Frage zu ." Erbe ausschlagen .
28.04.2014 20:17
Zitat von wundertüte:
Zitat von Julika:
Zitat von wundertüte:
Zitat von LoisLane:
Die werden vermutlich nachfragen, damit du deinen Kindern nicht eventuell ein vermögen verweigerst durch das ausschlagen des Erbes.
Von wem sollen die Kinder erben? Weißt du was genaues?
Mein Sohn hat diesen brief aber nicht bekommen .
Ich habe es ausgeschlagen . vom Vater der kinder .
Ist dein Sohn schon volljährig? Wenn dein Sohn volljährig ist und er ausgeschlagen hat, dann benötigt man hier keine Überprüfung, da er diese Entscheidung selbst treffen konnte.
Das wird zur Überprüfung sein, wegen deinen minderjährigen Kindern. Ansonsten würde ich dort morgen einfach mal anrufen und nachfragen.
Ja gerade gewurden
aber wieso mus ich nachweißen ob und wievielle Schulden er wo hatte .
das verstehe ich allerdings auch nicht.
wenn ihr getrennt ward, woher sollst du das dann wissen?
28.04.2014 20:50
Zitat von wundertüte:
Wolte mal fragen ob jemand helfen kann .
es kamm ein Brief , wo drin steht , warum ich das erbe ausschlage .
Und ich soll beweiße aufführen , ob etwas vom wert vorhanden ist und ob Schulden da sind , und dies auch belegen .
Ist das üblich ?
hab ich so noch nie gehört .
ich habe auch ein erbe ausgeschlagen und das was du hier schreibst wollte von mir keiner wissen würde sehr aufpassen un wenn nötig damit zur polizei
28.04.2014 21:21
Zitat von Norila:
Zitat von wundertüte:
Wolte mal fragen ob jemand helfen kann .
es kamm ein Brief , wo drin steht , warum ich das erbe ausschlage .
Und ich soll beweiße aufführen , ob etwas vom wert vorhanden ist und ob Schulden da sind , und dies auch belegen .
Ist das üblich ?
hab ich so noch nie gehört .
ich habe auch ein erbe ausgeschlagen und das was du hier schreibst wollte von mir keiner wissen würde sehr aufpassen un wenn nötig damit zur polizei
Mein großér meinte gerade .
Weil die 3 ja minderjährig sind . wollen die vermeiden das keiner das Erbe annimmt . und drum haben die hoffnung , das sie später mal an die 3 rankönnen
ich ruf morgen ma an
28.04.2014 21:29
Ich musste auch schon mehrere Erben ausschlagen.
Wenn der Brief an dich geht, dann musst du erst ausschlagen und dann dein/e Kind/er.
Wichtig: Wenn du Schwanger bist, dann musst du für das ungeborene Baby auch das Erbe ausschlagen.
Wenn der Brief an dich geht, dann musst du erst ausschlagen und dann dein/e Kind/er.
Wichtig: Wenn du Schwanger bist, dann musst du für das ungeborene Baby auch das Erbe ausschlagen.
28.04.2014 21:36
Zitat von suschen2011:
Ich musste auch schon mehrere Erben ausschlagen.
Wenn der Brief an dich geht, dann musst du erst ausschlagen und dann dein/e Kind/er.
Wichtig: Wenn du Schwanger bist, dann musst du für das ungeborene Baby auch das Erbe ausschlagen.
Nein ich mus nicht ,da wir ie verheiratet waren .
29.04.2014 10:33
also ich habe einmal minderjährig ein erbe ausgeschlagen und einmal für meine kinder und da kam nie so ein brief
29.04.2014 10:51
Zitat von wundertüte:
Zitat von Norila:
Zitat von wundertüte:
Wolte mal fragen ob jemand helfen kann .
es kamm ein Brief , wo drin steht , warum ich das erbe ausschlage .
Und ich soll beweiße aufführen , ob etwas vom wert vorhanden ist und ob Schulden da sind , und dies auch belegen .
Ist das üblich ?
hab ich so noch nie gehört .
ich habe auch ein erbe ausgeschlagen und das was du hier schreibst wollte von mir keiner wissen würde sehr aufpassen un wenn nötig damit zur polizei
Mein großér meinte gerade .
Weil die 3 ja minderjährig sind . wollen die vermeiden das keiner das Erbe annimmt . und drum haben die hoffnung , das sie später mal an die 3 rankönnen
ich ruf morgen ma an
Schöne Verschwörungstheorie.
Aber es haben doch jetzt schon ein paar gesagt, warum sie fragen.
Das Amtsgericht muss sicher gehen, dass den Kids (minderjährig) kein Nachteil entsteht - dein volljähriger Sohn ist da für sich selbst verantwortlich.
Ich finde es richtig, dass nachgefragt wird.
30.04.2014 08:28
Bei mir wurde aber nicht nachgefragt, als ich für meinen Sohn damals das Erbe ausgeschlagen habe
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