Mütter- und Schwangerenforum

Frage zur MuSchaftsGeld

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jungemami-90
32 Beiträge
13.05.2014 22:01
Huhu ihr lieben..

Hab mal ne frage erst die Situation dazu:

Ich habe am 25.01.13 mein Sohn geboren und bin nun in der 27.ssw und noch in Elternzeit ( Juni dann im MuSchu.)

Wie isn das mit dem Mutterschaftsgeld in der Zeit wo ich auch nich gearbeitet habe wird das wieder so hoch sein wie beim 1.Kind oder eher nich?

Bei meiner Krankenkasse hab ich schon mal nachgefragt aber keine gescheite Antwort dazu.

Hatte jemand diese Situation schonmal?

Falls keiner mir dies antwort kann trotzdem danke schonmal
Kigalilli
2672 Beiträge
13.05.2014 22:09
Ich häng mich dran...bzw was ich weiß ist das MuScha-Geld ja immer gleich hoch.
Aber wie siehts mit dem Berechnungszeitraum für Elterngeld aus?? Weißt du das?!
13.05.2014 22:10
Zitat von jungemami-90:

Huhu ihr lieben..

Hab mal ne frage erst die Situation dazu:

Ich habe am 25.01.13 mein Sohn geboren und bin nun in der 27.ssw und noch in Elternzeit ( Juni dann im MuSchu.)

Wie isn das mit dem Mutterschaftsgeld in der Zeit wo ich auch nich gearbeitet habe wird das wieder so hoch sein wie beim 1.Kind oder eher nich?

Bei meiner Krankenkasse hab ich schon mal nachgefragt aber keine gescheite Antwort dazu.

Hatte jemand diese Situation schonmal?

Falls keiner mir dies antwort kann trotzdem danke schonmal


Hihi
ich bin mir nicht ganz sicher...aber ich bin der Meinung, dass das Elterngeld 67% vom Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt sind...
Da du ja derzeit Elterngeld beziehst werden 67% davon bestimmt unter der Mindestzahlung sein....ich denk 300€ is die Mindestgrenze

Bin mir aber ned ganz sicher

shelyra
69110 Beiträge
13.05.2014 22:15
Zitat von melli1991:

Zitat von jungemami-90:

Huhu ihr lieben..

Hab mal ne frage erst die Situation dazu:

Ich habe am 25.01.13 mein Sohn geboren und bin nun in der 27.ssw und noch in Elternzeit ( Juni dann im MuSchu.)

Wie isn das mit dem Mutterschaftsgeld in der Zeit wo ich auch nich gearbeitet habe wird das wieder so hoch sein wie beim 1.Kind oder eher nich?

Bei meiner Krankenkasse hab ich schon mal nachgefragt aber keine gescheite Antwort dazu.

Hatte jemand diese Situation schonmal?

Falls keiner mir dies antwort kann trotzdem danke schonmal


Hihi
ich bin mir nicht ganz sicher...aber ich bin der Meinung, dass das Elterngeld 67% vom Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt sind...
Da du ja derzeit Elterngeld beziehst werden 67% davon bestimmt unter der Mindestzahlung sein....ich denk 300€ is die Mindestgrenze

Bin mir aber ned ganz sicher



stimmt nicht ganz.
man bekommt nur das gleiche elterngeld wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind. danach wird anteilig berechnet. die 12 monate nach geburt des ersten kindes werden herausgenommen in der berechnung.

beispiel 18 monate auseinader:
dann werden 6 monate nach dem 1.geb des erstes kindes und 6 monate vor mutterschutz von kind 1 zur berechnung hinzugezogen.
gesplittetes elterngeld hat da keine auswirkung auf die höhe des elterngeldes.
hat man nicht gearbeitet während der 2 kinder dann gehen die monate mit 0€ in die berechnung

dazu kommt noch ein geschwisterbonus beim elterngeld. mindestens 75€ oder x% vom elterngeld (weiß grad nicht mehr wieviel das genau waren)
Kigalilli
2672 Beiträge
13.05.2014 22:17
Zitat von melli1991:

Zitat von jungemami-90:

Huhu ihr lieben..

Hab mal ne frage erst die Situation dazu:

Ich habe am 25.01.13 mein Sohn geboren und bin nun in der 27.ssw und noch in Elternzeit ( Juni dann im MuSchu.)

Wie isn das mit dem Mutterschaftsgeld in der Zeit wo ich auch nich gearbeitet habe wird das wieder so hoch sein wie beim 1.Kind oder eher nich?

Bei meiner Krankenkasse hab ich schon mal nachgefragt aber keine gescheite Antwort dazu.

Hatte jemand diese Situation schonmal?

Falls keiner mir dies antwort kann trotzdem danke schonmal


Hihi
ich bin mir nicht ganz sicher...aber ich bin der Meinung, dass das Elterngeld 67% vom Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt sind...
Da du ja derzeit Elterngeld beziehst werden 67% davon bestimmt unter der Mindestzahlung sein....ich denk 300€ is die Mindestgrenze

Bin mir aber ned ganz sicher



Aber da steht "Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit der letzten 12 Monate vor Geburt...also wäre das doch der selbe Berechnungszeitraum wie für meinen Erstgeborenen, denn da hab ich als angestellte gearbeitet und Einkommen erzieht.
EG zählt doch nicht als Einkommen, oder???
13.05.2014 22:20
Also ich dachte 67% von dem was man vor der Geburt des zweiten Babys bekommen hat....mindestens jedoch die 300€ mtl. auf ein Jahr....

Puuuh is des kompliziert mit dem Elterngeld
Kigalilli
2672 Beiträge
13.05.2014 22:23
Zitat von melli1991:

Also ich dachte 67% von dem was man vor der Geburt des zweiten Babys bekommen hat....mindestens jedoch die 300€ mtl. auf ein Jahr....

Puuuh is des kompliziert mit dem Elterngeld


Aber hallo richtig kompliziert!!!!
Glaub aber dass du nicht richtig liegst mit deiner Berechnung.
Ich glaub ich geh mal zu so ner Beratungsstelle
LeNiLu2012
5661 Beiträge
13.05.2014 22:25
ich hab bei meinem kleinen kein Muscha geld bekommen. Die jungs sind bis auf 9 Tage 24 Monate auseinander
jungemami-90
32 Beiträge
13.05.2014 22:25
das mit dem Elterngeld weiss ich schon bescheid da wird der Mindestbetrag von 300€gezahlt plus 75€ Geschwisterbonus.

was mich im moment beschäftigt is das Mutterschaftsgeld..
hab einiges gelesen und bei meiner Krankenkasse angerufen aber die meinen ich bekomme nix.. wobei ich nachdem ich positiv getestet habe nachgefragt habe und da meinten die 13€ pro Tag.

versteh das bloß ned erst sagen die 13€ pro Tag und nun aufeinmal ich habe darauf kein Anspruch..
13.05.2014 22:26
Ja stimmt......ich hab auch grad mal gelesen..und des öfteren wird geschrieben, dass das Einkommen von vor der Geburt des 1. Kindes auch berücksichtigt wird.....Ruf da einfach mal an
TiniBini
9975 Beiträge
13.05.2014 22:28
Du kannst Verschiebezeiten für die Berechnung beantragen. Mir sagte man am Telefon dass ich als Bemessungszeitraum sogar auf 2011 zurück gehen kann, aber da ich Selbstständig bin kann es deshalb auch ein bisserl anders sein. Mal schauen was die schreiben wenn ich den Antrag eingereicht hab

Zum Mutterschaftsgeld kann ich leider nix beitragen, da das bei mir dem Krankengeld entspricht.
13.05.2014 22:47
Wirst du während der elterzeit erneut schwanger bekommst du anteilig von der kk 13 € pro Tag mutterschutzgeld .
13.05.2014 22:51
bist du noch angestellt? dann bekommst du zu demmuschugeld von der kasse den zuschuss zum muschugeld vom arbeitgeben, so dass du letztlic auf dein vertraglich geregeltes gehalt kommst... vorausgesetzt deine elternzeit endet vor dem Mutterschutz... du kannst sie aber auch vorzeitig beenden, um den vollen betrag zu ergalten
jungemami-90
32 Beiträge
13.05.2014 23:14
Zitat von Viala:

bist du noch angestellt? dann bekommst du zu demmuschugeld von der kasse den zuschuss zum muschugeld vom arbeitgeben, so dass du letztlic auf dein vertraglich geregeltes gehalt kommst... vorausgesetzt deine elternzeit endet vor dem Mutterschutz... du kannst sie aber auch vorzeitig beenden, um den vollen betrag zu ergalten


bin seit Juli 2012 nich mehr am arbeiten meine Firma konnte mich nich mehr weiterbeschäftigen.. und war da schon mit unserem Sohn Schwanger..

und nun is er fast 16 mon und ich in der 27.ssw

meine Krankenkasse meinte ich bekomme an Mutterschaftsgeld nix mehr... was ich ned versteh vorher haben die ja gemeint das mit den 13€ pro Tag und nu bekomm ich doch nix ..
14.05.2014 00:57
Zitat von jungemami-90:

Zitat von Viala:

bist du noch angestellt? dann bekommst du zu demmuschugeld von der kasse den zuschuss zum muschugeld vom arbeitgeben, so dass du letztlic auf dein vertraglich geregeltes gehalt kommst... vorausgesetzt deine elternzeit endet vor dem Mutterschutz... du kannst sie aber auch vorzeitig beenden, um den vollen betrag zu ergalten


bin seit Juli 2012 nich mehr am arbeiten meine Firma konnte mich nich mehr weiterbeschäftigen.. und war da schon mit unserem Sohn Schwanger..

und nun is er fast 16 mon und ich in der 27.ssw

meine Krankenkasse meinte ich bekomme an Mutterschaftsgeld nix mehr... was ich ned versteh vorher haben die ja gemeint das mit den 13€ pro Tag und nu bekomm ich doch nix ..

Du hast nur Anspruch auf mutterschutzgeld von der kk wenn du während der Elternteil angestellt bist. In deinem fall steht er dir nicht mehr zu .
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