umgangsrecht
06.07.2010 21:34
hi Leute
ich habe folgendes Problem und weis nicht so recht was ich machen soll
und zwar mein ex hat mich hochschwanger sitzen lassen 2008 (das Kind ist von ihm) er hat ihn Februar 2009 das letzte mal gesehen da war mein Sohn ca 6 Monate und hat ihm noch tschüss gesagt in dem er seinem Sohn den stinke finger gezeigt hat da nach war ruhe er hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.
Heute hat er mich gefragt wann er seinen Sohn haben kann der kleine kennt ihn nicht ein mal und er hat jetzt ein neuen Papa muss. Ich meinem ex den kleinen raus geben? Ich möchte aber nicht das er den jungen ohne mich sieht will eben dabei sein wer er sein Erzeuger kennen lernt geht das überhaupt, weil er drohte mir gleich mit dem Jugendamt nur weil ich nicht gleich auf seine sms geantwortet habe.
bin sehr dankbar über jede gute Antwort die mir weiter hilft
ich habe folgendes Problem und weis nicht so recht was ich machen soll
und zwar mein ex hat mich hochschwanger sitzen lassen 2008 (das Kind ist von ihm) er hat ihn Februar 2009 das letzte mal gesehen da war mein Sohn ca 6 Monate und hat ihm noch tschüss gesagt in dem er seinem Sohn den stinke finger gezeigt hat da nach war ruhe er hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.
Heute hat er mich gefragt wann er seinen Sohn haben kann der kleine kennt ihn nicht ein mal und er hat jetzt ein neuen Papa muss. Ich meinem ex den kleinen raus geben? Ich möchte aber nicht das er den jungen ohne mich sieht will eben dabei sein wer er sein Erzeuger kennen lernt geht das überhaupt, weil er drohte mir gleich mit dem Jugendamt nur weil ich nicht gleich auf seine sms geantwortet habe.
bin sehr dankbar über jede gute Antwort die mir weiter hilft
06.07.2010 21:44
Wenn er eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet hat und es somit rechtsgräftig ist, dass er der Vater/Erzeuger des Kindes ist, dann hat er laut Gesetz ein Umgangsrecht, welches er notfalls auch einklagen kann... auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast.
In dem Fall hat das Gesetz leider eine riesen Lücke, denn dieses schreibt dem Vater alle möglichen Rechte zu. Es heißt darin z.B. dass das Kind ein Recht darauf hat seinen Vater/Erzeuger kennenzulernen und das selbst die Mutter dies nicht einfach so unterbinden kann. Es müssen, nachweislich (!!!) grobe Fahrlässigkeiten stattgefunden haben, um dem Vater/Erzeuger das Umgangsrecht nicht zu gewähren.
Sollte der Erzeuger deines Kindes also das Umgangsrecht einklagen, dann bist du LEIDER(!!!, spreche da aus Erfahrung) gezwungen dein Kind "rauszurücken", jedoch kannst du darauf bestehen, dass dies nur im Beisein des Jugendamtes stattfinden darf. Heißt dann: begleiteter Umgang.
In dem Fall hat das Gesetz leider eine riesen Lücke, denn dieses schreibt dem Vater alle möglichen Rechte zu. Es heißt darin z.B. dass das Kind ein Recht darauf hat seinen Vater/Erzeuger kennenzulernen und das selbst die Mutter dies nicht einfach so unterbinden kann. Es müssen, nachweislich (!!!) grobe Fahrlässigkeiten stattgefunden haben, um dem Vater/Erzeuger das Umgangsrecht nicht zu gewähren.
Sollte der Erzeuger deines Kindes also das Umgangsrecht einklagen, dann bist du LEIDER(!!!, spreche da aus Erfahrung) gezwungen dein Kind "rauszurücken", jedoch kannst du darauf bestehen, dass dies nur im Beisein des Jugendamtes stattfinden darf. Heißt dann: begleiteter Umgang.
06.07.2010 21:48
mir gehts ja erst mal dadrum das der kleine sein erzeuger nicht kennt und da soll er gleich bei ihm schlafen das ist doch für den kleine eine fremde person der kleine weis doch dann garnicht was oben und unten ist weil mein jetztiger freund ist sein papa das sagt er auch zu ihm und wenn mein ex dann zu meinem kleinen sagt das er zu ihm papa sagen soll gut der is fast zwei aber trotzdem der weis doch mit ihm nix anzufangen
06.07.2010 21:51
Ich würd mich an deiner Stelle einfach mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Erklär denen die ganze Situation und sag das du nicht möchtest das der Erzeuger allein mit dem Kind ist. Die geben dir dann Adressen von Erziehungs-und Beratungsstellen über die der betreute Umgang läuft.
Hab mich vor 2 Wochen erst deswegen schlau gemacht...der Erzeuger von meinem Kleinen is au so´n Depp
Hab mich vor 2 Wochen erst deswegen schlau gemacht...der Erzeuger von meinem Kleinen is au so´n Depp
06.07.2010 21:55
das jugendamt kennt die ganze geschichte schon da er ja 2008 seine tochter bei mir gelassen hat und er sich auch nicht um sie gekümmert hat ich möchte aber eben da bei sein und wissen was er zu meinem sohn sagt nicht das er sch.... erzähl
06.07.2010 22:06
dann sag ihm das er den kleinen nicht allein bekommt und fertig. der meint ja wohl nich allen ernstes das er den kleinen einfach mal so mitnehmen kann...oder?!
mein ex darf meinen kleinen auch net allein sehn. der kann von mir aus her kommen und mitm kleinen spielen, wir machen auch zusammen was, aber das wars dann auch schon. ich lass die beiden nich mal 5 minuten allein in der wohnung
mein ex darf meinen kleinen auch net allein sehn. der kann von mir aus her kommen und mitm kleinen spielen, wir machen auch zusammen was, aber das wars dann auch schon. ich lass die beiden nich mal 5 minuten allein in der wohnung
06.07.2010 22:18
doch das glaubt er ja deswegen will er ja morgen aufs jugendamt und so ich verweiger ihm sein sohn ja nicht ein mal ne also ich will ihn nicht in meiner wohnung haben da er mich ja schon mal genötigt hat kann ich mich da nicht mit ihm auf dem spielplatz treffen ?
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