Mütter- und Schwangerenforum

Frage zum Kindesunterhalt ?

Blume38
65 Beiträge
11.06.2024 16:14
Hallo zusammen

Wir sind jetzt über 1 Jahr getrennt , Scheidung läuft bereits .
Meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Papa meine 10 jährige Tochter lebt bei mir .

Jetzt ist es so das ich das komplette Kindergeld behalte und er mir 200 Euro Kindesunterhalt immer zum 1. überweist so das er nicht mehr zahlen muss .

Da ich nur 30 h arbeite kann ich für meine große Tochter keinen Unterhalt zahlen.

Ich würde es allmählich mal alles geregelt haben sprich meine große Tochter bekommt das Kindergeld was ihr ja auch eigentlich zusteht und er müsste mir dann den vollen Unterhalt für die kleine zahlen . Seit 1. 2024 hat sich der Unterhalt erhöht .

Ich bin nicht so das ich ihn ausnehmen will oder sonst was auch habe ich auf das Geld vom Haus wo ich auch rein gewirtschaftet habe verzichtet .
Ich bekomme nur die 200 Euro von ihm .

Beim Jugendamt habe ich mal angerufen und nachgefragt die meinten ich soll Nix machen da er mich dazu verdonnern könnte vollzeit zu arbeiten so das ich meiner Tochter auch Unterhalt zahlen müsste . Aber wer kümmert sich dann um meine 10 jährige Tochter?
Ich bin jetzt langsam an einem Punkt wo es echt mal alles geklärt werden sollte , er lässt meine große Tochter sehr oft alleine fährt über 300 km zu seiner Freundin . Ich weis weder wo mein Kind sich aufhält noch schläft noch isst .
Bei der kleinen Tochter hält er sich nur an die geplanten Wochenenden er nimmt sie weder in die Ferien noch unter der Woche mal .
Im Juli jetzt hat er sie kein Wochenende weil er auf Konzerte unterwegs ist .
Im August hat auch er Urlaub plant aber Urlaub mit seiner Freundin Kinder werden gar nicht gefragt ob sie mit möchten . Ich mach das alles alleine .

Also versteht mich bitte nicht falsch ich will und möchte endlich Reglungen auch was das Geld betrifft und hoffe nicht auf Stein Schläge sondern einfach nur einen guten Rat !

Danke fürs lesen
Einen schönen Tag euch noch …..
Cogito
28 Beiträge
11.06.2024 16:30
Kann halt sein, dass Du wirklich am Ende schlechter da stehst - das kann man ohne die Einkünfte zu kennen (und da reicht nicht der Gehaltszettel, Stickwort „bereinigtes Nettoeinkommen“), nicht sagen. Und auch die Frage der Zumutbarkeit einer Vollzeitstelle ist eine Einzelfallfrage.
Vanellope
15456 Beiträge
11.06.2024 16:31
Also es handelt sich um den gleichen Papa ?

Theoretisch sehe ich ihn da gar net in der Unterhaltspflicht .
Das große Kind hat mehr Anspruch theoretisch als das kleine, du zahlst aber nichts , er dafür für das kleine. Und wieso kannst du bei einem 10 jährigen Kind ( sofern keine Einschränkungen) nicht Vollzeit arbeiten ?
Sarah2022
2622 Beiträge
11.06.2024 16:56
Ich denke, dass das Jugendamt recht hat. Wenn du das alles offiziell richtig machst, bekommst du mit großer Wahrscheinlichkeit weniger als jetzt.

Man kann das nicht ganz genau sagen, ohne das Einkommen von dir und dem Vater zu kennen. Aber es ist ungefähr so:
1.)
Prinzipiell könnte man sagen, der Unterhalt der beiden Töchter rechnet sich ungefähr auf. Aber deine große Tochter bekommt mehr Unterhalt als die jüngere Tochter. Somit müsstest du ihm eigentlich Unterhalt bezahlen.
Außerdem bekommst du das gesamte Kindergeld für beide Töchter. Eigentlich müsstet ihr euch das auch teilen.
2.)
Prinzipiell geht man davon aus, dass ein 10-jähriges Kind nach der Schule im Hort oder bei der Tagesmutter untergebracht werden kann. Oder es ist nach der Schule alleine zu Hause.
Mir ist schon klar, dass das nicht immer so problemlos geht - aber davon geht man zunächst einmal aus. Somit kann dir auch zugemutet werden, dass du Vollzeit arbeitest.
Wenn du weniger arbeiten möchtest, musst du das begründen. Psychische Probleme, chronische Erkrankung, Behinderung.... von dir oder dem Kind.

Fazit: Ich würde da wirklich nichts unternehmen und mich über die 200 Euro pro Monat + 2x Kindergeld freuen.

Zu deiner großen Tochter: Du musst akzeptieren, dass du nicht Bescheid weißt, was sie in der Zeit macht, wo sie sich aufhält, schläft oder isst etc. in der sie beim Vater ist.
Eingreifen würde das Jugendamt nur bei Vernachlässigung.
Mit 15 ist sie allerdings schon ziemlich groß und darf auch alleine bleiben, ohne dass man gleich von Vernachlässigung redet. Wobei man dafür die genauen Umstände kennen und das im Einzelfall prüfen müsste.

Zum Urlaub: Es ist alleine Sache deines Ex-Mannes, ob er seine Töchter in seinen Sommerurlaub im August mitnehmen möchte oder nicht. Da kannst du nicht mitreden. Aber du kannst verlangen, dass er beide Töchter in der Hälfte der Ferienzeit betreut. Egal ob zu Hause bei ihm oder am Urlaubsort.
MamiDiana
11278 Beiträge
11.06.2024 17:10
Ich verstehe eure pauschalen Aussagen nicht. Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der nicht betreuenden Person. Das heißt, seine Unterhaltspflicht für die kleine Tochter könnte größer sein, als ihre Unterhaltspflicjt der großen Tochter gegenüber, wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist. Ihres ist bei 30 Stunden wahrscheinlich entsprechend niedrig. Aber die Aufstockung auf eine Vollzeitstelle könnte zum Thema werden und ist wie schon von jemandem geschrieben eine Einzelfallentscheidung.
Sarah2022
2622 Beiträge
11.06.2024 17:27
Zitat von MamiDiana:

Ich verstehe eure pauschalen Aussagen nicht. Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der nicht betreuenden Person. Das heißt, seine Unterhaltspflicht für die kleine Tochter könnte größer sein, als ihre Unterhaltspflicjt der großen Tochter gegenüber, wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist. Ihres ist bei 30 Stunden wahrscheinlich entsprechend niedrig. Aber die Aufstockung auf eine Vollzeitstelle könnte zum Thema werden und ist wie schon von jemandem geschrieben eine Einzelfallentscheidung.
Ich bin davon ausgegangen, dass sein Einkommen nicht sehr viel höher und ihres nicht sehr viel niedriger ist, weil ihr das Jugendamt sonst etwas anderes geraten hätte. Ebenso dass das Jugendamt zur Zeit keinen Grund sieht, dass sie bei 30 Std. / Woche Arbeit bleibt.
Ansonsten wäre die Beratung durch das Jugendamt doch sicher anders verlaufen und man hätte gesagt, dass sie das unbedingt neu festlegen lassen soll.
Josa2014
687 Beiträge
11.06.2024 17:29
Zitat von MamiDiana:

Ich verstehe eure pauschalen Aussagen nicht. Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der nicht betreuenden Person. Das heißt, seine Unterhaltspflicht für die kleine Tochter könnte größer sein, als ihre Unterhaltspflicjt der großen Tochter gegenüber, wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist. Ihres ist bei 30 Stunden wahrscheinlich entsprechend niedrig. Aber die Aufstockung auf eine Vollzeitstelle könnte zum Thema werden und ist wie schon von jemandem geschrieben eine Einzelfallentscheidung.


Kann ich nur so unterschreiben, das Thema Vollzeit würde auf jedenfall aufgegriffen werden oder ein Nebenjob in den Abendstunden, damit der Mindestunterhalt auf jedenfall „bezahlt“ werden muss (so die Aussage meiner Anwältin).
nilou
14183 Beiträge
11.06.2024 18:30
Was genau möchtest du den an Unterhalt? Den Mindestunterhakt nach Düsseldorfer Tabelle? Wenn ja, das wäre ja weniger als du jetzt hast (200 + 250 Unterhalt von der großen Tochter)?

Grundsätzlich klingt die aktuelle Regelung durchaus fair. Wenn du es genau nach rechtlicher Grundlage haben möchtest, lass es genau ausrechnen. Dann kann dir natürlich passieren, das das Thema Vollzeit kommt. Auch du musst für den Unterhalt deiner großen Tochter alles möglich machen.

Zum Rest:
Wenn du wissen möchtest wo deine 15jährige ist, warum fragst du sie nicht selber?
Bzgl. Beiden sollte es verbindliche Absprachen hinsichtlich den gegenseitigen Umgang geben. Solltet ihr es nicht miteinander klären können hilft hier auch das Jugendamt.
Blume38
65 Beiträge
11.06.2024 18:48
Zitat von Sarah2022:

Zitat von MamiDiana:

Ich verstehe eure pauschalen Aussagen nicht. Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der nicht betreuenden Person. Das heißt, seine Unterhaltspflicht für die kleine Tochter könnte größer sein, als ihre Unterhaltspflicjt der großen Tochter gegenüber, wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist. Ihres ist bei 30 Stunden wahrscheinlich entsprechend niedrig. Aber die Aufstockung auf eine Vollzeitstelle könnte zum Thema werden und ist wie schon von jemandem geschrieben eine Einzelfallentscheidung.
Ich bin davon ausgegangen, dass sein Einkommen nicht sehr viel höher und ihres nicht sehr viel niedriger ist, weil ihr das Jugendamt sonst etwas anderes geraten hätte. Ebenso dass das Jugendamt zur Zeit keinen Grund sieht, dass sie bei 30 Std. / Woche Arbeit bleibt.
Ansonsten wäre die Beratung durch das Jugendamt doch sicher anders verlaufen und man hätte gesagt, dass sie das unbedingt neu festlegen lassen soll.


Hallo
Er arbeitet 3 Schichten und verdient knapp 3000 Netto ich mit meinen 30 h in der Reinigung grad mal 1300 netto !
MamiDiana
11278 Beiträge
11.06.2024 19:02
Zitat von Blume38:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von MamiDiana:

Ich verstehe eure pauschalen Aussagen nicht. Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der nicht betreuenden Person. Das heißt, seine Unterhaltspflicht für die kleine Tochter könnte größer sein, als ihre Unterhaltspflicjt der großen Tochter gegenüber, wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist. Ihres ist bei 30 Stunden wahrscheinlich entsprechend niedrig. Aber die Aufstockung auf eine Vollzeitstelle könnte zum Thema werden und ist wie schon von jemandem geschrieben eine Einzelfallentscheidung.
Ich bin davon ausgegangen, dass sein Einkommen nicht sehr viel höher und ihres nicht sehr viel niedriger ist, weil ihr das Jugendamt sonst etwas anderes geraten hätte. Ebenso dass das Jugendamt zur Zeit keinen Grund sieht, dass sie bei 30 Std. / Woche Arbeit bleibt.
Ansonsten wäre die Beratung durch das Jugendamt doch sicher anders verlaufen und man hätte gesagt, dass sie das unbedingt neu festlegen lassen soll.


Hallo
Er arbeitet 3 Schichten und verdient knapp 3000 Netto ich mit meinen 30 h in der Reinigung grad mal 1300 netto !

Das heißt bei 40h würdest du ca 1700 Euro verdienen. Da der Selbstbehalt aktuell bei 1600 Euro liegt und du für dein Kind zu Hause ja auch Unterhaltspflichtig bist, denke ich, könntest du kein Unterhalt leisten, auch bei vollem Erwerb.
Dein Ex-Mann hätte nach Abzug des Selbstbehalts 1400 Euro übrig zur Unterhaltsleistung. Davon würde er aber auch den Unterhalt für die 15 jährige noch gegengerechnet bekommen und trotzdem könnte er noch Unterhalt leisten.
Wenn du aber auf der sicheren Seite sein willst, frag einen Anwalt.
Blue83
2103 Beiträge
11.06.2024 23:15
Wenn die Scheidung läuft..sollte auch das Unterhaltsthema mit Angelegt sein.
Lasst es doch über die Anwälte ausrechnen,da brauch man kein Jugenamt.. Und Pauschal kann man das nicht sagen wer wem was Zahlt..
Palabras2
739 Beiträge
12.06.2024 10:44
Zitat von MamiDiana:

Zitat von Blume38:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von MamiDiana:

Ich verstehe eure pauschalen Aussagen nicht. Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der nicht betreuenden Person. Das heißt, seine Unterhaltspflicht für die kleine Tochter könnte größer sein, als ihre Unterhaltspflicjt der großen Tochter gegenüber, wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist. Ihres ist bei 30 Stunden wahrscheinlich entsprechend niedrig. Aber die Aufstockung auf eine Vollzeitstelle könnte zum Thema werden und ist wie schon von jemandem geschrieben eine Einzelfallentscheidung.
Ich bin davon ausgegangen, dass sein Einkommen nicht sehr viel höher und ihres nicht sehr viel niedriger ist, weil ihr das Jugendamt sonst etwas anderes geraten hätte. Ebenso dass das Jugendamt zur Zeit keinen Grund sieht, dass sie bei 30 Std. / Woche Arbeit bleibt.
Ansonsten wäre die Beratung durch das Jugendamt doch sicher anders verlaufen und man hätte gesagt, dass sie das unbedingt neu festlegen lassen soll.


Hallo
Er arbeitet 3 Schichten und verdient knapp 3000 Netto ich mit meinen 30 h in der Reinigung grad mal 1300 netto !

Das heißt bei 40h würdest du ca 1700 Euro verdienen. Da der Selbstbehalt aktuell bei 1600 Euro liegt und du für dein Kind zu Hause ja auch Unterhaltspflichtig bist, denke ich, könntest du kein Unterhalt leisten, auch bei vollem Erwerb.
Dein Ex-Mann hätte nach Abzug des Selbstbehalts 1400 Euro übrig zur Unterhaltsleistung. Davon würde er aber auch den Unterhalt für die 15 jährige noch gegengerechnet bekommen und trotzdem könnte er noch Unterhalt leisten.
Wenn du aber auf der sicheren Seite sein willst, frag einen Anwalt.


Wie kommst du auf den Selbstbehalt von 1600 €? Ich habe eine aktuelle Berechnung für Unterhaltsberechnung erhalten, da liegt der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei 1450 €
MamiDiana
11278 Beiträge
12.06.2024 11:07
Zitat von Palabras2:

Zitat von MamiDiana:

Zitat von Blume38:

Zitat von Sarah2022:

...


Hallo
Er arbeitet 3 Schichten und verdient knapp 3000 Netto ich mit meinen 30 h in der Reinigung grad mal 1300 netto !

Das heißt bei 40h würdest du ca 1700 Euro verdienen. Da der Selbstbehalt aktuell bei 1600 Euro liegt und du für dein Kind zu Hause ja auch Unterhaltspflichtig bist, denke ich, könntest du kein Unterhalt leisten, auch bei vollem Erwerb.
Dein Ex-Mann hätte nach Abzug des Selbstbehalts 1400 Euro übrig zur Unterhaltsleistung. Davon würde er aber auch den Unterhalt für die 15 jährige noch gegengerechnet bekommen und trotzdem könnte er noch Unterhalt leisten.
Wenn du aber auf der sicheren Seite sein willst, frag einen Anwalt.


Wie kommst du auf den Selbstbehalt von 1600 €? Ich habe eine aktuelle Berechnung für Unterhaltsberechnung erhalten, da liegt der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei 1450 €

Du hast Recht, ich hatte nur schnell gegoogelt, weil sich der Wert 2024 erhöht hat.
Bin aber beim Ehegattenunterhalt gelandet, da ist der Selbstbehalt 1600. Bei Kindern sind es tatsächlich 1450 Euro.

Den Ehegattenunterhalt könnte sie auch beantragen, aber so wie ich ihren Post am Anfang verstanden habe, möchte sie das nicht.
Ich würde hier echt einen Anwalt zu Rate ziehen, der kann der TE sagen, was möglich wäre und welche Konsequenzen es hätte, ganz ohne tatsächlich am Ende die Pferde scheu zu machen im Negativfall.
Glücksstein
4381 Beiträge
12.06.2024 20:45
Das Jugendamt hat Recht. Und was heißt denn überhaupt wer sich um die 10 Jährige Tochter kümmern soll? Sie lebt bei dir und somit bist du für die Betreuung verantwortlich. Das heißt aber nicht das du nur TZ arbeiten kannst. Und ein Gericht zwingt dich nicht VZ zu arbeiten aber dir wird dann einfach fiktives Einkommen angerechnet und du darfst den vollen Unterhalt an deine 15jährige Tochter zahlen. Im übrigen steht das deiner Tochter auch zu.

Warum gehst du also nur TZ arbeiten?
DieW
3567 Beiträge
16.06.2024 12:34
Zitat von Glücksstein:

Das Jugendamt hat Recht. Und was heißt denn überhaupt wer sich um die 10 Jährige Tochter kümmern soll? Sie lebt bei dir und somit bist du für die Betreuung verantwortlich. Das heißt aber nicht das du nur TZ arbeiten kannst. Und ein Gericht zwingt dich nicht VZ zu arbeiten aber dir wird dann einfach fiktives Einkommen angerechnet und du darfst den vollen Unterhalt an deine 15jährige Tochter zahlen. Im übrigen steht das deiner Tochter auch zu.

Warum gehst du also nur TZ arbeiten?


Also manchmal frag ich mich wirklich...

Es geht nun wirklich niemanden an,Warum jemand nicht Vollzeit arbeiten geht.
Und Gründe kann ich mir Viele vorstellen.

Zum eigentlichen Thema-vielleicht versuchst Du einfach mit Deinem Ex-Mann zu sprechen,dass letztendlich niemand Unterhalt an den anderen zahlt?!

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