Garantie ja oder nein?
04.10.2016 23:44
Guten Abend
Ach es ist schon spät aber vielleicht kann mir einer weiter helfen.
Ich hab Freitag Werstatt Termin und will vorm Öl- und Reifenwechsel erstmal drunter schauen lassen ob die Achse schon wieder im Eimer ist.
Vor knapp 3 Monaten hab ich die Hinterachse neu machen lassen.
Die Achse wurde (gebraucht) über die Werkstatt bestellt. Neu war es zu kostenintensiv.
Auf der Rechnung find ich keine Gewährleistung
Wenn ich die vorherige Rechnung vergleiche als ich das Radlager erneuern lassen habe steht ganz unten die Gewährleistung von 1 Jahr.
Ich kenn es eigtl nur so, dass es keine Gewährleistung von der Werkstatt gibt wenn ich mir die Ersatzteile bestelle und mitbring und dann einbauen lasse.
Wie ist das mit der gebrauchten Achse die die Werkstatt bestellt hat?
Sind die verpflichtet mir eine Gewährleistung zu geben?
Ach es ist schon spät aber vielleicht kann mir einer weiter helfen.
Ich hab Freitag Werstatt Termin und will vorm Öl- und Reifenwechsel erstmal drunter schauen lassen ob die Achse schon wieder im Eimer ist.
Vor knapp 3 Monaten hab ich die Hinterachse neu machen lassen.
Die Achse wurde (gebraucht) über die Werkstatt bestellt. Neu war es zu kostenintensiv.
Auf der Rechnung find ich keine Gewährleistung
Wenn ich die vorherige Rechnung vergleiche als ich das Radlager erneuern lassen habe steht ganz unten die Gewährleistung von 1 Jahr.
Ich kenn es eigtl nur so, dass es keine Gewährleistung von der Werkstatt gibt wenn ich mir die Ersatzteile bestelle und mitbring und dann einbauen lasse.
Wie ist das mit der gebrauchten Achse die die Werkstatt bestellt hat?
Sind die verpflichtet mir eine Gewährleistung zu geben?
05.10.2016 07:59
Ich bezweifle ehrlich gesagt sehr, dass die Werkstatt dir auf ein fremdes, gebrauchtes Ersatzteil eine Garantie geben wird/gegeben hat
05.10.2016 08:11
Wenn dir das Ersatzteil ganz regulär mit der Rechnung in Rechnung gestellt wurde hast du den vollen gesetzlichen Gewährleistungszeitraum, und da das Teil erst drei Monate bei dir ist ist davon auszugehen, dass du es bereits defekt bekommen hast.
Die Werkstatt hat jetzt lediglich die Wahl der Art der Nacherfüllung, Austausch oder Reparatur.
Garantie ist etwas anderes, die gibt dir der Verkäufer freiwillig.
Die Werkstatt hat jetzt lediglich die Wahl der Art der Nacherfüllung, Austausch oder Reparatur.
Garantie ist etwas anderes, die gibt dir der Verkäufer freiwillig.
05.10.2016 09:07
Zitat von Glücksstein:
Guten Abend![]()
Ach es ist schon spät aber vielleicht kann mir einer weiter helfen.
Ich hab Freitag Werstatt Termin und will vorm Öl- und Reifenwechsel erstmal drunter schauen lassen ob die Achse schon wieder im Eimer ist.
Vor knapp 3 Monaten hab ich die Hinterachse neu machen lassen.
Die Achse wurde (gebraucht) über die Werkstatt bestellt. Neu war es zu kostenintensiv.
Auf der Rechnung find ich keine Gewährleistung![]()
Wenn ich die vorherige Rechnung vergleiche als ich das Radlager erneuern lassen habe steht ganz unten die Gewährleistung von 1 Jahr.
Ich kenn es eigtl nur so, dass es keine Gewährleistung von der Werkstatt gibt wenn ich mir die Ersatzteile bestelle und mitbring und dann einbauen lasse.
Wie ist das mit der gebrauchten Achse die die Werkstatt bestellt hat?
Sind die verpflichtet mir eine Gewährleistung zu geben?
Nein, da du mit Sicherhjeit zugestimmt hast, dass diese gebraucht eingekauft und verbaut werden soll.
Wenn dann ist das von der Werkstatt Kulanz, aber ich vermute, auch das wirst Du nicht bekommen. Dennoch ist es von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich.
Bist Du dort schon länger Kunde und kommst "regelmäßig" mit Ölwechseln etc? Dann kannst Du auf Rabatt hoffen.
05.10.2016 09:15
Wenn Du etwas von einem Unternehmer/Händler kaufst, hast du meines Wissens IMMER die gesetzliche Gewährleistung, egal ob gebraucht oder nicht. Theoretisch sogar bei Privatkäufen, wenn der private Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt. Wenn der Defekt erst nach einem halben Jahr auftritt, musst Du (so glaube ich) allerdings nachweisen, dass das Teil bereits beim Kauf kaputt war.
05.10.2016 09:21
Zitat von Blümelein:
Wenn Du etwas von einem Unternehmer/Händler kaufst, hast du meines Wissens IMMER die gesetzliche Gewährleistung, egal ob gebraucht oder nicht. Theoretisch sogar bei Privatkäufen, wenn der private Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt. Nach einem halben Jahr musst Du, so glaube ich, allerdings nachweisen, dass das Teil bereits beim Kauf kaputt war.
Das stimmt so nicht.
In einer Werkstatt wird nur Garantie bzw. Gewährleistung auf Originialteile bzw. Fremdteile (neu) gegeben, die die Werkstatt bezieht.
Die Werkstatt ist nicht einmal dazu verpflichtet gebrauchte Teile einzubauen, eben wegen der Garantie/Gewährleistung. Daher wird sowas im Regelfall immer ausgeschlossen und dann doch eingebaut. Mit Zustimmung. Das muss in diesem Fall hier so passiert sein.
Die Frage jedoch wäre, warum die Achse "so oft" kaputt ist? Wurde dazu nichts gesagt?
05.10.2016 09:41
Zitat von Lucas_Mama:
Zitat von Blümelein:
Wenn Du etwas von einem Unternehmer/Händler kaufst, hast du meines Wissens IMMER die gesetzliche Gewährleistung, egal ob gebraucht oder nicht. Theoretisch sogar bei Privatkäufen, wenn der private Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt. Nach einem halben Jahr musst Du, so glaube ich, allerdings nachweisen, dass das Teil bereits beim Kauf kaputt war.
Das stimmt so nicht.
In einer Werkstatt wird nur Garantie bzw. Gewährleistung auf Originialteile bzw. Fremdteile (neu) gegeben, die die Werkstatt bezieht.
Die Werkstatt ist nicht einmal dazu verpflichtet gebrauchte Teile einzubauen, eben wegen der Garantie/Gewährleistung. Daher wird sowas im Regelfall immer ausgeschlossen und dann doch eingebaut. Mit Zustimmung. Das muss in diesem Fall hier so passiert sein.
Die Frage jedoch wäre, warum die Achse "so oft" kaputt ist? Wurde dazu nichts gesagt?
Gewährleistung (eigentlich "Mängelanspruch") ist aber gesetzlich vorgeschrieben bei Verkäufen von Unternehmern an Privatpersonen und kann meines Wissens nicht wirksam ausgeschlossen werden. Garantie kann natürlich ausgeschlossen werden, das ist ein freiwilliges Versprechen.
Wenn man das Teil selbst in die Werkstatt bringt, sieht die Lage natürlich anders aus.
(Vielleicht gibt es da irgendein Schlupfloch für den Verkäufer, aber ich würde da erstmal genauer nachforschen und einen derartigen Ausschluss nicht einfach hinnehmen.)
05.10.2016 09:43
Guten Morgen
Also ein Kumpel hat mich gestern gefragt ob ich ein Auftrag unterschrieben hätte. Ich hab kein Auftrag unterschrieben da wir das nur telefonisch geklärt haben.
Also ein Kumpel hat mich gestern gefragt ob ich ein Auftrag unterschrieben hätte. Ich hab kein Auftrag unterschrieben da wir das nur telefonisch geklärt haben.
05.10.2016 10:09
Zitat von Glücksstein:
Guten Morgen
Also ein Kumpel hat mich gestern gefragt ob ich ein Auftrag unterschrieben hätte. Ich hab kein Auftrag unterschrieben da wir das nur telefonisch geklärt haben.
Na umso besser, dann wurde auch nichts ausgeschlossen und das Teil steht ja in der Rechnung, wenn ich Dich richtig verstanden habe? Oder steht da nur der Einbau?
05.10.2016 10:17
Ja aber ich frag mich, warum steht dann keine Gewährleistung auf der Rechnung?
Ich hab das Radlager damals reparieren lassen und da hat die Werkstatt festgestellt das die Hinterachse kaputt ist, völlig verrostet, keine Federung. Dann sollt ich mir überlegen ob ich das machen lassen will oder nicht. Daher hab ich nach Bedenkzeit angerufen und bescheid gegeben das ich es machen lassen will und die Werkstatt ein gebrauchtes Ersatzteil bestellt, mein Auto stand ja immer noch dort.
Ich hab das Radlager damals reparieren lassen und da hat die Werkstatt festgestellt das die Hinterachse kaputt ist, völlig verrostet, keine Federung. Dann sollt ich mir überlegen ob ich das machen lassen will oder nicht. Daher hab ich nach Bedenkzeit angerufen und bescheid gegeben das ich es machen lassen will und die Werkstatt ein gebrauchtes Ersatzteil bestellt, mein Auto stand ja immer noch dort.
05.10.2016 10:17
Zitat von Blümelein:
Zitat von Glücksstein:
Guten Morgen
Also ein Kumpel hat mich gestern gefragt ob ich ein Auftrag unterschrieben hätte. Ich hab kein Auftrag unterschrieben da wir das nur telefonisch geklärt haben.
Na umso besser, dann wurde auch nichts ausgeschlossen und das Teil steht ja in der Rechnung, wenn ich Dich richtig verstanden habe? Oder steht da nur der Einbau?
Es steht natürlich beides auf der Rechnung.
05.10.2016 10:22
Zitat von Glücksstein:
Ja aber ich frag mich, warum steht dann keine Gewährleistung auf der Rechnung?
Ich hab das Radlager damals reparieren lassen und da hat die Werkstatt festgestellt das die Hinterachse kaputt ist, völlig verrostet, keine Federung. Dann sollt ich mir überlegen ob ich das machen lassen will oder nicht. Daher hab ich nach Bedenkzeit angerufen und bescheid gegeben das ich es machen lassen will und die Werkstatt ein gebrauchtes Ersatzteil bestellt, mein Auto stand ja immer noch dort.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Gewährleistung ausschließen lässt, indem sie nicht auf der Rechnung steht. Grundsätzlich hast Du sie ja erstmal, das ist gesetzlich geregelt.
Frag doch einfach mal direkt bei der Werkstatt nach, warum es einmal da steht und einmal nicht – dann weißt Du schonmal, ob es sich überhaupt lohnt, sich weiterhin darüber den Kopf zu zerbrechen.
05.10.2016 10:28
Zitat von Blümelein:
Zitat von Lucas_Mama:
Zitat von Blümelein:
Wenn Du etwas von einem Unternehmer/Händler kaufst, hast du meines Wissens IMMER die gesetzliche Gewährleistung, egal ob gebraucht oder nicht. Theoretisch sogar bei Privatkäufen, wenn der private Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt. Nach einem halben Jahr musst Du, so glaube ich, allerdings nachweisen, dass das Teil bereits beim Kauf kaputt war.
Das stimmt so nicht.
In einer Werkstatt wird nur Garantie bzw. Gewährleistung auf Originialteile bzw. Fremdteile (neu) gegeben, die die Werkstatt bezieht.
Die Werkstatt ist nicht einmal dazu verpflichtet gebrauchte Teile einzubauen, eben wegen der Garantie/Gewährleistung. Daher wird sowas im Regelfall immer ausgeschlossen und dann doch eingebaut. Mit Zustimmung. Das muss in diesem Fall hier so passiert sein.
Die Frage jedoch wäre, warum die Achse "so oft" kaputt ist? Wurde dazu nichts gesagt?
Gewährleistung (eigentlich "Mängelanspruch") ist aber gesetzlich vorgeschrieben bei Verkäufen von Unternehmern an Privatpersonen und kann meines Wissens nicht wirksam ausgeschlossen werden. Garantie kann natürlich ausgeschlossen werden, das ist ein freiwilliges Versprechen.
Wenn man das Teil selbst in die Werkstatt bringt, sieht die Lage natürlich anders aus.
(Vielleicht gibt es da irgendein Schlupfloch für den Verkäufer, aber ich würde da erstmal genauer nachforschen und einen derartigen Ausschluss nicht einfach hinnehmen.)
Aber nicht bei gebrauchten Teilen.
Fall 1:
Ich gehe in die Werkstatt und bringe Teil X mit, aber die Werkstatt soll mir das bitte verbauen - es gibt nur Gewährlesitung auf den Einbau. Nicht auf das Teil.
Ebenso beläuft sich das bei diesem Fall hier auch, da abgesprochen wurde, dass Teil X gebraucht eingekauft und verbaut die Werkstatt für den Einbau beauftragt wird.
Allerdings muss ich nun hinzufügen, wenn Du keinen Werkstattauftrag unterschrieben hast, wirds sowieso schwierig - Beweislast.
Allerdings frage ich mich noch immer, warum die jetzt kaputt sein soll?! Ich würde davon nicht ausgehen.
Warte doch einfach den Werkstatttermin ab
Wie gesagt, es gibt Werkstätten die pochen lieber auf Ihr Recht und es gibt Werkstätten, die wollen die Kunden halten - so auch bei uns.
05.10.2016 10:41
Zitat von Lucas_Mama:
Zitat von Blümelein:
Zitat von Lucas_Mama:
Zitat von Blümelein:
Wenn Du etwas von einem Unternehmer/Händler kaufst, hast du meines Wissens IMMER die gesetzliche Gewährleistung, egal ob gebraucht oder nicht. Theoretisch sogar bei Privatkäufen, wenn der private Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt. Nach einem halben Jahr musst Du, so glaube ich, allerdings nachweisen, dass das Teil bereits beim Kauf kaputt war.
Das stimmt so nicht.
In einer Werkstatt wird nur Garantie bzw. Gewährleistung auf Originialteile bzw. Fremdteile (neu) gegeben, die die Werkstatt bezieht.
Die Werkstatt ist nicht einmal dazu verpflichtet gebrauchte Teile einzubauen, eben wegen der Garantie/Gewährleistung. Daher wird sowas im Regelfall immer ausgeschlossen und dann doch eingebaut. Mit Zustimmung. Das muss in diesem Fall hier so passiert sein.
Die Frage jedoch wäre, warum die Achse "so oft" kaputt ist? Wurde dazu nichts gesagt?
Gewährleistung (eigentlich "Mängelanspruch") ist aber gesetzlich vorgeschrieben bei Verkäufen von Unternehmern an Privatpersonen und kann meines Wissens nicht wirksam ausgeschlossen werden. Garantie kann natürlich ausgeschlossen werden, das ist ein freiwilliges Versprechen.
Wenn man das Teil selbst in die Werkstatt bringt, sieht die Lage natürlich anders aus.
(Vielleicht gibt es da irgendein Schlupfloch für den Verkäufer, aber ich würde da erstmal genauer nachforschen und einen derartigen Ausschluss nicht einfach hinnehmen.)
Aber nicht bei gebrauchten Teilen.
Fall 1:
Ich gehe in die Werkstatt und bringe Teil X mit, aber die Werkstatt soll mir das bitte verbauen - es gibt nur Gewährlesitung auf den Einbau. Nicht auf das Teil.
Ebenso beläuft sich das bei diesem Fall hier auch, da abgesprochen wurde, dass Teil X gebraucht eingekauft und verbaut die Werkstatt für den Einbau beauftragt wird.
Allerdings muss ich nun hinzufügen, wenn Du keinen Werkstattauftrag unterschrieben hast, wirds sowieso schwierig - Beweislast.
Allerdings frage ich mich noch immer, warum die jetzt kaputt sein soll?! Ich würde davon nicht ausgehen.
Warte doch einfach den Werkstatttermin ab![]()
Wie gesagt, es gibt Werkstätten die pochen lieber auf Ihr Recht und es gibt Werkstätten, die wollen die Kunden halten - so auch bei uns.
Nicht böse gemeint, aber ich verstehe Deine Logik nicht
(aber vielleicht bist Du ja vom Fach?) … Eine Werkstatt verkauft ein gebrauchtes Teil an eine Privatperson. Die Eigenschaft "gebraucht" allein führt erstmal nicht zu Ausschluss der Gewährleistung, die per Gesetz vorhanden ist (man denke nur mal an e*ay und dergleichen, da wird immer explizit darauf hingewiesen). Die Käuferin hat einem Ausschluss auch nicht zugestimmt. Es gibt also keine anderslautenden Vereinbarungen. Und sie hat eine Rechnung, die belegt, dass ihr 1. der Einbau und 2. das gebrauchte Ersatzteil verkauft wurden. Auch auf der Rechnung steht nichts von einer ausgeschlossenen Gewährleistung.
Wieso sollte die Gewährleistung nun ausgeschlossen sein? Ich frage mich, ob das wirklich Recht und nicht Wunschdenken mancher Werkstatt ist … (Auch wenn der eine oder andere der Werkstatt vielleicht zustimmen würde, à la "selber Schuld, hättest ja das Originalteil kaufen können").
Aber egal, ich bin kein Jurist und gespannt, was nun dabei heraus kommt
05.10.2016 11:07
Bin jetzt schlauer
Der Anwalt sagt es gibt keine Gewährleistung drauf. Dann müsste ich Beweise erbringen weil wir das telefonisch vereinbart haben. Geht also nicht. Haben wir wieder was dazu gelernt im Leben, man lernt ja nie aus.
Der Anwalt sagt es gibt keine Gewährleistung drauf. Dann müsste ich Beweise erbringen weil wir das telefonisch vereinbart haben. Geht also nicht. Haben wir wieder was dazu gelernt im Leben, man lernt ja nie aus.
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