch Erstaustattungsgeld, muss du aber Beantragen


Das ist aber nur bei H4 so.
Bei normalen Arbeitslosen Geld nicht


Erstausstattun darf JEDER beantragen egal ob Hartz4 oder nicht, hab ich auch bekommen und ging arbeiten
Elisa
20106 Beiträge
02.04.2012 23:29
Für Erstausstattungshilfe darf der gesamte Haushalt nur ein bestimmtes Einkommen besitzen. Wieviel das ist, weiß ich allerdings nicht.

Wie kann denn eine FG Grund dafür sein, dass ein Vertrag nicht verlängert werden kann?
AmSo
12252 Beiträge
02.04.2012 23:30

Ich meinte eigentlich den mehr bedarf!
Erst Ausstattung ist ja ne einmal Zahlung. Nur ob man den auch bekommt ist was anderes. Man kann auch bei der Caritas noch Geld beantragen meine ich.....
Aber den mehr bedarf gibt es nur bei der arge

Zitat von LenaFC:

Zitat von Gina1986:

Zitat von -Like-a-Lady-:

Dir steht dann ab der 12. SSW Schwangerschaftsmehrbedarf zu...
Dann noch Erstaustattungsgeld, muss du aber Beantragen


Das ist aber nur bei H4 so.
Bei normalen Arbeitslosen Geld nicht


Erstausstattun darf JEDER beantragen egal ob Hartz4 oder nicht, hab ich auch bekommen und ging arbeiten
02.04.2012 23:49
Zitat von Elisa:

Für Erstausstattungshilfe darf der gesamte Haushalt nur ein bestimmtes Einkommen besitzen. Wieviel das ist, weiß ich allerdings nicht.

Wie kann denn eine FG Grund dafür sein, dass ein Vertrag nicht verlängert werden kann?

Ganz einfach, weil sie dann ja davon ausgehen können das sie es irgendwann
wieder versuchen wird schwanger zu werden, ergo versucht man vorher
sie "loszuwerden".
*
Ich hab sogar die Fristlose bekommen weil ich wegen meinem Krankengeld
bei den FGs beim Anwalt war (sie haben nicht gezahlt, geht vor Gericht). Die finden
immer einen Grund und wenn der Vertrag ausläuft brauchen sie keinen
angeben, der Vertrag wird nicht verlängert und fertig.
ay-ay-captain
625 Beiträge
03.04.2012 00:01
zur Diakonie caritas ect kann man gehen
schade das ich nie hin gegangen bin
Naddel84
5873 Beiträge
03.04.2012 14:42
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Elisa:

Für Erstausstattungshilfe darf der gesamte Haushalt nur ein bestimmtes Einkommen besitzen. Wieviel das ist, weiß ich allerdings nicht.

Wie kann denn eine FG Grund dafür sein, dass ein Vertrag nicht verlängert werden kann?

Ganz einfach, weil sie dann ja davon ausgehen können das sie es irgendwann
wieder versuchen wird schwanger zu werden, ergo versucht man vorher
sie "loszuwerden".
*
Ich hab sogar die Fristlose bekommen weil ich wegen meinem Krankengeld
bei den FGs beim Anwalt war (sie haben nicht gezahlt, geht vor Gericht). Die finden
immer einen Grund und wenn der Vertrag ausläuft brauchen sie keinen
angeben, der Vertrag wird nicht verlängert und fertig.
ganz genau so wars.. war wegen meiner FG 2 monate krank,dann war ich 3 wochen arbeiten und bekoam ende dezember ne magen darm grippe.. und dann habe ich februar erfahren das ich nicht übernommen werde.. jetzt bin ich ab 31. april arbeitslos mit alg 1
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