Mütter- und Schwangerenforum

Kann man das so lassen? Ihr seid gefragt

27.12.2011 15:37
Hi Mädels

da ich ab Jan wieder 2 Std. in der Woche arbeiten gehen will braucht mein Chef n kurzen Text wäre das so ok? Ich habe in einem Altenheim als gelernte Altenpflegerin gearbeitet da wir abends öfter ne hilfe hatten wollte ich zwei stunden arbeiten mein mann ist in dieser Zeit zu Hause und sehe deshalb kein Problem

" Sehr geehrter Herr.....,

derzeit befinde ich mich in der Elternzeit in Rücksprache mit Ihnen hätte ich Juni/Juli 2012 wieder zum Arbeiten begonnen. Jedoch wäre es jetzt schon für mich Interessant Freitagabend zwei Stunden als „Abendbrot Hilfe“ zu arbeiten. In dieser Zeit ist für mein Kind gesorgt.

Über ein Persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich mit

Freundlichen Grüßen"

Passt das so? würdet ihr noch was ändern?

Und noch eine frage : Das sind gesammt 8 Std. im Monat wird mir das vom Elterngeld abgezogen? Oder gibt es einen freibetrag?
Feenstaub
1331 Beiträge
27.12.2011 15:44
" Sehr geehrter Herr.....,

wie mit Ihnen besprochen befinde ich mich bis Juni/Juli 2012 in Elternzeit.
Es wäre für mich jedoch jetzt schon interessant, Freitag abends zwei Stunden als „Abendbrot Hilfe“ zu arbeiten.
Für die Betreuung meines Kindes während dieser Zeit wäre gesorgt.

Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen selbst verständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx

so würde ich das schreiben...
27.12.2011 15:48
Zitat von Bunny89:

Hi Mädels

da ich ab Jan wieder 2 Std. in der Woche arbeiten gehen will braucht mein Chef n kurzen Text wäre das so ok? Ich habe in einem Altenheim als gelernte Altenpflegerin gearbeitet da wir abends öfter ne hilfe hatten wollte ich zwei stunden arbeiten mein mann ist in dieser Zeit zu Hause und sehe deshalb kein Problem

" Sehr geehrter Herr.....,

derzeit befinde ich mich in der Elternzeit in Rücksprache mit Ihnen hätte ich Juni/Juli 2012 wieder zum Arbeiten begonnen. Jedoch wäre es jetzt schon für mich Interessant Freitagabend zwei Stunden als „Abendbrot Hilfe“ zu arbeiten. In dieser Zeit ist für mein Kind gesorgt.

Über ein Persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich mit

Freundlichen Grüßen"

Passt das so? würdet ihr noch was ändern?

Und noch eine frage : Das sind gesammt 8 Std. im Monat wird mir das vom Elterngeld abgezogen? Oder gibt es einen freibetrag?



Ich würde es so schreiben:

Sehr geehrter Herr,

derzeit befinde ich mich noch bis Juli 2012 in Elternzeit. Jedoch ist es für mich jetzt schon interessant bis zum Ende der Elternzeit, Freitags jeweils 2 Stunden als Abendbrot Hilfe zu arbeiten. In dieser Zeit ist mein Kind fest betreut.

Über eine positive Rückmeldung freue ich mich!

Kein Hätte, würde, wollte, wäre....sondern hat, wird, will und ist

Du darfst bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten gehen, ohne Abzüge.
Anna81
358 Beiträge
27.12.2011 15:54
Zitat von Bunny89:

Hi Mädels

da ich ab Jan wieder 2 Std. in der Woche arbeiten gehen will braucht mein Chef n kurzen Text wäre das so ok? Ich habe in einem Altenheim als gelernte Altenpflegerin gearbeitet da wir abends öfter ne hilfe hatten wollte ich zwei stunden arbeiten mein mann ist in dieser Zeit zu Hause und sehe deshalb kein Problem

" Sehr geehrter Herr.....,

derzeit befinde ich mich in der Elternzeit in Rücksprache mit Ihnen hätte ich Juni/Juli 2012 wieder zum Arbeiten begonnen. Jedoch wäre es jetzt schon für mich Interessant Freitagabend zwei Stunden als „Abendbrot Hilfe“ zu arbeiten. In dieser Zeit ist für mein Kind gesorgt.

Über ein Persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich mit

Freundlichen Grüßen"

Passt das so? würdet ihr noch was ändern?

Und noch eine frage : Das sind gesammt 8 Std. im Monat wird mir das vom Elterngeld abgezogen? Oder gibt es einen freibetrag?



Vorschlag:

Sehr geehrter Herr Xy,

unsere derzeit Vereinbarung sieht vor, dass ich im Juni/Juli 2012 aus der Elternzeit in mein reguläres Arbeitsverhältnis zurückkehre.
Jedoch wäre es für mich bereits ab Januar 2012 von großem Interesse stundenweise (2h/Freitagabend) als "Abendbrothilfe" zu arbeiten.
Sollte das in Ihrem Sinne sein, würde ich mich über ein persönliches Gespräch sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Xy

Solltest du deinen Text so verwenden wollen, musst du interessant und persönlich klein schreiben und aus dem ersten Satz würde ich zwei machen.

Die Dame von der Elterngeldstelle hat uns gesagt, dass jegliches Einkommen während dem Bezug von Elterngeld angerechnet wird, sprich: dein vorheriges Einkommen minus dein jetziges Einkommen und dann mal 0,65-0,67 (je nachHöhe des Einkommens in den 12 Monaten vor der Geburt).

Viel Erfolg und liebe Grüße
hafenperle
16199 Beiträge
27.12.2011 15:54
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Bunny89:

Hi Mädels

da ich ab Jan wieder 2 Std. in der Woche arbeiten gehen will braucht mein Chef n kurzen Text wäre das so ok? Ich habe in einem Altenheim als gelernte Altenpflegerin gearbeitet da wir abends öfter ne hilfe hatten wollte ich zwei stunden arbeiten mein mann ist in dieser Zeit zu Hause und sehe deshalb kein Problem

" Sehr geehrter Herr.....,

derzeit befinde ich mich in der Elternzeit in Rücksprache mit Ihnen hätte ich Juni/Juli 2012 wieder zum Arbeiten begonnen. Jedoch wäre es jetzt schon für mich Interessant Freitagabend zwei Stunden als „Abendbrot Hilfe“ zu arbeiten. In dieser Zeit ist für mein Kind gesorgt.

Über ein Persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich mit

Freundlichen Grüßen"

Passt das so? würdet ihr noch was ändern?

Und noch eine frage : Das sind gesammt 8 Std. im Monat wird mir das vom Elterngeld abgezogen? Oder gibt es einen freibetrag?



Ich würde es so schreiben:

Sehr geehrter Herr,

derzeit befinde ich mich noch bis Juli 2012 in Elternzeit. Jedoch ist es für mich jetzt schon interessant bis zum Ende der Elternzeit, Freitags jeweils 2 Stunden als Abendbrot Hilfe zu arbeiten. In dieser Zeit ist mein Kind fest betreut.

Über eine positive Rückmeldung freue ich mich!

Kein Hätte, würde, wollte, wäre....sondern hat, wird, will und ist

Du darfst bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten gehen, ohne Abzüge.


jap der konjunktiv hatte mich auch gestört
27.12.2011 15:59
Zitat von Bunny89:

Hi Mädels

da ich ab Jan wieder 2 Std. in der Woche arbeiten gehen will braucht mein Chef n kurzen Text wäre das so ok? Ich habe in einem Altenheim als gelernte Altenpflegerin gearbeitet da wir abends öfter ne hilfe hatten wollte ich zwei stunden arbeiten mein mann ist in dieser Zeit zu Hause und sehe deshalb kein Problem

" Sehr geehrter Herr.....,

derzeit befinde ich mich in der Elternzeit in Rücksprache mit Ihnen hätte ich Juni/Juli 2012 wieder zum Arbeiten begonnen. Jedoch wäre es jetzt schon für mich Interessant Freitagabend zwei Stunden als „Abendbrot Hilfe“ zu arbeiten. In dieser Zeit ist für mein Kind gesorgt.

Über ein Persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich mit

Freundlichen Grüßen"

Passt das so? würdet ihr noch was ändern?

Und noch eine frage : Das sind gesammt 8 Std. im Monat wird mir das vom Elterngeld abgezogen? Oder gibt es einen freibetrag?



vielen dank euch allen
Anna81
358 Beiträge
27.12.2011 16:08
Zitat von Turboprinzessin:

Du darfst bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten gehen, ohne Abzüge.



Das stimmt nicht. Du darfst 30h arbeiten UND Elterngeld beziehen, aber das wird angerechnet. Also (Gehalt vorher - Gehalt nachher) und davon ca. 65%.
Die gleichen quasi deinen Gehaltsverlust durch die Kinderbetreuung zu 65% aus.
27.12.2011 17:02
du darfst 30stunden in der woche gehen und sogar einen kita platz in anspruch nehmen.
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt