Mütter- und Schwangerenforum

Wohngeld??!!

Evangeline
98 Beiträge
23.06.2010 14:14
Hallo erstmal.
Ich bin 33 Jahre alt und seit kurzem schwanger,mein Freund hat mich sitzen lassen und jetzt brauch ich mal einen Rat.
Ich habe einen gut bezahlten Job und die Wohnung in der wir zusammen gelebt haben ist meine.Wenn das Kind aber da ist würde ich gerne ein oder zwei Jahre zuhause bleiben,weiß aber nicht ob ich mir dann die Wohnung noch leisten kann und habe nicht wirklich lust zu meiner Mutter zu ziehen
Ihr wisst doch sicher wie das abläuft.Klar im ersten Jahr gibt es 67 % aber nur wenn ich auch nur ein Jahr zuhause bleibe.Wie errechnet es sich bei 2 Jahren und bekomm ich einen zuschuß für die Wohnung und wenn ja von wem?
Danke schonmal
ANJUKA
23753 Beiträge
23.06.2010 14:16
Im normal Fall schon, du kannst auch Kinderzuschlag beantragen, was dir zusätzlich noch unter die Arme greifen tut
23.06.2010 14:17
also ich glaube du kannst wohngeld beantragen vom amt aber die darf dann nur ne bestimmte große haben oder in manchen bundesländern bestimmte zimmer anzahl haben oder nur ne bestimmte miete betragen also ich baden württemberg ist es so mutter mit kind darf höchstens 350€kalt
Minibeanymachine
4514 Beiträge
23.06.2010 14:24
Du kannst das elterngeld auf 2 jahre splitten lassen und du bekommst unterhalt. wohngeld musst du schauen wie es aussieht hast du zu wenig einkommen gibt es nur anrecht auf H4 und zuviel gibts kein Wohngeld. Lohnen tut sich das bald auch nicht mehr, weil der Heizkostenzuschuss wegfällt- heisst die an der grenze fallen unter h4. wohngeld wird unabhängig von der Größe und vom vermögensstand der wohnung gezahlt aber nur ein satz pro person.
such dir im net den wohngeldrechner für deine region aus und spiel es durch
Vanellope
15526 Beiträge
23.06.2010 14:24
du kannst wohngeld beantragen..
das berechnet sich aus dem jeweiligen mietspiegel des LK´s.
also quasi du und dein kind 2 personen.. haben anspruch auf soundsoviel qm. diese qm mal dem örtlichen preis für den qm ( mietspiegel) = das was die miete kosten darf, bzw das was du maximal bekommst.

dann wie schon erwähnt kinderzuschlag bei der familienkasse und du kriegst ja unterhalt für das kind.

wenn du elterngeld auf 2 jahre streckst ist es halt die hälfte von dem was es in einem jahr wäre. aber ich meine irgendwo gelesen zu haben dass man es nur noch auf ein jahr nehmen kann.. bin aber nimmer sicher.
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