Mütter- und Schwangerenforum

Fernbeziehung und Unterhaltsvorschuss, wer kennt sich aus?

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Maria123
1058 Beiträge
13.11.2021 18:31
Mir hat man gesagt, dass ich nur Anspruch auf Vorschuss habe, wenn der Vater unter 10 Tagen im Monat die Erziehung übernimmt. Heißt hat er über 10 Tage Umgang damit m Monat, bekomme ich keinen Vorschuss. Wir sind aber auch nicht mehr Zusammen
13.11.2021 18:46
Also rechtlich kenn ich mich nicht aus aber rein logisch wäre es doch komisch den Unterhaltsvorschuss zu bekommen wenn man ein Paar ist.
Wenn man es als Paar finanziell nicht schafft gibt es doch Hilfen wie Wohngeld, Kinderzuschlag etc., der Unterhalt ist doch wirklich getrennten Paaren vorbehalten?
DieW
3488 Beiträge
13.11.2021 19:01
Vielleicht hat sich was geändert,aber vor 10 Jahren war es so,dass wenn man alleine mit seinem Kind gelebt hat,man als alleinerziehend galt.
Ob in Beziehungen mit dem Kindsvater oder einem anderen Menschen war unerheblich,solange keine Bedarfsgemeinschaft entstand.
Ich war 12 Jahre mit dem Vater meiner zwei mittleren Kinder zusammen,aber in getrennten Wohnungen/Häusern und er musste immer Unterhalt zahlen und wir wurden nie als ein Haushalt berechnet.
Alleinerziehend ist auch grundsätzlich (in meinen Augen )der falsche Begriff,denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat,ist man nicht alleine.
Alleinlebend mit Kind wäre sinnvoller.
Anonym 1 (207702)
0 Beiträge
13.11.2021 19:17
Zitat von DieW:

Vielleicht hat sich was geändert,aber vor 10 Jahren war es so,dass wenn man alleine mit seinem Kind gelebt hat,man als alleinerziehend galt.
Ob in Beziehungen mit dem Kindsvater oder einem anderen Menschen war unerheblich,solange keine Bedarfsgemeinschaft entstand.
Ich war 12 Jahre mit dem Vater meiner zwei mittleren Kinder zusammen,aber in getrennten Wohnungen/Häusern und er musste immer Unterhalt zahlen und wir wurden nie als ein Haushalt berechnet.
Alleinerziehend ist auch grundsätzlich (in meinen Augen )der falsche Begriff,denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat,ist man nicht alleine.
Alleinlebend mit Kind wäre sinnvoller.


Ich habe das alleinge Sorgerecht für unser Kind.
nilou
14071 Beiträge
13.11.2021 19:20
Zitat von DieW:

Vielleicht hat sich was geändert,aber vor 10 Jahren war es so,dass wenn man alleine mit seinem Kind gelebt hat,man als alleinerziehend galt.
Ob in Beziehungen mit dem Kindsvater oder einem anderen Menschen war unerheblich,solange keine Bedarfsgemeinschaft entstand.
Ich war 12 Jahre mit dem Vater meiner zwei mittleren Kinder zusammen,aber in getrennten Wohnungen/Häusern und er musste immer Unterhalt zahlen und wir wurden nie als ein Haushalt berechnet.
Alleinerziehend ist auch grundsätzlich (in meinen Augen )der falsche Begriff,denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat,ist man nicht alleine.
Alleinlebend mit Kind wäre sinnvoller.


Nein dem kann ich nicht zustimmen, gemeinsames Sorgerecht heißt ganz sicher nicht das man nicht allein ist. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das Kind ist zu min. 95 % bei mir und zu 100 % erledige ich alle Belange des Kindes und die Erziehung allein.

Definition Alleinerziehend:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender
DieW
3488 Beiträge
13.11.2021 19:30
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Vielleicht hat sich was geändert,aber vor 10 Jahren war es so,dass wenn man alleine mit seinem Kind gelebt hat,man als alleinerziehend galt.
Ob in Beziehungen mit dem Kindsvater oder einem anderen Menschen war unerheblich,solange keine Bedarfsgemeinschaft entstand.
Ich war 12 Jahre mit dem Vater meiner zwei mittleren Kinder zusammen,aber in getrennten Wohnungen/Häusern und er musste immer Unterhalt zahlen und wir wurden nie als ein Haushalt berechnet.
Alleinerziehend ist auch grundsätzlich (in meinen Augen )der falsche Begriff,denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat,ist man nicht alleine.
Alleinlebend mit Kind wäre sinnvoller.


Nein dem kann ich nicht zustimmen, gemeinsames Sorgerecht heißt ganz sicher nicht das man nicht allein ist. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das Kind ist zu min. 95 % bei mir und zu 100 % erledige ich alle Belange des Kindes und die Erziehung allein.

Definition Alleinerziehend:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender


Da widerspreche ich auch nicht.
Es ging mir um den Begriff und den Anspruch auf Unterhalt. Und dann wäre gemeinsames Sorgerecht ja nicht alleinerziehend.
nilou
14071 Beiträge
13.11.2021 19:42
Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Vielleicht hat sich was geändert,aber vor 10 Jahren war es so,dass wenn man alleine mit seinem Kind gelebt hat,man als alleinerziehend galt.
Ob in Beziehungen mit dem Kindsvater oder einem anderen Menschen war unerheblich,solange keine Bedarfsgemeinschaft entstand.
Ich war 12 Jahre mit dem Vater meiner zwei mittleren Kinder zusammen,aber in getrennten Wohnungen/Häusern und er musste immer Unterhalt zahlen und wir wurden nie als ein Haushalt berechnet.
Alleinerziehend ist auch grundsätzlich (in meinen Augen )der falsche Begriff,denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat,ist man nicht alleine.
Alleinlebend mit Kind wäre sinnvoller.


Nein dem kann ich nicht zustimmen, gemeinsames Sorgerecht heißt ganz sicher nicht das man nicht allein ist. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das Kind ist zu min. 95 % bei mir und zu 100 % erledige ich alle Belange des Kindes und die Erziehung allein.

Definition Alleinerziehend:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender


Da widerspreche ich auch nicht.
Es ging mir um den Begriff und den Anspruch auf Unterhalt. Und dann wäre gemeinsames Sorgerecht ja nicht alleinerziehend.


Doch auch mit gemeinsamen Sorgerecht gilt man als alleinerziehend und hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Sorgerecht hat mit Unterhalt nichts zu tun.
Anonym 1 (207702)
0 Beiträge
13.11.2021 20:00
Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Anonym 1 (207702):

Zitat von MirfälltNixein:

Bei uns wäre es Afrika.. Also keine Ahnung. Bei mir ist deshalb gerade Thema ob ich den Namen des Vaters überhaupt angebe...

Also ich denke nicht das Anrufe usw. zählen. Sowas wurde ich echt noch nie gefragt. Aber wenn ihr Euch versteht und das JA eh vielleicht alles komisch berechnet, dann werdet Euch doch ohne das Amt einig, wie ihr es mit der Zahlung hinbekommt.

Das würde ich mir aber gut überlegen.. Soweit ich weiß, kannst du dann erst recht Probleme bekommen beim Vorschuss beantragen. Es ist ja wie der Name schon sagt ein VORSCHUSS und das Jugendamt möchte sein vorgestrecktes Geld ja wieder haben, bzw möchte, dass der Kindsvater selbst zahlt, sobald er dazu in der Lage ist. Da wollen die auf jeden Fall einen Namen und eine Anerkennung der Vaterschaft.

Im blödesten Fall machst du dich des Betruges schuldig, wenn du den Vater verschweigst.

Lies mal hier:

https://www.unterhalt.com/kindesunterhaltszahlunge n-aus-dem-ausland.html

Ich glaube schon, dass dein Kind Vorschuss bekommen würde.
Wichtig ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt.


Er wird sie nicht anerkennen, er wird vor der Geburt abhauen... Deshalb überlege ich gerade ob ich mir den Ärger (ja dann auch das Geld, aber dann ist es so) lieber sparen sollte.. Und ich glaube nicht, dass sie ihn bis dahin verfolgen für einen Vaterschaftstest. Aber wie gesagt, bin noch am Überlegen. Versuche gerade alle Infos einzuholen. Bei der Liste unter Deinem Link ist sein Land auf jeden Fall nirgends dabei. Also werden sie es nicht holen (so ja auch meine Info). Also wird es wohl auch keins geben. Egal ob ich den Namen angebe oder nicht. Ich hatte auch schon genug Ärger mit dem Vater meines Sohnes. Ich will das nicht nochmal.. Danke trotzdem =)

Und wie wirst Du es nun handhaben? =)


In der Liste direkt darunter nicht.
Aber Zentralafrika hat dieses UN Abkommen 1956 unterzeichnet, welches darunter erwähnt wird und Südafrika ist in dem Teil darunter genannt, wo es heißt, dass Unterhaltsforderungen nachgegangen wird, weil Deutschland es im umgekehrten Fall auch tut. Ich denke schon, dass du mit Nennung des Vaters den Vorschuss bekommen würdest und vermutlich mit weniger Problemen verbunden, als wenn du ihn nicht nennst.

Du musst dem Typ ja nicht selbst hinterherlaufen, da kümmert sich das Jugendamt für dein Kind darum. DU bist aber verpflichtet dem Jugendamt ALLE dir zum Vater bekannten Informationen zu geben.. Aber du musst wissen, was du tust.

Ich weiß nicht. Ich werd nächste Woche einfach mal direkt bei der Vorschusskasse anrufen und nachfragen, wie das jetzt ist.
13.11.2021 22:50
Also ich habe die 65 Staaten (wovon Du sprichst) gegoogelt und sein Land war nicht dabei. Auch zur Zentralafrikanischen Republik gehört es nicht. =)
Ich denke nicht das ich es angeben muss, wenn ich kein Geld vom JA haben will... Rechtlich verpflichtet ist man definitiv nicht.
Aber wie gesagt, bin noch am nachdenken. Ist ja noch viel Zeit..

Na dann berichte doch mal, bin gespannt was Sie sagen.
DieW
3488 Beiträge
14.11.2021 04:20
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Vielleicht hat sich was geändert,aber vor 10 Jahren war es so,dass wenn man alleine mit seinem Kind gelebt hat,man als alleinerziehend galt.
Ob in Beziehungen mit dem Kindsvater oder einem anderen Menschen war unerheblich,solange keine Bedarfsgemeinschaft entstand.
Ich war 12 Jahre mit dem Vater meiner zwei mittleren Kinder zusammen,aber in getrennten Wohnungen/Häusern und er musste immer Unterhalt zahlen und wir wurden nie als ein Haushalt berechnet.
Alleinerziehend ist auch grundsätzlich (in meinen Augen )der falsche Begriff,denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat,ist man nicht alleine.
Alleinlebend mit Kind wäre sinnvoller.


Nein dem kann ich nicht zustimmen, gemeinsames Sorgerecht heißt ganz sicher nicht das man nicht allein ist. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das Kind ist zu min. 95 % bei mir und zu 100 % erledige ich alle Belange des Kindes und die Erziehung allein.

Definition Alleinerziehend:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender


Da widerspreche ich auch nicht.
Es ging mir um den Begriff und den Anspruch auf Unterhalt. Und dann wäre gemeinsames Sorgerecht ja nicht alleinerziehend.


Doch auch mit gemeinsamen Sorgerecht gilt man als alleinerziehend und hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Sorgerecht hat mit Unterhalt nichts zu tun.


Na das mein ich doch die ganze Zeit .Weil oben jemand schrieb,wenn man mit dem Vater zusammen ist,fällt der Unterhalt weg.
Nur wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen lebt,als Bedarfsgemeinschaft dann fällt der Unterhalt in Form von Zahlungen weg.
Wenn man aber nicht zusamenlebt,gilt man als alleinerziehend.
Vielleicht hab ich gestern zu wirr geschrieben.
nilou
14071 Beiträge
14.11.2021 08:12
Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

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Da widerspreche ich auch nicht.
Es ging mir um den Begriff und den Anspruch auf Unterhalt. Und dann wäre gemeinsames Sorgerecht ja nicht alleinerziehend.


Doch auch mit gemeinsamen Sorgerecht gilt man als alleinerziehend und hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Sorgerecht hat mit Unterhalt nichts zu tun.


Na das mein ich doch die ganze Zeit .Weil oben jemand schrieb,wenn man mit dem Vater zusammen ist,fällt der Unterhalt weg.
Nur wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen lebt,als Bedarfsgemeinschaft dann fällt der Unterhalt in Form von Zahlungen weg.
Wenn man aber nicht zusamenlebt,gilt man als alleinerziehend.
Vielleicht hab ich gestern zu wirr geschrieben.


Nein so ist es eben auch nicht. Auch getrennt wohnende Eltern die ein Paar sind können sich die Erziehung und Pflege teilen und dann ist man eben nicht alleinerziehend und hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Alleinerziehend hat auch nicht nur was damit zu tun das man allein mit dem Kind wohnt.
DieW
3488 Beiträge
14.11.2021 08:44
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

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Doch auch mit gemeinsamen Sorgerecht gilt man als alleinerziehend und hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Sorgerecht hat mit Unterhalt nichts zu tun.


Na das mein ich doch die ganze Zeit .Weil oben jemand schrieb,wenn man mit dem Vater zusammen ist,fällt der Unterhalt weg.
Nur wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen lebt,als Bedarfsgemeinschaft dann fällt der Unterhalt in Form von Zahlungen weg.
Wenn man aber nicht zusamenlebt,gilt man als alleinerziehend.
Vielleicht hab ich gestern zu wirr geschrieben.


Nein so ist es eben auch nicht. Auch getrennt wohnende Eltern die ein Paar sind können sich die Erziehung und Pflege teilen und dann ist man eben nicht alleinerziehend und hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Alleinerziehend hat auch nicht nur was damit zu tun das man allein mit dem Kind wohnt.


Ach ,das wusste ich tatsächlich nicht.
Wie stellt man denn das dann fest?
Also im besten Fall ist der,nicht im haushaltlebende Elternteil,ja immer an der Erziehung und dem Leben des Kindes beteiligt .
Einzig wenn das Kind /die Kinder zu 50 Prozent bei beiden Elternteilen wohnen ,wäre es für mich verständlich.
Es scheint kompliziert.
nilou
14071 Beiträge
14.11.2021 08:50
Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

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Na das mein ich doch die ganze Zeit .Weil oben jemand schrieb,wenn man mit dem Vater zusammen ist,fällt der Unterhalt weg.
Nur wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen lebt,als Bedarfsgemeinschaft dann fällt der Unterhalt in Form von Zahlungen weg.
Wenn man aber nicht zusamenlebt,gilt man als alleinerziehend.
Vielleicht hab ich gestern zu wirr geschrieben.


Nein so ist es eben auch nicht. Auch getrennt wohnende Eltern die ein Paar sind können sich die Erziehung und Pflege teilen und dann ist man eben nicht alleinerziehend und hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Alleinerziehend hat auch nicht nur was damit zu tun das man allein mit dem Kind wohnt.


Ach ,das wusste ich tatsächlich nicht.
Wie stellt man denn das dann fest?
Also im besten Fall ist der,nicht im haushaltlebende Elternteil,ja immer an der Erziehung und dem Leben des Kindes beteiligt .
Einzig wenn das Kind /die Kinder zu 50 Prozent bei beiden Elternteilen wohnen ,wäre es für mich verständlich.
Es scheint kompliziert.


Man stellt es eben nur am Einzelfall fest. Und dann ist es eben auch noch eine Frage der Würdigung. Sprich es kann tatsächlich sein, das ein JA es so sieht, ein anderes so. Es muss nicht 50/50 sein.

Reine Telefonate mit einem 2 jährigen würde ich zB allein jetzt nicht als miterziehen sehen.
Anonym 1 (207702)
0 Beiträge
14.11.2021 09:36
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

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Doch auch mit gemeinsamen Sorgerecht gilt man als alleinerziehend und hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Sorgerecht hat mit Unterhalt nichts zu tun.


Na das mein ich doch die ganze Zeit .Weil oben jemand schrieb,wenn man mit dem Vater zusammen ist,fällt der Unterhalt weg.
Nur wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen lebt,als Bedarfsgemeinschaft dann fällt der Unterhalt in Form von Zahlungen weg.
Wenn man aber nicht zusamenlebt,gilt man als alleinerziehend.
Vielleicht hab ich gestern zu wirr geschrieben.


Nein so ist es eben auch nicht. Auch getrennt wohnende Eltern die ein Paar sind können sich die Erziehung und Pflege teilen und dann ist man eben nicht alleinerziehend und hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Alleinerziehend hat auch nicht nur was damit zu tun das man allein mit dem Kind wohnt.


Ich weiß was du meinst, im Endeffekt kommt es dann darauf an in wie weit der nicht im Haushalt lebende Elternteil sich dennoch finanziell oder auch tatkräftig in die Erziehung mit einbringt.

In unserem fühle ich mich schon alleinerziehend. Er ist ja de facto nicht da. Finanziell kann er uns gerade noch nicht unterstützen und die Entscheidungen des täglichen Lebens treffe auch ich allein.
Ich bringe das Kind zur Kita, zum Sport, zum Kinderarzt, zu Spieldates etc
Ich kaufe Lebensmittel, Spielzeuge, Kleidung, Windeln uns alles was sonst so anfällt.
Ich trage die Kosten für Miete, Kitaplatz, Sportverein usw alleine.
Ich entscheide auch alleine über Impfungen usw.
Ich bin es, die nachts wach ist, wenn das Kind krank ist und zu Hause bleibt, wenn es nicht in die Kita kann.

Sein Einbringen beschränkt sich derzeit auf einen gutenachtkuss via Skype und mal zwischendurch ein Telefonat, wenn das Kind ihn vermisst. Natürlich hält man mal Rücksprache über irgendetwas, aber im Endeffekt trage ja ich die Verantwortung alleine.
Und die ca 7 Tage in 2 Monaten, die er tatsächlich da ist überschreiten ja auch nicht die " normalen " alle 14 Tage Papa Wochenende Zeiten.

Also in der Erziehung entlastet fühle ich mich nicht, durch die Tatsache, dass er mindestens 1mal täglich mit dem Kind telefoniert. Da geht es überwiegend darum, dass das Kind ihn kennt und die Chance hat, trotz Entfernung eine Beziehung zu ihm aufzubauen. Und das haben wir ja auch schon so gehandhabt, bevor wir zusammen gekommen sind...

Naja, im Endeffekt wird es die Behörde entscheiden müssen und das wird wahrscheinlich mehr oder weniger nach Gutdünken sein.
DieW
3488 Beiträge
14.11.2021 09:49
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

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Nein so ist es eben auch nicht. Auch getrennt wohnende Eltern die ein Paar sind können sich die Erziehung und Pflege teilen und dann ist man eben nicht alleinerziehend und hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Alleinerziehend hat auch nicht nur was damit zu tun das man allein mit dem Kind wohnt.


Ach ,das wusste ich tatsächlich nicht.
Wie stellt man denn das dann fest?
Also im besten Fall ist der,nicht im haushaltlebende Elternteil,ja immer an der Erziehung und dem Leben des Kindes beteiligt .
Einzig wenn das Kind /die Kinder zu 50 Prozent bei beiden Elternteilen wohnen ,wäre es für mich verständlich.
Es scheint kompliziert.


Man stellt es eben nur am Einzelfall fest. Und dann ist es eben auch noch eine Frage der Würdigung. Sprich es kann tatsächlich sein, das ein JA es so sieht, ein anderes so. Es muss nicht 50/50 sein.

Reine Telefonate mit einem 2 jährigen würde ich zB allein jetzt nicht als miterziehen sehen.


Lassen wir den Beriff "alleinerziehend "mal aussen vor.
Laut Google hat man Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,wenn man ca.70 Prozent der Zeit mit dem Kind alleine lebt.
Nun reichen meinen mathematischen Kenntnisse nicht aus ,um mal eben auszurechnen,wie viele Tage das im Monat wären.

Und ich wäre echt ärgerlich gewesen,wenn mir ein Amt erzählt hätte,dass meine Kinder keinen Unterhalt bekommen,obwohl ich nachweislich alleine mit ihnen gewohnt habe.Egal ob der Vater mein Partner ist oder wir nur einen rein freundschaftlichen engen Kontakt pflegen.
Man bekommt ja auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt,nur wenn man verheiratet ist,fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Und im Fall der Ts ist es sicher noch klarer,wenn der Vater überhaupt nicht anwesend ist.

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