Gültigkeit für Pillenrezept
16.05.2016 13:25
Zitat von sunrisefranzi:
Wieso hat sie das Rezept denn nicht nach Erhalt eingelöst?
Gute Frage.. sie hatte wohl noch genug Pillen und war der Meinung es würde reichen es einzureichen, wenn sie wieder welche braucht
16.05.2016 13:29
Ich kenn das auch nur so dass das Rezept nur Gültig ist in dem Quartel wo es ausgrstellt wurde.
16.05.2016 13:38
Zitat von Glücksstein:
Ich kenn das auch nur so dass das Rezept nur Gültig ist in dem Quartel wo es ausgrstellt wurde.
So kenne ich es auch

Ich hätte einfach bei Erhalt die Pille eingelöst, die verfällt ja nicht so schnell

16.05.2016 13:57
Zitat von Glücksstein:
Ich kenn das auch nur so dass das Rezept nur Gültig ist in dem Quartel wo es ausgrstellt wurde.
Das ist wirklich nicht richtig. Rezepte sind Quartalsübergreifend

16.05.2016 13:58
Zitat von aileen88:
Zitat von blubba272:
Zitat von shelyra:
Zitat von blubba272:
Eigentlich ist ein privat Rezept 3 Monate gültig. Denke aber dass sie in ihrer stamm Apotheke darüber weg sehen , da es die Pille ist ...
wenn das rezept nicht gültig ist macht sich die apotheke strafbar!
es kann sein, dass sie kulant sind und sagen mal soll ein gültiges rezept nachreichen. aber das machen nciht mehr viele, da es eine sehr dunkle grauzone ist und mittlerweile strenger kontrolliert wird.
Und ein Pillen Rezept kann man wenn es privat aufgeschrieben ist nicht mehr bei der Krankenkasse einreichen, die übernehmen das nicht mehr...
Was soll die KK denn übernehmen? Sie zahlt die Pille doch komplett![]()
Vielleicht stehe ich auch gerade einfach nur auf dem Schlauch..
Iwo vorher wurde gefragt , ob das bei der kk eingereicht wird....
16.05.2016 14:02
Das is ja org geregelt bei euch, renn doch ned dauernd zur FÄ.
Bei uns gilt das 1 Jahr das Rezept.

Bei uns gilt das 1 Jahr das Rezept.

16.05.2016 14:20
Zitat von blubba272:
Zitat von aileen88:
Zitat von blubba272:
Zitat von shelyra:
...
Und ein Pillen Rezept kann man wenn es privat aufgeschrieben ist nicht mehr bei der Krankenkasse einreichen, die übernehmen das nicht mehr...
Was soll die KK denn übernehmen? Sie zahlt die Pille doch komplett![]()
Vielleicht stehe ich auch gerade einfach nur auf dem Schlauch..
Iwo vorher wurde gefragt , ob das bei der kk eingereicht wird....

Also ich kenne das so: wenn ich ein Privatrezept vom Arzt bekomme und damit zur Apotheke gehe,bekomme ich meine Medikamente und das Rezept zurück. Ist für mich als gesetzlich Versicherte doch aber uninteressant es bei der I*k nach Erhalt der Medikamente einzureichen.
16.05.2016 14:59
Zitat von aileen88:
Zitat von blubba272:
Zitat von aileen88:
Zitat von blubba272:
...
Was soll die KK denn übernehmen? Sie zahlt die Pille doch komplett![]()
Vielleicht stehe ich auch gerade einfach nur auf dem Schlauch..
Iwo vorher wurde gefragt , ob das bei der kk eingereicht wird....
![]()
Also ich kenne das so: wenn ich ein Privatrezept vom Arzt bekomme und damit zur Apotheke gehe,bekomme ich meine Medikamente und das Rezept zurück. Ist für mich als gesetzlich Versicherte doch aber uninteressant es bei der I*k nach Erhalt der Medikamente einzureichen.
Ja , meistens schon .aber zb Impfstoffe werden bei manchen kk ein teil zurück erstattet . Ist aber immer von kk zu kk unterschiedlich...
16.05.2016 20:56
Zitat von blubba272:
Zitat von Glücksstein:
Ich kenn das auch nur so dass das Rezept nur Gültig ist in dem Quartel wo es ausgrstellt wurde.
Das ist wirklich nicht richtig. Rezepte sind Quartalsübergreifend![]()
Laut meiner Fa ist das so weil sie damals fragte.
17.05.2016 12:28
Sie hat ohne Probleme mit dem Rezept die Pille bekommen
Auf das Ausstellungsdatum hat man sie nicht angesprochen.

Auf das Ausstellungsdatum hat man sie nicht angesprochen.
17.05.2016 21:33
Also, ein Kassenrezept (rosa) ist 28 Tage lang gültig. Da ist es auch egal, ob es 3 Tage vor Quartalsende ausgestellt worden ist.
Ein Privatrezept (blau) ist 3 Monate gültig.
Ein Privatrezept (blau) ist 3 Monate gültig.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt