Alleinerziehend mit neuen Partner
29.09.2010 14:06
Meine Frage ist wie ist es wenn mein Kind zur Welt kommt und er bekommt den Nachnamen von meinen Partner ist dann der biologische Vater noch unterhaltspflichtig????
29.09.2010 14:10
Hmm, frag da doch am besten bei der Unterhaltsvorschusskasse nach, die sitzen meist beim Jugendamt mit dabei. Ich weiß nur wenn Du jemand neues heiraten würdest wäre der Biologisch vater nicht mehr unterhaltspflichtig...
29.09.2010 14:19
Huhu,
bei meiner Freundin war es so dass ihr Kind nicht den Namen von ihrem neuen Partner annehmen konnte, erst nach der Hochzeit hat das Kind eine Namensschenkung bekommen und den Namen vom Stiefpapa bekommen. Der leibliche Vater ist jedoch nach wie vor Unterhaltspflichtig
bei meiner Freundin war es so dass ihr Kind nicht den Namen von ihrem neuen Partner annehmen konnte, erst nach der Hochzeit hat das Kind eine Namensschenkung bekommen und den Namen vom Stiefpapa bekommen. Der leibliche Vater ist jedoch nach wie vor Unterhaltspflichtig
29.09.2010 14:19
Zitat von YoungFairy:
Hmm, frag da doch am besten bei der Unterhaltsvorschusskasse nach, die sitzen meist beim Jugendamt mit dabei. Ich weiß nur wenn Du jemand neues heiraten würdest wäre der Biologisch vater nicht mehr unterhaltspflichtig...
Ne stimmt nicht. Die Ex meines Schatzes hat auch neu geheiratet und er muss trotzdem weiterhin unterhalt für das Kind zahlen nur für die ex halt nicht^^
29.09.2010 14:37
Hallo
wenn das Kind von deinem Ex ist muss dein jetziger Partner
das Kind erst Adoptieren damit es seinen Namen bekommt und das klappt nur mit der zustimmung es Vaters also deines Exfreundes
und nein er ist dann nicht mehr Zahlungspflichtig.
lg
wenn das Kind von deinem Ex ist muss dein jetziger Partner
das Kind erst Adoptieren damit es seinen Namen bekommt und das klappt nur mit der zustimmung es Vaters also deines Exfreundes
und nein er ist dann nicht mehr Zahlungspflichtig.
lg
29.09.2010 14:38
Zitat von KarinaMama2008:
Hallo
wenn das Kind von deinem Ex ist muss dein jetziger Partner
das Kind erst Adoptieren damit es seinen Namen bekommt und das klappt nur mit der zustimmung es Vaters also deines Exfreundes
und nein er ist dann nicht mehr Zahlungspflichtig.
lg
DAs mit dem Namen stimmt schon aber mit dem Unterhalt nicht denn mein Schatz zahlt unterhalt für seine Tochter obwohl die EX verheiratet ist
29.09.2010 14:39
Außer der leibliche nimmt die Vaterschaft nicht an sondern dein Partner dann wäre der biolgische nicht zahlungspflichtig soviel ich weiß
29.09.2010 14:46
Zitat von Fruchtzwerg2009:
Zitat von KarinaMama2008:
Hallo
wenn das Kind von deinem Ex ist muss dein jetziger Partner
das Kind erst Adoptieren damit es seinen Namen bekommt und das klappt nur mit der zustimmung es Vaters also deines Exfreundes
und nein er ist dann nicht mehr Zahlungspflichtig.
lg
DAs mit dem Namen stimmt schon aber mit dem Unterhalt nicht denn mein Schatz zahlt unterhalt für seine Tochter obwohl die EX verheiratet ist
Bei einer Adoption ist das aber anders.
Der biologische Vater hat dann auch nicht mehr unbedingt ein Umgangsrecht und natürlich auch keine Zahlungsverpflichtung mehr. Der rechtliche Vater wäre dann der neue Partner. Nun frage ich mich allerdings, wer sowas freiwillig zustimmen würde. Es ist ja immerhin noch das eigene Fleisch und Blut.
29.09.2010 14:48
Hey wir haben alle den Namen meinens Stiefpapas und der vater meiner geschwister ist U-pflichtig,wenn er sie adoptiert hätte dann müsste er zahlen
29.09.2010 14:50
Zitat von prickly_rose:
Zitat von Fruchtzwerg2009:
Zitat von KarinaMama2008:
Hallo
wenn das Kind von deinem Ex ist muss dein jetziger Partner
das Kind erst Adoptieren damit es seinen Namen bekommt und das klappt nur mit der zustimmung es Vaters also deines Exfreundes
und nein er ist dann nicht mehr Zahlungspflichtig.
lg
DAs mit dem Namen stimmt schon aber mit dem Unterhalt nicht denn mein Schatz zahlt unterhalt für seine Tochter obwohl die EX verheiratet ist
Bei einer Adoption ist das aber anders.Der biologische Vater hat dann auch nicht mehr unbedingt ein Umgangsrecht und natürlich auch keine Zahlungsverpflichtung mehr. Der rechtliche Vater wäre dann der neue Partner.
Nun frage ich mich allerdings, wer sowas freiwillig zustimmen würde. Es ist ja immerhin noch das eigene Fleisch und Blut.
achja stimmt mein schatz hat der namensänderung und somit der adoption nicht zugestimmt^^ deshalb ist er noch zahlungspflichtig1^^
29.09.2010 14:50
das meine ich doch
aber solang des Kind seinen Gebrutsnamen trägt (oder Name des Ex)
ist er Zahlungspflichtig
Ich weiß auch net aber es soll solchen Männer geben
aber solang des Kind seinen Gebrutsnamen trägt (oder Name des Ex)
ist er Zahlungspflichtig
Ich weiß auch net aber es soll solchen Männer geben
29.09.2010 14:54
Mein Mann hat einen Sohn aus einer vorherigen Bez. waren allerdings nicht verheiratet, die Ex hat geheiratet und der kleinen hat den Namen vom Mann bekommen, sie brauchte nicht mal fragen ob mein Mann damit einverstanden ist, da sie nicht verheiratet waren. Unterhalt muss der leibliche Papa aber trotzdem zahlen, es sei denn der neue Mann adoptiert das Kind.
29.09.2010 20:35
Zitat von YoungFairy:das is falsch.wer hat dir das erzählt?
Hmm, frag da doch am besten bei der Unterhaltsvorschusskasse nach, die sitzen meist beim Jugendamt mit dabei. Ich weiß nur wenn Du jemand neues heiraten würdest wäre der Biologisch vater nicht mehr unterhaltspflichtig...
das wäre mir aber völlig neu. heirat hat mit unterhalt gar nichts zu tun. das einzige,wo der vater nicht mehr zahlen muß is adoption.
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