Meine Freundin:Ehrlich aber "dumm"
08.07.2012 19:44
Hallo
Ich wundere und ein bißchen ärgere ich mich auch über sie.
Sie hat vor knapp 3 Monaten eine neue Arbeit angenommen uns freute sich nach lagem Suchen sehr darüber.In diesem Betrieb ist es Usus,daß 3 Monate Probezeit sind.
Nun ist sie -ein bißchen Unfall,ein bißchen,ich möchte ein Baby-ss geworden.
Statt daß sie die Festanstellung(nächste Woche) abgewartet hätte,sagte sie es am Freitag und bekam ganz nüchtern zur Antwort:"Wir hätten Sie gerne übernommen,aber unter diesen Umständen..."
Nun bereut sie ihre Voreiligkeit.Ich kann sie einfach nicht verstehen,sind doch die kritischen 3 Monate noch nicht rum,sie hätte auch bis Meldungspflicht noch fast einen Monat gehabt.....
Wie hättet ihr gehandelt?
LG
Ich wundere und ein bißchen ärgere ich mich auch über sie.
Sie hat vor knapp 3 Monaten eine neue Arbeit angenommen uns freute sich nach lagem Suchen sehr darüber.In diesem Betrieb ist es Usus,daß 3 Monate Probezeit sind.
Nun ist sie -ein bißchen Unfall,ein bißchen,ich möchte ein Baby-ss geworden.
Statt daß sie die Festanstellung(nächste Woche) abgewartet hätte,sagte sie es am Freitag und bekam ganz nüchtern zur Antwort:"Wir hätten Sie gerne übernommen,aber unter diesen Umständen..."
Nun bereut sie ihre Voreiligkeit.Ich kann sie einfach nicht verstehen,sind doch die kritischen 3 Monate noch nicht rum,sie hätte auch bis Meldungspflicht noch fast einen Monat gehabt.....
Wie hättet ihr gehandelt?
LG
08.07.2012 19:46
Sowas ist wirklich einfach nur dumm. Solange sie keinen hochgefährlichen Job macht, hat sie wirklich Grund ihre Entscheidung zu bereuen. Was dachte sie? Dass die sagen, kein Thema, wir übernehmen gerne eine schwangere?! lol
08.07.2012 19:57
ok sie hätte es nicht so früh sagen müssen.
aber solange sie das ihren AG nicht sagt greift auch nicht das Mutterschutzgesetzt ein
aber nun zu der arbeit an sich.ist man nicht trotz der probezeit im kündigungsschutz drinnen.
wo dich auch kein AG kündigen darf.
bei einer Arbeitskollegin meines freundins war es auch so.
ist in der probezeit schwanger geworden und durche nicht gekündigt werden(wurde sogar vom anwalt gesagt)
ich weiss aber nicht ob ich da richtig liege
aber solange sie das ihren AG nicht sagt greift auch nicht das Mutterschutzgesetzt ein
aber nun zu der arbeit an sich.ist man nicht trotz der probezeit im kündigungsschutz drinnen.
wo dich auch kein AG kündigen darf.
bei einer Arbeitskollegin meines freundins war es auch so.
ist in der probezeit schwanger geworden und durche nicht gekündigt werden(wurde sogar vom anwalt gesagt)
ich weiss aber nicht ob ich da richtig liege
08.07.2012 20:04
Zitat von Mietzka:
ok sie hätte es nicht so früh sagen müssen.
aber solange sie das ihren AG nicht sagt greift auch nicht das Mutterschutzgesetzt ein
aber nun zu der arbeit an sich.ist man nicht trotz der probezeit im kündigungsschutz drinnen.
wo dich auch kein AG kündigen darf.
bei einer Arbeitskollegin meines freundins war es auch so.
ist in der probezeit schwanger geworden und durche nicht gekündigt werden(wurde sogar vom anwalt gesagt)
ich weiss aber nicht ob ich da richtig liege
Ich bin auch der Meinung der Kündigungsschutz greift auch während der Probezeit.
08.07.2012 20:10
Danke
Meint ihr ,sie hätte eien Chance-ich weiß nicht so recht?Jedenfalls soll sie sich am Montag schlau machen.
LG
Meint ihr ,sie hätte eien Chance-ich weiß nicht so recht?Jedenfalls soll sie sich am Montag schlau machen.
LG
08.07.2012 20:11
Zitat von Tanzballerina:
Zitat von Mietzka:
ok sie hätte es nicht so früh sagen müssen.
aber solange sie das ihren AG nicht sagt greift auch nicht das Mutterschutzgesetzt ein
aber nun zu der arbeit an sich.ist man nicht trotz der probezeit im kündigungsschutz drinnen.
wo dich auch kein AG kündigen darf.
bei einer Arbeitskollegin meines freundins war es auch so.
ist in der probezeit schwanger geworden und durche nicht gekündigt werden(wurde sogar vom anwalt gesagt)
ich weiss aber nicht ob ich da richtig liege
Ich bin auch der Meinung der Kündigungsschutz greift auch während der Probezeit.![]()
hier habe ich gefunden:
Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dies ist unter Arbeitnehmern bekannt. Was ist aber, wenn die Schwangere während der Probezeit arbeitet. Kann der Arbeitgeber hier einfach kündigen oder besteht ein besonderer Kündigungsschutz?
Schwangerschaft und Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt die Schwangere vor Kündigungen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann nicht wirksam kündigen, wenn er von der Schwangerschaft weiß oder wenn ihm die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft anzeigt.
und da sie ihm ja davon erzählt hat ist es eigentlich unwirksam,oder nicht?
08.07.2012 20:11
Zitat von Engelchen1975:
Danke
Meint ihr ,sie hätte eien Chance-ich weiß nicht so recht?Jedenfalls soll sie sich am Montag schlau machen.
LG
Nicht nur eine Chance sondern 100pro, er kann sie nicht kündigen.
08.07.2012 20:12
08.07.2012 20:13
Sie sollte sich an offizieller Stelle nochmal schalu machen, aber das netz sagt folgendes:
In der Probezeit kann man eine Schwangere – aber auch während eines normalen Arbeitsverhältnisses – nicht kündigen, wenn
eine Schwangerschaft vorliegt und
die Schwangere die Schwangerschaft ihren Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt hat
Kennt der Arbeitgeber vor der Kündigung schon die Schwangerschaft, dann ist die Kündigung unwirksam. Kündigt er ohne, dass er von der Schwangerschaft weiß, dann wird die Kündigung rückwirkend unwirksam, wenn die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt.
Im Gesetz steht nämlich § 9 des Mutterschutzgesetzes):
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. ………….
In der Probezeit kann man eine Schwangere – aber auch während eines normalen Arbeitsverhältnisses – nicht kündigen, wenn
eine Schwangerschaft vorliegt und
die Schwangere die Schwangerschaft ihren Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt hat
Kennt der Arbeitgeber vor der Kündigung schon die Schwangerschaft, dann ist die Kündigung unwirksam. Kündigt er ohne, dass er von der Schwangerschaft weiß, dann wird die Kündigung rückwirkend unwirksam, wenn die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt.
Im Gesetz steht nämlich § 9 des Mutterschutzgesetzes):
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. ………….
08.07.2012 20:14
Zitat von Engelchen1975:
Danke
Meint ihr ,sie hätte eien Chance-ich weiß nicht so recht?Jedenfalls soll sie sich am Montag schlau machen.
LG
,,Dies gilt auch während der Probezeit. Das Mutterschutzgesetz macht hier keinen Unterschied, ob die Schwangere bereits seit kurzer Zeit und schon lange beschäftigt ist. Die Wartezeit für den Eintritt des Kündigungsschutzgesetzes (6 Monate) muss hier nicht erfüllt sein, da sich die Unwirksamkeit der Kündigung während der Schwangerschaft nicht aus dem Kündigungsschutzgesetz ergibt.,,
ansonsten einfach mal einen anwalt fragen das kostet ja schliesslich nicht
.und wie gesagt die arbeitskollegin meinenes freundes durfte NICHT gekündigt werden
ich denke sie hat gute chancen
08.07.2012 20:15
Zitat von Azala:
Sie sollte sich an offizieller Stelle nochmal schalu machen, aber das netz sagt folgendes:
In der Probezeit kann man eine Schwangere – aber auch während eines normalen Arbeitsverhältnisses – nicht kündigen, wenn
eine Schwangerschaft vorliegt und
die Schwangere die Schwangerschaft ihren Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt hat
Kennt der Arbeitgeber vor der Kündigung schon die Schwangerschaft, dann ist die Kündigung unwirksam. Kündigt er ohne, dass er von der Schwangerschaft weiß, dann wird die Kündigung rückwirkend unwirksam, wenn die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt.
Im Gesetz steht nämlich § 9 des Mutterschutzgesetzes):
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. ………….
08.07.2012 20:17
Kündigen kann er sie nicht. ABER meist steht in den Probeverträgen, dass es ein befristeter Vertrag ist. Es wird also so sein, dass er sie einfach nach der Probezeit nicht übernimmt. Da sie Probezeit in einer Woche endet, wird die Freundin halt erzählt haben, ihr sei gekündigt worden.
08.07.2012 20:19
Zitat von soev:
Kündigen kann er sie nicht. ABER meist steht in den Probeverträgen, dass es ein befristeter Vertrag ist. Es wird also so sein, dass er sie einfach nach der Probezeit nicht übernimmt. Da sie Probezeit in einer Woche endet, wird die Freundin halt erzählt haben, ihr sei gekündigt worden.
Das denk ich auch.
08.07.2012 20:22
Klar kommt es darauf an, was in ihrem vertrag drin steht.
Wenn es sich aber un ein ganz "reguläres" Arbeitsverhältnis handelt, dass sie vor 3 monaten aufgenommen hat in dessen Arbeitsvertrag eben nur eine obligatorische Probezeit vereinbart ist, die im grunde nur eine verkürzte Kündigungsfrist für den AN bedeutet, dann wäre es ziemlich latte.
Ein befristeter Arbeitsvertrag wäre somit nochmal etwas ganz anderes, aber davon war mW nicht die rede.
Müsste also die freundin mal nachlesen, was in ihrem Vertrag steht.
Wenn es sich aber un ein ganz "reguläres" Arbeitsverhältnis handelt, dass sie vor 3 monaten aufgenommen hat in dessen Arbeitsvertrag eben nur eine obligatorische Probezeit vereinbart ist, die im grunde nur eine verkürzte Kündigungsfrist für den AN bedeutet, dann wäre es ziemlich latte.
Ein befristeter Arbeitsvertrag wäre somit nochmal etwas ganz anderes, aber davon war mW nicht die rede.
Müsste also die freundin mal nachlesen, was in ihrem Vertrag steht.
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