Mütter- und Schwangerenforum

Scheidung

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kruemelkeks
11361 Beiträge
09.04.2013 08:28
Zitat von Claire_Grube:

Zitat von kruemelkeks:

Bist du rechtsschutzversichert ? Wenn nein, musst du erstmal zum GEricht zur Rechtsberatungsstelle und dir einen Beratungsschein ( Grund Scheidungsberatung ) holen. Mit dem suchst du dir dann einen Anwalt, welchem du die Situation schilderst.

Dann müsst ihr euch räumlich trennen, das heisst, neue Wohnung suchen. Wenn du nicht arbeiten gehst, musst du wohl erstmal H4 beantragen ( oder auf dem schnellsten Weg Arbeit suchen halt , zwecks Finanzieller Unterstützung ).

Das Scheidungsersuchen wird erst nach dem Trennungsjahr bei Gericht eingereicht. Dann kommt ein VErsorgungsausgleich bei der Rentenversicherung und wenn dort dier Sachlage geklärt ist, bekommst du einen Scheidungstermin.

Da Kinder da sind, musst du dir auch Gedanken zwecks Sorge und Umgangsrecht machen. In den meisten Fällen bleibt das wie gehabt, das die Eltern die gemeinsame Sorge behalten.

Dein Noch-Mann ist dir und den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, für deinen UNterhalt musst du dich an den Anwalt wenden, Kinderunterhalt wird über das Jugendamt geregelt. Vorrangig bekommen die Kinder Unterhalt, wird nach seinem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle berechnet, der Selbstbehalt liegt bei 900€ + 5% vom Einkommen für Kredite und sowas. Das was dann über bleibt wird auf die Kinder verteilt, bleibt dann noch etwas über, bekommst du auch Unterhalt für dich.

So war´s bei uns und dass ist das, was ich dazu beitragen kann.
Alles Gute für dich und deine Kinder .


Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Scheidungskosten.


Ich würde auf dem Gericht danach gefragt, ob ich eine habe, als ich mir den Beratungsschein geholt hatte. Deswegen kann ich das nur so weiter geben, wie das bei mir war.
YuYaJu
2167 Beiträge
09.04.2013 08:37
Zitat von kruemelkeks:

Bist du rechtsschutzversichert ? Wenn nein, musst du erstmal zum GEricht zur Rechtsberatungsstelle und dir einen Beratungsschein ( Grund Scheidungsberatung ) holen. Mit dem suchst du dir dann einen Anwalt, welchem du die Situation schilderst.

Dann müsst ihr euch räumlich trennen, das heisst, neue Wohnung suchen. Wenn du nicht arbeiten gehst, musst du wohl erstmal H4 beantragen ( oder auf dem schnellsten Weg Arbeit suchen halt , zwecks Finanzieller Unterstützung ).

Das Scheidungsersuchen wird erst nach dem Trennungsjahr bei Gericht eingereicht. Dann kommt ein VErsorgungsausgleich bei der Rentenversicherung und wenn dort dier Sachlage geklärt ist, bekommst du einen Scheidungstermin.

Da Kinder da sind, musst du dir auch Gedanken zwecks Sorge und Umgangsrecht machen. In den meisten Fällen bleibt das wie gehabt, das die Eltern die gemeinsame Sorge behalten.

Dein Noch-Mann ist dir und den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, für deinen UNterhalt musst du dich an den Anwalt wenden, Kinderunterhalt wird über das Jugendamt geregelt. Vorrangig bekommen die Kinder Unterhalt, wird nach seinem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle berechnet, der Selbstbehalt liegt bei 900€ + 5% vom Einkommen für Kredite und sowas. Das was dann über bleibt wird auf die Kinder verteilt, bleibt dann noch etwas über, bekommst du auch Unterhalt für dich.

So war´s bei uns und dass ist das, was ich dazu beitragen kann.
Alles Gute für dich und deine Kinder .


räumliche trennung heißt nicht, das man getrennte wohnungen haben muss!wir haben auch bis nach der scheidung in einer wohnung gewohnt, erst danach zog mein ex mann aus!wenn man aber in einer wohnung bleibt,muss man genau erklären wie alles getrennt ist,also wer wo schläft,das jeder sein essen alleine kauft bzw kocht,jeder seine wäsche wäscht usw,so wollten sie es von uns..
ANJUKA
23752 Beiträge
09.04.2013 08:44
Zum Scheidungsanwalt und zum Jugendamt.
Dann musst du zu sehen das du zum Einwohnermeldeamt kommst, denn wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst brauchst du eine Wohnbescheinigung das dein Mann nicht mehr bei dir wohnt, genauso brauchst du nen Trennungsschreiben von dem Anwalt.

Für die Scheidung direkt musst du ein Trennungsjahr einhalten erst danach wird die Scheidung bei Gericht eingereicht, derweil geht die rennerei los zur Rentenkasse um die Rentenpunkte usw zu teilen.
Ich bin seit 2 Jahren in Trennung und Scheidung.
Mein Ex weigert sich jegliche Mitarbeit mit Rentenkasse und Gericht zu entrichten, also läuft derzeit alles darauf hinaus, das i in 2 Jahren Zwangsgeschieden werde
ANJUKA
23752 Beiträge
09.04.2013 08:45
Zitat von Nolli86:

Zitat von kruemelkeks:

Bist du rechtsschutzversichert ? Wenn nein, musst du erstmal zum GEricht zur Rechtsberatungsstelle und dir einen Beratungsschein ( Grund Scheidungsberatung ) holen. Mit dem suchst du dir dann einen Anwalt, welchem du die Situation schilderst.

Dann müsst ihr euch räumlich trennen, das heisst, neue Wohnung suchen. Wenn du nicht arbeiten gehst, musst du wohl erstmal H4 beantragen ( oder auf dem schnellsten Weg Arbeit suchen halt , zwecks Finanzieller Unterstützung ).

Das Scheidungsersuchen wird erst nach dem Trennungsjahr bei Gericht eingereicht. Dann kommt ein VErsorgungsausgleich bei der Rentenversicherung und wenn dort dier Sachlage geklärt ist, bekommst du einen Scheidungstermin.

Da Kinder da sind, musst du dir auch Gedanken zwecks Sorge und Umgangsrecht machen. In den meisten Fällen bleibt das wie gehabt, das die Eltern die gemeinsame Sorge behalten.

Dein Noch-Mann ist dir und den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, für deinen UNterhalt musst du dich an den Anwalt wenden, Kinderunterhalt wird über das Jugendamt geregelt. Vorrangig bekommen die Kinder Unterhalt, wird nach seinem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle berechnet, der Selbstbehalt liegt bei 900€ + 5% vom Einkommen für Kredite und sowas. Das was dann über bleibt wird auf die Kinder verteilt, bleibt dann noch etwas über, bekommst du auch Unterhalt für dich.

So war´s bei uns und dass ist das, was ich dazu beitragen kann.
Alles Gute für dich und deine Kinder .


räumliche trennung heißt nicht, das man getrennte wohnungen haben muss!wir haben auch bis nach der scheidung in einer wohnung gewohnt, erst danach zog mein ex mann aus!wenn man aber in einer wohnung bleibt,muss man genau erklären wie alles getrennt ist,also wer wo schläft,das jeder sein essen alleine kauft bzw kocht,jeder seine wäsche wäscht usw,so wollten sie es von uns..

Sry aber ich würde meinen Ex ne weiter beherbergen wollen....
Trennung heißt für mich Trennung, d.h. einer MUSS raus!
ANJUKA
23752 Beiträge
09.04.2013 08:46
Zitat von yavrum_benim:

Ich lese nur noch von Scheidungen und ehekrisen

Es ist das Jahr des Wassermanns, dieser bringt die Wahrheit ans Licht, grade in Beziehungen.
Man sagt wer dieses Jahr als Paar übersteht, dem kann so schnell nichts mehr trennen.

In meinem Bekanntenkreis haben sich 6 Pärchen getrennt, 4 davon werdene Eltern
kruemelkeks
11361 Beiträge
09.04.2013 08:54
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Nolli86:

Zitat von kruemelkeks:

Bist du rechtsschutzversichert ? Wenn nein, musst du erstmal zum GEricht zur Rechtsberatungsstelle und dir einen Beratungsschein ( Grund Scheidungsberatung ) holen. Mit dem suchst du dir dann einen Anwalt, welchem du die Situation schilderst.

Dann müsst ihr euch räumlich trennen, das heisst, neue Wohnung suchen. Wenn du nicht arbeiten gehst, musst du wohl erstmal H4 beantragen ( oder auf dem schnellsten Weg Arbeit suchen halt , zwecks Finanzieller Unterstützung ).

Das Scheidungsersuchen wird erst nach dem Trennungsjahr bei Gericht eingereicht. Dann kommt ein VErsorgungsausgleich bei der Rentenversicherung und wenn dort dier Sachlage geklärt ist, bekommst du einen Scheidungstermin.

Da Kinder da sind, musst du dir auch Gedanken zwecks Sorge und Umgangsrecht machen. In den meisten Fällen bleibt das wie gehabt, das die Eltern die gemeinsame Sorge behalten.

Dein Noch-Mann ist dir und den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, für deinen UNterhalt musst du dich an den Anwalt wenden, Kinderunterhalt wird über das Jugendamt geregelt. Vorrangig bekommen die Kinder Unterhalt, wird nach seinem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle berechnet, der Selbstbehalt liegt bei 900€ + 5% vom Einkommen für Kredite und sowas. Das was dann über bleibt wird auf die Kinder verteilt, bleibt dann noch etwas über, bekommst du auch Unterhalt für dich.

So war´s bei uns und dass ist das, was ich dazu beitragen kann.
Alles Gute für dich und deine Kinder .


räumliche trennung heißt nicht, das man getrennte wohnungen haben muss!wir haben auch bis nach der scheidung in einer wohnung gewohnt, erst danach zog mein ex mann aus!wenn man aber in einer wohnung bleibt,muss man genau erklären wie alles getrennt ist,also wer wo schläft,das jeder sein essen alleine kauft bzw kocht,jeder seine wäsche wäscht usw,so wollten sie es von uns..

Sry aber ich würde meinen Ex ne weiter beherbergen wollen....
Trennung heißt für mich Trennung, d.h. einer MUSS raus!



So seh ich das auch - zumal die TS ja schon schrieb, dass sie keine Lust mehr hat, seinen Mist wegzumachen und im Grunde keine Lust mehr auf ihn hat.

Aber Nolli hat auch Recht, die Art von räumlicher Trennung gibts auch.
ANJUKA
23752 Beiträge
09.04.2013 08:57
Zitat von kruemelkeks:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Nolli86:

Zitat von kruemelkeks:

Bist du rechtsschutzversichert ? Wenn nein, musst du erstmal zum GEricht zur Rechtsberatungsstelle und dir einen Beratungsschein ( Grund Scheidungsberatung ) holen. Mit dem suchst du dir dann einen Anwalt, welchem du die Situation schilderst.

Dann müsst ihr euch räumlich trennen, das heisst, neue Wohnung suchen. Wenn du nicht arbeiten gehst, musst du wohl erstmal H4 beantragen ( oder auf dem schnellsten Weg Arbeit suchen halt , zwecks Finanzieller Unterstützung ).

Das Scheidungsersuchen wird erst nach dem Trennungsjahr bei Gericht eingereicht. Dann kommt ein VErsorgungsausgleich bei der Rentenversicherung und wenn dort dier Sachlage geklärt ist, bekommst du einen Scheidungstermin.

Da Kinder da sind, musst du dir auch Gedanken zwecks Sorge und Umgangsrecht machen. In den meisten Fällen bleibt das wie gehabt, das die Eltern die gemeinsame Sorge behalten.

Dein Noch-Mann ist dir und den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, für deinen UNterhalt musst du dich an den Anwalt wenden, Kinderunterhalt wird über das Jugendamt geregelt. Vorrangig bekommen die Kinder Unterhalt, wird nach seinem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle berechnet, der Selbstbehalt liegt bei 900€ + 5% vom Einkommen für Kredite und sowas. Das was dann über bleibt wird auf die Kinder verteilt, bleibt dann noch etwas über, bekommst du auch Unterhalt für dich.

So war´s bei uns und dass ist das, was ich dazu beitragen kann.
Alles Gute für dich und deine Kinder .


räumliche trennung heißt nicht, das man getrennte wohnungen haben muss!wir haben auch bis nach der scheidung in einer wohnung gewohnt, erst danach zog mein ex mann aus!wenn man aber in einer wohnung bleibt,muss man genau erklären wie alles getrennt ist,also wer wo schläft,das jeder sein essen alleine kauft bzw kocht,jeder seine wäsche wäscht usw,so wollten sie es von uns..

Sry aber ich würde meinen Ex ne weiter beherbergen wollen....
Trennung heißt für mich Trennung, d.h. einer MUSS raus!



So seh ich das auch - zumal die TS ja schon schrieb, dass sie keine Lust mehr hat, seinen Mist wegzumachen und im Grunde keine Lust mehr auf ihn hat.

Aber Nolli hat auch Recht, die Art von räumlicher Trennung gibts auch.

Wäre im Fall der TS aber nicht unbedingt Ratsam...stell dir mal vor der kriegt nen flitzt und schaltet des JA ein weil die Bude aussieht wie sau, nur weil sie seinen Mist ne wegräumt/wegräumen darf...das kommt nicht gut.
Snow_White
6127 Beiträge
09.04.2013 09:02
Zitat von yavrum_benim:

Ich lese nur noch von Scheidungen und ehekrisen


Wir haben Frühling.Da drehen wohl alle durch.
Mir ist das auch schon aufgefallen
09.04.2013 09:06
Rechtsschutz übernimmt keine Scheidungskosten
*
Der Bruder von meinem Freund lässt sich auch scheiden....
09.04.2013 09:07
ich danke euch

zartbitter
46787 Beiträge
09.04.2013 09:49
ich hab am 23.04. ENDLICH meinen scheidungstermin - einfach dein ausweis schnappen, die heiratsurkunde mitnehmen (ggf. auch geburtsurkunden der kinder) und ab zum anwalt - er erklärt dir alles weitere und reicht den scheidungsantrag für dich ein
ANJUKA
23752 Beiträge
09.04.2013 13:21
Zitat von zartbitter:

ich hab am 23.04. ENDLICH meinen scheidungstermin - einfach dein ausweis schnappen, die heiratsurkunde mitnehmen (ggf. auch geburtsurkunden der kinder) und ab zum anwalt - er erklärt dir alles weitere und reicht den scheidungsantrag für dich ein

Glückspilz...wie lange musstest du warten?
zartbitter
46787 Beiträge
09.04.2013 13:23
Zitat von ANJUKA:

Zitat von zartbitter:

ich hab am 23.04. ENDLICH meinen scheidungstermin - einfach dein ausweis schnappen, die heiratsurkunde mitnehmen (ggf. auch geburtsurkunden der kinder) und ab zum anwalt - er erklärt dir alles weitere und reicht den scheidungsantrag für dich ein

Glückspilz...wie lange musstest du warten?

trennung war im oktober 2010 also viiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeel zu lang
ANJUKA
23752 Beiträge
09.04.2013 13:25
Zitat von zartbitter:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von zartbitter:

ich hab am 23.04. ENDLICH meinen scheidungstermin - einfach dein ausweis schnappen, die heiratsurkunde mitnehmen (ggf. auch geburtsurkunden der kinder) und ab zum anwalt - er erklärt dir alles weitere und reicht den scheidungsantrag für dich ein

Glückspilz...wie lange musstest du warten?

trennung war im oktober 2010 also viiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeel zu lang

Wow, 2,5 Jahre.....ich warte nun au scho über 2 Jahre
Und ich warte wohl noch weitere zwei Jahre, bis zur Zwangsscheidung.
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