Mütter- und Schwangerenforum

Geldfrage! was bekomm ich wirklich?

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11.02.2008 19:27
Huhu Ihr lieben !

Ich hab mal wieder ein kleines Problem und dachte vielleicht könnt Ihr mir helfen

es geht um Hilfe und kosten wenn das Baby da ist

Ich bin seit 1.1.08 arbeitslos und bekomme ALG 1 geld+ALG 2

aber was passiert danach?mein mann arbeitet auf 415€ basis

also wir bekommen 312 jeder ALG 2 +Miete + 53€ schwangerschaftsmehrbedarf

von diesen 1000 werden 244€ alg 1 abgezogen und einen teil von meinem manns lohn

ab mai dann fallen dann die 53€ weg und 6 wochen vor und 4 mach et das ALg 1

nun meine frage.werden kindergeld und erziehungsgeld(elterngeld) vom arbeitslosengeld abgezogen?

wo und ab wann muss ich kinder und elterngeld beantragen?wielange steht mir das zu?weiss jemand vielleicht ob man noch irgendwo untersützung bekomm?

vielen dank für eure hilfe

LG Collchen
Putsch
26805 Beiträge
11.02.2008 19:30
bekomme auch alg 2 im moment....auf meine frage wie es denn so geldmäßig ist wenn der kleine da ist bekam ich die antwort "das wird dann alles nochmal neu berechnet"
11.02.2008 19:30
kindergeld wird bei alg 2 abgezogen, aber du bekommst für das kind ja auch 208 euro regelleistungen. das erziehungsgeld rechnen die nicht an... zumindest bei uns damals nich
11.02.2008 19:46
Zitat von PuTscH:
bekomme auch alg 2 im moment....auf meine frage wie es denn so geldmäßig ist wenn der kleine da ist bekam ich die antwort "das wird dann alles nochmal neu berechnet"


hast du beim aa schon mal deswegen nachgefragt?
11.02.2008 19:52
schau mal hier, hab es gerade rausgesucht. http://www.sozialleistungen.info/
11.02.2008 19:54
Zitat von elli:
schau mal hier, hab es gerade rausgesucht. http://www.sozialleistungen.info/


oh danke
11.02.2008 19:57
ich finde es recht interessant. http://www.sozialhilfe24.de/hartz_4.php das ist auch ganz nett
Nessie26
2563 Beiträge
11.02.2008 20:19
Zitat von Collchen30:
Huhu Ihr lieben !

Ich hab mal wieder ein kleines Problem und dachte vielleicht könnt Ihr mir helfen

es geht um Hilfe und kosten wenn das Baby da ist

Ich bin seit 1.1.08 arbeitslos und bekomme ALG 1 geld+ALG 2

aber was passiert danach?mein mann arbeitet auf 415€ basis

also wir bekommen 312 jeder ALG 2 +Miete + 53€ schwangerschaftsmehrbedarf

von diesen 1000 werden 244€ alg 1 abgezogen und einen teil von meinem manns lohn

ab mai dann fallen dann die 53€ weg und 6 wochen vor und 4 mach et das ALg 1

nun meine frage.werden kindergeld und erziehungsgeld(elterngeld) vom arbeitslosengeld abgezogen?

wo und ab wann muss ich kinder und elterngeld beantragen?wielange steht mir das zu?weiss jemand vielleicht ob man noch irgendwo untersützung bekomm?

vielen dank für eure hilfe

LG Collchen


hast du dich schon mal bei caritas erkundigt? ich war damals zwar alleinstehend als ich schwanger war, jedoch vollzeit berufstätig. ich habe 2000 (jetzt weiß ich nicht mehr, waren es mark oder euro, glaub mark) bekommen für babyausstattung. das war echt super und hat mir da schon sehr weiter geholfen. würde ich auf jeden fall mal versuchen. einfach hingehen und antrag stellen.
Janaisabel
6281 Beiträge
11.02.2008 20:40
Auch bei Hartz IV kann sie eine Babyerstlingsausstattung beantragen...etwa 4-6 Wochen vor dem ET. Ich weiß nur nicht wieviel das ist....*Schultern zuck .... Muss ich auch erst noch nachfragen
Kindergeld wird angerechnet bis auf einen gewissen Freibetrag, Erziehungsgeld aber nicht.
KG wird gezahlt bis max. 25 Jahre
EG soweit ich weiß nur noch 1 Jahr (oder irre ich mich)
Beides musst du beim AA beantragen. Da gibt es bestimmte Stellen, die das bearbeiten. Frag am besten mal nach. Die wissen bestimmt die richtigen Adressen.
Romy
551 Beiträge
11.02.2008 21:01
Wenn das Kind da ist, hat es ja auch Anspruch auf einen Regelsatz, also wird euer gesamter Familienanspruch auch neu berechnet.
11.02.2008 21:03
kindergeld wird bei der familienkasse beantragt, gehört mit zum aa, das ist richtig. aber das erziehungsgeld wird beim versorgungsamt beantragt und nicht beim aa
12.02.2008 14:29
geld für Babyausstattung hab ich schon

wollte haupsächlich wissen was passiert,wenn das baby da ist.wo ich hin muss und ab wann ich das beantragen kann
12.02.2008 15:05
Zitat von elli:
schau mal hier, hab es gerade rausgesucht. http://www.sozialleistungen.info/


Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein einkommensunabhängiges Mindestelterngeld in Höhe von € 300 pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das ALG II.

das habe ich nicht ganz verstanden
Lilli56
562 Beiträge
12.02.2008 15:13
EG soweit ich weiß nur noch 1 Jahr (oder irre ich mich)
Beides musst du beim AA beantragen. Da gibt es bestimmte Stellen, die das bearbeiten. Frag am besten mal nach. Die wissen bestimmt die richtigen Adressen.[/quote]

Es kommt darauf an....wenn du nur EIN Jahr möchtest, bekommst du 67% deines Durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate aber mindestens 300 € (gilt auch für (Langzeit)-arbeitslose).
Man kann aber auch 2 Jahre beantragen - da wird der Gesamtbetrag eben auf 24 Monate (oder z.B. 18 Monate) statt 12 Monate aufgeteilt! Achtung, man kann auch 14 Monate EG erhalten - Voraussetzung dabei - Partner bleibt mindestens 2 Monate zu Hause!
Kleiner Tipp - informiert euch doch auch mal wegen einem Landeserziehungsgeld! Manche Bundesländer zahlen so etwas noch!
LG Lilli56
Lilli56
562 Beiträge
12.02.2008 15:14
Zitat von Collchen30:
Zitat von elli:
schau mal hier, hab es gerade rausgesucht. http://www.sozialleistungen.info/


Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein einkommensunabhängiges Mindestelterngeld in Höhe von € 300 pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das ALG II.

das habe ich nicht ganz verstanden


Was genau hast du nicht verstanden????
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