Wer kennt sich aus mit Familienrecht (Frage zum Recht der Väter)
08.08.2011 20:59
Ich hab da mal ne ganze wichtige Frage:
Ab wann muss ich mein Kind alleine zu dem Kindsvater geben?
Der Erzeuger meines Kleines ist sehr unzuverlässig, unberechenbar, trinkt viel und ich möchte eigentlich das er gar nicht alleine zu ihm geht geschweige denn über nacht... also weiß jemand wann ich muss und wie ich das verhinder kann bzw. das recht bekomme das er ihn nur in begleitung von mir sieht?
Ab wann muss ich mein Kind alleine zu dem Kindsvater geben?
Der Erzeuger meines Kleines ist sehr unzuverlässig, unberechenbar, trinkt viel und ich möchte eigentlich das er gar nicht alleine zu ihm geht geschweige denn über nacht... also weiß jemand wann ich muss und wie ich das verhinder kann bzw. das recht bekomme das er ihn nur in begleitung von mir sieht?
08.08.2011 21:17
Hallo Nicky,
Umgang komplett verhindern kannst du nicht, da wird dir auch der Gesetzgeber ein P vormachen.
Bei einer Kindswohlgefährdung sieht das schon wieder anders aus, doch da stehst du mehr oder weniger in der Beweispflicht.
Argumente wie Unzuverlässigkeit u.s.w zählen hier allerdings nicht.
Vielleicht wäre ein gemeinsames Gespräch bei JA oder einer Beratungsstelle sinnvoll.....aber bitte immer auf Elternebene und keine Sachen anführen, die während der Paarbeziehung zu Reibereien geführt haben.
Vllt. wäre es möglich für die Anfangszeit einen begleiteten Umgang zu bekommen?!
lG
Umgang komplett verhindern kannst du nicht, da wird dir auch der Gesetzgeber ein P vormachen.
Bei einer Kindswohlgefährdung sieht das schon wieder anders aus, doch da stehst du mehr oder weniger in der Beweispflicht.
Argumente wie Unzuverlässigkeit u.s.w zählen hier allerdings nicht.
Vielleicht wäre ein gemeinsames Gespräch bei JA oder einer Beratungsstelle sinnvoll.....aber bitte immer auf Elternebene und keine Sachen anführen, die während der Paarbeziehung zu Reibereien geführt haben.
Vllt. wäre es möglich für die Anfangszeit einen begleiteten Umgang zu bekommen?!
lG
08.08.2011 21:18
Hallo!
Du mußt das Kind nicht mit geben und schon garnicht bei diesem Verdacht!Du kannst dich auch an Jugendamt wenden und mit denen sprechen.Sie schauen sich das Umfeld von ihm an und du kannst auch ein neutrale Person einsetzen.Der das Kind begleitet,wenn du ihm nicht sehen willst.Aber ich würde beim Jugendamt aber vorsprechen.Aber das Kind kannst du ihm leider nicht vorendhalten leider.Aber es gibt die möglichkeit zum schutz des Kindes das jemand dabei ist!
Du mußt das Kind nicht mit geben und schon garnicht bei diesem Verdacht!Du kannst dich auch an Jugendamt wenden und mit denen sprechen.Sie schauen sich das Umfeld von ihm an und du kannst auch ein neutrale Person einsetzen.Der das Kind begleitet,wenn du ihm nicht sehen willst.Aber ich würde beim Jugendamt aber vorsprechen.Aber das Kind kannst du ihm leider nicht vorendhalten leider.Aber es gibt die möglichkeit zum schutz des Kindes das jemand dabei ist!
08.08.2011 21:24
Zitat von Jessie77:
Hallo Nicky,
Umgang komplett verhindern kannst du nicht, da wird dir auch der Gesetzgeber ein P vormachen.
Bei einer Kindswohlgefährdung sieht das schon wieder anders aus, doch da stehst du mehr oder weniger in der Beweispflicht.
Argumente wie Unzuverlässigkeit u.s.w zählen hier allerdings nicht.
Vielleicht wäre ein gemeinsames Gespräch bei JA oder einer Beratungsstelle sinnvoll.....aber bitte immer auf Elternebene und keine Sachen anführen, die während der Paarbeziehung zu Reibereien geführt haben.
Vllt. wäre es möglich für die Anfangszeit einen begleiteten Umgang zu bekommen?!
lG
Beweise hab ich ja... er hat zwei mal seinen Führerschein wegen Alkohol am steuer verloren, er hat seinen job wegen alkohol während der arbeitszeit verloren und er hat wegen unterhalt beim JA auf kein schreiben reagiert (das sind doch beweise für unzuverlässigkeit, oder?)
08.08.2011 21:26
Zitat von michaela1975:
Hallo!
Du mußt das Kind nicht mit geben und schon garnicht bei diesem Verdacht!Du kannst dich auch an Jugendamt wenden und mit denen sprechen.Sie schauen sich das Umfeld von ihm an und du kannst auch ein neutrale Person einsetzen.Der das Kind begleitet,wenn du ihm nicht sehen willst.Aber ich würde beim Jugendamt aber vorsprechen.Aber das Kind kannst du ihm leider nicht vorendhalten leider.Aber es gibt die möglichkeit zum schutz des Kindes das jemand dabei ist!
Vorenthalten will ich ja auch nicht, ich will bloß nicht das Jonas alleine bei ihm ist solange er sich noch nicht wehren kann.
08.08.2011 21:27
Er ist Jonas ja auch total fremd... er hat ihn schon 4 wochen nicht mehr gesehen und ich hab keine ahnung ob von ihm aus überhaupt das interesse besteht, aber für den fall möchte ich vorbereitet sein und die rechte und pflichten kennen die ich die habe
08.08.2011 21:30
Hat denn der Vater auch das Sorgerecht? Also teilt ihr euch das??
Wenn nicht dann musst du dir so schnell keine Gedanken machen über das abgeben.
Wie andere schon geschrieben haben, würde ich auch mal mit dem Jugendamt darüber reden.
Das was mir gesagt wurden ist vom Jugendamt:
Wenn man NICHT verheiratet ist und es nicht extra beantragt hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.
Wie es mit dem Umgangsrecht aussieht weiß ich leider nicht so genau.
LG
Wenn nicht dann musst du dir so schnell keine Gedanken machen über das abgeben.
Wie andere schon geschrieben haben, würde ich auch mal mit dem Jugendamt darüber reden.
Das was mir gesagt wurden ist vom Jugendamt:
Wenn man NICHT verheiratet ist und es nicht extra beantragt hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.
Wie es mit dem Umgangsrecht aussieht weiß ich leider nicht so genau.
LG
08.08.2011 21:30
den umgang kannst du nicht verbieten.ab ca.1 jahr kann er laut auskunft meines JA und meines anwalts beim vater übernachten.also alle 2 wochen sonnabend/sonntag.
ansonst,ist es leider so,dass die unzuverlässigkeit dir gegenüber nicht zählt.das JA interessiert inwieweit es dem kind schadet zu ihm zu gehen.wenn er trinkt und kein kind im haus hat ist das seine sache.nur wenn du beweisen kannst,das er es im beisein des kindes macht und ihm damit schadet,dann hast du die möglichkeit etwas zu unternehmen.auch fahren unter alk oder ohne führerschein(wenn kein kind im auto ist) hat nichts mit dem umgangsrecht für euer kind zutun.
geh zum amt und lass dich beraten.noch ne frage: wearum hast du mit diesem mann ein kind? wußtest du das nicht vorher schon?
ansonst,ist es leider so,dass die unzuverlässigkeit dir gegenüber nicht zählt.das JA interessiert inwieweit es dem kind schadet zu ihm zu gehen.wenn er trinkt und kein kind im haus hat ist das seine sache.nur wenn du beweisen kannst,das er es im beisein des kindes macht und ihm damit schadet,dann hast du die möglichkeit etwas zu unternehmen.auch fahren unter alk oder ohne führerschein(wenn kein kind im auto ist) hat nichts mit dem umgangsrecht für euer kind zutun.
geh zum amt und lass dich beraten.noch ne frage: wearum hast du mit diesem mann ein kind? wußtest du das nicht vorher schon?
08.08.2011 21:33
Na ja eigentlich wusste ich es schon vorher, aber man ist da ja nun mal blind vor Liebe und zu gutmütig und denkt das er sich bestimmt ändert... aber ich bin froh, dass ich mein Kind habe und bereue es nicht mit ihm zusammen gewesen zu sein.
Ich habe das alleinige Sorgerecht.
Ich habe das alleinige Sorgerecht.
08.08.2011 21:40
Zitat von Nicky41187:richtig helfen kann dir da nur das JA oder ein anwalt.
Na ja eigentlich wusste ich es schon vorher, aber man ist da ja nun mal blind vor Liebe und zu gutmütig und denkt das er sich bestimmt ändert... aber ich bin froh, dass ich mein Kind habe und bereue es nicht mit ihm zusammen gewesen zu sein.
Ich habe das alleinige Sorgerecht.
08.08.2011 21:55
Ich glaube nicht,das er jemals intresse zeigen wird!Ich habe es auch durch gemacht meine beiden Mädchen sind jetzt 13 und 10 Jahre alt. Der Vater hat sich auch nach der Trennung kein Interresse gezeigt.Zahlen tut er nicht und habe ihm die neuen Adressen und Telefonnummern mitteilen lassen,aber bis heute kam nichts!Eigendlich sehen sie mein neuen Lebenspartner als Vater jetzt an,weil er um sie kümmert.Aber am besten Versuchst du es übers JA und läst abklären ob er überhaupt will!Und Unterhalt kannst du auch übers JA einklagen.Anwalt ist zuteuer.
08.08.2011 22:17
Zitat von Nicky41187:
Na ja eigentlich wusste ich es schon vorher, aber man ist da ja nun mal blind vor Liebe und zu gutmütig und denkt das er sich bestimmt ändert... aber ich bin froh, dass ich mein Kind habe und bereue es nicht mit ihm zusammen gewesen zu sein.
Ich habe das alleinige Sorgerecht.
Meine Tochter war bei der Trennung 1 jahr alt.
Ihr Papa hat sie 1 Tag in der Woche bekommen und NICHT über Nacht.
Soviel mir mein Anwalt damals gesagt hat, muss ein Kind unter 3 nicht beim Kindsvater übernachten. (Wir waren auch vor Gericht)
Der Umgang muss dem Alter entsprechend ausgeweitet werden.
Nicht mit 8 Monaten!!!
Nimm dir einen guten Anwalt!!!
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