Mütter- und Schwangerenforum

Ladendiebstahl/ Total fertig

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Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2015 13:34
Zitat von jenjae:

Gibt es eigentlich keine Aufnahmen einer Kamera?

Die könnten dich doch entlasten.


Boah das weiß ich ehrlich gesagt nicht mit den Kameras, Keine Ahnung.
Fakt ist der hat mich nicht anzupacken - was er getan hat.

Ich habe definitiv nichts geklaut, bei mir wurde ja auch nichts gefunden, telefoniere gerade mit meiner Mama, fahren jetzt zur Polizei.

Wenn ich mir vorstelle meine Kleine Tochter wäre bei der Aktion dabei gewesen...die wäre total verängstigt gewesen.
honey87
2938 Beiträge
10.11.2015 13:38
Boa den hätte ich rund gemacht wie ein Buslenker! Der hat doch ni mehr alle Latten am Zaun! Ne Entschuldigung wäre echt angebracht gewesen! So ne Flachzange! Und ne Anzeige würde ich dem noch rein drücken!
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2015 13:40
Zitat von honey87:

Boa den hätte ich rund gemacht wie ein Buslenker! Der hat doch ni mehr alle Latten am Zaun! Ne Entschuldigung wäre echt angebracht gewesen! So ne Flachzange! Und ne Anzeige würde ich dem noch rein drücken!


Entschuldigung, da kann ich lange darauf warten *g* Habe ja schon ein Hausverbot bekommen, ein Wunder das ich keine Strafe oder so zahlen musste..

Obwohl die an der Hotline mir vollkommen Recht gegeben hat.
10.11.2015 13:45
Sie haben bei dir nichts gefunden und dann geben Sie dir hausverbot? ??es gibt Leute da hat man keine Wörter zu.Unglaublich. würde mich da auch nicht mehr blicken lassen .
10.11.2015 13:51
Zitat von markusmami:

Ich würde die Windeln in Zukunft online bestellen- fertig aus. Und ich würde Anzeige erstatten, shcon alleine um zu zeigen, dass Du dir das nicht gefallen lässt.

Memo an mich selbst, bin bei Seite 3 (les nachher weiter)

Ich stimme Markusmami zu, würde den Vogel auch anzeigen, sowas geht gar nicht
10.11.2015 15:03
Zitat von Sunshiine:

Zitat von DieEine2:

Wie will er dir denn den versuchten Diebstahl nachweisen?
Und wo steht das im Gesetz? Ich kenne nur den normalen Diebstahl.

Manches wird heißer gekocht als gegessen.
Da würde ich ganz entspannt abwarten.


Der Polizist meinte das wenn ich es im Laden in meine Jackentasche stecke (was ich nicht getan habe) das bereits einen Diebstahl darstellt.


Wenn sowas ein Polizist gesagt hat habe ich große Zweifel an seiner Kompetenz.

Ich kann im Laden wenn mir fad ist alles einstecken was ich find - das einzige das zählt ist das ich es bezahle bzw. vorher wieder rausräume und liegen lasse.
krümelchen007
5058 Beiträge
10.11.2015 15:17
Zitat von StilleWasser:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von DieEine2:

Wie will er dir denn den versuchten Diebstahl nachweisen?
Und wo steht das im Gesetz? Ich kenne nur den normalen Diebstahl.

Manches wird heißer gekocht als gegessen.
Da würde ich ganz entspannt abwarten.


Der Polizist meinte das wenn ich es im Laden in meine Jackentasche stecke (was ich nicht getan habe) das bereits einen Diebstahl darstellt.


Wenn sowas ein Polizist gesagt hat habe ich große Zweifel an seiner Kompetenz.

Ich kann im Laden wenn mir fad ist alles einstecken was ich find - das einzige das zählt ist das ich es bezahle bzw. vorher wieder rausräume und liegen lasse.


das stimmt leider so nicht. Ist die Ware in deinem Rucksack/Tasche oder sonst wo aber noch im Laden gilt dieses auch schon als Diebstahl, denn die Ware ist nicht mehr für den Besitzer/Eigentümer nicht mehr zugänglich sondern in einem privaten Bereich von dir, die der Eigentümer nicht mehr ohne weiteres passieren darf...

ich zitiere mal

Zitat:
Die Ware in die eigene Jackentasche stecken

Wie sieht es aber aus, wenn er sich die Sache in seine Jackentasche steckt?

Hier hat sich das Konstrukt der Gewahrsamsenklave entwickelt und durchgesetzt. Ist die Ware in der Jackentasche, so befindet sie sich - genauso wie der Kunde und die Jacke - zwar noch im Gebäude des Ladeninhabers, jedoch hat der Ladeninhaber keinen direkten Zugriff (und Blick) mehr auf seine Sache. Viel mehr bilden die Kleidungsstücke des Kunden seine eigene Privatsphäre, auf die der Ladeninhaber nicht ohne weiteres zugreifen kann. Er müsste daher z. B. den „Dieb" bitten, seine Jackentasche oder den Rucksack zu öffnen und dort Einblick gewährt zu bekommen, was immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Daher ist dem Ladeninhaber bereits beim Einstecken der Sache dieselbe weggenommen worden, da er keine tatsächliche Herrschaftsmacht mehr über die Sache ausübt.

Damit lautet die Antwort: Es bedarf somit zur Vollendung des Diebstahls kein Passieren der Kasse oder gar das Verlassen des Ladens. Bereits das Einstecken in die eigene Jacke erfüllt den objektiven Tatbestand des Diebstahls.

Malia1407
676 Beiträge
10.11.2015 16:04
Indem Geschäft muss es doch Videoüberwachung geben, oder?
Dann weiss man, dass du unschuldig bist.
Unglaublich so etwas...
Tigger90
3736 Beiträge
10.11.2015 16:07
Zitat von Malia1407:

Indem Geschäft muss es doch Videoüberwachung geben, oder?
Dann weiss man, dass du unschuldig bist.
Unglaublich so etwas...


Ich weiß nicht um welches Geschäft es geht, aber ich glaube bei vielen ist die Kameraüberwachung ein Fake
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2015 16:08
Sooo,

Ich war jetzt bei der Polizei, hab dem Polizisten alles erklärt & er hats auch aufgenommen, er war sehr nett, riet mir aber das bleiben zu lassen da ich alleine war & der Schuss mit der Anzeige nach hinten los gehen kann.

Das der Ladendetektiv & die Chef´s halt sagen können was sie wollen & seiner Meinung nach die Anzeige nichts bringt.
Das ich es unter "Dumm gelaufen" verbuchen soll & mich nicht darüber aufregen soll, in einen anderen Laden gehen soll.

Hmm ich weiß jetzt auch nicht, das war alles so Frech und unverschämt, ich gehe da definitiv nie wieder rein, Hausverbot hin oder her, denen geb ich keinen müden Penny mehr.

Letzten Endes hat sich der tolle Sherlock Holmes genug geärgert weil er nichts gefunden hat
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2015 16:10
Zitat von Malia1407:

Indem Geschäft muss es doch Videoüberwachung geben, oder?
Dann weiss man, dass du unschuldig bist.
Unglaublich so etwas...


Der Detektiv meinte ja ich habe ganz SICHER etwas in meine Jackentasche gesteckt, was ich wirklich nicht habe, absolut nicht & das ärgert mich so das er so rum lügt..
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2015 16:11
Zitat von Tigger90:

Zitat von Malia1407:

Indem Geschäft muss es doch Videoüberwachung geben, oder?
Dann weiss man, dass du unschuldig bist.
Unglaublich so etwas...


Ich weiß nicht um welches Geschäft es geht, aber ich glaube bei vielen ist die Kameraüberwachung ein Fake


Kein kleines Geschäft oder so, das ist ein Riesen Laden, da kann man wirklich alles drin kaufen.
10.11.2015 16:58
Zitat von krümelchen007:

Zitat von StilleWasser:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von DieEine2:

Wie will er dir denn den versuchten Diebstahl nachweisen?
Und wo steht das im Gesetz? Ich kenne nur den normalen Diebstahl.

Manches wird heißer gekocht als gegessen.
Da würde ich ganz entspannt abwarten.


Der Polizist meinte das wenn ich es im Laden in meine Jackentasche stecke (was ich nicht getan habe) das bereits einen Diebstahl darstellt.


Wenn sowas ein Polizist gesagt hat habe ich große Zweifel an seiner Kompetenz.

Ich kann im Laden wenn mir fad ist alles einstecken was ich find - das einzige das zählt ist das ich es bezahle bzw. vorher wieder rausräume und liegen lasse.


das stimmt leider so nicht. Ist die Ware in deinem Rucksack/Tasche oder sonst wo aber noch im Laden gilt dieses auch schon als Diebstahl, denn die Ware ist nicht mehr für den Besitzer/Eigentümer nicht mehr zugänglich sondern in einem privaten Bereich von dir, die der Eigentümer nicht mehr ohne weiteres passieren darf...

ich zitiere mal

Zitat:
Die Ware in die eigene Jackentasche stecken

Wie sieht es aber aus, wenn er sich die Sache in seine Jackentasche steckt?

Hier hat sich das Konstrukt der Gewahrsamsenklave entwickelt und durchgesetzt. Ist die Ware in der Jackentasche, so befindet sie sich - genauso wie der Kunde und die Jacke - zwar noch im Gebäude des Ladeninhabers, jedoch hat der Ladeninhaber keinen direkten Zugriff (und Blick) mehr auf seine Sache. Viel mehr bilden die Kleidungsstücke des Kunden seine eigene Privatsphäre, auf die der Ladeninhaber nicht ohne weiteres zugreifen kann. Er müsste daher z. B. den „Dieb" bitten, seine Jackentasche oder den Rucksack zu öffnen und dort Einblick gewährt zu bekommen, was immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Daher ist dem Ladeninhaber bereits beim Einstecken der Sache dieselbe weggenommen worden, da er keine tatsächliche Herrschaftsmacht mehr über die Sache ausübt.

Damit lautet die Antwort: Es bedarf somit zur Vollendung des Diebstahls kein Passieren der Kasse oder gar das Verlassen des Ladens. Bereits das Einstecken in die eigene Jacke erfüllt den objektiven Tatbestand des Diebstahls.




Ich weiß jetzt ned obs bei uns gleich is - kann grad ned googlen^^, aber es gibt ja so ziemlich für alles Gesetze und vieles davon wird nie so ausgelebt.

Ich steck auch oft genug Sachen in mein Sackerl oder in die Tasche weil ich keine Lust und Zeit hab immer ein Wagerl zu nehmen und da würd niemals wer was sagen.
Blancanieves
2206 Beiträge
10.11.2015 17:25
Wow....manchmal frage ich mich was in den Koepfen von solchen Menschen vorgeht. Machtmissbrauch, weil man zu Hause nix zu melden hat oder was?!?
11.11.2015 05:06
Mal ganz davon abgesehen, dass ein Hausverbot immer schriftlich erfolgen muss... rein mündlich ist es also nicht wirksam...
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