Mütter- und Schwangerenforum

Umziehen oder Hartz4 Genehmigung?

einfachmalso
2816 Beiträge
03.01.2019 21:49
Hab da jezt mal ne Frage.
Als erstes.
Ich geh 30h arbeiten. Das ist für mich schon Vollzeit. Da selbst nicht ganz gesund. Und 2 besondere Kinder. Sprich eins davon im Moment voraussichtlich Pflegestufe und anderes auch Förderung wegen LRS.
Ich bekomm wirklich nur noch paar wenige Euro eigentlich knapp am Wohngeld dran zumindest so lang es die Summe der Miete jezt ist. Und ich tue auch alles um es weiter zu minimieren.
Jeden Falls hab ich voraussichtlich die Möglichkeit im Sommer wenn die Studenten raus gehen in eine Wohnung zu ziehen die nur ein Katzen Sprung weit weg isr von meiner Arbeit und von der Schule. Es wäre für mich optimal wenn die Kinder krank sind könnte ich trotzdem bedingt arbeiten. Bzw wäre einfsch viel näher an ihnen auch wenn ich Arbeitsbedingt unterwegs bin.
Ich weiß das man es beantragen muss. Die Wohnung ist halt teurer wie die jetzige aber im Vergleich zu der jetzigen Saniert da Altbau und trptzdem im Rahmen der satzung vom Amt und halt wie gesagt viel besser für meine gesamt Situation als alleinerziehenden Mutter. Auch das ganze Umfeld ist dort wesentlich näher die mich unterstützen könnten.

Nur die Frage Wenn sie es nicht genehmigen.ich weiß kann ich trotzdem umziehen. Ich will ja auch keine Umzug kosten das schaff ich alleine ..
Ich möchte halt nur wissen ob sie dann trotzdem die Höhe nehmen wie die neue Wohnung kostet oder bleib ich da definitiv auf den Mehrkosten sitzen!
Kann ja auch sein sie genehmigen.
Es kann auch sein das ich jezt bei Wiederholung antrag in Wohngeld rutsche da ich ja erst Lohn Erhöhung hatte.
Es kann auch sein das sich bis dahin auch nochmal was ergibt ich doch nochmal 2h mehr arbeite und der Lohn steigt.
Aber da wäre halt die andere Wohnung viel besser4.weil ich da auch mal Nachmittag arbeiten könnte und nicht nur früh.
Möchte halt gut planen und halt ansparen das das hoffentlich klappt.
Wenn natürlich die Summe gar nicht mit übernommen würde wird es evtl schwer.
Noch mal wie gesagt ich Ruhe mich nicht auf Staat aus. Überhaupt nicht will da auch raus. Aber im Moment bin ich da genau noch im Mittelding.

Bitte freundlich bleiben

Litschi
1121 Beiträge
03.01.2019 22:10
Stell einen Antrag mit genau deinen Schilderungen. Bist du im Rahmen der Miethöhe, sollte das mit deinen Erläuterungen eigentlich klappen.
Ich kannte mal eine alleinerziehend Mutter, die ohne Genehmigung in eine "zu teure" Wohnung zog. Das Amt übernahm den Höchstsatz, den Rest musste sie tragen.
einfachmalso
2816 Beiträge
03.01.2019 22:13
Zitat von Litschi:

Stell einen Antrag mit genau deinen Schilderungen. Bist du im Rahmen der Miethöhe, sollte das mit deinen Erläuterungen eigentlich klappen.
Ich kannte mal eine alleinerziehend Mutter, die ohne Genehmigung in eine "zu teure" Wohnung zog. Das Amt übernahm den Höchstsatz, den Rest musste sie tragen.


Naja zu teuer wäre sie ja nicht nur hakt teurer als die jetzige.
Litschi
1121 Beiträge
03.01.2019 22:44
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Litschi:

Stell einen Antrag mit genau deinen Schilderungen. Bist du im Rahmen der Miethöhe, sollte das mit deinen Erläuterungen eigentlich klappen.
Ich kannte mal eine alleinerziehend Mutter, die ohne Genehmigung in eine "zu teure" Wohnung zog. Das Amt übernahm den Höchstsatz, den Rest musste sie tragen.


Naja zu teuer wäre sie ja nicht nur hakt teurer als die jetzige.


Das hab ich verstanden. Ich wollte dir nur von einem Beispiel berichten, bei dem es sogar teurer war
Traenenfluch
599 Beiträge
11.01.2019 14:15
da du dich nicht im leistungsbezug befindest (jobcenter) kannst du umziehen wohin du willst und danach einen antrag stellen auf aufstockende leistungen...

was du machen kannst ist beim wohngeldamt schon mal eine vorläufige berechnung machen lassen, ob du mit der höheren miete mehr wohngeld bekommst oder aus der wohngeldberechnung raus fliegst und zum jobcenter musst.
einfachmalso
2816 Beiträge
14.01.2019 11:32
Zitat von Traenenfluch:

da du dich nicht im leistungsbezug befindest (jobcenter) kannst du umziehen wohin du willst und danach einen antrag stellen auf aufstockende leistungen...

was du machen kannst ist beim wohngeldamt schon mal eine vorläufige berechnung machen lassen, ob du mit der höheren miete mehr wohngeld bekommst oder aus der wohngeldberechnung raus fliegst und zum jobcenter musst.


Ich bekomm auf stockung kein Wohngeld
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