Mütter- und Schwangerenforum

Überprüfungsantrag Hartz4-Bescheid

Manu1982
3 Beiträge
23.01.2012 20:35
Guten Abend liebe Mamis,

ich bin neu hier im Forum und habe schon gleich eine Frage.
Ich, 29, bin alleinerziehend von einem 16 Monate alten Jungen, und lebe von Hartz4. Nebenher baue ich gerade meine Selbständigketi auf, was beim Amt angegeben ist.

Wie groß darf meine Wohnung sein und vor allem wie teuer?

Kurz zu den Eckdaten:
Ich lebe in Niedersachsen
Größe: 79qm
KM: 400,00 €
Nebenkosten: 134,00€

Zurzeit bekomme ich vom Amt:
KM: 260,00 €
Nebenkosten: 80,00€
Wassergeld: 8 €

Das ist etwas von meinem Regelsatz zusteuern muss, war mir von vornherein klar. Allerdings behauptet man nun - nachdem ich vor einem halben Jahr einen Überprüfungsantrag gestellt habe - dass die Wohnung nicht genehmigt wurde und natürlich nicht angemessen sei.

Laut einer Sachbearbeiterin von der Diakonie, gilt für Alleinerziehende die Regel. eine 3-Zimmer Wohnung anzumieten, um eine Schlafmöglichkeit beim Umgangsrecht zu gewährleisten. Auch meine Anwältin ist dieser Auffassung. Hier dauert der nächste Termin aber noch 2 Wochen.

Kennt sich hier zufällig jemand aus und kann mir sagen, welche KM mir zusteht?

Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend
Manu
saskia1984
13103 Beiträge
23.01.2012 20:36
Keine Ahnung, aber ich schubs mal
Kala87
36830 Beiträge
23.01.2012 20:42
Also bei meinem Sohn und mir hieß es damals auch, dass unsere Wohnung zu Groß für uns ist und ich mir doch eine kleinere suchen soll, kurz nachdem ich eingezogen bin, ohne Einwände des Arbeitsamtes.
Erst im Nachhinein haben die streß gemacht.
Die zahlen ja nur einen Regelsatz und für den rest, musst du ja selber aufkommen.
*
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii -2/alg-ii-leistungen.html
*
Hier mal ein Link, wo die neuen Regelungen drinnen stehen. Ansonsten einfach mal Googlen und schauen, was da so kommt.
kruemelkeks
11361 Beiträge
23.01.2012 20:43
Da wird dir hier kaum einer helfen können, da es regionale Unterschiede gibt.

www.hartz4-forum.de - dort würde dir deine Frage besser beantwortet werden können.
mondstern130109
252 Beiträge
23.01.2012 20:49
Halli Hallo. Bin auch neu hier und auch seit kurzem alleinerziehend und beziehe hartz IV.

Mh ich denke dass deine Wohnung auf alle Fälle zu teuer ist......meine ist auch ne 3zimmer Wohnung mit 60qm und ich bezahle 388 Warmmiete und selbst da sind ihnen die Nebenkosten schon zu hoch. Kaltmiete beträgt 234euro.

ach ja und ich wohne in thüringen.

Aber wenn du seine selbstständigkeit planst würde ich vielleicht nicht mehr extra umziehen.

Natürlich ist das schon ein batzen geld den du da verwenden musst um den Rest Miete aus "eigener" Tasche zu zahlen.

Frag doch einfach nochmal beim Amt nach.
Manu1982
3 Beiträge
23.01.2012 20:55
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, ging ja rasend schnell.

Die Wohnung ist auch zu teuer, genau gesagt ca. 60€ und das ist auch kein Problem vom Regelbedarf abzuzweigen. Allerdings finde ich die 260€ sehr gering angesetzt. Dies war die Höhe meiner alten Wohnung mit 45qm und die haben den Bedarf so übernommen.

Laut dem ALG2-Rechner müsste ich 200,00€ monatlich mehr bekommen

Naja, anscheinden wird mein Antrag als nächstes bearbeitet und kommende Woche habe ich den Termin bei meiner Anwältin. Ich bin mal gespannt wie es ausgeht und werde berichten.
Sonce
7262 Beiträge
23.01.2012 21:06
wow... 400 kaltmiete ?

...wir dürfen zu dritt nur 365 kalt haben (nrw).
Naja in jeder Stadt ist das anders geregelt.
Wenn es "nur" 60 Euro sind die du mehr zahlen musst und diese auch erbringen kannst, dann kannst du die Wohnung doch behalten.
Sie ist zwar nicht angemessen, aber das bedeutet nur das sie dir nicht die volle Höhe zahlen.
Wir beziehen demnächst auch eine Wohnung die nicht angemessen ist. Wir müssen aber eben 30 Euro selber dazu zahlen und dann geht das auch alles in ordnung.
Manu1982
3 Beiträge
23.01.2012 21:19
@ sonce: vielen Dank für deine Antwort. So hatte ich es auch in Erinnerung. War heute nur verunsichert, das die Sachbearbeiterin mich gleich abwimmeln wollte und meinte, dass die Wohnung eben nicht genehmigt sei und sie daher auch nicht mehr zahlen würden. Was allerdings nicht mal stimmt, da mein vorheriger Ansprechpartner grünes Licht gegeben hat.
Nun, ich habe sechs Monate auf eine Entscheidung gewartet, dann werde ich die eine Woche auch noch rumkriegen
sweet_bee08
6169 Beiträge
24.01.2012 20:55
nach qm darf das amt nicht gehen, ok wenn ich aus einer angemessen Wohnung in eine ziehe die wesentlich mehr qm hat und die Kaltmiete und Nebenkosten teurer sind dann evtl. ja.

Hast du schon in der Wohnung gewohnt bevor du H4 bezogen hast dann ist es eine Einzelfallentscheidung vom Sachbearbeiter, die sich meistens Quer stellen da sie auch nicht immer die neuesten Gesetze im Kopf haben und von daher ablehnen. Das ist aber falsch, lass dich von deinem Anwalt beraten und dann bist schlauer.

Es kommt nicht auf die qm an, wenn´s nicht gerade extrem viel mehr sind, sondern auf die Kaltmiete und Nebenkosten, wenn die im angemessen Bereich sind dann darf das Amt diese auch übernehmen.
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