H4-Ausbildung-Wohngeld
13.06.2013 10:56
hallo ihr lieben
ich frag heute mal was für eine bekannte. ihr freund bequemt sich jetzt doch mal dazu eine ausbildung zu machen damit die 3 von H4 weg kommen.
so. nun wird die wohnung vom amt bezahlt und was halt alles dazu gehört (weiss nicht was das alles ist)
mit dem ausbildungsgehalt könnten sie nicht alle kosten decken (so wie ich das verstanden hab bekommt er knapp 500€ netto, bude kostet schon allein 450€ warm)
jetzt wollen die aber kein ergänzendes H4 beantragen sondern wohngeld und kindergeldzuschlag. ist das sinnvoll?
wenn ja, wie läuft das dann ab? wo muss sie das alles beantragen? oder ist ergänzendes h4 die bessere variante?
ich bin da überfragt
danke im vorraus
ich frag heute mal was für eine bekannte. ihr freund bequemt sich jetzt doch mal dazu eine ausbildung zu machen damit die 3 von H4 weg kommen.
so. nun wird die wohnung vom amt bezahlt und was halt alles dazu gehört (weiss nicht was das alles ist)
mit dem ausbildungsgehalt könnten sie nicht alle kosten decken (so wie ich das verstanden hab bekommt er knapp 500€ netto, bude kostet schon allein 450€ warm)
jetzt wollen die aber kein ergänzendes H4 beantragen sondern wohngeld und kindergeldzuschlag. ist das sinnvoll?
wenn ja, wie läuft das dann ab? wo muss sie das alles beantragen? oder ist ergänzendes h4 die bessere variante?
ich bin da überfragt
danke im vorraus
13.06.2013 10:59
In der Regel kommt man mit Wohngeld und Kinderzuschlag tatsächlich besser weg, aber das Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag muss bei 900 EUR für ein Pärchen liegen, damit man das überhaupt beantragen kann, also wird das wohl eh nichts und es bleibt nur noch ergänzend HartzIV. Was ich jetzt ein wenig witzig fand: ER BEQUEMT SICH, damit sie von HartzIV wegkommen. Was ist denn mit deiner Bekanntin/Freundin?
13.06.2013 11:01
Da ist ergänzendes Hartz besser.
Wohngeld steht ihnen wohl erst zu wenn sie über dem Hartz 4 liegen, was ihnen zustehen würde.
Wohngeld steht ihnen wohl erst zu wenn sie über dem Hartz 4 liegen, was ihnen zustehen würde.
13.06.2013 11:02
Zitat von BlödmannVomDienst:
In der Regel kommt man mit Wohngeld und Kinderzuschlag tatsächlich besser weg, aber das Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag muss bei 900 EUR für ein Pärchen liegen, damit man das überhaupt beantragen kann, also wird das wohl eh nichts und es bleibt nur noch ergänzend HartzIV. Was ich jetzt ein wenig witzig fand: ER BEQUEMT SICH, damit sie von HartzIV wegkommen. Was ist denn mit deiner Bekanntin/Freundin?
dazu sag ich nix ^^ aber der satz "er bequemt sich" dürfte alles sagen
nur wohngeld wär dann aber ehr unvorteilhaft, oder kommt man selbst ohne den kindergeldzuschlag besser weg?
13.06.2013 11:04
Zitat von Putsch:
Da ist ergänzendes Hartz besser.
Wohngeld steht ihnen wohl erst zu wenn sie über dem Hartz 4 liegen, was ihnen zustehen würde.
na da wird er erst nach der ausbildung über dem satz liegen. die haben anspruch auf 1200-1300€ und das verdient kein azubi.
13.06.2013 11:07
Zitat von MiasMutti:
Zitat von BlödmannVomDienst:
In der Regel kommt man mit Wohngeld und Kinderzuschlag tatsächlich besser weg, aber das Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag muss bei 900 EUR für ein Pärchen liegen, damit man das überhaupt beantragen kann, also wird das wohl eh nichts und es bleibt nur noch ergänzend HartzIV. Was ich jetzt ein wenig witzig fand: ER BEQUEMT SICH, damit sie von HartzIV wegkommen. Was ist denn mit deiner Bekanntin/Freundin?
dazu sag ich nix ^^ aber der satz "er bequemt sich" dürfte alles sagen![]()
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nur wohngeld wär dann aber ehr unvorteilhaft, oder kommt man selbst ohne den kindergeldzuschlag besser weg?
Ich glaube, es ging eher darum, dass sich ja auch deine Freundin bequemen könnte. Was macht sie denn bzw. wie alt ist denn das Würmchen?
Wie sieht es denn eigentlich mit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für den neuen Azubi aus? Vielleicht kommen sie dann über den H4-Satz und können dazu sogar nch etwas Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen
13.06.2013 11:07
ne wartet mal, was verdient man im garten-landschaftsbau?
agrr, muss ich doch dr. google anschmeißen
ach himmel, warum such ICH der das überhaupt raus?
ich bin zu gut für diese welt
agrr, muss ich doch dr. google anschmeißen
ach himmel, warum such ICH der das überhaupt raus?
ich bin zu gut für diese welt
13.06.2013 11:09
Zitat von FraBu:
Zitat von MiasMutti:
Zitat von BlödmannVomDienst:
In der Regel kommt man mit Wohngeld und Kinderzuschlag tatsächlich besser weg, aber das Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag muss bei 900 EUR für ein Pärchen liegen, damit man das überhaupt beantragen kann, also wird das wohl eh nichts und es bleibt nur noch ergänzend HartzIV. Was ich jetzt ein wenig witzig fand: ER BEQUEMT SICH, damit sie von HartzIV wegkommen. Was ist denn mit deiner Bekanntin/Freundin?
dazu sag ich nix ^^ aber der satz "er bequemt sich" dürfte alles sagen![]()
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nur wohngeld wär dann aber ehr unvorteilhaft, oder kommt man selbst ohne den kindergeldzuschlag besser weg?
Ich glaube, es ging eher darum, dass sich ja auch deine Freundin bequemen könnte. Was macht sie denn bzw. wie alt ist denn das Würmchen?
Wie sieht es denn eigentlich mit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für den neuen Azubi aus? Vielleicht kommen sie dann über den H4-Satz und können dazu sogar nch etwas Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen![]()
BAB? erklärst du mir was das ist?
hab ich zwar schon von gehört, aber hab ich bei meiner ausbildung nicht beantragt
da wusst ich noch nimma das es das gibt
sie bequemt sich nicht weil sie so leben will wie ich
sie wollte ja auch ein haus kaufen (von h4) als wir 3 ins haus meiner eltern gezogen sind
der wurm ist mitlerweile 5 und geht in den kiga, wird sogar dieses jahr eingeschult. sie und arbeiten? ich zitiere mein kind "nein nein nein!"
13.06.2013 11:15
Du meine Güte!
Hör bloß auf den ganzen Kram für sie rauszusuchen.
Wenn sie fragt, sagste ihr sie soll arbeiten gehen.
Das Kind ist 5! Da kann sie doch wohl gut und gern ne Vollzeitstelle annehmen. Wenn da dann die Ausbildungsvergütung ihres Freundes hinzukommt, sind se locker flockig von H4 weg.
Hör bloß auf den ganzen Kram für sie rauszusuchen.
Wenn sie fragt, sagste ihr sie soll arbeiten gehen.
Das Kind ist 5! Da kann sie doch wohl gut und gern ne Vollzeitstelle annehmen. Wenn da dann die Ausbildungsvergütung ihres Freundes hinzukommt, sind se locker flockig von H4 weg.
13.06.2013 11:18
Zitat von MiasMutti:
Zitat von FraBu:
Zitat von MiasMutti:
Zitat von BlödmannVomDienst:
In der Regel kommt man mit Wohngeld und Kinderzuschlag tatsächlich besser weg, aber das Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag muss bei 900 EUR für ein Pärchen liegen, damit man das überhaupt beantragen kann, also wird das wohl eh nichts und es bleibt nur noch ergänzend HartzIV. Was ich jetzt ein wenig witzig fand: ER BEQUEMT SICH, damit sie von HartzIV wegkommen. Was ist denn mit deiner Bekanntin/Freundin?
dazu sag ich nix ^^ aber der satz "er bequemt sich" dürfte alles sagen![]()
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nur wohngeld wär dann aber ehr unvorteilhaft, oder kommt man selbst ohne den kindergeldzuschlag besser weg?
Ich glaube, es ging eher darum, dass sich ja auch deine Freundin bequemen könnte. Was macht sie denn bzw. wie alt ist denn das Würmchen?
Wie sieht es denn eigentlich mit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für den neuen Azubi aus? Vielleicht kommen sie dann über den H4-Satz und können dazu sogar nch etwas Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen![]()
BAB? erklärst du mir was das ist?hab ich zwar schon von gehört, aber hab ich bei meiner ausbildung nicht beantragt
da wusst ich noch nimma das es das gibt
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sie bequemt sich nicht weil sie so leben will wie ichsie wollte ja auch ein haus kaufen (von h4) als wir 3 ins haus meiner eltern gezogen sind
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der wurm ist mitlerweile 5 und geht in den kiga, wird sogar dieses jahr eingeschult. sie und arbeiten? ich zitiere mein kind "nein nein nein!"![]()
Dann ist ihr Freund ja fast vernüntigere von Beiden.
Aber das ist ja auch nicht Thema
Ich kenne mich mit BAB auch nicht so aus, da ich Bafög bekomme. Aber BAB kann er auch beim Jobcenter beantragen. Für Auszubildene gibt es auch noch einen Wohnzuschuss vom Jobcenter. Wobei ich glaube, dass man da mit Wohngeld besser bedient ist.
13.06.2013 11:19
Zitat von Putsch:
Du meine Güte!
Hör bloß auf den ganzen Kram für sie rauszusuchen.
Wenn sie fragt, sagste ihr sie soll arbeiten gehen.
Das Kind ist 5! Da kann sie doch wohl gut und gern ne Vollzeitstelle annehmen. Wenn da dann die Ausbildungsvergütung ihres Freundes hinzukommt, sind se locker flockig von H4 weg.
sie müsste auch erstmal ne ausbildung machen
ich such es ihr raus weil ich ganz genau weiss das sie sonst den arsch nicht hoch bekommt und dann mit 530€ lehrlingsgehalt da sitzen und nicht wissen wo das geld her kommen soll.
ich sag ja, ichbin zu gut für diese welt
und hab langeweile
kind pennt schon wieder, bude ist sauber und ist zu schwül um was im garten zu machen. und ich hab ein zu gutes herz um sie da sitzen zu lassen
kenn das faule stück ja seid der 5. klasse und irgendwie hab ichs mir zur aufgabe gemacht sie vor der großen, bösen welt zu beschützen
13.06.2013 11:20
Genau, es ist so, dass es beim Kinderzuschlag (beantragt man übrigens bei der familienkasse, wie das Kindergeld auch) eine Mindesteinkommensgrenze gibt! Diese liegt bei Paaren wie bereits geschrieben bei 900 EUR.
Grund: es soll nur als Unterstützung der Familien dienen, welche Gerigverdiener sind.
Wohngeld muss man beim Landratsamt in der zuständigen Abteilung beantragen. Meistens hat das örtliche Rathaus auch ein Sozialamt, welches den Antrag dann für einen zum Landratsamt schicken und auch beim ausfüllen behilflich ist.
Aufstockendes H4 wäre dann angesagt, jedoch muss er das mit der Ausbildung abklären. Je nachdem was das für eine Ausbildung ist kann diese ggf. gefördert wertden und er wäre nicht mehr im H4 Bezug, sondern nur noch die und das Kind.
Grund: es soll nur als Unterstützung der Familien dienen, welche Gerigverdiener sind.
Wohngeld muss man beim Landratsamt in der zuständigen Abteilung beantragen. Meistens hat das örtliche Rathaus auch ein Sozialamt, welches den Antrag dann für einen zum Landratsamt schicken und auch beim ausfüllen behilflich ist.
Aufstockendes H4 wäre dann angesagt, jedoch muss er das mit der Ausbildung abklären. Je nachdem was das für eine Ausbildung ist kann diese ggf. gefördert wertden und er wäre nicht mehr im H4 Bezug, sondern nur noch die und das Kind.
13.06.2013 11:22
Zitat von FraBu:
Zitat von MiasMutti:
Zitat von FraBu:
Zitat von MiasMutti:
...
Ich glaube, es ging eher darum, dass sich ja auch deine Freundin bequemen könnte. Was macht sie denn bzw. wie alt ist denn das Würmchen?
Wie sieht es denn eigentlich mit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für den neuen Azubi aus? Vielleicht kommen sie dann über den H4-Satz und können dazu sogar nch etwas Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen![]()
BAB? erklärst du mir was das ist?hab ich zwar schon von gehört, aber hab ich bei meiner ausbildung nicht beantragt
da wusst ich noch nimma das es das gibt
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sie bequemt sich nicht weil sie so leben will wie ichsie wollte ja auch ein haus kaufen (von h4) als wir 3 ins haus meiner eltern gezogen sind
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der wurm ist mitlerweile 5 und geht in den kiga, wird sogar dieses jahr eingeschult. sie und arbeiten? ich zitiere mein kind "nein nein nein!"![]()
Dann ist ihr Freund ja fast vernüntigere von Beiden.
Aber das ist ja auch nicht Thema![]()
Ich kenne mich mit BAB auch nicht so aus, da ich Bafög bekomme. Aber BAB kann er auch beim Jobcenter beantragen. Für Auszubildene gibt es auch noch einen Wohnzuschuss vom Jobcenter. Wobei ich glaube, dass man da mit Wohngeld besser bedient ist.
hm, dann muss ich da nochmal dr. google fragen
bafög muss man ja zurück zahlen oder?
13.06.2013 11:22
wohngeld gibt es erst ab 900 euro netto und kinderzuschlag nur wenn dadurch vermieden wird das man hartz IV beantragen kann. dafür hat bei uns 1200 euro netto noch nicht genügt...
13.06.2013 11:25
Zitat von CaroLena:
Genau, es ist so, dass es beim Kinderzuschlag (beantragt man übrigens bei der familienkasse, wie das Kindergeld auch) eine Mindesteinkommensgrenze gibt! Diese liegt bei Paaren wie bereits geschrieben bei 900 EUR.
Grund: es soll nur als Unterstützung der Familien dienen, welche Gerigverdiener sind.
Wohngeld muss man beim Landratsamt in der zuständigen Abteilung beantragen. Meistens hat das örtliche Rathaus auch ein Sozialamt, welches den Antrag dann für einen zum Landratsamt schicken und auch beim ausfüllen behilflich ist.
Aufstockendes H4 wäre dann angesagt, jedoch muss er das mit der Ausbildung abklären. Je nachdem was das für eine Ausbildung ist kann diese ggf. gefördert wertden und er wäre nicht mehr im H4 Bezug, sondern nur noch die und das Kind.
aber mit kindergeldzuschuss und wohngeld könnenses zum mindest versuchen. (so hab ichs auch immer gemacht, einfach beantragen und gucken ob was kommt
) ob das staatlich gefördert wird weiss ich jetzt garnicht, aber so wie sie das erzählt hat geht das praktikum aus einer maßnahme vom amt aus.
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