Mütter- und Schwangerenforum

Urlaub - Kind mit anderem Nachnamen

Juventina
227 Beiträge
20.11.2018 17:14

Hallo, und zwar würde ich gerne mit meinem Sohn aus erster Ehe in den Urlaub fliegen. (Nicht EU Land - inkl. Grenzkontrolle). Mein Sohn hat den Namen von seinem Papa und ich bin mittlerweile wieder verheiratet.
Brauche ich zusätzlich zum Reisepass noch andere Unterlagen, die beweisen dass es mein Kind ist? Eine schriftliche Einverständnis vom Vater?
Und kann es bei der Einreise ins Urlaubsland Probleme geben?

Lg

-Brünni88
23365 Beiträge
20.11.2018 17:23
Mein Patenkind war mit seinem Papa in Ägypten. Er hat zur Sicherheit eine Ausweiskopie der Kindsmutter mitgeholt. Gab keine Probleme so.
nilou
14070 Beiträge
20.11.2018 17:34
Kommt auf das Land an. Ich würde da auf der Homepage mal nachsehen bzw. beim auswärtigen Amt nachfragen.

Oder zur Sicherheit Geburtsurkunde vom Kind samt Sorgerechtsbeschluss oder Einwilligung Vater mitnehmen. Lieber dabei haben als im blöden Fall dann dastehen.
wolkenschaf
11811 Beiträge
20.11.2018 17:38
Meine Kinder haben auch nicht den gleichen Nachnamen wie ich. Ich war aber schon mehrfach allein mit beiden im Ausland und es gab nie Probleme. Es wurde mir aber dazu geraten, die Geburtsurkunden dabei zu haben, um im Zweifel beweisen zu können, dass es meine Kinder sind. Ich wurde allerdings noch nie danach gefragt.
20.11.2018 17:40
Geburtsurkunde.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
20.11.2018 19:23
Also ich benötigte im Sommer, als ich mit der Großen (16) nach Kanada flog ihren Reisepass und dieses Dokument https://travel.gc.ca/docs/child/consent-letter_let tre-consentement-eng.pdf und die eTA.

Beim ausreisen in München hat der Zollbeamte ein kurzen Blick reingeworfen. Die Einreise in Kanada war noch einfacher, man wollte nur unsere eTAs sehen inkl. Reisepass.

Dieses Dokument würde ich bei jeder Auslandsreise mitnehmen, wenn ich ohne den leiblichen Vater reise. Egal ob wir gleichen oder einen anderen Nachname haben.
Nine85
6275 Beiträge
20.11.2018 19:51
Egal ob EU oder nicht. Ich habe immer eine Reisevollmacht dabei die vom Erzeuger unterschrieben ist. Zusätzlich dazu eine Ausweiskopie. Die Türken können es auch ganz übertreiben. Die haben meine Freundin über den deutschen Zoll anrufen lassen ob sie informiert ist das ihr Exfreund mit dem gemeinsamen Kind (Vater und Sohn tragen den gleichen Familiennamen) wieder aus dem Land gen Deutschland reisen darf ohne so einen Wisch Reise ich nicht, da wir auch verschiedene Namen haben.
Juventina
227 Beiträge
20.11.2018 20:15
Zitat von Seesternchen_2.0:

Also ich benötigte im Sommer, als ich mit der Großen (16) nach Kanada flog ihren Reisepass und dieses Dokument https://travel.gc.ca/docs/child/consent-letter_let tre-consentement-eng.pdf und die eTA.

Beim ausreisen in München hat der Zollbeamte ein kurzen Blick reingeworfen. Die Einreise in Kanada war noch einfacher, man wollte nur unsere eTAs sehen inkl. Reisepass.

Dieses Dokument würde ich bei jeder Auslandsreise mitnehmen, wenn ich ohne den leiblichen Vater reise. Egal ob wir gleichen oder einen anderen Nachname haben.


Danke für deine Antwort, kannst du mir noch bitte sagen was eine eTA ist?
c.m.1984
3295 Beiträge
20.11.2018 20:26
Wir kennen das nur vom Urlaub mir den Großeltern. Die haben immer eine Vollmacht mit, eine medizinische und auch eine Personensorge Vollmacht. Im Urlaub auf Gran Canaria dann auch auf spanisch natürlich. Als ich damals recherchiert habe was man so braucht habe ich gelesen das sogar bei verheirateten Eltern der jeweils andere einer Reise schriftlich zustimmen muss. Ist sicherlich übertrieben und nur in Ausnahmefällen nötig aber ich bin bei so was gerne auf der sicheren Seite.
Kathleenchen
2196 Beiträge
20.11.2018 20:54
Hier ich! Meine Tochter trägt auch den Nachnamen vom Papa. Ich trage immer eine Geburtsurkunde bei mir. Im Sommer wären wir am Flughafen fast gescheitert. Ich hatte wie immer eine Vollmacht/ Erlebnis dabei, dass ich mit dem Kind verreisen / fliegen darf. Jedoch hatte ich keine Kopie vom Personalausweis von ihm dabei. Somit hätte ich die Unterschrift welche sich auf der Vollmacht befand fälschen können. Schöner Mist ?. Ich habe Blut und Wasser geschwitzt. Am Ende durften wir zum Glück fliegen. Hätte aber auch schief gehen können.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
20.11.2018 22:31
Zitat von Juventina:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Also ich benötigte im Sommer, als ich mit der Großen (16) nach Kanada flog ihren Reisepass und dieses Dokument https://travel.gc.ca/docs/child/consent-letter_let tre-consentement-eng.pdf und die eTA.

Beim ausreisen in München hat der Zollbeamte ein kurzen Blick reingeworfen. Die Einreise in Kanada war noch einfacher, man wollte nur unsere eTAs sehen inkl. Reisepass.

Dieses Dokument würde ich bei jeder Auslandsreise mitnehmen, wenn ich ohne den leiblichen Vater reise. Egal ob wir gleichen oder einen anderen Nachname haben.


Danke für deine Antwort, kannst du mir noch bitte sagen was eine eTA ist?


Die eTA gilt nur für kanada. Ist das kanadische „visum“ für Bürger der BRD, und ich glaube noch für die Schweiz und den USA.

Wenn es nicht nach Kanada geht würde ich nur das Schreiben vom Link mitnehmen. Da geht es zwar um Kanada, das gibts bei auswärtigem Amt auch neutral gehalten.
junimond1984
3574 Beiträge
22.11.2018 12:07
Mein Mann ist mit unserer Tochter neulich nach Ägypten geflogen (wir heißen alle gleich) und mich hat der Zollbeamte angerufen, ob ich wüsste, dass mein Mann mit unserer Tochter nach Ägypten fliegt (er ist Deutscher)...

Ich würde auf jeden Fall eine Geburtsurkunde und eine "Vollmacht" oder so mitnehmen.
Holunderbluete
16467 Beiträge
22.11.2018 12:13
Meine Kinder haben meinen Nachnamen und sind oft schon mit ihrem Vater alleine geflogen in seine Heimat ( nicht EU ). Gab noch nie Nachfragen oder irgendetwas in der Art.
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