Erben !?!
21.08.2011 19:12
Mir wurd vor 8 Jahren! (da war ich 15 - als mein papa starb) schon gesagt was ich erbe und was es auch für schulden dabei sein könn. wurd mir ganz detaliert gesagt
21.08.2011 19:17
Also wir haben jetzt auch grad erfahren das wir erben, allerdings ist mein
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
*
Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
*
Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
21.08.2011 19:47
Das Thema hatte ich auch vor kurzem..
Du musst da wo derjenige verstorben ist bei dem zuständigen Notar nachfragen..
und wenn du nur schulden zb. Erbst dann kannst du ablehnen aber sag dem Typ beim Notar du weißt erst seit dem schreiben das du erbst
denn nach einer bestimmten Zeit hast du Automatisch das Erbe angenommen.
Du musst da wo derjenige verstorben ist bei dem zuständigen Notar nachfragen..
und wenn du nur schulden zb. Erbst dann kannst du ablehnen aber sag dem Typ beim Notar du weißt erst seit dem schreiben das du erbst
denn nach einer bestimmten Zeit hast du Automatisch das Erbe angenommen.

Zitat von Rockymummy:
Hallo Ihr
ich wollte mal fragen wie das ist, wenn man etwas erben tut. Muss der Notar einen bevor man es annimmt sagen was man erbt oder ist das sozusagen ein Risiko?
Was ist wenn man es annimmt und sitzt auf einmal auf einen berg voller schulden?
lg
Klara
21.08.2011 19:49
Mein Ex hat gerade das Haus von seiner Oma geerbt und natürlich wurde ihm gesagt was er erbt!!!
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass man das nicht gesagt bekommt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass man das nicht gesagt bekommt.
21.08.2011 19:52
Du hast 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbes Zeit, das Erbe beim Amtsgericht auszuschlagen. Wenn es ein Testament gibt und der Testamentvollstrecker eröffnet es rechtzeitig, dann haste Glück, was aber nicht bedeutet, dass da nicht evtl. noch Schulden da sind, denn das Testament wurde ja vom Erblasser geschrieben - es gibt also keine Garantie, dass er alles Vermögen und SChulden da aufgenommen hat.
Solltest du das Erbe annehmen und es stellt sich später heraus, dass es überschuldet ist, hast du die Möglichkeit über das Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren durchzuführen. Das Insolvenzverfahren betrifft dann nur das Erbe.
Solltest du das Erbe annehmen und es stellt sich später heraus, dass es überschuldet ist, hast du die Möglichkeit über das Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren durchzuführen. Das Insolvenzverfahren betrifft dann nur das Erbe.
21.08.2011 19:54
Der Erbe eröffnet NUR das Testament, d. h. er liest vor, das der Erblasser wem vererbt lt. Testament. Der Notar weiß aber nicht, wie die Vermögenssituation wirklich aussieht. Du kannst also im Testament mit einem Haus bedacht sein, aber das Haus kann natürlich überschuldet sein oder als Sicherheit für etwas stehen, wovon im Testament nichts drin steht!!
21.08.2011 19:56
Zitat von Engelchen1711:
Also wir haben jetzt auch grad erfahren das wir erben, allerdings ist mein
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
*
Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
JA, 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, als du erfahren hast, dass er gestorben ist.
21.08.2011 20:00
Wir habens vor einer Woche erst erfahren....da war dann nichts mehr mit
aussuchen. Gott sei dank gabs keine Schulden..... aber die beim Nachlassgericht
meinte das wir es dann schon früher erfahren hätten, weil sich Leute die
noch Geld zu kriegen haben im allgemeinen dann sehr schnell beim Nachlassgericht
melden und man das dann erfährt.
aussuchen. Gott sei dank gabs keine Schulden..... aber die beim Nachlassgericht
meinte das wir es dann schon früher erfahren hätten, weil sich Leute die
noch Geld zu kriegen haben im allgemeinen dann sehr schnell beim Nachlassgericht
melden und man das dann erfährt.
Zitat von anibaS:
Zitat von Engelchen1711:
Also wir haben jetzt auch grad erfahren das wir erben, allerdings ist mein
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
*
Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
JA, 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, als du erfahren hast, dass er gestorben ist.
21.08.2011 20:04
Zitat von Engelchen1711:
Wir habens vor einer Woche erst erfahren....da war dann nichts mehr mit
aussuchen. Gott sei dank gabs keine Schulden..... aber die beim Nachlassgericht
meinte das wir es dann schon früher erfahren hätten, weil sich Leute die
noch Geld zu kriegen haben im allgemeinen dann sehr schnell beim Nachlassgericht
melden und man das dann erfährt.
Zitat von anibaS:
Zitat von Engelchen1711:
Also wir haben jetzt auch grad erfahren das wir erben, allerdings ist mein
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
*
Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
JA, 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, als du erfahren hast, dass er gestorben ist.
Dann haben die dich veräppelt


21.08.2011 20:24
Leider habe ich damit auch gerade zu tun.
Das mit den 6 Wochen Zeit für die Abschlagung stimmt, aber erst nachdem du schriftlich erfahren hast, das du erbst.
Es ist wahrscheinlich, da du Haupterbin bist, ein Testament vorhanden?!
Ich wurde vom Nachlassgericht angeschrieben und muss ein sog. Nachlassverzeichnis ausfüllen, indem ich alle Angaben über Schulden und den gesamten Nachlass machen muss!
Aber in meinem Fall gibt es auch noch Pflichtteilberechtigte Personen!

Das mit den 6 Wochen Zeit für die Abschlagung stimmt, aber erst nachdem du schriftlich erfahren hast, das du erbst.
Es ist wahrscheinlich, da du Haupterbin bist, ein Testament vorhanden?!
Ich wurde vom Nachlassgericht angeschrieben und muss ein sog. Nachlassverzeichnis ausfüllen, indem ich alle Angaben über Schulden und den gesamten Nachlass machen muss!
Aber in meinem Fall gibt es auch noch Pflichtteilberechtigte Personen!
21.08.2011 20:30
Achso? Naja schriftlich haben wir bis heute nichts, habs nur von meiner Halbschwester
erfahren das es so ist.
erfahren das es so ist.
Zitat von schnati:
Zitat von Engelchen1711:
Wir habens vor einer Woche erst erfahren....da war dann nichts mehr mit
aussuchen. Gott sei dank gabs keine Schulden..... aber die beim Nachlassgericht
meinte das wir es dann schon früher erfahren hätten, weil sich Leute die
noch Geld zu kriegen haben im allgemeinen dann sehr schnell beim Nachlassgericht
melden und man das dann erfährt.
Zitat von anibaS:
Zitat von Engelchen1711:
Also wir haben jetzt auch grad erfahren das wir erben, allerdings ist mein
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
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Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
JA, 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, als du erfahren hast, dass er gestorben ist.
Dann haben die dich veräppeltab dem Zeitpunkt,wo die dich anschreiben und du "Kenntnis" davon hast,gelten die 6 Wochen. Wäre ja noch schöner,wenn die das so machen dürfen
![]()
21.08.2011 20:30
wir haben nicht bescheid bekommen was wir erben sollten, wussten aber das es schulden sind und haben abgelent. selbst mein damals 1 monate alter sohn musste ausschlagen mit unterschrift von uns beiden. eine reicht da nicht.
21.08.2011 20:38
Zitat von Curleysue:
wir haben nicht bescheid bekommen was wir erben sollten, wussten aber das es schulden sind und haben abgelent. selbst mein damals 1 monate alter sohn musste ausschlagen mit unterschrift von uns beiden. eine reicht da nicht.
Aber "eigentlich" muss man Bescheid geben. Kanntest doch meinen Stress damals

21.08.2011 23:30
Icxh hab mein "Erbe" Mai 2008 ausgeschlagen, war bei einem Notar und hab gesagt ich kennen diesen Mann nicht (Blutsverwandt I grades , hab ich aber nich nie gesehen), wurde ein Brief geschrieben mit der ausschlagung. Und fertig
22.08.2011 09:17
Zitat von Engelchen1711:
Achso? Naja schriftlich haben wir bis heute nichts, habs nur von meiner Halbschwester
erfahren das es so ist.
Zitat von schnati:
Zitat von Engelchen1711:
Wir habens vor einer Woche erst erfahren....da war dann nichts mehr mit
aussuchen. Gott sei dank gabs keine Schulden..... aber die beim Nachlassgericht
meinte das wir es dann schon früher erfahren hätten, weil sich Leute die
noch Geld zu kriegen haben im allgemeinen dann sehr schnell beim Nachlassgericht
melden und man das dann erfährt.
Zitat von anibaS:
Zitat von Engelchen1711:
Also wir haben jetzt auch grad erfahren das wir erben, allerdings ist mein
Erzeuger schon vor 1 1/2 Jahren gestorben, wir konnten also nicht mehr
wählen ob annehmen oder nicht, weil man dafür ja nur 6 Wochen Zeit
hat.
*
Die Frau beim Nachlassgericht sagte uns das wir nachdem wir erfahren haben
was wir erben noch 2 Wochen Zeit hätten notariell dagegen vorzugehen, falls
es jetzt jede Menge Schulden gewesen wären.
JA, 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, als du erfahren hast, dass er gestorben ist.
Dann haben die dich veräppeltab dem Zeitpunkt,wo die dich anschreiben und du "Kenntnis" davon hast,gelten die 6 Wochen. Wäre ja noch schöner,wenn die das so machen dürfen
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Naja, ab Kenntnisnahme - d. h. bei dir ab dem Zeitpunkt, als deine Halbschwester dir das gesagt hat - ist natürlich immer schwer zu belegen, ab wann du erst Kenntnis erhalten hast.
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