Mütter- und Schwangerenforum

Alleinerziehend, was nun?

Maggie27
56 Beiträge
01.10.2011 21:26
Hallo liebe Mamis,
ich brauche mal Hilfe. Mein Freund und ich werden uns trennen. Wir haben eine 1-jährige Tochter. Jetzt ist es so, dass ich in 4 Wochen wieder anfange voll zu arbeiten und er eigentlich ein Jahr Elternzeit machen wollte. Er würde das gerne trotzdem so machen, mit dem Unterschied das jeder seine eigene Wohnung hat. Es würde also so laufen, dass die Kleine bei ihm ist, wenn ich arbeite und ich sie nach der Arbeit abhole. Soweit die Theorie... Aber wie läuft das finanziell? Ich arbeite voll und er bekommt nur ein Teilzeitgehalt für dieses eine Jahr. Kriegt er da Unterstützung vom Amt? Oder ich? Was bekommt man überhaupt für Unterstützung? Ich verdiene dann zwar ganz gut aber er halt nicht und wenn die Kleine den ganzen Tag bei ihm ist, muss ich ihn unterstützen? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einer solchen Situation. Würde mich über Ratschläge freuen.
LG Maggie
Keks24
1171 Beiträge
01.10.2011 21:28
kommt glaube ich darauf an ob geteieltes Sorgerecht da ist oder nicht. Sie wird ja trotzdem voll bei dir wohnen. WEiss nicht ob es da Unterstützung gibt. Ich tippe mal auf nein
01.10.2011 21:30
in dem falle würde ich mir einen termin auf dem arbeitsamt geben lassen und es mal schildern wie ihr es machen wollte und wie das ganze dann ausschaut. die können dir da mehr helfen und auch weiter helfen was du alles machen musst ect.

ich wünsche dir viel glück
01.10.2011 21:38
Ich würde sagen er bekommt unterstützung ob es für die Miete ist oder für den Lebensunterhalt weiß ich jetzt nicht genau aber ansonsten bekommt er was außer nur du hast das sorgerecht aber wenn ihr es beide habt müsste er was bekommen den es langt ja vorne und hinten dann nicht. Seit oder wart ihr verheiratet? Wenn ja dann müsstets du glaube ich für den Untehalt sorgen wenn du sehr gut verdienst kann es jetzt aber nicht genau sagen . Aber Unterstützung bekommt er auf jeden fall. Würde auch sagen einfach ein Termin auf dem amt machen und alles fragen was ihr wissen wollt...
curly0503
592 Beiträge
01.10.2011 21:54
Wenn das Kind bei dir lebt, muss er Unterhalt zahlen.
Oder du beantragst UVG (Unterhaltsvorschuss) beim Jugendamt.
Egal, ob nur einer das Sorgerecht hat.
Derjenige bei dem das Kind "offiziell" lebt hat Anspruch auf diese Leistung!
Er kann Hartz4 oder Wohngeld beantragen trotz Elterngeld.
Ab dem 2.Lebensjahr gibt es bei uns Landeserziehungsgeld, wenn die Kleine nicht in die Kita geht, bzw. nur stundenweise. (Thüringen)
Vielleciht kann er auch ALG1 beantragen?
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