Ich wurde soooo über den Tisch gezogen "Auto Verkauf"
14.10.2016 16:12
Zitat von soev:
Ich verstehe aber irgendwie noch nicht, was du falsch gemacht hast. Der Abmeldesatz gibt dir doch eigentlich recht.![]()
Es gibt wohl seit Mitte diesen Jahres ein neues Gesetz. Du musst das Auto vor Verkauf stillegen lassen. Dann darf der Käufer es noch von A nach B bewegen und dann ist es abgemeldet. Anfang des Jahres hat mein Mann sein Auto verkauft, da war das noch anders und auf dem Stand waren wir, das ein Kaufvertrag reicht.
Wenn man einen ehrlichen Käufer hat, reicht das auch heute noch...ist es aber sone Schweinebacke wie in meinen Fall, hat man schlicht gesagt Pech

14.10.2016 16:13
Also mit dem Kaufvertrag bist du "Safe".
Du rauchst gar nichts zahlen, das müssen die sich alle beim Käufer holen.
Meine Schwiegermutter hat Ihren Wagen auch verkauft. Der Käufer hat dann einen Unfall mit Fahrerflucht gebaut und anschließend den Wagen weiterverkauft. Mit den Nummernschildern sind dann andere Leute überall tanken gefahren.
Du hast den Vertrag an die Zulassungsstelle, deine Versicherung und Finanzamt gefaxt?
Die müssen sich kümmern.
Es gibt auch nach einigen Wochen eine Zwangsabmeldung. (Google mal!)
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ruf beim ADAC an und frage, was du machen kannst.
Viel Glück.
Du rauchst gar nichts zahlen, das müssen die sich alle beim Käufer holen.
Meine Schwiegermutter hat Ihren Wagen auch verkauft. Der Käufer hat dann einen Unfall mit Fahrerflucht gebaut und anschließend den Wagen weiterverkauft. Mit den Nummernschildern sind dann andere Leute überall tanken gefahren.
Du hast den Vertrag an die Zulassungsstelle, deine Versicherung und Finanzamt gefaxt?
Die müssen sich kümmern.
Es gibt auch nach einigen Wochen eine Zwangsabmeldung. (Google mal!)
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ruf beim ADAC an und frage, was du machen kannst.
Viel Glück.
14.10.2016 16:14
Zitat von Morly:
Zitat von Mami-2009_2016:
So viele Antworten in so kurzer Zeit, danke schon mal![]()
Also die Versicherung lässt mich zum 1.1.17 raus gegen eine Gebühr von 107 Euro. Vorher leider nicht.
Das abmelden erzwingen auch ohne Unterlagen kann ich frühstens nach 3 Monaten, denn obwohl ich so gesehen nichts falsch gemacht habe ist es trotzdem meine Schuld (so hat die Dame vom Labo das nett ausgedrückt, als wir telefoniert haben.)
Durch Zossen sind wir letztes Wochenende gefahren und haben auch das Auto seines Bruders gesehen, mit dem er im September zusammen herkam um meinen Golf zu kaufen. Aber keinen dazugehörigen Menschen und auch den Golf nicht. Momentan will ich auch den Weg nicht allein fahren, weil ich in der 38 SSW bin und schon leichte Wegen habe. Muss also am Wochenende mit meinem Mann nochmal durch die Gegend fahren.
Warum lässt dich die Versicherung nicht kündigen und wofür sollst du die Gebühr zahlen? Normalerweise hat man doch ein sonderkündigungsrecht wenn der pkw verkauft wird?
Hab im Mai mein Auto verkauft und soar noch die anteilig zu viel gezahlte versicherungssumme zurück bekommen.
Das verstehe ich auch nicht. Grundsätzlich würde dann die Versicherung an die Zulassungsstelle schreiben, dass das Auto ohne Versicherung rum fährt. Und dann kommt die Zwangsstilllegung.
Was ich aber auch nicht verstehe ist, warum sie keine richtigen Namen/Adresse hat?
Denn bei einem Kaufvertrag, mach ich doch eine Kopie vom Ausweis?

14.10.2016 16:16
Zitat von Mami-2009_2016:
Zitat von soev:
Ich verstehe aber irgendwie noch nicht, was du falsch gemacht hast. Der Abmeldesatz gibt dir doch eigentlich recht.![]()
Es gibt wohl seit Mitte diesen Jahres ein neues Gesetz. Du musst das Auto vor Verkauf stillegen lassen. Dann darf der Käufer es noch von A nach B bewegen und dann ist es abgemeldet. Anfang des Jahres hat mein Mann sein Auto verkauft, da war das noch anders und auf dem Stand waren wir, das ein Kaufvertrag reicht.
Wenn man einen ehrlichen Käufer hat, reicht das auch heute noch...ist es aber sone Schweinebacke wie in meinen Fall, hat man schlicht gesagt Pech![]()
Davon weiß ich nichts. Und ich habe erst im Juli (?) mein Auto per Privatkauf gekauft.
Schau mal hier. https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verkaufen-abm elden/ Woher hast du denn die Aussage mit dem neuen Gesetz?
Zitat:
Autoverkauf mit Kennzeichen – Das sollten Sie beachten!
Haben Sie Ihr Auto mit Kennzeichen verkauft, ist das Abmelden des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und der Versicherung quasi obligatorisch, um die oben angesprochenen Nachteile zu vermeiden. Möglich ist das persönlich oder postalisch mittels Kopie vom Kaufvertrag. Am besten ist es jedoch, gemeinsam mit dem neuen Besitzer direkt zur Zulassungsbehörde zu fahren, um den PKW umzumelden.
Die meisten Verkäufer räumen dem neuen Besitzer per Kaufvertrag einen Zeitraum von einer Woche ein, um sich umzumelden. In dieser Zeit fährt der Käufer zunächst auf Ihrer Versicherung. Meist ist dies auch unproblematisch, denn häufig gibt es bei den Versicherungen eine Übergangszeit nach einem Autoverkauf. Dennoch sollten Sie die Versicherung frühzeitig über den Verkauf informieren, damit ein möglicher Unfall nicht auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt angerechnet wird.
Im Übrigen können Sie mit Autoverkauf gleichzeitig Ihre Versicherung abmelden. Technisch gesehen, verkaufen Sie diese mit. Der neue Besitzer kann diese ohne Weiteres übernehmen. Möchten Sie den Vertrag aufrechterhalten, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen.
Haben Sie sich dazu entschlossen, das Kfz angemeldet zu verkaufen, sollte Sie ein paar Dinge beachten. Im Streitfall hilft es, wenn Sie nachweisen können, ab wann der neue Besitzer über das Auto verfügen konnte. Notieren Sie den genauen Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe bzw. der Unterschrift unter dem Kaufvertrag und lassen Sie sich diesen durch den Käufer bestätigen. Dadurch können Sie Ihr eigenes Risiko verringern und das Auto entsprechend verkaufen. Ohne Abmeldung weiß zwar die Zulassungsstelle noch nichts vom neuen Besitzer, aber falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommt, können Sie den Zeitpunkt genau belegen.
14.10.2016 18:07
Uns ist das auch mal passiert, allerdings hat sich das mit einem Anruf der Polizei bei ihm dann erledigt und er hat es direkt abgemeldet.
15.10.2016 21:20
Warum lässt man denn seine Nummernschilder an einem verkauften Auto?
16.10.2016 11:15
Zitat von Cookie88:
Warum lässt man denn seine Nummernschilder an einem verkauften Auto?
Weil man es nicht selber abgemeldet hat. Die Schilder braucht man ja zur Abmeldung.
17.10.2016 10:09
Also ich habe jetzt nochmal das Labo kontaktiert und das Auto ist jetzt quasi zur Suche in Zossen gemeldet.
Waren selbst nochmal tätig dieses Wochenende und haben das Auto gesucht, aber leider erfolflos
Waren selbst nochmal tätig dieses Wochenende und haben das Auto gesucht, aber leider erfolflos

17.10.2016 10:16
Bei unserer Zulassungsstelle wird ausdrücklich empfohlen, das Auto erst abzumelden und dann zu übergeben. Da gibt es sehr oft Probleme. Wir haben es auch "falsch" gemacht, hatten aber glücklicherweise einen seriösen Händler als Käufer … Das hilft Dir jetzt natürlich auch nicht, aber ich wünsche Dir viel Glück!
17.10.2016 13:40
Zitat von Cookie88:
Warum lässt man denn seine Nummernschilder an einem verkauften Auto?
Weil sich Autos in angemeldeten Zustand besser verkaufen lassen. Denn sobald es abgemeldet ist, darf es nicht mehr auf der Straße stehen oder fahren. Das schreckt viele Leute ab und ist auch schlecht, wenn man kein privates Grundstück hat...wo sollte ich das Auto hinstellen...
Deshalb macht man einen Kaufvertrag normalerweise, denn dann muss der Käufer es ja irgendwann ummelden. Wenn er aber wie in meinen Fall dort nicht mehr wohnt, wo er gemeldet ist, was ich also von seinen Ausweis abgeschrieben habe, ist es schwierig da schnell etwas zu erreichen....

@Blümchen
Vielen Dank

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