Schnallt ihr eure KInder beim Autofahren immer an????
19.12.2012 13:29
Zitat von renee1305:
ja nee klar - is eh klar, aber was machst du mit notorischen nicht-anschnallern?
leute, die du nicht anders kennst und mitnehmen MUSST?
leute, die fast gestorben wären, aber den unfall überlebt haben, weil sie eben NICHT angeschnallt waren?
wie machst du das denen klar?
ich hab mich mittlerweile geeinigt, dass diese person wenigstens so tut als wenn und es hat auch von aussen den anschein als wenn er angeschnallt wäre...
wenn was passiert bin ich nicht schuld, weil es hatte ja den anschein!![]()
soweit alles geregelt!
klar MUSS er angeschnallt sein - aber zwingen kann ich ihn nicht und er sagt auch einem eventuellen polizisten, dass er sich nicht anschnallt...
hatten wir schon!
er zahlt seine strafen selbst! schon mehrfach jetzt...
pech gehabt!
ich hab ihm gesagt, dss ich ihn nach einem unfall net besuchen werde und da knabbert er dran![]()
is EIN (gemeinsamer) freund, nicht mein schatz!
und dann fängt schatz auch an sich net anzuschnallen - da gibts aber ärger, weil er sowas sonst tut!
aber der herr, den ich meine, der schnallt sich bei fahrten mit kids dann schon manchmal an, weil er die diskussion schon hatte mit einem 4-jährigen, der sich dann auch net anschnallen wollte![]()
ich glaube, man muss verlieren, wenn ein vierjähriger beschließt, sicvh auch nicht anzuschnallen![]()
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nachtrag:
Zitat:
Keine Verantwortlichkeit des Fahrers für Anlegen des Gurts durch Beifahrer
StVO §§ 21a I 1, 23 I 2
Weder § 21a I 1 noch § 23 I 2 StVO begründen eine eigenständige Verpflichtung
des Kraftfahrzeugführers, für das Anlegen des Sicherheitsgurtes durch den
Beifahrer zu sorgen.
BayObLG, Beschluß vom 27-08-1993 - 2 ObOWi 280/93
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=%20b ayoblg%2C%20beschlu%C3%9F%20vom%2027-08-1993%20-%2 02%20obowi%20280%2F93&source=web&cd=1& cad=rja&ved=0CDYQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww .lastkutscher.de%2Fdownloads%2Fdownloads%2Fleitfad en-zum-anlegen-des-sicherheitsgurtes%2Fdownload.ht ml&ei=8K_RUMvpNIvP4QS91oHIAQ&usg=AFQjCNFm3 EhkSCv-aHwxvFqbQTfapdx5Zg
Mein Auto, meine Regeln. Ich nehm nur mit, wen ich mitnehmen will. Und dazu zählt auch, dass ich nur mitnehmen will, wer sich anschnallt. Allen Anderen steht es frei Strecken zu laufen.
Was ich mit notorischen Nichtanschnallern mache? Beim Vorbeifahren winken.
19.12.2012 13:48
Zitat von SpieloReloaded:
Mein Auto, meine Regeln. Ich nehm nur mit, wen ich mitnehmen will. Und dazu zählt auch, dass ich nur mitnehmen will, wer sich anschnallt. Allen Anderen steht es frei Strecken zu laufen.
Was ich mit notorischen Nichtanschnallern mache? Beim Vorbeifahren winken.![]()
siehst du, deshalb hab ich gar kein auto
nee quatsch - schatz hat eins...
aber ich glaube, wenn es um die volljährigen geht, kann es jeder tun und lassen, wie er/sie will...
nur bei kids verstehe ich absolut keinen spaß mehr!
19.12.2012 13:50
Auf all deine Fragen, nicht mit nehmen! ganz einfach. Ich könnte sie Sorgen verstehen, aber so geht das nicht. Und wenn man da so ein Problem mit hat, dann muss man zum Arzt. Aber ich bin ein verständnisvoller Mensch, ich denke ich könnte gut drauf eingehen aber ich würde auf jeden Fall dabei bleiben. entweder oder Prinzip.
Mein Freund ist so einer. Der kommt bei anderen, besonders in seiner Familie damit immer durch.
Da setzt sich keiner durch. Ist ja der "kleiner" süßer.
naja, bei nem Unfall würde das meist raus kommen. Und das kann für die in die Hose gehen. Aber das ist ja nicht (hoffentlich) meine sache.
Wenn Personen durch die Scheibe Fliegen ist es auch nicht so toll... besonders für andere die sich dran gehalten haben...
BGB §§ 253, 254 I, 823 I; StVO § 21a I 1
1. Wer entgegen § 21a I 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den
trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 I BGB.
Ein ausreichender Grund zu sorgen, dass sich auch alle anderen Anschnallen.
Nun ja. Das sollte auf jeden Fall klarer geregelt werden.
Danke für den Link.
Mein Freund ist so einer. Der kommt bei anderen, besonders in seiner Familie damit immer durch.
Da setzt sich keiner durch. Ist ja der "kleiner" süßer. naja, bei nem Unfall würde das meist raus kommen. Und das kann für die in die Hose gehen. Aber das ist ja nicht (hoffentlich) meine sache.
Wenn Personen durch die Scheibe Fliegen ist es auch nicht so toll... besonders für andere die sich dran gehalten haben...
BGB §§ 253, 254 I, 823 I; StVO § 21a I 1
1. Wer entgegen § 21a I 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den
trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 I BGB.
Ein ausreichender Grund zu sorgen, dass sich auch alle anderen Anschnallen.
Nun ja. Das sollte auf jeden Fall klarer geregelt werden.
Danke für den Link.
19.12.2012 13:54
Zitat von ChildrenSurprise:
BGB §§ 253, 254 I, 823 I; StVO § 21a I 1
1. Wer entgegen § 21a I 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den
trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 I BGB.
was nicht bedeutet, dass den fahrer eine mitschuld trifft, sondern denjenigen, der sich nicht angeschnallt hat, sofern er volljährig ist und nicht schutzbedürftig...
(OT ende)
aber die diskussion dreht sich ja um die KINDER und nicht um die erwachsenen
bzw. war das die frage der TS!!!
19.12.2012 13:54
WAS BITTE IST DAS FÜR EINE FRAGE????
Mein Kind wird IMMER angeschnallt. Unser Kindersitz hat nen Alarmton, der losgeht wenn man sie abschnallt.Also kann sie sich auch net selbst abschnallen
Mein Kind wird IMMER angeschnallt. Unser Kindersitz hat nen Alarmton, der losgeht wenn man sie abschnallt.Also kann sie sich auch net selbst abschnallen
20.12.2012 08:14
Zitat von MamavonA:
WAS BITTE IST DAS FÜR EINE FRAGE????
Mein Kind wird IMMER angeschnallt. Unser Kindersitz hat nen Alarmton, der losgeht wenn man sie abschnallt.Also kann sie sich auch net selbst abschnallen![]()
Das is ja cool, welcher Kindersitz ist das?
Meine Tochter hat ne Phase gehabt wo sie sich immer aus dem Gurt rausgewunden hat. Da hat sie die "böse" Mama kennengelernt, so habe ich noch nie mit ihr geschimpft. Nun bleibt sie lieber angeschnallt
Und falls wieder sone Phase kommt geht's ab zur Polizei.
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