Arbeitsrecht
28.02.2019 19:24
Hallo,
Ich arbeite in einem Krankenhaus als servicekraft,
Habe einen 165 h Vertrag und gehe regelmäßig von 7:30-16:00 Uhr arbeiten und hab jedes zweite Wochenende frei (dies habe ich alles schriftlich bestätigt sogar aus dem Personalbüro)
Als der dienstplan erstell wurde, fiel mir relativ zeitig auf das ich nur auf 144 h komme und monierte dies bei meiner Chefin.
Ich sah letzte Woche auf meinen dienstplan worauf ich Montag und Dienstag frei hatte. Was für mir ganz gut passte, da die Schule meiner Kinder streikte und ich sie somit zuhause betreuen konnte
Ich schaute also in dieser Zeit wo ich arbeitete (Mittwoch-Sonntag) nicht noch einmal auf den dienstplan. Am Dienstag erhielt ich also um 7:50 Uhr den Anruf wo ich denn bliebe. Ich sagte das ich frei hätte und bekam zur Antwort das sich der dienstplan geändert hätte.
Nach einem mürrischen „dann kommst du aber nicht auf deine Stunden und musst eben du zuhause bleiben“ bekam ich also heute die Abmahnung.
Aber ist der Arbeitgeber nach dienstplanerstellung nicht dafür zuständig, das ich auf meine Stunden komme?
Ich rief also im Personalbüro an und sie sagten mir das ich verpflichtet bin, TÄGLICH auf den dienstplan zu schauen.
Jedoch wurde die Änderung des dienstplanes weder mit mir besprochen noch sagte mir meine Chefin Bescheid. Sie beruft sich darauf das ich jeden Tag schauen MUSS.
Gilt diese „4 Tage Regel“ auch bei stillschweigender Änderung des dienstplanes? Denn, es gab weder Notwendigkeit noch eine unvorhersehbare „Katastrophe“
Herzliche Grüße
Ich arbeite in einem Krankenhaus als servicekraft,
Habe einen 165 h Vertrag und gehe regelmäßig von 7:30-16:00 Uhr arbeiten und hab jedes zweite Wochenende frei (dies habe ich alles schriftlich bestätigt sogar aus dem Personalbüro)
Als der dienstplan erstell wurde, fiel mir relativ zeitig auf das ich nur auf 144 h komme und monierte dies bei meiner Chefin.
Ich sah letzte Woche auf meinen dienstplan worauf ich Montag und Dienstag frei hatte. Was für mir ganz gut passte, da die Schule meiner Kinder streikte und ich sie somit zuhause betreuen konnte
Ich schaute also in dieser Zeit wo ich arbeitete (Mittwoch-Sonntag) nicht noch einmal auf den dienstplan. Am Dienstag erhielt ich also um 7:50 Uhr den Anruf wo ich denn bliebe. Ich sagte das ich frei hätte und bekam zur Antwort das sich der dienstplan geändert hätte.
Nach einem mürrischen „dann kommst du aber nicht auf deine Stunden und musst eben du zuhause bleiben“ bekam ich also heute die Abmahnung.
Aber ist der Arbeitgeber nach dienstplanerstellung nicht dafür zuständig, das ich auf meine Stunden komme?
Ich rief also im Personalbüro an und sie sagten mir das ich verpflichtet bin, TÄGLICH auf den dienstplan zu schauen.
Jedoch wurde die Änderung des dienstplanes weder mit mir besprochen noch sagte mir meine Chefin Bescheid. Sie beruft sich darauf das ich jeden Tag schauen MUSS.
Gilt diese „4 Tage Regel“ auch bei stillschweigender Änderung des dienstplanes? Denn, es gab weder Notwendigkeit noch eine unvorhersehbare „Katastrophe“
Herzliche Grüße
28.02.2019 19:34
Zitat von Maria123:
Hallo,
Ich arbeite in einem Krankenhaus als servicekraft,
Habe einen 165 h Vertrag und gehe regelmäßig von 7:30-16:00 Uhr arbeiten und hab jedes zweite Wochenende frei (dies habe ich alles schriftlich bestätigt sogar aus dem Personalbüro)
Als der dienstplan erstell wurde, fiel mir relativ zeitig auf das ich nur auf 144 h komme und monierte dies bei meiner Chefin.
Ich sah letzte Woche auf meinen dienstplan worauf ich Montag und Dienstag frei hatte. Was für mir ganz gut passte, da die Schule meiner Kinder streikte und ich sie somit zuhause betreuen konnte
Ich schaute also in dieser Zeit wo ich arbeitete (Mittwoch-Sonntag) nicht noch einmal auf den dienstplan. Am Dienstag erhielt ich also um 7:50 Uhr den Anruf wo ich denn bliebe. Ich sagte das ich frei hätte und bekam zur Antwort das sich der dienstplan geändert hätte.
Nach einem mürrischen „dann kommst du aber nicht auf deine Stunden und musst eben du zuhause bleiben“ bekam ich also heute die Abmahnung.
Aber ist der Arbeitgeber nach dienstplanerstellung nicht dafür zuständig, das ich auf meine Stunden komme?
Ich rief also im Personalbüro an und sie sagten mir das ich verpflichtet bin, TÄGLICH auf den dienstplan zu schauen.
Jedoch wurde die Änderung des dienstplanes weder mit mir besprochen noch sagte mir meine Chefin Bescheid. Sie beruft sich darauf das ich jeden Tag schauen MUSS.
Gilt diese „4 Tage Regel“ auch bei stillschweigender Änderung des dienstplanes? Denn, es gab weder Notwendigkeit noch eine unvorhersehbare „Katastrophe“
Herzliche Grüße
Steht der Dienstplan denn virtuell zur Verfügung?
Ich kenne es von meiner Mutter (vorher ambulante Pflege und heute stationäre Pflege) so, dass sie bei Änderungen angerufen werden. Und fragen auch, ob es zeitlich passt. Ist ja nicht so, dass man 24/7 auf Abruf arbeiten muss.
Genauso lief es damals ab, als ich als Verkäuferin gearbeitet habe. Änderungen wurden mit mir persönlich besprochen, ob es passt. Auch würde vom Vorgesetzten geschaut, dass ich auf meine Stunden komme.
Was steht in deinem Vertrag? Ich meine in meinem Arbeitsvertrag beim Discounter stand was bzgl der Arbeitszeiten drin
28.02.2019 19:37
Euer Personalbüro ist ja lustig
Der Dienstplan ist VERPFLICHTEND für beide Seiten. Wenn er raus kommt und von der zuständigen "Chefin" abgesegnet wurde dürfen die den nicht einfach mal ändern. Dazu müssen Sie dich erst fragen ob es okay ist wenn du den Dienst übernimmst. Dann liegt es bei dir ja oder nein zu sagen. Ein einfaches abändern und sich auf "du musst aber tgl schauen" zu berufen ist nicht rechtens. Somit ist deine Abmahnung auch hinfällig
sehr dreist was die machen
Zum Minus Stunden Thema, leider kann deine Vorgesetzte dich ins Minus schicken um dich einem Monat drauf mehr zu planen... einzig "Ihr problem" wenn du kündigt, bleiben Sie auf zu viel gegebenen Urlaub und Minusstunden sitzen.
Der Dienstplan ist VERPFLICHTEND für beide Seiten. Wenn er raus kommt und von der zuständigen "Chefin" abgesegnet wurde dürfen die den nicht einfach mal ändern. Dazu müssen Sie dich erst fragen ob es okay ist wenn du den Dienst übernimmst. Dann liegt es bei dir ja oder nein zu sagen. Ein einfaches abändern und sich auf "du musst aber tgl schauen" zu berufen ist nicht rechtens. Somit ist deine Abmahnung auch hinfällig
sehr dreist was die machen
Zum Minus Stunden Thema, leider kann deine Vorgesetzte dich ins Minus schicken um dich einem Monat drauf mehr zu planen... einzig "Ihr problem" wenn du kündigt, bleiben Sie auf zu viel gegebenen Urlaub und Minusstunden sitzen.
28.02.2019 19:47
Ich habe kein zeitkonto und kann weder minus noch plus Stunden aufbauen, daher muss sie mir meine Stunden für den jeweiligen Monat auch geben!
28.02.2019 19:58
Zitat von Maria123:dann ist es ja erst recht ihr Problem wenn sie dich für zu wenig einteilt. Oder wirst du nach Stunden bezahlt?
Ich habe kein zeitkonto und kann weder minus noch plus Stunden aufbauen, daher muss sie mir meine Stunden für den jeweiligen Monat auch geben!
Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag? Habt ihr runden Betriebsrat?
28.02.2019 20:00
Zitat von lilly555:
Zitat von Maria123:dann ist es ja erst recht ihr Problem wenn sie dich für zu wenig einteilt. Oder wirst du nach Stunden bezahlt?
Ich habe kein zeitkonto und kann weder minus noch plus Stunden aufbauen, daher muss sie mir meine Stunden für den jeweiligen Monat auch geben!
Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag? Habt ihr runden Betriebsrat?
Ich habe einen Vertrag der auf 165h läuft! Und die würde ich auch gerne gehen und bezahlt bekommen. Sie hat mir ja von vornherein schon 10 arbeitsfreie Tage eingetragen, was für Februar ja ohnehin viel zu viel ist
28.02.2019 20:08
Zitat von Maria123:das heißt du bekommst weniger Geld wenn du weniger Stunden gehst, habe ich das richtig verstanden?
Zitat von lilly555:
Zitat von Maria123:dann ist es ja erst recht ihr Problem wenn sie dich für zu wenig einteilt. Oder wirst du nach Stunden bezahlt?
Ich habe kein zeitkonto und kann weder minus noch plus Stunden aufbauen, daher muss sie mir meine Stunden für den jeweiligen Monat auch geben!
Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag? Habt ihr runden Betriebsrat?
Ich habe einen Vertrag der auf 165h läuft! Und die würde ich auch gerne gehen und bezahlt bekommen. Sie hat mir ja von vornherein schon 10 arbeitsfreie Tage eingetragen, was für Februar ja ohnehin viel zu viel ist
Es kommt jetzt explizite drauf an was in deinem Arbeitsvertrag zu den stunden steht.
Die Dienstplan Änderung und Abmahnung sind auf jedenfalls so nicht rechtens. Was die Stunden betrifft, lassen ich es so nicht sagen, da ich dazu zu wenig weiß.
28.02.2019 20:20
Wenn der Dienstplan aushängt und genehmigt ist, ist das ein bindendes Dokument und du musst gefragt werden....die Abmahnung ist nicht rechtens, denn keiner kann dich einteilen, wenn du frei hast. Wollten die bei uns auch mal probieren, hat die MAV aber schnell geregelt....ihr habt doch auch eine MAV oder einen Betriebsrat oder??
01.03.2019 04:46
Zitat von LysePe:
Wenn der Dienstplan aushängt und genehmigt ist, ist das ein bindendes Dokument und du musst gefragt werden....die Abmahnung ist nicht rechtens, denn keiner kann dich einteilen, wenn du frei hast. Wollten die bei uns auch mal probieren, hat die MAV aber schnell geregelt....ihr habt doch auch eine MAV oder einen Betriebsrat oder??
Die MAV ist vom Krankenhaus und somit nicht für uns zuständig.
Gehe ich dort hin is das ein weiterer Grund zum abmahnen
01.03.2019 04:47
Zitat von lilly555:
Zitat von Maria123:das heißt du bekommst weniger Geld wenn du weniger Stunden gehst, habe ich das richtig verstanden?
Zitat von lilly555:
Zitat von Maria123:dann ist es ja erst recht ihr Problem wenn sie dich für zu wenig einteilt. Oder wirst du nach Stunden bezahlt?
Ich habe kein zeitkonto und kann weder minus noch plus Stunden aufbauen, daher muss sie mir meine Stunden für den jeweiligen Monat auch geben!
Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag? Habt ihr runden Betriebsrat?
Ich habe einen Vertrag der auf 165h läuft! Und die würde ich auch gerne gehen und bezahlt bekommen. Sie hat mir ja von vornherein schon 10 arbeitsfreie Tage eingetragen, was für Februar ja ohnehin viel zu viel ist
Es kommt jetzt explizite drauf an was in deinem Arbeitsvertrag zu den stunden steht.
Die Dienstplan Änderung und Abmahnung sind auf jedenfalls so nicht rechtens. Was die Stunden betrifft, lassen ich es so nicht sagen, da ich dazu zu wenig weiß.
Da steht nix davon, dass wenn ich weniger gehe ich weniger Geld bekomme
01.03.2019 05:35
Zitat von Maria123:
Zitat von LysePe:
Wenn der Dienstplan aushängt und genehmigt ist, ist das ein bindendes Dokument und du musst gefragt werden....die Abmahnung ist nicht rechtens, denn keiner kann dich einteilen, wenn du frei hast. Wollten die bei uns auch mal probieren, hat die MAV aber schnell geregelt....ihr habt doch auch eine MAV oder einen Betriebsrat oder??
Die MAV ist vom Krankenhaus und somit nicht für uns zuständig.
Gehe ich dort hin is das ein weiterer Grund zum abmahnen
Und anonym da anrufen???
01.03.2019 08:55
Zitat von Maria123:
Zitat von lilly555:
Zitat von Maria123:das heißt du bekommst weniger Geld wenn du weniger Stunden gehst, habe ich das richtig verstanden?
Zitat von lilly555:
...
Ich habe einen Vertrag der auf 165h läuft! Und die würde ich auch gerne gehen und bezahlt bekommen. Sie hat mir ja von vornherein schon 10 arbeitsfreie Tage eingetragen, was für Februar ja ohnehin viel zu viel ist
Es kommt jetzt explizite drauf an was in deinem Arbeitsvertrag zu den stunden steht.
Die Dienstplan Änderung und Abmahnung sind auf jedenfalls so nicht rechtens. Was die Stunden betrifft, lassen ich es so nicht sagen, da ich dazu zu wenig weiß.
Da steht nix davon, dass wenn ich weniger gehe ich weniger Geld bekomme
Du wirst dein fixgehalt für deine 165 stunden bekommen plus Zulagen. Kommst du nicht auf dein soll, rutscht du automatisch ins minus. Das siehst du nicht. Du hast ein jahr zeit wieder auf 0 oder ins plus zu kommen. (Was durch Urlaub oder Krankheit der Kollegen eh schnell passiert).
Bezüglich dienstplan: ich schreibe den für unsere Station. Ich hänge den vorläufigen am 15. für den folgemonat aus. Zwei bis drei Tage vor dem Ersten nehme ich ihn ab, schaue ob die Änderungen möglich sind, tausche die Dienste von Kollegen, die das untereinander besprochen haben und hänge den BINDENDEN Dienstplan aus. Da muss jeder dann schauen wann er nun wirklich arbeiten muss (vorläufiger wird in s/w gedruckt, der bindende dienstplan farbig) und daran muss man sich halten. Meldet sich jemand krank, schaue ich, wer frei hat, rufe an und frage ob er den Dienst übernehmen kann. Diese vermerke ich (nur ich darf da was vermerken) im dienstplan. Das ist dann für alle ersichtlich.
Somit kann es sein, dass 26.02. man am 01.03 noch nicht abreiten musste aber am bindenden, der am 27.02. von mir ausgehängt wurde, dann doch. Da sollte man, wenn man frei hat, mal kurz anrufen und fragen wann man im monat zum ersten mal in welcher Schicht arbeiten muss. Aber sonst wird da nichts ohne Zustimmung geändert.
01.03.2019 09:47
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Maria123:
Zitat von lilly555:
Zitat von Maria123:das heißt du bekommst weniger Geld wenn du weniger Stunden gehst, habe ich das richtig verstanden?
...
Es kommt jetzt explizite drauf an was in deinem Arbeitsvertrag zu den stunden steht.
Die Dienstplan Änderung und Abmahnung sind auf jedenfalls so nicht rechtens. Was die Stunden betrifft, lassen ich es so nicht sagen, da ich dazu zu wenig weiß.
Da steht nix davon, dass wenn ich weniger gehe ich weniger Geld bekomme
Du wirst dein fixgehalt für deine 165 stunden bekommen plus Zulagen. Kommst du nicht auf dein soll, rutscht du automatisch ins minus. Das siehst du nicht. Du hast ein jahr zeit wieder auf 0 oder ins plus zu kommen. (Was durch Urlaub oder Krankheit der Kollegen eh schnell passiert).
Bezüglich dienstplan: ich schreibe den für unsere Station. Ich hänge den vorläufigen am 15. für den folgemonat aus. Zwei bis drei Tage vor dem Ersten nehme ich ihn ab, schaue ob die Änderungen möglich sind, tausche die Dienste von Kollegen, die das untereinander besprochen haben und hänge den BINDENDEN Dienstplan aus. Da muss jeder dann schauen wann er nun wirklich arbeiten muss (vorläufiger wird in s/w gedruckt, der bindende dienstplan farbig) und daran muss man sich halten. Meldet sich jemand krank, schaue ich, wer frei hat, rufe an und frage ob er den Dienst übernehmen kann. Diese vermerke ich (nur ich darf da was vermerken) im dienstplan. Das ist dann für alle ersichtlich.
Somit kann es sein, dass 26.02. man am 01.03 noch nicht abreiten musste aber am bindenden, der am 27.02. von mir ausgehängt wurde, dann doch. Da sollte man, wenn man frei hat, mal kurz anrufen und fragen wann man im monat zum ersten mal in welcher Schicht arbeiten muss. Aber sonst wird da nichts ohne Zustimmung geändert.
Liebe TS, frag mal nach deinem stundenkonto. Ich kann mir nicht vorstellen das du keins hast bei einem festgehalt
da würde sich dein AG ja ins eigene Fleisch schneiden wenn er dich weniger gehen lässt aber voll zahlt. Zum dick gedruckten, das ist schön wenn deine Mitarbeiter das so akzeptieren, gesetzlich müssen wenigstens 4 Tage zur Regel Änderung liegen
"...Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich
Darüber hinaus sind Arbeitgeber an den von Ihnen aufgestellten Dienstplan normalerweise gebunden, sobald er diesen ausgehängt hat. Im Falle einer notwendigen Änderung muss er Rücksicht nehmen auf die Belange des Arbeitnehmers. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12 sowie aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main vom 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05. Laut Arbeitsgericht Berlinmuss die Änderung im Regelfall zumindest vier Tage vorher angekündigt werden. Die Richter berufen sich dabei auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG."
https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/die nstplan-erstellen-gesetzliche-regelung-und-rechte- des-arbeitnehmers
Bei uns ist im Tarifvertrag ist vereinbart das der bindende Dienstplan am 15 des Vormonats raus geht.
01.03.2019 12:53
Ich glaube nicht das die TS ein Festgehalt hat und somit mehr bezahlt bekommt als sie arbeitet. Sonst wäre es ja kein Problem für sie das sie nicht auf ihre Stunden kommt.
Und bei Dr Chefin glaube ich das auch weniger.
Ich glaube die TS bekommt nur die Stunden bezahlt die sich tatsächlich arbeitet.
Grundsätzlich passt hier rechtlich einiges nicht. @TS habt ihr keinen der sich um das vertraglichen/personelle kümmert?
Und bei Dr Chefin glaube ich das auch weniger. Ich glaube die TS bekommt nur die Stunden bezahlt die sich tatsächlich arbeitet.
Grundsätzlich passt hier rechtlich einiges nicht. @TS habt ihr keinen der sich um das vertraglichen/personelle kümmert?
01.03.2019 18:01
Zitat von nilou:
Ich glaube nicht das die TS ein Festgehalt hat und somit mehr bezahlt bekommt als sie arbeitet. Sonst wäre es ja kein Problem für sie das sie nicht auf ihre Stunden kommt.Und bei Dr Chefin glaube ich das auch weniger.
Ich glaube die TS bekommt nur die Stunden bezahlt die sich tatsächlich arbeitet.
Grundsätzlich passt hier rechtlich einiges nicht. @TS habt ihr keinen der sich um das vertraglichen/personelle kümmert?
Ja doch eigentlich schon, aber dort habe ich angerufen und die sehen das rechtlich genauso wie meine Chefin
Die sind auch nicht sehr helle.
Natürlich bekomme ich nur die Stunden bezahlt die ich arbeiten gehe: ABER: wenn man mit von vorn herein schon mehr freie Tage einträgt als es eigentlich gibt, is ja schon von Anfang an klar, dass ich nicht auf meine Stunden kommen kann.
Der dienstplan wurde am 18.02. für den 26.02. geändert. Also der BINDENDE dienstplan wurde ohne meine Zustimmung geändert
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