Mütter- und Schwangerenforum

Psychologisches Gutachten erstellen lassen vor Urteil?

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Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.07.2020 08:14
Guten Morgen ihr lieben,

Ich habe mich eben vor der Schule mit einer anderen Mutter unterhalten, in dem Gespräch kamen wir auf ihre große Tochter die nun vor einer Verhandlung vor Gericht steht (Grund ist ja egal) die Mutter gab ihrer tochter mit auf den weg das sie während der Verhandlung schweigen soll und bevor es zu einem Urteil kommt, sie ein Gutachten verlangen soll. Die Mutter meint die Tochter habe die Taten nicht im klaren Sinne getätigt, sondern hat psychische Probleme.

Hat die Tochter ein Recht darauf ein Gutachten einzufordern bevor sie verurteilt wird?
Der Richter am AG meinte sie habe keine psychischen Probleme (diese sind in dem Punkt ja nicht Experten) daher sehe ich das auch so das die Tochter ein recht darauf hat ein psychologisches Gutachten zu beantragen. Aber ich bin in dem Bereich auch kein Experte. Die Mutter war schon extrem aufgelöst, und hat Angst das ihre Tochter nun in haft muss.

Hat jemand Erfahrung in dem bereich und kann mich da etwas aufklären?

Ich habe der Mutter jetzt keine Tips geben können, würde ihr aber evtl etwas ihre Sorge nehmen.

Ach und wie läuft so ein Gutachten eig ab?
Wird es außerhalb des Gerichtes gemacht oder gar während der Verhandlung?
Gwen85
18463 Beiträge
07.07.2020 08:29
Ist das Mädchen denn wirklich psychologisch auffällig? Was sagt der Anwalt der Familie, hat er dazu eine Empfehlung ausgesprochen?
Wenn sie nunmal wirklich Mist gebaut hat, muss sie dafür gerade stehen und sich nicht mit einem psychologischen Gutachten, welches vielleicht gar nicht von Nöten ist, vor ihrer Strafe drücken.
Ist sie krank, ist es etwas anderes, aber sonst bin ich da knallhart. Vielleicht sind ja auch andere durch ihr Fehlverhalten zu Schaden gekommen. Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man gewisse Dinge tut oder eben nicht.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.07.2020 08:35
Zitat von Gwen85:

Ist das Mädchen denn wirklich psychologisch auffällig? Was sagt der Anwalt der Familie, hat er dazu eine Empfehlung ausgesprochen?
Wenn sie nunmal wirklich Mist gebaut hat, muss sie dafür gerade stehen und sich nicht mit einem psychologischen Gutachten, welches vielleicht gar nicht von Nöten ist, vor ihrer Strafe drücken.
Ist sie krank, ist es etwas anderes, aber sonst bin ich da knallhart. Vielleicht sind ja auch andere durch ihr Fehlverhalten zu Schaden gekommen. Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man gewisse Dinge tut oder eben nicht.


Ich habe sie einmal vor der Schule gesehen, kennen tu ich sie selbst nicht, daher kann ich dazu nichts genau sagen.

Die Mutter mejnte aber das sie die Taten immer nur dann tat wenn sie wieder einen ihrer tiefpunkte hatte, ihr Vater starb, ihr Bruder auch. Sie wurde Jahre lang gemobbt. Es gibt Tage da ist mit ihr nichts anzufangen da igelt sie sich komplett in ihrem Zimmer ein macht komplett dicht. Die Mutter sagt sie hat noch nie Suizid Versuche gehabt aber Gedanken darüber.
Auch bekommt sie immer wieder Schübe in dennen sie plötzlich Angst vor normalen Dinge hat, bekommt Panik und traut sich nicht unter Menschen.
Von jetzt auf gleich ist sie komplett ein anderer Mensch erzählt die Mutter, kaltherzig und abwesend, dabei war sie eig immer ein fröhliches offenherziges Mädchen.
Ich bin kein Psychologe, daher kann ich nicht sagen ob dies eine Krankheit ist, jedoch gut horz sich das auch nicht an. Die Mutter sagte wenn es ihr gut ging hat sie keine Straftaten beganen, immer nur wenn sie in dieses tief fiel.
bambina_1990
16691 Beiträge
07.07.2020 08:37
Mir kommt es gerade ehr so vor als würde sie sich mit einem Gutachten rausreden wollen Ein guter Psychiater wird erkennen ob sie das vorspielt oder ob sie wirklich krank ist ..... sie soll für den Mist gerade stehen und gut , und wenn die Mutter Angst hat das sie in Knast muss dann muss ja einiges vorgefallen sein
Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.07.2020 08:44
Zitat von bambina_1990:

Mir kommt es gerade ehr so vor als würde sie sich mit einem Gutachten rausreden wollen Ein guter Psychiater wird erkennen ob sie das vorspielt oder ob sie wirklich krank ist ..... sie soll für den Mist gerade stehen und gut , und wenn die Mutter Angst hat das sie in Knast muss dann muss ja einiges vorgefallen sein

Naja darüber möchte ich nicht urteilen, da ich sie ja nicht kenne.
Natürlich wird ein guter Psychologe das sofort erkennen, darauf sind die ja geschult. Aber das ist ja eine andere Sache. Es geht ja erst einmal nur darum ob es möglich ist und wenn der Psychologe dann feststellt das keine Erkrankung vorliegt, wird das Gericht ja sowieso urteilen. Es wäre dann ja nur aufgeschoben und nicht aufgehoben.
nilou
14070 Beiträge
07.07.2020 08:50
Ich gehe ja mal davon aus das wir von einem Jugendlichen unter 18 reden. Da ist doch auch das Jugendamt, ein Verfahrensvorstand für das Kind involviert. Sprich das Kind wird vertreten und steht nicht allein da. Wenn diese Beteiligten ein Gutachten für nicht erforderlich halten würde ich nachfragen warum. Den dafür wird es ja dann Gründe geben.

Wenn es um Haft ja oder nein geht reden wir auch nicht von Kavaliersdelikten und v.a. auch nicht vom ersten Mal. Da wird es schon Sachen vorher gegeben haben die Evtl. zur Bewährung ausgesetzt waren.

Ist das Kind den in Therapie bei der Vorgeschichte? Wenn nein, warum nicht. Ist es dann gar nicht so „schlimm“? Das sind einfach Fragen die da auftauchen werden.

Grundsätzlich sind die Tipps der Mutter sch... Wenn ich einen Fehler gemacht habe und dann schweige wird einem das negativ ausgelegt. Ich spreche aus 10 Jahren Erfahrung als Jugendschoffe am Jugenstrafgericht. Und solche Angeklagten kosten Zeit und Nerven weil sie die Sachverhaltsaufklörung verzögern und auch keinerlei Einsicht und Reue zeigen. Und es ist auch negativ für die Strafzumessung. Ein Geständnis wirkt mildern.

Auch erst dann mit dem „Wunsch“ nach einem Gutachten kommen klingt nach rausreden. Wenn es Gründe dafür gibt dann jetzt gleich ein Gutachten beantragen. Ansonsten kann es ja so beeinflussend nicht sein.

Grundsätzlich empfehle ich der Mutter sich Hilfe zu suchen. Unabhängig von diesem Verfahren scheint es da ja einiges zu geben.
Marf
28124 Beiträge
07.07.2020 09:00
Sie kann jederzeit selber zum Arzt,es diagnostizieren lassen.Damit hat sie Unterlagen die ihre Taten begründen können,sie jedoch nicht schönreden.Die Gegenseite kann dies jederzeut auch wieder überprüfen lassen.
Wenn sie unter 18 ist, stehen auch die Eltern in der Pflicht.
Habe ich solche Probleme und tu nichts dagegen muss ich eben mit Konsequenzen rechnen.
Gwen85
18463 Beiträge
07.07.2020 09:06
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Gwen85:

Ist das Mädchen denn wirklich psychologisch auffällig? Was sagt der Anwalt der Familie, hat er dazu eine Empfehlung ausgesprochen?
Wenn sie nunmal wirklich Mist gebaut hat, muss sie dafür gerade stehen und sich nicht mit einem psychologischen Gutachten, welches vielleicht gar nicht von Nöten ist, vor ihrer Strafe drücken.
Ist sie krank, ist es etwas anderes, aber sonst bin ich da knallhart. Vielleicht sind ja auch andere durch ihr Fehlverhalten zu Schaden gekommen. Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man gewisse Dinge tut oder eben nicht.


Ich habe sie einmal vor der Schule gesehen, kennen tu ich sie selbst nicht, daher kann ich dazu nichts genau sagen.

Die Mutter mejnte aber das sie die Taten immer nur dann tat wenn sie wieder einen ihrer tiefpunkte hatte, ihr Vater starb, ihr Bruder auch. Sie wurde Jahre lang gemobbt. Es gibt Tage da ist mit ihr nichts anzufangen da igelt sie sich komplett in ihrem Zimmer ein macht komplett dicht. Die Mutter sagt sie hat noch nie Suizid Versuche gehabt aber Gedanken darüber.
Auch bekommt sie immer wieder Schübe in dennen sie plötzlich Angst vor normalen Dinge hat, bekommt Panik und traut sich nicht unter Menschen.
Von jetzt auf gleich ist sie komplett ein anderer Mensch erzählt die Mutter, kaltherzig und abwesend, dabei war sie eig immer ein fröhliches offenherziges Mädchen.
Ich bin kein Psychologe, daher kann ich nicht sagen ob dies eine Krankheit ist, jedoch gut horz sich das auch nicht an. Die Mutter sagte wenn es ihr gut ging hat sie keine Straftaten beganen, immer nur wenn sie in dieses tief fiel.


Da fällt der Mutter aber früh ein, ihrem Kind bei zu stehen. Bei den Verhältnissen und familiären Vorfällen hätte sie-so leid es mir tut das sagen zu müssen- viel viel früher für ihre Tochter da sein müssen und den Absturz nicht nur beobachten und tatenlos dabei zusehen. Ihr ist ja durch diese Tragödien aufgefallen, dass sich das Verhalten ihres Kindes veränderte, da hätte sie schon Hilfe dazu holen müssen, um zu verhindern daß ihr Kind straffällig wird.
So hat das Mädchen, weil es ihr schlecht ging andere 'unbeteiligte' Personen geschädigt und ich denke auch wenn von Haft die Rede ist, werden es keine Kleinigkeiten gewesen sein.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.07.2020 09:09
Zitat von nilou:

Ich gehe ja mal davon aus das wir von einem Jugendlichen unter 18 reden. Da ist doch auch das Jugendamt, ein Verfahrensvorstand für das Kind involviert. Sprich das Kind wird vertreten und steht nicht allein da. Wenn diese Beteiligten ein Gutachten für nicht erforderlich halten würde ich nachfragen warum. Den dafür wird es ja dann Gründe geben.

Wenn es um Haft ja oder nein geht reden wir auch nicht von Kavaliersdelikten und v.a. auch nicht vom ersten Mal. Da wird es schon Sachen vorher gegeben haben die Evtl. zur Bewährung ausgesetzt waren.

Ist das Kind den in Therapie bei der Vorgeschichte? Wenn nein, warum nicht. Ist es dann gar nicht so „schlimm“? Das sind einfach Fragen die da auftauchen werden.

Grundsätzlich sind die Tipps der Mutter sch... Wenn ich einen Fehler gemacht habe und dann schweige wird einem das negativ ausgelegt. Ich spreche aus 10 Jahren Erfahrung als Jugendschoffe am Jugenstrafgericht. Und solche Angeklagten kosten Zeit und Nerven weil sie die Sachverhaltsaufklörung verzögern und auch keinerlei Einsicht und Reue zeigen. Und es ist auch negativ für die Strafzumessung. Ein Geständnis wirkt mildern.

Auch erst dann mit dem „Wunsch“ nach einem Gutachten kommen klingt nach rausreden. Wenn es Gründe dafür gibt dann jetzt gleich ein Gutachten beantragen. Ansonsten kann es ja so beeinflussend nicht sein.

Grundsätzlich empfehle ich der Mutter sich Hilfe zu suchen. Unabhängig von diesem Verfahren scheint es da ja einiges zu geben.


Soweit ich weiß haben sie mehrere Psychologen angerufen aber eben warte zeiten mit bis zu 2 Jahre eben auch wegen der aktuellen Lage.
Sie ist 25 also nicht mehr minderjährig.

Sie ist ja nach dem Urteil des AG in Berufung gegangen und nun vor dem LG. Soweit ich weiß (bitte verbessert mich fals dies falsch ust) darf das Urteil wenn nur sie in Berufung gegangen ist ja nicht schlechter ausfallen sondern besser.

Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.07.2020 09:12
Zitat von Gwen85:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Gwen85:

Ist das Mädchen denn wirklich psychologisch auffällig? Was sagt der Anwalt der Familie, hat er dazu eine Empfehlung ausgesprochen?
Wenn sie nunmal wirklich Mist gebaut hat, muss sie dafür gerade stehen und sich nicht mit einem psychologischen Gutachten, welches vielleicht gar nicht von Nöten ist, vor ihrer Strafe drücken.
Ist sie krank, ist es etwas anderes, aber sonst bin ich da knallhart. Vielleicht sind ja auch andere durch ihr Fehlverhalten zu Schaden gekommen. Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man gewisse Dinge tut oder eben nicht.


Ich habe sie einmal vor der Schule gesehen, kennen tu ich sie selbst nicht, daher kann ich dazu nichts genau sagen.

Die Mutter mejnte aber das sie die Taten immer nur dann tat wenn sie wieder einen ihrer tiefpunkte hatte, ihr Vater starb, ihr Bruder auch. Sie wurde Jahre lang gemobbt. Es gibt Tage da ist mit ihr nichts anzufangen da igelt sie sich komplett in ihrem Zimmer ein macht komplett dicht. Die Mutter sagt sie hat noch nie Suizid Versuche gehabt aber Gedanken darüber.
Auch bekommt sie immer wieder Schübe in dennen sie plötzlich Angst vor normalen Dinge hat, bekommt Panik und traut sich nicht unter Menschen.
Von jetzt auf gleich ist sie komplett ein anderer Mensch erzählt die Mutter, kaltherzig und abwesend, dabei war sie eig immer ein fröhliches offenherziges Mädchen.
Ich bin kein Psychologe, daher kann ich nicht sagen ob dies eine Krankheit ist, jedoch gut horz sich das auch nicht an. Die Mutter sagte wenn es ihr gut ging hat sie keine Straftaten beganen, immer nur wenn sie in dieses tief fiel.


Da fällt der Mutter aber früh ein, ihrem Kind bei zu stehen. Bei den Verhältnissen und familiären Vorfällen hätte sie-so leid es mir tut das sagen zu müssen- viel viel früher für ihre Tochter da sein müssen und den Absturz nicht nur beobachten und tatenlos dabei zusehen. Ihr ist ja durch diese Tragödien aufgefallen, dass sich das Verhalten ihres Kindes veränderte, da hätte sie schon Hilfe dazu holen müssen, um zu verhindern daß ihr Kind straffällig wird.
So hat das Mädchen, weil es ihr schlecht ging andere 'unbeteiligte' Personen geschädigt und ich denke auch wenn von Haft die Rede ist, werden es keine Kleinigkeiten gewesen sein.


Ich kenne die Familie nciht so gut daher kann ich dazu nicht viel sagen oder es beurteilen und das steht mir auch nicht zu.

Das Mädel ist auch schwanger und ihr Freund hat sie sitzen lassen weil sie das Kind nicht abtreiben wollte. Da sie im 4monat ist, ist es ja eh zu spät.

Ich möchte hier ihre Taten nicht gut reden oder so, nur würde mich das halt (da ich davon überhaupt keine Ahnung habe und neugierig bin) gerne wissen ob sowas möglich ist usw
shelyra
69110 Beiträge
07.07.2020 09:15
Warum erst jetzt ein Gutachten und nicht schon in der ersten Verhandlung?

Sie hat scheiße gebaut, dann soll sie auch dafür einstehen. Sie ist auch alt genug um für sich selbst einzustehen, sich selbst Hilfe zu suchen. Dafür war jahrelang Zeit, aber man tat es nicht (auch wenn es Wartezeiten gibt kann man dran bleiben)

Auch schützt ein Gutachten nicht immer. Es kann auch sein dass sie deswegen dann eingewiesen wird und dort ist es nicht immer besser als im Knast.

Es klingt schon sehr danach als ob man jetzt plötzlich "psychisch krank" ist nur um der Strafe entgehen zu wollen.
Und das ist nicht richtig!
nilou
14070 Beiträge
07.07.2020 09:19
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von nilou:

Ich gehe ja mal davon aus das wir von einem Jugendlichen unter 18 reden. Da ist doch auch das Jugendamt, ein Verfahrensvorstand für das Kind involviert. Sprich das Kind wird vertreten und steht nicht allein da. Wenn diese Beteiligten ein Gutachten für nicht erforderlich halten würde ich nachfragen warum. Den dafür wird es ja dann Gründe geben.

Wenn es um Haft ja oder nein geht reden wir auch nicht von Kavaliersdelikten und v.a. auch nicht vom ersten Mal. Da wird es schon Sachen vorher gegeben haben die Evtl. zur Bewährung ausgesetzt waren.

Ist das Kind den in Therapie bei der Vorgeschichte? Wenn nein, warum nicht. Ist es dann gar nicht so „schlimm“? Das sind einfach Fragen die da auftauchen werden.

Grundsätzlich sind die Tipps der Mutter sch... Wenn ich einen Fehler gemacht habe und dann schweige wird einem das negativ ausgelegt. Ich spreche aus 10 Jahren Erfahrung als Jugendschoffe am Jugenstrafgericht. Und solche Angeklagten kosten Zeit und Nerven weil sie die Sachverhaltsaufklörung verzögern und auch keinerlei Einsicht und Reue zeigen. Und es ist auch negativ für die Strafzumessung. Ein Geständnis wirkt mildern.

Auch erst dann mit dem „Wunsch“ nach einem Gutachten kommen klingt nach rausreden. Wenn es Gründe dafür gibt dann jetzt gleich ein Gutachten beantragen. Ansonsten kann es ja so beeinflussend nicht sein.

Grundsätzlich empfehle ich der Mutter sich Hilfe zu suchen. Unabhängig von diesem Verfahren scheint es da ja einiges zu geben.


Soweit ich weiß haben sie mehrere Psychologen angerufen aber eben warte zeiten mit bis zu 2 Jahre eben auch wegen der aktuellen Lage.
Sie ist 25 also nicht mehr minderjährig.

Sie ist ja nach dem Urteil des AG in Berufung gegangen und nun vor dem LG. Soweit ich weiß (bitte verbessert mich fals dies falsch ust) darf das Urteil wenn nur sie in Berufung gegangen ist ja nicht schlechter ausfallen sondern besser.


Na gut, dann sind wir im Erwachsenenstrafrecht und dann wird es natürlich härter. Da zähen so Sachen wie "schlimme" Kindheit und co weniger.

Gerade im Berufungsprozess sind die Tipps der Mutter ja noch blöder... Das Mädel wird doch einen Anwalt haben, der soll sie doch mal richtig beraten. Und die Mutter soll dem Kind zur Seite stehen und sich Tipps die es nur schlimmer machen sein lassen.

Da scheint einiges an Vorgeschichte zu sein und ich glaub auch nicht erst seit gestern. Meine Meinung, da wurde lange weggeschaut, auch von der Mutter und erst jetzt versucht man es nur in Bezug auf das Urteil irgendwie hinzubiegen.

Davon hat das Mädel nur gar nichts. Ganz ehrlich: wenn es so war wie in der Verurteilung, Strafe akzeptieren und das beste draus machen. Wenn in der ersten Instanz schon kein Gutachten erforderlich war, warum soll es jetzt anders sein?

Und auch in Zeiten von Corona gab und gibt es Beratungsstellen, pro Familia, Cariats etc die man hätte in Anspruch nehmen können. Aber wenn wir in Berufung sind läuft das doch alles auch nicht erst seit März ...

Melly82
4030 Beiträge
07.07.2020 09:23
Ein Gutachten kann auch nach hinten los gehen. Wenn sie als nicht schuldfähig eingestuft wird,.landet sie eventuell in der Forensik anstatt im Knast. Und das soll noch schlimmer sein...
Marf
28124 Beiträge
07.07.2020 09:25
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von nilou:

Ich gehe ja mal davon aus das wir von einem Jugendlichen unter 18 reden. Da ist doch auch das Jugendamt, ein Verfahrensvorstand für das Kind involviert. Sprich das Kind wird vertreten und steht nicht allein da. Wenn diese Beteiligten ein Gutachten für nicht erforderlich halten würde ich nachfragen warum. Den dafür wird es ja dann Gründe geben.

Wenn es um Haft ja oder nein geht reden wir auch nicht von Kavaliersdelikten und v.a. auch nicht vom ersten Mal. Da wird es schon Sachen vorher gegeben haben die Evtl. zur Bewährung ausgesetzt waren.

Ist das Kind den in Therapie bei der Vorgeschichte? Wenn nein, warum nicht. Ist es dann gar nicht so „schlimm“? Das sind einfach Fragen die da auftauchen werden.

Grundsätzlich sind die Tipps der Mutter sch... Wenn ich einen Fehler gemacht habe und dann schweige wird einem das negativ ausgelegt. Ich spreche aus 10 Jahren Erfahrung als Jugendschoffe am Jugenstrafgericht. Und solche Angeklagten kosten Zeit und Nerven weil sie die Sachverhaltsaufklörung verzögern und auch keinerlei Einsicht und Reue zeigen. Und es ist auch negativ für die Strafzumessung. Ein Geständnis wirkt mildern.

Auch erst dann mit dem „Wunsch“ nach einem Gutachten kommen klingt nach rausreden. Wenn es Gründe dafür gibt dann jetzt gleich ein Gutachten beantragen. Ansonsten kann es ja so beeinflussend nicht sein.

Grundsätzlich empfehle ich der Mutter sich Hilfe zu suchen. Unabhängig von diesem Verfahren scheint es da ja einiges zu geben.


Soweit ich weiß haben sie mehrere Psychologen angerufen aber eben warte zeiten mit bis zu 2 Jahre eben auch wegen der aktuellen Lage.
Sie ist 25 also nicht mehr minderjährig.

Sie ist ja nach dem Urteil des AG in Berufung gegangen und nun vor dem LG. Soweit ich weiß (bitte verbessert mich fals dies falsch ust) darf das Urteil wenn nur sie in Berufung gegangen ist ja nicht schlechter ausfallen sondern besser.

Sie ist 25 und damit Erwachsen.
Nein also wirklich,dann ist es eben so.
Selbst mit einem Gutachten bekäme sie eine Strafe.Nur eine andere.Und wie sich das liest, ist es ja schon eine nette Karriere vor Gericht, die sie da hat.
Was sagt ihr Anwalt? Der kann so ein Gutachten auch beantragen,wenn es der Verteidigung dient.Warum macht er es nicht?

Princess2016
408 Beiträge
07.07.2020 09:25
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von nilou:

Ich gehe ja mal davon aus das wir von einem Jugendlichen unter 18 reden. Da ist doch auch das Jugendamt, ein Verfahrensvorstand für das Kind involviert. Sprich das Kind wird vertreten und steht nicht allein da. Wenn diese Beteiligten ein Gutachten für nicht erforderlich halten würde ich nachfragen warum. Den dafür wird es ja dann Gründe geben.

Wenn es um Haft ja oder nein geht reden wir auch nicht von Kavaliersdelikten und v.a. auch nicht vom ersten Mal. Da wird es schon Sachen vorher gegeben haben die Evtl. zur Bewährung ausgesetzt waren.

Ist das Kind den in Therapie bei der Vorgeschichte? Wenn nein, warum nicht. Ist es dann gar nicht so „schlimm“? Das sind einfach Fragen die da auftauchen werden.

Grundsätzlich sind die Tipps der Mutter sch... Wenn ich einen Fehler gemacht habe und dann schweige wird einem das negativ ausgelegt. Ich spreche aus 10 Jahren Erfahrung als Jugendschoffe am Jugenstrafgericht. Und solche Angeklagten kosten Zeit und Nerven weil sie die Sachverhaltsaufklörung verzögern und auch keinerlei Einsicht und Reue zeigen. Und es ist auch negativ für die Strafzumessung. Ein Geständnis wirkt mildern.

Auch erst dann mit dem „Wunsch“ nach einem Gutachten kommen klingt nach rausreden. Wenn es Gründe dafür gibt dann jetzt gleich ein Gutachten beantragen. Ansonsten kann es ja so beeinflussend nicht sein.

Grundsätzlich empfehle ich der Mutter sich Hilfe zu suchen. Unabhängig von diesem Verfahren scheint es da ja einiges zu geben.


Soweit ich weiß haben sie mehrere Psychologen angerufen aber eben warte zeiten mit bis zu 2 Jahre eben auch wegen der aktuellen Lage.
Sie ist 25 also nicht mehr minderjährig.


Sie ist ja nach dem Urteil des AG in Berufung gegangen und nun vor dem LG. Soweit ich weiß (bitte verbessert mich fals dies falsch ust) darf das Urteil wenn nur sie in Berufung gegangen ist ja nicht schlechter ausfallen sondern besser.


In DIESER Hinsicht gibt es aber auch Lösungen. Es ist klar, das wenn man aus eigener Kraft versucht Hilfe und Unterstützung zu bekommen es meist länger dauert. Daher frage ich mich, für was haben manche Leute eine Krankenkasse? Dort gibt es die Möglichkeit sich Unterstützung zu holen, bzw auch Beratung. Ich weiß diesbezüglich warum ich das schreibe, ich hatte Probleme vor 2 Jahren eine Therapeutin zu finden. Meine KK half mir mit der Liste der Kassenärztlichen Vereinigung, die übrigens in ganz Deutschland gilt. Die beiden hätten bloß hingehen müssen, BEVOR was schlimmes passiert, auf Grund der Vorgeschichte und den Vorfällen, hätten denen die Sachlage schildern müssen und dementsprechend hätten sie die Liste mit einer Auswahl an Psychologen bekommen.

Da dies nicht passiert, wird das Gutachten jetzt in dieser Situation auch nicht viel bringen, da dies als Ausrede gewertet wird, also bleibt nichts übrig als dafür einzugestehen was passiert ist. Ob man ihr glaubt oder nicht auf Grund der Vergangenheit, obliegt einzig der Staatsanwaltschaft.
Viel Glück
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