Mütter- und Schwangerenforum

Selbstgemachtes Verkaufen - Gewerbeschein?

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04.07.2013 22:38
Hallo ihr Lieben!

Ich nähe und bastel für mein Leben gern und hatte jetzt überlegt, ob ich nicht ein bisschen was davon verkaufen könnte. Ich mein, ich kann das, was ich so fabriziere, ja nicht alles behalten.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt: Wenn ich die Sachen nun hier im Flohmarkt/Forum und bei uns auf dem Stadtfest-Flohmarkt verkaufen will, und wenn ich die Sachen vielleicht an Bekannte verkaufe, brauch ich dafür dann einen Gewerbeschein? Ich hab mich jetzt zwei Tage lang quer gelesen und bin irgendwie immer noch nicht schlauer...

Ich mein, hat jede von denen, die ihre Sachen hier anbieten, einen Gewerbeschein? Ich glaubs ja irgendwie nicht.

Helft mir! Danke!
...Teufelchen...
2672 Beiträge
04.07.2013 22:49
Du machst ja damit kein Riesen Gewinn oder? Ich glaube den brauchst du nur wenn du im großen Stil verkaufen willst.
Marja
6987 Beiträge
04.07.2013 22:50
Wenn Du regelmäßig Sachen verkaufst, mit dem Ziel einer Gewinn-Absicht, dann brauchst Du auch einen Gewerbeschein.

Die Sache dabei ist ja nur: "regelmäßig" ist ein sehr auslegbarer Begriff. Was ist schon regelmäßig?! Wenn ich regelmäßig 3x im Jahr zum Flohmarkt gehe, und zwischendurch nochmal den Keller (oder Hobby-Raum) entrümpele ist es sicherlich nochmal was anderes, als wenn ich 3x im Monat auf einem Flohmarkt stehe...

Ich persönlich würde wohl erst ohne Gewerbeschein anfangen... erst, wenn es mal so sein sollte, dass Du wirklich Auftrags-Arbeiten annimmst oder wirklich in die Region eines regelmässigen, monatlichen guten Zusatzverdienst kommst würde ich mir schon einen Schein holen.

Und generell: vorsicht bei gewissen großen Online-Auktionshäusern. Da gibt's genug Geier, die nur da sind um Stress zu machen.
Sturmtochter
1231 Beiträge
04.07.2013 22:51
Du brauchst einen Gewerbeschein, sobald du etwas mit Gewinnabsicht herstellst. Egal ob das 1. Stück oder das 20.
04.07.2013 22:55
Danke für die schnellen Antworten!

@Sturmtochter: Ja, aber wo fängt denn die Gewinnabsicht rein rechtlich an? Ich mein, wenn ich die Sachen eh machen würde, sie dann aber weiterverkaufe, weil ich den ganzen Krempel selbst ja nicht behalten kann (sagt mein Mann ), fällt das schon unter Gewinnabsicht?

Wie eine von euch schon geschrieben hat, ist mir bisher auch geraten worden, erstmal so zu schauen, ob die Sachen überhaupt ankommen, bevor man sich den Stress mit dem Gewerbeschein antut. Aber ich bin mir halt schon unsicher, ob ich die Sachen jetzt hier z.B. einfach einstellen dürfte...
Honey16101
1503 Beiträge
04.07.2013 23:08
Die Ex von meinem Papa sagte damals weil sie hat mir beigebracht wie man Taufkerzen usw macht das man erst ab einen gewissen Betrag im Monat ein Teilgewerbe anmelden muss. Aber das wäre von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da musste dich an der richtigen stelle für sowas mal informieren
Sie z.B hatte ein Teilgewerbe aber hatte auch eine gewisse summe an umsatz in Monat. Ich hingegen mach ja nur hier und da mal Kerzen wenn jemand fragt und da springt nicht soviel bei rum
Marja
6987 Beiträge
04.07.2013 23:12
Na, letztlich ist es eine Gewinnabsicht, wenn Du mehr dafür haben möchtest, als Du ausgegeben hast
Das ist gerade bei gebasteltem und selbstgemachten aber gar nicht so einfach. Wenn man die Zeit bedenkt, die da drin steckt kann man wohl in den wenigsten Fällen von einem wirklichen "Gewinn" sprechen.

Ich stricke gerade eine Kinderjacke: Die Wolle hat ein wenig was gekostet, aber mit den ca. 15 Std. Arbeitszeit die da drin stecken müsste ich sie wohl für ca. 60 EUR verkaufen, um auch nur ansatzweise von "Gewinnabsicht" zu sprechen.

Also von daher... die Gewinnabsicht müsste Dir erst einmal jemand nachweisen..

Dann kommt dazu: Wenn Du ein Gewerbe führst, dann bist Du zudem ja auch verpflichtet, Bücher zu führen, die Gewinne anzugeben und zu versteuern, usw. usw.
Es ist ja nicht allein mit dem Gewerbeschein getan.. da hängt ja noch eine ganze Menge dran.

Jani85
27577 Beiträge
04.07.2013 23:16
du musst nen kleingewerbe anmelden wenn du was verkaufst. Sonst machst du dich rein rechtlich strafbar wenn dich wer erwischt.
Ich denk hier verkaufen auch einige ohne Gewerbe, aber wenn da mal einer schaut gibts halt ärger. ist die Frage ob dirs Risiko Wert ist.
04.07.2013 23:18
Ja, das mit der Arbeitszeit ist dabei ja so eine Sache, das stimmt!

Der ganze Rattenschwanz, der am Gewerbeschein dran hängt, ist mir durchaus bewusst, ja. Das schreckt mich ja so ab!
Ich mein, klar, wenn ich das irgendwann hauptberuflich machen wollen würde, würde ich mir den Schein zulegen, sodenn die Aussicht besteht, dass es sich irgendwie lohnen könnte. Aber zur Zeit will ich das ja nur zum Ausgleich machen und den "Krempel" halt irgendwie loswerden, damit mein Mann nicht streikt!
04.07.2013 23:19
Zitat von Jani85:

du musst nen kleingewerbe anmelden wenn du was verkaufst. Sonst machst du dich rein rechtlich strafbar wenn dich wer erwischt.
Ich denk hier verkaufen auch einige ohne Gewerbe, aber wenn da mal einer schaut gibts halt ärger. ist die Frage ob dirs Risiko Wert ist.


Aber bedeutet das jetzt, dass ich nach diesem Thread hier nichts mehr anbieten kann? Ich mein, weil dann ja "jeder" weiß, dass ich keinen Schein habe...
franzielefant
9 Beiträge
04.07.2013 23:21
Du stellst etwas her, das du mit Gewinnabsicht verkaufen möchtest. Insofern ist es ein Gewerbe und du musst es anmelden.

Wir haben unseren Shop auch als Nebengewerbe angemeldet, weil wir eigentlich nur nebenbei Modellautos verkaufen wollten, die mein Mann auch selbst sammelt. Mittlerweile müssen wir aufpassen, dass wir die Kleinunternehmergrenzen einhalten, aber angemeldet sind wir schon von Anfang an.

Es gibt schon Gerichtsentscheidungen (3-2-1 betreffend), wo Privatverkäufer (Babysachen und so) wegen 10 verkauften Teilen als gewerblich eingestuft worden sind.

Gerade auf Wochenmärkten oder ähnlichen regelmäßigen Verkaufsveranstaltungen wäre ich sehr vorsichtig - das Gewerbeaufsichtsamt macht gerne Kontrollen und Stichproben.
Wenn du dann keine Gewerbeanmeldung vorweisen kannst sieht es schlecht aus.

Bei uns in Bayreuth hat die Anmeldung damals 35,- EUR gekostet.

Weitere Kosten hatte ich nicht und bis auf die jährliche Umsatzsteuererklärung hab ich auch keinen Aufwand.

Also, lieber anmelden und alles offiziell verkaufen.

PS: Falls Leute in BT und Umgebung mitlesen, ich würde bestimmte selbstgemachte Sachen auch in meinem Shop mit verkaufen auf Provisionsbasis - aber bitte nur mit Gewerbe. Bei Interesse einfach melden.
Jani85
27577 Beiträge
04.07.2013 23:22
Zitat von blindeswunder:

Zitat von Jani85:

du musst nen kleingewerbe anmelden wenn du was verkaufst. Sonst machst du dich rein rechtlich strafbar wenn dich wer erwischt.
Ich denk hier verkaufen auch einige ohne Gewerbe, aber wenn da mal einer schaut gibts halt ärger. ist die Frage ob dirs Risiko Wert ist.


Aber bedeutet das jetzt, dass ich nach diesem Thread hier nichts mehr anbieten kann? Ich mein, weil dann ja "jeder" weiß, dass ich keinen Schein habe...

ja genau
Ich mein sooo schlimm ist der Papierkram auch net. Die machst halt ne einnahmen ausgaben aufstellung und musst halt rechnungen/quittungen ausstellen... etc aber sooo viel ists wirklich nicht und du bist halt auf der sicheren seite.
04.07.2013 23:32
Also, es kommt noch schlimmer... nach der neuesten EUGH Rechtsprechung, wird eine Gewinnerzielungsabsicht nicht mal mehr benötigt um als Kaufmann zu gelten. Der EUGH hat mehrfach Entscheidungen getroffen, wo Verkäufer z.b. aus einer Zucht Tiere verkauft haben (gerade so kostendeckend). Als es zur Gerichtsverhandlung kam, wurde der "private Hobbyverkäufer" wie ein Kaufmann behandelt, d.h. es wurde ein Verbrauchsgüterkauf bejaht und der Verkäufer wurde schadensersatzpflichtig für das mangelhafte Tier...
Also dieses Gewinnerzielungsding ist eh bald überholt.

Davon abgesehen ist es echt kein Aufwand ein Kleingewerbe anzumelden. Du kannst von vornherein sagen, dass sich deine Erträge auf maximal 50-100 Euro pro Monat belaufen und dann hast du deine Ruhe...arbeitest du sonst irgendwas anderes? Denn sonst müsstest du die Grenzen beachten.
Ich hab auch ein Kleingewerbe und außer der blöden Steuererklärung die ich abgeben muss hat es keine Nachteile...
04.07.2013 23:36
Zitat von martinchen:

Also, es kommt noch schlimmer... nach der neuesten EUGH Rechtsprechung, wird eine Gewinnerzielungsabsicht nicht mal mehr benötigt um als Kaufmann zu gelten. Der EUGH hat mehrfach Entscheidungen getroffen, wo Verkäufer z.b. aus einer Zucht Tiere verkauft haben (gerade so kostendeckend). Als es zur Gerichtsverhandlung kam, wurde der "private Hobbyverkäufer" wie ein Kaufmann behandelt, d.h. es wurde ein Verbrauchsgüterkauf bejaht und der Verkäufer wurde schadensersatzpflichtig für das mangelhafte Tier...
Also dieses Gewinnerzielungsding ist eh bald überholt.

Davon abgesehen ist es echt kein Aufwand ein Kleingewerbe anzumelden. Du kannst von vornherein sagen, dass sich deine Erträge auf maximal 50-100 Euro pro Monat belaufen und dann hast du deine Ruhe...arbeitest du sonst irgendwas anderes? Denn sonst müsstest du die Grenzen beachten.
Ich hab auch ein Kleingewerbe und außer der blöden Steuererklärung die ich abgeben muss hat es keine Nachteile...


Na klasse...

Die Steuererklärung macht mir Angst!
Und was mach ich, wenns gar nicht läuft? Ich mein, dann hab ich das Gewerbe und den Ärger mit der Steuererklärung für nichts und wieder nichts...
04.07.2013 23:39
Zitat von blindeswunder:

Zitat von martinchen:

Also, es kommt noch schlimmer... nach der neuesten EUGH Rechtsprechung, wird eine Gewinnerzielungsabsicht nicht mal mehr benötigt um als Kaufmann zu gelten. Der EUGH hat mehrfach Entscheidungen getroffen, wo Verkäufer z.b. aus einer Zucht Tiere verkauft haben (gerade so kostendeckend). Als es zur Gerichtsverhandlung kam, wurde der "private Hobbyverkäufer" wie ein Kaufmann behandelt, d.h. es wurde ein Verbrauchsgüterkauf bejaht und der Verkäufer wurde schadensersatzpflichtig für das mangelhafte Tier...
Also dieses Gewinnerzielungsding ist eh bald überholt.

Davon abgesehen ist es echt kein Aufwand ein Kleingewerbe anzumelden. Du kannst von vornherein sagen, dass sich deine Erträge auf maximal 50-100 Euro pro Monat belaufen und dann hast du deine Ruhe...arbeitest du sonst irgendwas anderes? Denn sonst müsstest du die Grenzen beachten.
Ich hab auch ein Kleingewerbe und außer der blöden Steuererklärung die ich abgeben muss hat es keine Nachteile...


Na klasse...

Die Steuererklärung macht mir Angst!
Und was mach ich, wenns gar nicht läuft? Ich mein, dann hab ich das Gewerbe und den Ärger mit der Steuererklärung für nichts und wieder nichts...


Du kannst bei der Anmeldung mit den Zuständigen eventuell vereinbaren, sass du bei solch geringen Beiträgen von der Steuererklärung befreit wirst. Hat mein Freundin so gemacht...Frag mal nach!
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