kind schläft seit umgangskontakt nicht mehr richtig!!
13.05.2014 16:19
Weil es ein Gericht so beschlossen hat. Wenn sie sich weigert, kann sie dafür mega ärger kriegen. Ich würde mich einem Gericht auch nicht widersetzen.
13.05.2014 16:22
Tja das versteh ich bis heute nicht.
Vor gericht hat er eben rechte..und da kann ich mich wehren wie ich will..der richter meinte entweder ich lass mich freiwillig drauf ein oder er verurteilt mich dazu..
Der einzigste grund das es nich klappt is wenn es nich den kindeswohl dient. Das waren seine worte..in meinen augen is der bestand ja aber gegeben..ich mein sie schläft seit den zwei wochen nicht mehr richtig
is daudrch bockig un alles..
aber der nette herr vom juamt denkt ja es sei eine phase..indem sinne glaubt mir ja eh keiner. Und einen psychologe der vor gericht anerkannt wird kann nur der richter bestimmen..und das nur wenn er es für nötig hält.
Ich weiss nich was ich noch machen soll..ausser eben mich damit abzufinden und einfach für mein kind da zu sein
Das das gericht damit aber mir und ihr das leben schwer machen is denen anscheinend egal.
Vor gericht hat er eben rechte..und da kann ich mich wehren wie ich will..der richter meinte entweder ich lass mich freiwillig drauf ein oder er verurteilt mich dazu..
Der einzigste grund das es nich klappt is wenn es nich den kindeswohl dient. Das waren seine worte..in meinen augen is der bestand ja aber gegeben..ich mein sie schläft seit den zwei wochen nicht mehr richtig
is daudrch bockig un alles..
aber der nette herr vom juamt denkt ja es sei eine phase..indem sinne glaubt mir ja eh keiner. Und einen psychologe der vor gericht anerkannt wird kann nur der richter bestimmen..und das nur wenn er es für nötig hält. Ich weiss nich was ich noch machen soll..ausser eben mich damit abzufinden und einfach für mein kind da zu sein
Das das gericht damit aber mir und ihr das leben schwer machen is denen anscheinend egal.
13.05.2014 16:26
Zitat von perlchen:
Weil es ein Gericht so beschlossen hat. Wenn sie sich weigert, kann sie dafür mega ärger kriegen. Ich würde mich einem Gericht auch nicht widersetzen.
Doch, ich würde mir sämtliche Anwälte der Welt nehmen und da gegen an gehen, wenn es so war wie sie es beschreibt, hört hier meine Vorstellungskraft auf.
Grade nach so einer Geschichte würde ich ganz schleunigst zusehen, dass das Kind von dem Heini fern gehalten wird. Das Umgangsrecht würde ich direkt gänzlich einschrenken lassen. Wenn ich schon so eine Panik vor dem Kerl hätte, dass ich vor Gericht einen Nervenzusammenbruch bekomme, dann hat ein Kind da nichts verloren.
Das Gericht ist jetzt sicher dabei das die Beziehung zwischen Vater und Kind durch vertrauensbildende Maßnahmen sensibel wieder aufgebaut wird, aber ich würde da trotzdem am Ball bleiben.
Liebe TS, alles Gute für dich!
13.05.2014 16:27
Ich meinte auch nicht, dass du mit ihr zum Psychologen sollst, um damit vor geric zu gehen, sondern, um herauszufinden , warum sie jetzt solche Probleme hat und ihr ggf zu helfen. So eine Situation ist auch für die kleine nicht leicht......das ist in meinen Augen das einzige, was du im Moment für sie tun kannst und natürlich immer für sie da zu sein. Vielleicht hilft es ihr ja erstmal mit in deinem Bett zu schlafen?
Ich würde mir immer alles, was passiert aufschreiben mit Datum etc.......und immer netten Kontakt mit dem ja halten. Da kannst du dann auch deine Aufzeichnungen zum richtigen Zeitpunkt vorzeigen.
Ich würde mir immer alles, was passiert aufschreiben mit Datum etc.......und immer netten Kontakt mit dem ja halten. Da kannst du dann auch deine Aufzeichnungen zum richtigen Zeitpunkt vorzeigen.
13.05.2014 17:01
Zitat von Primadonna:
Zitat von ChiaraIsabella2012:
Zitat von Primadonna:
Zitat von ChiaraIsabella2012:
...
Fahr mich doch bitte nicht so an, ich will doch nur helfen, ich kann doch nicht in deinen Kopf gucken und Gedanken lesen kann ich auch nicht. Woher soll ich wissen was der Kerl alles abgezogen hat?
Hast du ihn denn angezeigt?
Sorry ich reagier auf ihn total schlimm..:/
Angezeigt mehrmals...er hat anfangs geldstrafen bekommen am ende Bewährung weil er vir gericht den reumütigen gespielt hat.. er darf sich mir auch nich nähern..
aber warum dann der kleinen?
Wenn ich mich jetzt in deine Lage versetzen würde, würde der Kerl das Kind nur über meine Leiche zu Gesicht bekommen.
Ich habe das (leider) schon öfter gelesen. Das sind zwei Paar Schuhe. Handgreiflichkeiten gegenüber der Mutter schränken nicht das Umgangsrecht zum gemeinsamen Kind ein, solange er dem Kind gegenüber nicht auch handgreiflich geworden ist. Meistens wird eben aus so einer Situation heraus zuerst der betreute Umgang angeordnet, damit die Mutter aus dem Spiel ist und Vater und Kind neutral eine Bindung aufbauen können.
Mehr noch: Sie ist trotzdem weiterhin dazu angehalten, dass Kind auf die Umgänge positiv einzustimmen.
Ob das dem Kindeswohl dient, lasse ich mal dahin gestellt...
13.05.2014 17:04
Zitat von Primadonna:
Zitat von perlchen:
Weil es ein Gericht so beschlossen hat. Wenn sie sich weigert, kann sie dafür mega ärger kriegen. Ich würde mich einem Gericht auch nicht widersetzen.
Doch, ich würde mir sämtliche Anwälte der Welt nehmen und da gegen an gehen, wenn es so war wie sie es beschreibt, hört hier meine Vorstellungskraft auf.
Grade nach so einer Geschichte würde ich ganz schleunigst zusehen, dass das Kind von dem Heini fern gehalten wird. Das Umgangsrecht würde ich direkt gänzlich einschrenken lassen. Wenn ich schon so eine Panik vor dem Kerl hätte, dass ich vor Gericht einen Nervenzusammenbruch bekomme, dann hat ein Kind da nichts verloren.
Das Gericht ist jetzt sicher dabei das die Beziehung zwischen Vater und Kind durch vertrauensbildende Maßnahmen sensibel wieder aufgebaut wird, aber ich würde da trotzdem am Ball bleiben.
Liebe TS, alles Gute für dich!
Vergiss meinen letzten Post - hihi. Ich sollte erst alle Beiträge lesen und dann antworten.
Obwohl ich ihre Chancen trotzdem schlecht einschätze. Ich bin noch in einem Forum für allein erziehende Elternteile angemeldet und da lese ich immer nur, dass das Umgangsrecht im Prinzip über alles geht. Das alles immer unter dem Deckmantel des Kindeswohls.
13.05.2014 18:00
Naja mir gings ja weniger darum den umgang zu verhindern oda so sondern eher darum was ich machen soll..?
Weil wie gesagt der vom juamt sagt ne phase..ich kenn mein kind und ich weiss wanns bei ihr ne phase ist..und DAS ist keine..
Ich versteh auch nicht wieso es heisst es soll dem kiwohl gut tun aber wenn man ihnen ernste Veränderungen am kind vorlegt bzw es ihne sagt passiert ja eh nichts.
Ich kann verstehen das sie das gesetz mit väterrechte rauagebracht haben..gab ja genug ftauen die ohne grund dem vater das kind entzogen haben..aber alle jetzt über einen kamm zu ziehen finde ich nicht gut.
Er hat mir und ihr gedroht uns umzubringen hat mich vor ihr geschlagen auch als ich sie auf dem arm hatte..ich musste mich schon wegen Kindeswohlgefährdung verantworten vor gericht..und trotzdem bekommt er das recht..ich glaub die kleine muss erst nen richtigen psychischen schaden haben damit sie solche warnzeichen ernst nehmen..
Naja danke euch ♡
Weil wie gesagt der vom juamt sagt ne phase..ich kenn mein kind und ich weiss wanns bei ihr ne phase ist..und DAS ist keine..
Ich versteh auch nicht wieso es heisst es soll dem kiwohl gut tun aber wenn man ihnen ernste Veränderungen am kind vorlegt bzw es ihne sagt passiert ja eh nichts.
Ich kann verstehen das sie das gesetz mit väterrechte rauagebracht haben..gab ja genug ftauen die ohne grund dem vater das kind entzogen haben..aber alle jetzt über einen kamm zu ziehen finde ich nicht gut.
Er hat mir und ihr gedroht uns umzubringen hat mich vor ihr geschlagen auch als ich sie auf dem arm hatte..ich musste mich schon wegen Kindeswohlgefährdung verantworten vor gericht..und trotzdem bekommt er das recht..ich glaub die kleine muss erst nen richtigen psychischen schaden haben damit sie solche warnzeichen ernst nehmen..
Naja danke euch ♡
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