Mütter- und Schwangerenforum

Umgangsrecht bei säuglingen!

KleinesChaos
1461 Beiträge
13.05.2010 22:57
Hat da jemand ahnung? hat jemand ahnung wo ich ein solches schriftstück finden könnte wo drinnen steht wie das geregelt wird? wie regelt ihr dieses?!
für jede hilfe bin ich dankbar
Lindara
4081 Beiträge
13.05.2010 23:04
Zitat von KleinesChaos:

Hat da jemand ahnung? hat jemand ahnung wo ich ein solches schriftstück finden könnte wo drinnen steht wie das geregelt wird? wie regelt ihr dieses?!
für jede hilfe bin ich dankbar


huhu
also normalerweise nur umgang wenn du dabei bist.. hab das momentan mit meinem ex so geregelt das er alle 2 wochenenden am samstag ein paar std hat
ich war auch beim jugendamt und hab mich erkundigt aber die ham mir ned wirklich weitergeholfen
habs also einfach mal selbst bestimmt / er nimmts mom ja eh nicht wahr
aber abgeben musst du deine kleine unter 1 jahr gar nicht
KleinesChaos
1461 Beiträge
13.05.2010 23:10
ah das ist doch schon mal was! mir geht es darum das mein ex meint ich würde ihm das kind entziehen! was nicht mal so ist ! vorletzte woche hatte er am we was besseres vor und letztes habe ich gesagt habe ich mal keine zeit(trotzig halt) und nun darf er sonntag für ein paar stunden da sein! mir geht es nur darum,das ich mich etwas absichern will das ich nichts mache was er mal gegen mich halten kann mhh
Lindara
4081 Beiträge
13.05.2010 23:13
Zitat von KleinesChaos:

ah das ist doch schon mal was! mir geht es darum das mein ex meint ich würde ihm das kind entziehen! was nicht mal so ist ! vorletzte woche hatte er am we was besseres vor und letztes habe ich gesagt habe ich mal keine zeit(trotzig halt) und nun darf er sonntag für ein paar stunden da sein! mir geht es nur darum,das ich mich etwas absichern will das ich nichts mache was er mal gegen mich halten kann mhh


natürlich kann er sich beschweren das du ihm das kind vorenthälst das gilt aber wenn er es nicht sehen darf
und du musst nicht nach seiner pfeife tanzen....
wenn du keine zeit hast hast du eben keine zeit (oder lust )
genauso wie er ja auch ab und an was besseres zu tun hat
nach aussage meiner bearbeiterin musst du am besuchstag vllt grad mal ne std warten wenn er dann nicht kommt hat er eigentlich auch pech gehabt
KleinesChaos
1461 Beiträge
13.05.2010 23:15
uhi ah oke
gibt es eine regelung wie z.b. alle 14 tage ein muss ?
imo2009
16543 Beiträge
13.05.2010 23:46
Um das Baby oder Kleinkind nicht zu überfordern, sollte der Umgang schrittweise aufgebaut und ausgeweitet werden. So empfiehlt es sich, den Umgang in der ersten Zeit in der gewohnten Umgebung stattfinden zu lassen. Der umgangsberechtigte Elternteil sollte das Kind mehrmals wöchentlich in der Wohnung des betreuenden Elternteils besuchen, dort mit dem Kind spielen und es versorgen.
Der umgangsberechtigte Elternteil hat so auch jederzeit die Möglichkeit, beim betreuenden Elternteil nachzufragen, sollte etwas im Umgang mit dem Kind unklar sein.

Nach einiger Zeit kann der Umgang dann auch außerhalb der Wohnung und ohne den betreuenden Elternteil stattfinden. Der umgangsberechtigte Elternteil kann das Kind beispielsweise für einen Spaziergang abholen oder mit etwas älteren Kindern einen Spielplatzbesuch planen. Dies sollte auch mehrmals wöchentlich stattfinden.

Wann jeweils der Zeitpunkt gekommen ist den Umgang auszuweiten, ist eine ganz individuelle Entscheidung.

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