Mütter- und Schwangerenforum

45 Stunden Kindergarten Platz...

Gehe zu Seite:
Sonce
7262 Beiträge
11.12.2015 10:24
Hallo,

ich hab mal ein Paar Fragen zum 45 Stunden Platz im Kindergarten... vllt kennt sich hier jemand aus.
Ich hatte bisher immer einen 45 Stunden Platz für meine Tochter Jetzt wurden bei uns alle Eltern zum Jugendamt geschickt, weil die Plätze überprüft werden müssen und man Nachweise brauch, das der Platz wirklich benötigt wird. Wir sind erst Montag dort, aber ich habe nun schon von mittlerweile 6 anderen Familien gehört (die bisher auch 45 St. hatten), das bei ihnen alles abgelehnt wurde und sie nun gezwungen sind auf 35 Stunden zu reduzieren.

Das macht mir nun natürlich etwas Angst. Mein Freund arbeitet Vollzeit. Ich habe auch bis Mitte November Vollzeit gearbeitet, nun ist der Vertrag abgelaufen. Ich beziehe also ALG 1 und bin auch Vollzeit Arbeitssuchend gemeldet. Kann es nun sein, das mir der 45 St. Platz auch aberkannt wird ab, August, weil ich jetzt gerade Alg 1 beziehe und arbeit suche? Ich habe ja ohnehin Probleme geeignete Stellen zu finden, die mit dem Kindergartenzeiten zusammen passen , aber wenn ich jetzt noch die 45 Stunden im Kiga aufgeben müsste, dann wäre ich ja noch unflexibler und noch unattraktiver für den Arbeitsmarkt, als es ohnehin schon der Fall ist.

Ich hab ein bisschen Angst was mich da nun Montag erwartet Wir können es uns leider auch nicht leisten das ich auf Arbeit verzichte.

Mats
147 Beiträge
11.12.2015 10:32
Hier muss eine Arbeitsbescheinigung vorliegen,sonst gibt es keine 45 Stunden,auch nicht,wenn man Vollzeit arbeitsuchend gemeldet ist,man muss die definitive Arbeit vorweisen können...finde ich Ok so.
Sonce
7262 Beiträge
11.12.2015 10:35
Zitat von Mats:

Hier muss eine Arbeitsbescheinigung vorliegen,sonst gibt es keine 45 Stunden,auch nicht,wenn man Vollzeit arbeitsuchend gemeldet ist,man muss die definitive Arbeit vorweisen können...finde ich Ok so.


ja finde ich auch vollkommen ok so. Das Problem das ich habe ist nur leider das es sich hier um eine Änderung für August 2016 handelt. Und ich habe definitiv vor, aller spätestens im Januar 2016 wieder zu arbeiten. Dann wäre ich im August ja gezwungen zu kündigen? Ich verzweifel gerade an diesem Gedanken.....
Wolkenlicht
10229 Beiträge
11.12.2015 10:37
Ich kann mir gut vorstellen das euch der 45h Kita Platz nicht mehr zu steht. Jetzt mit ALG 1 aufjedenfall nicht aber das weißt du ja bestimmt. Je nachdem wie schnell du eine neue Arbeit findest, wird dann entschieden. Auf sowas lassen sich aber unsere Ämter nicht ein. Die sehen nur den aktuellen Stand und danach wird entschieden. Es ist also gut möglich das der Platz euch aberkannt wird.
kruemeline09
1554 Beiträge
11.12.2015 10:39
Sobald du einen Vertrag hast kann man es doch wieder ändern! Wohne in Berlin. Da bekommt man Kitagutscheine. Entweder 5,7,9 oder 12 Stunden pro Tag. Das kann man bei Veränderungen ohne Probleme ändern.
Sonce
7262 Beiträge
11.12.2015 10:40
Zitat von MamiMaria:

Ich kann mir gut vorstellen das euch der 45h Kita Platz nicht mehr zu steht. Jetzt mit AG 1 aufjedenfall nicht aber das weißt du ja bestimmt. Je nachdem wie schnell du eine neue Arbeit findest, wird dann entschieden. Auf sowas lassen sich aber unsere Ämter nicht ein. Die sehen nur den aktuellen Stand und danach wird entschieden. Es ist also gut möglich das der Platz euch aberkannt wird.


oh gott wenn das echt so wäre... das wäre ein Alptraum. Das würde ja bei uns in der reinsten finanziellen Katastrophe enden.

Wenn ich im Januar zb, eine neue Arbeit vorweisen könnte oder Februar... da sind die Plätze ja schon belegt. Kann man das dann einfach so rückgängig machen?
shorty1208
1687 Beiträge
11.12.2015 10:41
bei uns muss man ebenfalls eine Bescheinung der Arbeitgeber vorlegen.
Arbeitssuchende, die vorher VZ gearbeitet haben, haben ein Jahr lang "Schonfrist", genauso wie Mütter in Elternzeit. Wenn nach diesem Jahr nicht wieder Vollzeit gearbeitet wird, verfällt der Anspruch auf den Platz (finde ich auch gut so, denn die Plätze sind echt Mangelware).
Sonce
7262 Beiträge
11.12.2015 10:41
Zitat von kruemeline09:

Sobald du einen Vertrag hast kann man es doch wieder ändern! Wohne in Berlin. Da bekommt man Kitagutscheine. Entweder 5,7,9 oder 12 Stunden pro Tag. Das kann man bei Veränderungen ohne Probleme ändern.


ehrlich? Denn mir wurde mitgeteilt das dies nur 1 mal im Jahr möglich ist mit der Änderung. Deswegen bin ich ja gerade so verzweifelt, da ich ausgerechnet JETZT arbeitslos geworden bin, wo die Änderung fürs nächste Jahr ansteht.
Wolkenlicht
10229 Beiträge
11.12.2015 10:41
Zitat von Sonce:

Zitat von Mats:

Hier muss eine Arbeitsbescheinigung vorliegen,sonst gibt es keine 45 Stunden,auch nicht,wenn man Vollzeit arbeitsuchend gemeldet ist,man muss die definitive Arbeit vorweisen können...finde ich Ok so.


ja finde ich auch vollkommen ok so. Das Problem das ich habe ist nur leider das es sich hier um eine Änderung für August 2016 handelt. Und ich habe definitiv vor, aller spätestens im Januar 2016 wieder zu arbeiten. Dann wäre ich im August ja gezwungen zu kündigen? Ich verzweifel gerade an diesem Gedanken.....

Oder die Arbeitszeit reduzieren falls es keine andere Möglichkeit gibt. Die Ämter wollen ja jetzt eine Entscheidung fällen. Denen ist es, glaub ich egal ab wann du wieder Vollzieht beschäftigt bist. Und ob du Januar 2016 wirklich wieder Arbeit hast, steht ja noch offen.
Sonce
7262 Beiträge
11.12.2015 10:42
Zitat von shorty1208:

bei uns muss man ebenfalls eine Bescheinung der Arbeitgeber vorlegen.
Arbeitssuchende, die vorher VZ gearbeitet haben, haben ein Jahr lang "Schonfrist", genauso wie Mütter in Elternzeit. Wenn nach diesem Jahr nicht wieder Vollzeit gearbeitet wird, verfällt der Anspruch auf den Platz (finde ich auch gut so, denn die Plätze sind echt Mangelware).


mhmm.... hoffentlich stimmt das mit der Schonfrist. Da muss ich mich erkundigen. Ich bin ja noch nicht mal nen ganzen Monat arbeitssuchend.
Mats
147 Beiträge
11.12.2015 10:43
Hier kann man den Platz nur wieder aufstocken wenn einer frei wird,sind alle belegt muss man bei dem Alten bleiben.
Maoli
526 Beiträge
11.12.2015 10:43
Mach dir doch nicht im Voraus schon so nen Kopf drum.

Wenn du den Termin hast schilderst du deine Situation und fragst, ob, falls sie dein Kind runterstufen, du wieder 45 Stunden bekommst, wenn du einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegst und nachweist, dass du die 45 Stunden brauchst.

Sobald du neue Arbeit hast legst du den Vertrag vor und kriegst die 45 Stunden zurück und alles ist wieder gut.

Viele Menschen und auch Behörden lassen sehr gut mit sich reden und kommen einem auch mehr entgegen als man denkt, wenn man einfach mal nett fragt und sachlich seine Situation vorträgt.

Ansonsten viel Glück bei der Arbeitssuche.
Wolkenlicht
10229 Beiträge
11.12.2015 10:43
Ich denke das ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden
Sonce
7262 Beiträge
11.12.2015 10:43
Zitat von MamiMaria:

Zitat von Sonce:

Zitat von Mats:

Hier muss eine Arbeitsbescheinigung vorliegen,sonst gibt es keine 45 Stunden,auch nicht,wenn man Vollzeit arbeitsuchend gemeldet ist,man muss die definitive Arbeit vorweisen können...finde ich Ok so.


ja finde ich auch vollkommen ok so. Das Problem das ich habe ist nur leider das es sich hier um eine Änderung für August 2016 handelt. Und ich habe definitiv vor, aller spätestens im Januar 2016 wieder zu arbeiten. Dann wäre ich im August ja gezwungen zu kündigen? Ich verzweifel gerade an diesem Gedanken.....

Oder die Arbeitszeit reduzieren falls es keine andere Möglichkeit gibt. Die Ämter wollen ja jetzt eine Entscheidung fällen. Denen ist es, glaub ich egal ab wann du wieder Vollzieht beschäftigt bist. Und ob du Januar 2016 wirklich wieder Arbeit hast, steht ja noch offen.


naja wer arbeiten möchte, findet meiner Meinung nach auch was. Hab da bisher auch keine Probleme gehabt. Weniger arbeiten, wäre wirklich schön, aber für uns leider finanziell keine Option

NAja da bleibt mir wohl nix übrig als abzuwarten.
shorty1208
1687 Beiträge
11.12.2015 10:44
Zitat von Sonce:

Zitat von shorty1208:

bei uns muss man ebenfalls eine Bescheinung der Arbeitgeber vorlegen.
Arbeitssuchende, die vorher VZ gearbeitet haben, haben ein Jahr lang "Schonfrist", genauso wie Mütter in Elternzeit. Wenn nach diesem Jahr nicht wieder Vollzeit gearbeitet wird, verfällt der Anspruch auf den Platz (finde ich auch gut so, denn die Plätze sind echt Mangelware).


mhmm.... hoffentlich stimmt das mit der Schonfrist. Da muss ich mich erkundigen. Ich bin ja noch nicht mal nen ganzen Monat arbeitssuchend.


die Schonfrist hängt vom Kindergarten ab (bei uns ist es ein katholischer KiGa, Träger ist also die Kirche).
Wie es bei einem städtischen ist, bei dem die Stadt / das JA als Ansprechpartner dient, kann ich dir nicht sagen.
Das wird auch von KiGa zu KiGa unterschiedlich gehandhabt.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 7 mal gemerkt