Heiligabend-feiern in der Familie,wo die Kinder leben oder beim getrenntlebenden Elternteil
26.11.2011 00:09
Zitat von imo2009:
Zitat von Claudia85:kann nicht glauben,dass das jugendamt solche tipps gibt.also mir wurde mitgeteilt,dass ich die kinder jedes 2.jahr heiligabend+ evtl einen feiertag (kommt auf die entfernung an ) zum vater geben muß.ebenso hat er anrecht auf feiertage(ostern) ,2 wochen ferien( bei etwas größeren)..und jedes 2.wochenende,geburtstag des vaters..... so sieht die regelung aus wenn man gemeinsames sorgerecht ha t
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Gurke88:
mama wie auch papa haben anrecht auf weihnachten mit kind .
das heisst keiner von euch beiden (mutter oder du bzw papa)
hat mehr rechte.
entweder ihr einigt euch friedlich ein jahr da andere da.
oder du lädst die mama mit dazu ein.
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Nein, dass stimmt so nicht.
.
Wir "sitzen" nämlich genau auf der anderen Seite. Sprich, die Tochter von meinem Freund wohnt bei ihrer Mutter und kommt uns 1 mal im Monat besuchen. Wir wollten auch, dass sie Heiligabend zu uns kommt und hätten dies gerne jedes 2. Jahr gehabt. Waren deswegen sogar beim Jugendamt. Aber nix, nada...Da wo das Kind ständig lebt, ist die Familie und Weihnachten ist ein Familienfest und deshalb hat man als Wochenendfamilie kein Recht auf Weihnachten und auch kein Osterfest und kein Silvester. Wenn der Expartner sagt, das Kind bleibt daheim, dann bleibt es auch daheim.
Haben wir alles schon durch.
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Bei uns wurde genau das zu 100pro% gesagt das große NUR ist das die "gegenseite" anrecht auf den zweiten feiertag hat.
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wurde mir von 3 anwältenj und ugendamt mitgeteilt .kann man auch auf zahlreichen internetseiten nachlesen.
Das hat mein Freund leider nicht, vielleicht ist es deshalb anders. Denn auch wir waren beim Anwalt und haben uns kundig gemacht. Leider bekamen wir auch dort die gleiche Antwort wie vom Jugendamt.
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Nein, dass stimmt so nicht.
Da wo das Kind ständig lebt, ist die Familie und Weihnachten ist ein Familienfest und deshalb hat man als Wochenendfamilie kein Recht auf Weihnachten und auch kein Osterfest und kein Silvester. Wenn der Expartner sagt, das Kind bleibt daheim, dann bleibt es auch daheim.
Haben wir alles schon durch.

