Mütter- und Schwangerenforum

Auflagen für Hausbesitzer

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shelyra
69110 Beiträge
18.09.2013 18:49
eigentlich hat jedes haus solche auflagen - steht im grundbuchamt (das ganze nennt sich bebauungsplan, da ist alles drin geregelt) was man genau darf und nicht.
aber meist interessiert es bei altbauten kein mensch (weder die stadt noch die eigentümer, die davon nix wissen) ob sich daran gehalten wird oder nicht. in neubaugebieten dagegen wird oft noch sehr genau danach geschaut.

bei unserem altbau ist das einzige was die stadt kontrolliert wie der vorgarten gestaltet wird. reine kiesgärten sind verboten - alles andere wird akzpetiert
shelyra
69110 Beiträge
18.09.2013 18:52
Zitat von 2230:

nein, wir haben vor 2 Jahren eines gekauft und da gab es gar nix. Ist dann doch euer Eigentum mit dem ihr machen könnt was ihr wollt, oder?


nö, auch wenn es eigentum ist gibt es regeln an die man sich halten muss! das ganze wird im bebauungsplan des jeweiligen stadtgebietes geregelt und kann von stadtteil zu stadtteil total unterschiedlich sein.
verfallen tun diese auflagen auch nicht, es sei denn der bebauungsplan wird geändert! kommt aber nur sehr selten vor
18.09.2013 19:01
Zitat von shelyra:

eigentlich hat jedes haus solche auflagen - steht im grundbuchamt (das ganze nennt sich bebauungsplan, da ist alles drin geregelt) was man genau darf und nicht.
aber meist interessiert es bei altbauten kein mensch (weder die stadt noch die eigentümer, die davon nix wissen) ob sich daran gehalten wird oder nicht. in neubaugebieten dagegen wird oft noch sehr genau danach geschaut.

bei unserem altbau ist das einzige was die stadt kontrolliert wie der vorgarten gestaltet wird. reine kiesgärten sind verboten - alles andere wird akzpetiert


ach guck mal an, wieder was gelernt
jetzt weiss ich auch, warum ich sowas nicht kenn

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