Mütter- und Schwangerenforum

Fernbeziehung und Unterhaltsvorschuss, wer kennt sich aus?

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nilou
14071 Beiträge
14.11.2021 09:52
Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

...


Ach ,das wusste ich tatsächlich nicht.
Wie stellt man denn das dann fest?
Also im besten Fall ist der,nicht im haushaltlebende Elternteil,ja immer an der Erziehung und dem Leben des Kindes beteiligt .
Einzig wenn das Kind /die Kinder zu 50 Prozent bei beiden Elternteilen wohnen ,wäre es für mich verständlich.
Es scheint kompliziert.


Man stellt es eben nur am Einzelfall fest. Und dann ist es eben auch noch eine Frage der Würdigung. Sprich es kann tatsächlich sein, das ein JA es so sieht, ein anderes so. Es muss nicht 50/50 sein.

Reine Telefonate mit einem 2 jährigen würde ich zB allein jetzt nicht als miterziehen sehen.


Lassen wir den Beriff "alleinerziehend "mal aussen vor.
Laut Google hat man Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,wenn man ca.70 Prozent der Zeit mit dem Kind alleine lebt.
Nun reichen meinen mathematischen Kenntnisse nicht aus ,um mal eben auszurechnen,wie viele Tage das im Monat wären.

Und ich wäre echt ärgerlich gewesen,wenn mir ein Amt erzählt hätte,dass meine Kinder keinen Unterhalt bekommen,obwohl ich nachweislich alleine mit ihnen gewohnt habe.Egal ob der Vater mein Partner ist oder wir nur einen rein freundschaftlichen engen Kontakt pflegen.
Man bekommt ja auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt,nur wenn man verheiratet ist,fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Und im Fall der Ts ist es sicher noch klarer,wenn der Vater überhaupt nicht anwesend ist.


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.
Maria123
1058 Beiträge
14.11.2021 09:56
Sachverhalt. Wenn Mütter oder Väter eine Erstausbildung machen, müssen sie keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Ein entsprechendes Urteil des OLG Braunschweig hat der BGH bestätigt. Für eine Erstausbildung ruht die Unterhaltspflicht, denn die Erstausbildung gehört zum eigenen Lebensbedarf. Selbiges gilt auch für den Unterhaltsvorschuss.
einfachmalso
2835 Beiträge
14.11.2021 10:06
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

...


Man stellt es eben nur am Einzelfall fest. Und dann ist es eben auch noch eine Frage der Würdigung. Sprich es kann tatsächlich sein, das ein JA es so sieht, ein anderes so. Es muss nicht 50/50 sein.

Reine Telefonate mit einem 2 jährigen würde ich zB allein jetzt nicht als miterziehen sehen.


Lassen wir den Beriff "alleinerziehend "mal aussen vor.
Laut Google hat man Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,wenn man ca.70 Prozent der Zeit mit dem Kind alleine lebt.
Nun reichen meinen mathematischen Kenntnisse nicht aus ,um mal eben auszurechnen,wie viele Tage das im Monat wären.

Und ich wäre echt ärgerlich gewesen,wenn mir ein Amt erzählt hätte,dass meine Kinder keinen Unterhalt bekommen,obwohl ich nachweislich alleine mit ihnen gewohnt habe.Egal ob der Vater mein Partner ist oder wir nur einen rein freundschaftlichen engen Kontakt pflegen.
Man bekommt ja auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt,nur wenn man verheiratet ist,fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Und im Fall der Ts ist es sicher noch klarer,wenn der Vater überhaupt nicht anwesend ist.


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.


Nein Unterhaltvorschuss bekommt man auch wenn man wieder mit einem neuen Partner zusammen ist..aber mit ihm nicht verheiratet...ausser er ist der leibliche Vater der Kinder dann fällt er weg...Und man bekommt ihn ja nur wenn der Vater nicht oder nicht voll Zahlungsfähig ist
DieW
3488 Beiträge
14.11.2021 10:15
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

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Zitat von DieW:

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Man stellt es eben nur am Einzelfall fest. Und dann ist es eben auch noch eine Frage der Würdigung. Sprich es kann tatsächlich sein, das ein JA es so sieht, ein anderes so. Es muss nicht 50/50 sein.

Reine Telefonate mit einem 2 jährigen würde ich zB allein jetzt nicht als miterziehen sehen.


Lassen wir den Beriff "alleinerziehend "mal aussen vor.
Laut Google hat man Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,wenn man ca.70 Prozent der Zeit mit dem Kind alleine lebt.
Nun reichen meinen mathematischen Kenntnisse nicht aus ,um mal eben auszurechnen,wie viele Tage das im Monat wären.

Und ich wäre echt ärgerlich gewesen,wenn mir ein Amt erzählt hätte,dass meine Kinder keinen Unterhalt bekommen,obwohl ich nachweislich alleine mit ihnen gewohnt habe.Egal ob der Vater mein Partner ist oder wir nur einen rein freundschaftlichen engen Kontakt pflegen.
Man bekommt ja auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt,nur wenn man verheiratet ist,fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Und im Fall der Ts ist es sicher noch klarer,wenn der Vater überhaupt nicht anwesend ist.


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.


Man bekommt auch Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem anderen Partner zusammen lebt.Nur wenn man verheiratet ist nicht.
Und klar,erst Unterhalt,aber wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann,dann der Vorschuss.

Hier ist es so.Der Vater meiner mittleren Kinder kann keinen Unterhalt zahlen,also gehen sie leer aus.Aber da sie einen Titel auf den Unterhalt haben,macht er jeden Monat Schulden auf den Titel.
Sollte ich mich von meinem Mann trennen,würden die Beiden wieder Unterhaltsvorschuss bekommen.
DieW
3488 Beiträge
14.11.2021 10:16
Zitat von einfachmalso:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

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Lassen wir den Beriff "alleinerziehend "mal aussen vor.
Laut Google hat man Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,wenn man ca.70 Prozent der Zeit mit dem Kind alleine lebt.
Nun reichen meinen mathematischen Kenntnisse nicht aus ,um mal eben auszurechnen,wie viele Tage das im Monat wären.

Und ich wäre echt ärgerlich gewesen,wenn mir ein Amt erzählt hätte,dass meine Kinder keinen Unterhalt bekommen,obwohl ich nachweislich alleine mit ihnen gewohnt habe.Egal ob der Vater mein Partner ist oder wir nur einen rein freundschaftlichen engen Kontakt pflegen.
Man bekommt ja auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt,nur wenn man verheiratet ist,fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Und im Fall der Ts ist es sicher noch klarer,wenn der Vater überhaupt nicht anwesend ist.


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.


Nein Unterhaltvorschuss bekommt man auch wenn man wieder mit einem neuen Partner zusammen ist..aber mit ihm nicht verheiratet...ausser er ist der leibliche Vater der Kinder dann fällt er weg...Und man bekommt ihn ja nur wenn der Vater nicht oder nicht voll Zahlungsfähig ist


Genau.
Ronja2014
1017 Beiträge
14.11.2021 11:46
Bei mir war es vor 13 Jahren auch so und ich hatte trotzdem Anspruch auf unterhaltsvorschuss
nilou
14071 Beiträge
14.11.2021 11:47
Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

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Lassen wir den Beriff "alleinerziehend "mal aussen vor.
Laut Google hat man Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,wenn man ca.70 Prozent der Zeit mit dem Kind alleine lebt.
Nun reichen meinen mathematischen Kenntnisse nicht aus ,um mal eben auszurechnen,wie viele Tage das im Monat wären.

Und ich wäre echt ärgerlich gewesen,wenn mir ein Amt erzählt hätte,dass meine Kinder keinen Unterhalt bekommen,obwohl ich nachweislich alleine mit ihnen gewohnt habe.Egal ob der Vater mein Partner ist oder wir nur einen rein freundschaftlichen engen Kontakt pflegen.
Man bekommt ja auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt,nur wenn man verheiratet ist,fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Und im Fall der Ts ist es sicher noch klarer,wenn der Vater überhaupt nicht anwesend ist.


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.


Man bekommt auch Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem anderen Partner zusammen lebt.Nur wenn man verheiratet ist nicht.
Und klar,erst Unterhalt,aber wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann,dann der Vorschuss.

Hier ist es so.Der Vater meiner mittleren Kinder kann keinen Unterhalt zahlen,also gehen sie leer aus.Aber da sie einen Titel auf den Unterhalt haben,macht er jeden Monat Schulden auf den Titel.
Sollte ich mich von meinem Mann trennen,würden die Beiden wieder Unterhaltsvorschuss bekommen.


Das mit zusammenleben glaube ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ich mit einem Partner zusammen wohne bin ich nicht mehr allein erziehend.

„In § 21 Absatz 3 SGB II erscheinen Alleinerziehende als „Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen“. Das können beispielsweise auch Pflegeeltern oder Großeltern sein.
Auch wenn beide Elternteile das Sorgerecht (elterliche Sorge) im juristischen Sinne innehaben, was seit dem 1. Juli 1998 in Deutschland nach einer Scheidung der Normalfall ist, hat das Kind in der Regel bei einem Elternteil den Lebensmittelpunkt. Dieser entscheidet über die alltäglichen Belange des Kindes. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Nicht verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die gemeinsame Sorge durch eine Sorgeerklärung zu erlangen. Die Beziehung zum nicht mit dem Kind lebenden Elternteil wird in der Regel durch intensive Umgangskontakte aufrechterhalten.
Lebt ein Kind zu mindestens 50 % der Zeit beim getrenntlebenden Elternteil, leben diese das so genannte „Wechselmodell“. Keiner der Elternteile ist in diesem Fall alleinerziehend.
Elternteile, in deren Haushalt noch andere volljährige Personen leben, sind in der Regel Partnerschaften mit Kindern. Hier hat zwar nur der Elternteil das juristische Sorgerecht und damit die Erziehungsverpflichtung, die anderen Personen einer solchen Mehrgenerationen- oder Stieffamilie beteiligen sich aber in der Regel an der Erziehung und Betreuung des Kindes.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender

Wobei beim Unterhaltsvorschuss alleinerziehend nicht erforderlich zu sein scheint. Es spielt anscheind nur eine Rolle das es nicht der leibliche Vater ist.

Hier in dem Fall ist es aber der leibliche Vater.
nilou
14071 Beiträge
14.11.2021 11:51
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

...


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.


Man bekommt auch Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem anderen Partner zusammen lebt.Nur wenn man verheiratet ist nicht.
Und klar,erst Unterhalt,aber wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann,dann der Vorschuss.

Hier ist es so.Der Vater meiner mittleren Kinder kann keinen Unterhalt zahlen,also gehen sie leer aus.Aber da sie einen Titel auf den Unterhalt haben,macht er jeden Monat Schulden auf den Titel.
Sollte ich mich von meinem Mann trennen,würden die Beiden wieder Unterhaltsvorschuss bekommen.


Das mit zusammenleben glaube ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ich mit einem Partner zusammen wohne bin ich nicht mehr allein erziehend.

„In § 21 Absatz 3 SGB II erscheinen Alleinerziehende als „Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen“. Das können beispielsweise auch Pflegeeltern oder Großeltern sein.
Auch wenn beide Elternteile das Sorgerecht (elterliche Sorge) im juristischen Sinne innehaben, was seit dem 1. Juli 1998 in Deutschland nach einer Scheidung der Normalfall ist, hat das Kind in der Regel bei einem Elternteil den Lebensmittelpunkt. Dieser entscheidet über die alltäglichen Belange des Kindes. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Nicht verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die gemeinsame Sorge durch eine Sorgeerklärung zu erlangen. Die Beziehung zum nicht mit dem Kind lebenden Elternteil wird in der Regel durch intensive Umgangskontakte aufrechterhalten.
Lebt ein Kind zu mindestens 50 % der Zeit beim getrenntlebenden Elternteil, leben diese das so genannte „Wechselmodell“. Keiner der Elternteile ist in diesem Fall alleinerziehend.
Elternteile, in deren Haushalt noch andere volljährige Personen leben, sind in der Regel Partnerschaften mit Kindern. Hier hat zwar nur der Elternteil das juristische Sorgerecht und damit die Erziehungsverpflichtung, die anderen Personen einer solchen Mehrgenerationen- oder Stieffamilie beteiligen sich aber in der Regel an der Erziehung und Betreuung des Kindes.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender

Wobei beim Unterhaltsvorschuss alleinerziehend nicht erforderlich zu sein scheint. Es spielt anscheind nur eine Rolle das es nicht der leibliche Vater ist.

Hier in dem Fall ist es aber der leibliche Vater.


„Sind Sie, als leibliches Elternteil, mit dem Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder verpartnert, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Sie können für Ihr Kind jedoch weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Sie mit Ihrer neuen Partnerin oder Ihrem neuen Partner nicht verheiratet oder verpartnert sind, auch wenn Sie in einem Haushalt zusammen leben. „

https://familienportal.de/familienportal/familienl eistungen/unterhaltsvorschuss

Hier ist alles gut erklärt.
DieW
3488 Beiträge
14.11.2021 12:01
Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

Zitat von nilou:

Zitat von DieW:

...


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist nicht das gleiche.

Unterhaltsvorschuss bekommt man soweit ich weis wirklich nur wenn man alleine wohnt und alleinerziehend ist. Hier geht es um Sozialleistungen die erst zum tragen kommen wenn der Unterhaltspflichtigen ausfällt. Deshalb die höhere Hürde. Erst kommt der Unterhalt, dann die „Ersatzleistung“.


Man bekommt auch Unterhaltsvorschuss,wenn man mit einem anderen Partner zusammen lebt.Nur wenn man verheiratet ist nicht.
Und klar,erst Unterhalt,aber wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann,dann der Vorschuss.

Hier ist es so.Der Vater meiner mittleren Kinder kann keinen Unterhalt zahlen,also gehen sie leer aus.Aber da sie einen Titel auf den Unterhalt haben,macht er jeden Monat Schulden auf den Titel.
Sollte ich mich von meinem Mann trennen,würden die Beiden wieder Unterhaltsvorschuss bekommen.


Das mit zusammenleben glaube ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ich mit einem Partner zusammen wohne bin ich nicht mehr allein erziehend.

„In § 21 Absatz 3 SGB II erscheinen Alleinerziehende als „Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen“. Das können beispielsweise auch Pflegeeltern oder Großeltern sein.
Auch wenn beide Elternteile das Sorgerecht (elterliche Sorge) im juristischen Sinne innehaben, was seit dem 1. Juli 1998 in Deutschland nach einer Scheidung der Normalfall ist, hat das Kind in der Regel bei einem Elternteil den Lebensmittelpunkt. Dieser entscheidet über die alltäglichen Belange des Kindes. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Nicht verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die gemeinsame Sorge durch eine Sorgeerklärung zu erlangen. Die Beziehung zum nicht mit dem Kind lebenden Elternteil wird in der Regel durch intensive Umgangskontakte aufrechterhalten.
Lebt ein Kind zu mindestens 50 % der Zeit beim getrenntlebenden Elternteil, leben diese das so genannte „Wechselmodell“. Keiner der Elternteile ist in diesem Fall alleinerziehend.
Elternteile, in deren Haushalt noch andere volljährige Personen leben, sind in der Regel Partnerschaften mit Kindern. Hier hat zwar nur der Elternteil das juristische Sorgerecht und damit die Erziehungsverpflichtung, die anderen Personen einer solchen Mehrgenerationen- oder Stieffamilie beteiligen sich aber in der Regel an der Erziehung und Betreuung des Kindes.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender

Wobei beim Unterhaltsvorschuss alleinerziehend nicht erforderlich zu sein scheint. Es spielt anscheind nur eine Rolle das es nicht der leibliche Vater ist.

Hier in dem Fall ist es aber der leibliche Vater.


Genau!
Wenn man mit dem leiblichen Vater zusammen wohnt gibt es keinen Unterhalt und keinen Vorschuss.
Lebt man mit einem Partner zusammen,der nicht der leiblichen Vater/leibliche Mutter ist bekommt man den Vorschuss,sofern der leiblichen Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann.
Sobald man verheiratet ist (mit einem anderen Partner)ist der Vorschuss weg .

Ich persönlich finde das sehr merkwürdig,denn in unserem Fall übernimmt mein Mann alle finanzielle Verpflichtungen für meine Kinder .
Aber er kann die Kinder auf seine Steuerkarte nehmen und sie sind über meinen Mann krankenversichert.
Hat also auch was Gutes.
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