hammer....( arge darf einen anschaffen lassen)
07.02.2013 15:45
ich hatte die tage schon mal angefangen nen artikel zulesen, in dem stand, das eine 19 jährige in einem bordell an der theke arbeiten sollte, naja, fänd ich ja jetzt auch nicht prickeld, aber nunja...
habe dann grad den artikel zuende gelesen und da stand auch drin, das es 2005(?) bereits einen ähnlichn fall gab, damals wurde einer 38(?) jährigen eine stelle als prostituierte angeboten, da sie den ablehnte, wurde ihr ihr geld gestrichen, DENN die arge darf das
da es sich bei der prostituition um einen legalen nicht sittenwiedrigen job handelt
ganz ehrlich, das geht ja mal gar nicht
würden die mir damit kommen, ich wäre zuerst beim anwalt
hammer oder?!
07.02.2013 15:52
Wo hasten das gelesen? Ich hab den fall mit der 19-jährigen zwar gefunden ( http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeits agentur-in-augsburg-wollte-19-jaehrige-an-bordell- vermitteln-a-881825.html ) aber von der Vermittlung an eine 38-jährige stand da nix...
Prostitution ist ein legaler Beruf, das stimmt. Das find ich sogar sinnvoll, damit die Damen abgesichert sind.
Allerdings geht es gar nicht, dass man das nicht "straffrei" ablehnen darf sondern die ARGE dann Bezüge streicht...
(Noch mal - wo hast du das gelesen?)
Prostitution ist ein legaler Beruf, das stimmt. Das find ich sogar sinnvoll, damit die Damen abgesichert sind.
Allerdings geht es gar nicht, dass man das nicht "straffrei" ablehnen darf sondern die ARGE dann Bezüge streicht...
(Noch mal - wo hast du das gelesen?)
07.02.2013 15:55
Quatsch! Das wäre Zwangs-Prostitution und steht unter hohen Strafen.
Die sache mit der Theke vielleicht, aber die Nummer mit der Hure, nie im leben
Die sache mit der Theke vielleicht, aber die Nummer mit der Hure, nie im leben
07.02.2013 15:56
Hat mein Mann mir gestern gesagt und ich bin beinahe umgefallen. Wollte das gar nicht glauben.
Finde das mehr als naja ... wenn mir das wer anbieten würde, ich würde denen auch mit einem Anwalt das Haus einrennen.
Finde das mehr als naja ... wenn mir das wer anbieten würde, ich würde denen auch mit einem Anwalt das Haus einrennen.
07.02.2013 15:56
Zitat von Maiglöckchen2013:
Quatsch! Das wäre Zwangs-Prostitution und steht unter hohen Strafen.
Die sache mit der Theke vielleicht, aber die Nummer mit der Hure, nie im leben![]()
Ne nicht lachen, das ist wirklich erlaubt.
07.02.2013 15:57
Heute im Radio hat jemand von der Arge gesprochen und meinte solche Jobangebote(also aus Thekenkraft, Hausmeister etc im Bordell) dürfen ohne Sanktionen abgelehnt werden.
07.02.2013 15:58
Wo ist das Problem?
Logisch kürzen die wenn man einen Job verweigert,,,in dem Fall wars ja ein normaler Barjob und kein Blowjob.
Sie hätte sich ja dort vorstellen können - aber so ,das der AG sie nicht nimmt.......
Logisch kürzen die wenn man einen Job verweigert,,,in dem Fall wars ja ein normaler Barjob und kein Blowjob.
Sie hätte sich ja dort vorstellen können - aber so ,das der AG sie nicht nimmt.......
07.02.2013 15:59
Zitat von schwarzgefieder:
Wo hasten das gelesen? Ich hab den fall mit der 19-jährigen zwar gefunden ( http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeits agentur-in-augsburg-wollte-19-jaehrige-an-bordell- vermitteln-a-881825.html ) aber von der Vermittlung an eine 38-jährige stand da nix...
Prostitution ist ein legaler Beruf, das stimmt. Das find ich sogar sinnvoll, damit die Damen abgesichert sind.
Allerdings geht es gar nicht, dass man das nicht "straffrei" ablehnen darf sondern die ARGE dann Bezüge streicht...![]()
(Noch mal - wo hast du das gelesen?)
Job-Vermittlung ins Bordell: Darf die Arbeitsagentur das überhaupt? Ja, sie darf!
Mit dem Prostituierten-Gesetz von 2002 wurden aus Prostituierten „Sexarbeiterinnen“ – und damit ein völlig legaler Job, den auch das Arbeitsamt vermitteln darf. Einzige Voraussetzung: Die Arbeit muss für die Arbeitslosen zumutbar sein.
2005 gab es in dem Zusammenhang schon mal Aufregung: Einer Berliner Programmiererin wurde ein Job im Bordell angeboten. Als sie ablehnte, wurde ihr der Hartz-IV-Satz gekürzt. Doch die Kürzung war legitim.
Denn: Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen jede Arbeit annehmen, die nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist. Prostitution ist nach deutschem Recht weder das eine noch das andere.
dadrunter stand dann noch, das es in augsburg nicht mehr gemacht wird
bild.de war es übrigens, habe aber davor noch nenanderen artikel, mit gleichen inhalt gesehn, find den aber nicht mehr
07.02.2013 16:00
Richtig recherchieren. Die 38-Jährige ist bereits vorher schon einmal der Prostitution nachgegangen. Es wurde ihr nahegelegt, diesen Job erneut auszuführen. Sie hat psychische Probleme angegeben, aufgrund derer sie diesen Job nicht mehr ausführen könne, und hätte nur ein Attest vom Arzt vorlegen müssen.
07.02.2013 16:00
Zitat von Hosenmatz:
Wo ist das Problem?
Logisch kürzen die wenn man einen Job verweigert,,,in dem Fall wars ja ein normaler Barjob und kein Blowjob.
Sie hätte sich ja dort vorstellen können - aber so ,das der AG sie nicht nimmt.......![]()
naja, als barkraft,...ich würds nicht gern machen, aber ich würds machen, aber alles andere geht einach zuweit...
07.02.2013 16:02
Zitat von SpieloReloaded:
Richtig recherchieren. Die 38-Jährige ist bereits vorher schon einmal der Prostitution nachgegangen. Es wurde ihr nahegelegt, diesen Job erneut auszuführen. Sie hat psychische Probleme angegeben, aufgrund derer sie diesen Job nicht mehr ausführen könne, und hätte nur ein Attest vom Arzt vorlegen müssen.
ich kann nur DAS wieder geben, was ich lese
leider war mir ihr lebenslauf nicht bekannt^^, ah warte, da stand n beruf drin, ich suuuuche...programmiererin^^
07.02.2013 16:02
07.02.2013 16:02
Zitat von mami_86:
Zitat von Maiglöckchen2013:
Quatsch! Das wäre Zwangs-Prostitution und steht unter hohen Strafen.
Die sache mit der Theke vielleicht, aber die Nummer mit der Hure, nie im leben![]()
Ne nicht lachen, das ist wirklich erlaubt.
Nie im Leben
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