Berufsverbot
14.01.2017 10:28
Du sagst aber, dass wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme unter anderem weil ich keine Spritzen mehr verabreichen darf, dass ich das dann während des Verbotes in meinem Privatleben auch nicht machen darf. Das ist aber schlichtweg falsch. Wenn ich mich selbst z.B. spritzen muss oder ein Kind habe, welches gespritzt werden muss, dann darf ich dies weiterhin machen.
14.01.2017 10:45
Zitat von juwo:
Du sagst aber, dass wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme unter anderem weil ich keine Spritzen mehr verabreichen darf, dass ich das dann während des Verbotes in meinem Privatleben auch nicht machen darf. Das ist aber schlichtweg falsch. Wenn ich mich selbst z.B. spritzen muss oder ein Kind habe, welches gespritzt werden muss, dann darf ich dies weiterhin machen.
Nicht wenn es dich oder dein ungeborenes Kind gefährden würde.
Es geht doch um die Vermeidung von einer Gesundheitsgefahr für Mutter oder Kind. Und wenn du ein BV bekommst damit dies auf Arbeit nicht passiert darf es natürlich auch nicht in deinem Privatleben sein. Warum brauchst du sonst ein BV, wenn du dich trotzdem weiterhin in Gefahr bringst. Dann kannst du auch gleich weiter arbeiten gehen - ganz platt ausgedrückt. Das BV ist zum Schutz und zur Vermeidung bestimmter Risiken. Genau die warum das BV ausgesprochen wurde solltest du demnach auch im Privatleben nicht eingehen. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Nicht alles auf die Goldwaage legen und etwas hineininterpretieren was so nicht geschrieben war.
14.01.2017 11:01
Und wer soll mein Kind dann spritzen? Nehmen wir an es ist insulinpflichtig. Vor jedem Essen messen und dann nach Schema spritzen. Abends dann noch ein Langzeitinsulin.
Denke nicht, dass meine Krankenkasse jemanden bezahlt, der 4x täglich wegen fünf Minuten bei mir zuhause aufkreuzt
Denke nicht, dass meine Krankenkasse jemanden bezahlt, der 4x täglich wegen fünf Minuten bei mir zuhause aufkreuzt
14.01.2017 11:04
Zitat von juwo:
Und wer soll mein Kind dann spritzen? Nehmen wir an es ist insulinpflichtig. Vor jedem Essen messen und dann nach Schema spritzen. Abends dann noch ein Langzeitinsulin.
Denke nicht, dass meine Krankenkasse jemanden bezahlt, der 4x täglich wegen fünf Minuten bei mir zuhause aufkreuzt![]()
14.01.2017 14:58
Zitat von juwo:
![]()
Wobei das auch mal gar nichts stimmt. Es gibt ja auch Schwangere, die sich Heparin spritzen müssen oder Insulin. Also wäre das wiederum auch eine Ausnahme beim Beschäftigungsverbot.
Liebe TE,
du darfst Sport machen, in Urlaub fahren, umziehen, mit deinen Freunden in's Kino, shoppen und deinen ganz normalen Alltag leben. Du hast das Verbot bekommen, weil die Tätigkeiten bei deiner Arbeit nicht mit dem Mutterschutz vereinbar sind und nicht, weil du krank bist![]()
Genieße die Schwangerschaft![]()
danke
ich habe das BV bekommen weil mein AG sich nicht an die Vorschriften hält -
ich müsste zb nach 20 Uhr arbeiten , schwerer heben , fast nur sitzen weil das andere was ich machen könnte sonst darf ich ja erstrecht nicht mehr machen .....
Viele Überstunden machen oft zwischen Arbeitsende und Beginn keine 11 h habe ....
knapp gesagt die Zustände sind schon unschwanger mehr als unschön -
aufgrund des stresses und der nicht wenigen Belastung dort habe ich auch ziemlich hohen Blutdruck der schon deutlich besser ist wenn ich daheim bin und das mache wie ich lustig bin ( und wir renovieren haben haus und Hof also ich tue schon was ) aber der psychische stress ist nicht vorhanden
durch das viele sitzen habe ich auch große schmerzen im Unterleib obwohl ich erst anfang 5 ter Monat bin .... wenn ich daheim bin habe ich das maximal kurz wenn ich lange sitze
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