Elterngeld frage
10.12.2011 23:40
Hi Mädels
ich hätte eine frage zu dem Elterngeld ich beziehe nun elterngeld für Lara sie ist im August 2011 geboren. Wie würde das nun mit dem zweiten Kind aussehn? Wenn ich jetzt gleich wieder schwanger werden würde würde das Kind im Sep auf die welt kommen da mein Mann auch zwei Monate elternzeit nimmt beziehen wir 14 monate Elterngeld. Was würde ich bekommem wenn das zweite kind auf der welt ist? ich war vor der Muschufrist ebenfalls berufstätig.
LG doris
ich hätte eine frage zu dem Elterngeld ich beziehe nun elterngeld für Lara sie ist im August 2011 geboren. Wie würde das nun mit dem zweiten Kind aussehn? Wenn ich jetzt gleich wieder schwanger werden würde würde das Kind im Sep auf die welt kommen da mein Mann auch zwei Monate elternzeit nimmt beziehen wir 14 monate Elterngeld. Was würde ich bekommem wenn das zweite kind auf der welt ist? ich war vor der Muschufrist ebenfalls berufstätig.
LG doris
10.12.2011 23:46
Zitat von Bunny89:
Hi Mädels
ich hätte eine frage zu dem Elterngeld ich beziehe nun elterngeld für Lara sie ist im August 2011 geboren. Wie würde das nun mit dem zweiten Kind aussehn? Wenn ich jetzt gleich wieder schwanger werden würde würde das Kind im Sep auf die welt kommen da mein Mann auch zwei Monate elternzeit nimmt beziehen wir 14 monate Elterngeld. Was würde ich bekommem wenn das zweite kind auf der welt ist? ich war vor der Muschufrist ebenfalls berufstätig.
LG doris
Damit hatte ich mich gestern noch beschäftigt. Ich "glaube" wenn du direkt wieder schwanger werden würdest, würdest du genau das gleiche Elterngeld bekommen, wie jetzt beim 1. Kind. Dann zählt die Zeit "vor" der Geburt des 1. Kindes. Und du bekommst noch einen Geschwisterbonus oben drauf. Wenn aber eine Lücke dazwischen ist, wird was abgezogen..
**
Aber ich übernehme keine Garantie!
11.12.2011 08:30
Ich übernehme auch keine Garantie, würde aber behaupten, dass es dann nur den Mindestbetrag gibt.
Es geht ja um das Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes.
Es geht ja um das Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes.
11.12.2011 08:33
Zitat von Poca:
Ich übernehme auch keine Garantie, würde aber behaupten, dass es dann nur den Mindestbetrag gibt.
Es geht ja um das Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes.
Das glaube ich auch.
Hast du von der L-Bank eine Service-Nummer (die bekommt man mit dem Bescheid, dass man Elterngeld bekommt bzw. wie hoch es ist...)? Ruf doch da mal an, wenn ich Fragen hatte waren die echt immer total nett und hilfsbereit
11.12.2011 08:42
also mir wurde gesagt, das wenn das baby in den ersten 12 monaten nach der geburt des ersten babys kommt, du das komplette elterngeld für 1 jahr weiter bekommst plus geschwisterbonus. jeder weitere monat wird in dern rechnung mit 0 gewertet. wird also dann kontinuierlich weniger.
11.12.2011 10:34
es gelten immer die letzten 12 monate. Ein Monat mit Elterngeld für dich (nicht für deinen mann) = ein monat gehalt vor der Elternzeit. Ein Monat ohne Elterngeld für dich = ein Monat mit dem, was du in dem Monat verdient hast.
Dir darf durch die Elternzeit ja kein Nachteil entstehen
Bekommt man sein 2. Kind also wenn das erste noch kein Jahr alt ist, bleibt sich die höhe gleich... man bekommt nur, glaube ich, den geschwisterbonus noch dazu
achja, splitten auf 24 monate bringt hier soweit ich weiß allerdings nichts. Die elterngeldstellen rechnen ja immer so, dass man sich alles auf ein jahr hätte auszahlen können
Dir darf durch die Elternzeit ja kein Nachteil entstehen
Bekommt man sein 2. Kind also wenn das erste noch kein Jahr alt ist, bleibt sich die höhe gleich... man bekommt nur, glaube ich, den geschwisterbonus noch dazu
achja, splitten auf 24 monate bringt hier soweit ich weiß allerdings nichts. Die elterngeldstellen rechnen ja immer so, dass man sich alles auf ein jahr hätte auszahlen können
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