Mütter- und Schwangerenforum

unterhaltsfragebogen vom arbeitsamt

lavida81
1 Beiträge
10.04.2010 14:48
hallo, bin neu hier und hab gleich mal eine frage, ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin bisschen verzweifelt.
ich erhalte gerade alg2 bis ich mit meinem studium anfange. jetzt bin ich schwanger, der vater ist nur ein bekannter, wir hatten keine beziehung.
ich habe beim arbeitsamt jetzt einen antrag auf mehrbedarf in der ss gestellt sowie auf beihilfe für umstandskleidung, die haben mir jetzt einen fragebogen geschickt den ich ausfüllen soll.
und zwar:
der unterhalt für mich als schwangere:
dort soll ich eintragen was er verdient usw. das weiß ich doch alles gar nicht. wir stehen auch nicht in kontakt, da er das nicht will seitdem ich ihm von der ss erzählt hat.
was soll ich jetzt machen??
auch wollen die wissen ob unterhalt geleistet wird und wenn nein warum das nicht beantragt wurde, ich kann doch keinen unterhalt jetzt beantragen, das kind ist doch noch gar nicht da. was soll ich da ausfüllen?? und ob ich einen anwalt habe. wozu denn??
oh man ich bin gerade voll überfordert damit, ich hoffe jemand kann mir helfen. ach, und er meint auch er wäre nicht der vater.

ladysunshine
209 Beiträge
10.04.2010 15:00
kenn mich da leider nicht aus aber ruf doch da am besten mal an. die können dir sicher weiterhelfen

ich schubs mal für dich...
imo2009
16543 Beiträge
10.04.2010 15:23
lohnzettel von ihm vom letzten jahr geben lassen ( in kopie),zum anwalt und unterhalt berechnen lassen, bei arge angeben.........nen beratungsschein gibts beim amtsgericht.
du mußt einkommennachweise, kontoauszüge, sparbücher....alles wo du geld hast vorlegen. wenn du alg2 beantragst...isses kein problem,darfst aber nicht mehr als 2000 € vermögen haben.

du bist verpflichtet erst von ihm unterhalt zu verlangen, wenn er nichts hat dann springt die arge ein. ansonst önntest du ja geld vom amt nehmen und die mit dem vater ein "schönes leben" machen.
Britta
25259 Beiträge
10.04.2010 17:19
Zitat von lavida81:

hallo, bin neu hier und hab gleich mal eine frage, ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin bisschen verzweifelt.
ich erhalte gerade alg2 bis ich mit meinem studium anfange. jetzt bin ich schwanger, der vater ist nur ein bekannter, wir hatten keine beziehung.
ich habe beim arbeitsamt jetzt einen antrag auf mehrbedarf in der ss gestellt sowie auf beihilfe für umstandskleidung, die haben mir jetzt einen fragebogen geschickt den ich ausfüllen soll.
und zwar:
der unterhalt für mich als schwangere:
dort soll ich eintragen was er verdient usw. das weiß ich doch alles gar nicht. wir stehen auch nicht in kontakt, da er das nicht will seitdem ich ihm von der ss erzählt hat.
was soll ich jetzt machen??
auch wollen die wissen ob unterhalt geleistet wird und wenn nein warum das nicht beantragt wurde, ich kann doch keinen unterhalt jetzt beantragen, das kind ist doch noch gar nicht da. was soll ich da ausfüllen?? und ob ich einen anwalt habe. wozu denn??
oh man ich bin gerade voll überfordert damit, ich hoffe jemand kann mir helfen. ach, und er meint auch er wäre nicht der vater.




Zum Fragebogen:
wenn du keine Angaben hast, schreib es rein, auch das Kein Kontakt besteht. Dann schreiben die ihn an. Du kannst ihn aber auch anrufen und fragen, ob er dir die Sachen so mitteilt, oder ob es uebers Amt gehen soll.
Du brauchst nicht zwangslaeufig einen Rechtansanwalt, waere dir aber zu empfehlen
Soraja61
160 Beiträge
10.04.2010 17:20
das ding hatte ich auch vor ner weile. Also du brauchst nur reinschreiben den Namen des Vaters und aufenhaltsort unbekannt oder bekannt. Und beim abgeben sagst du, du weisst nicht wo er wohnt oder sich aufhält. Die kümmern sich meist selbst darum. Oder du schreibst Vater unbekannt. Dann geben sie erst mal Ruhe. Die nächste Hürde ist dann beim Jugendamt zu nehmen, wenn das Kind da ist.
Lg Sonja
24.05.2011 20:06
Zitat von Soraja61:

das ding hatte ich auch vor ner weile. Also du brauchst nur reinschreiben den Namen des Vaters und aufenhaltsort unbekannt oder bekannt. Und beim abgeben sagst du, du weisst nicht wo er wohnt oder sich aufhält. Die kümmern sich meist selbst darum. Oder du schreibst Vater unbekannt. Dann geben sie erst mal Ruhe. Die nächste Hürde ist dann beim Jugendamt zu nehmen, wenn das Kind da ist.
Lg Sonja


das gleiche wollte ich auch fragen da ich jetzt meine lehre nicht fertig mache sondern ein fernstudium anfangen werde.
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