Mütter- und Schwangerenforum

Umzug, wie ist die Wohnung zu hinterlassen?

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Cathi1989
2796 Beiträge
26.12.2012 14:19
Zitat von Mondkind:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

Zitat von nani26mz:

...


Man kann auch schaden an ner tapete verursachen......
Wenn diese tapete am Anfang weiss war zB. Würde ich sie schon von mir aus weiss streichen oder im schlimmsten Fall neu tapizieren.
Wie gesagt so wie auch die Wohnung vor finde gebe ich sie auch wieder ab.


Drück ich mich so unverständlich aus Klar, wenn sie kaputt ist, dann muss man es auch neu machen, aber wenn alles ok ist, dann eben nicht. Wenn du es freiwillig machst, ist das natürlich deine Sache.


kommts nicht auch drauf an wielang die tapete schon dran ist? ich mein, mann kann doch keine tapete 20 jahre an der wand lassen..muss man nicht eh alle paar jahre mal renovieren oder so?


Sollte man ja.
26.12.2012 14:26
Zitat von Cathi1989:

Zitat von Mondkind:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

...


Drück ich mich so unverständlich aus Klar, wenn sie kaputt ist, dann muss man es auch neu machen, aber wenn alles ok ist, dann eben nicht. Wenn du es freiwillig machst, ist das natürlich deine Sache.


kommts nicht auch drauf an wielang die tapete schon dran ist? ich mein, mann kann doch keine tapete 20 jahre an der wand lassen..muss man nicht eh alle paar jahre mal renovieren oder so?


Sollte man ja.

Stimmt, meine erste Wohnung war renoviert, als ich jedoch die Tapete runterhaben wollte um es komplett neu zu machen, kam eine vielleicht 30 Jahre alte Tapete zum Vorschein. Wie ist in so einem Fall? Muss die alte Tapete ab oder reicht das Übertapezieren?
nani26mz
5284 Beiträge
26.12.2012 14:40
Zitat von Mondkind:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

Zitat von nani26mz:

...


Man kann auch schaden an ner tapete verursachen......
Wenn diese tapete am Anfang weiss war zB. Würde ich sie schon von mir aus weiss streichen oder im schlimmsten Fall neu tapizieren.
Wie gesagt so wie auch die Wohnung vor finde gebe ich sie auch wieder ab.


Drück ich mich so unverständlich aus Klar, wenn sie kaputt ist, dann muss man es auch neu machen, aber wenn alles ok ist, dann eben nicht. Wenn du es freiwillig machst, ist das natürlich deine Sache.


kommts nicht auch drauf an wielang die tapete schon dran ist? ich mein, mann kann doch keine tapete 20 jahre an der wand lassen..muss man nicht eh alle paar jahre
mal renovieren oder so?


Das sind dann die turnusmäßigen Schönheitsreparaturen während der Mietdauer. Hat aber mit dem Auszug nichts zu tun.
26.12.2012 14:44
Zitat von nani26mz:

Zitat von Mondkind:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

...


Drück ich mich so unverständlich aus Klar, wenn sie kaputt ist, dann muss man es auch neu machen, aber wenn alles ok ist, dann eben nicht. Wenn du es freiwillig machst, ist das natürlich deine Sache.


kommts nicht auch drauf an wielang die tapete schon dran ist? ich mein, mann kann doch keine tapete 20 jahre an der wand lassen..muss man nicht eh alle paar jahre
mal renovieren oder so?


Das sind dann die turnusmäßigen Schönheitsreparaturen während der Mietdauer. Hat aber mit dem Auszug nichts zu tun.

und sind in der Form wohl nicht mehr gültig ... fixe Renovierungsabstände in Mietverträgen sind nicht mehr gültig. so sagten uns das mehrere anwälte letztes Jahr.
marleen-81
2963 Beiträge
26.12.2012 16:51
Zitat von nani26mz:

Zitat von marleen-81:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

...


Du musst beim Auszug nicht renovieren, die Klausel in eurem Mietvertrag ist nichtig. Die Vermieter übernehmen das gerne immer noch in den Mietvertrag, weil eine bereits renovierte Wohnung wieder leichter zu vermieten ist und sie hoffen auf die Unwissenheit der Mieter diesbezüglich. Laufzeit abhängige Schönheitsreperaturen ja, aber eine Renovierungsklausel beim Auszug

also heißt das, ich müsste auch keine tapete abkratzen?? (die is nämlich noch vom vormieter, haben nur drüber gemalert. aber vermieter sagt wenn wir es so übernehmen udn der nächste will es nicht, müssen wir es abmachen)


Klar, sagt er das, müssen tust du es aber nicht. Wenn sauber gestrichen ist, reicht das vollkommen und du musst auch nicht nochmal drübermalen.

gut zu wissen, danke
26.12.2012 18:23
was heißt denn sauber gestrichen?
wir haben raufaser dran und dann halt gestrichen ...

26.12.2012 19:16
Zitat von Cathi1989:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

Zitat von nani26mz:

...


Dennoch hinter lasse ich eine Wohnung so wie ich sie selbst vorgefunden habe. Das heisst gereinigt und wenn renoviert werden muss wird auch renoviert.
Schließlich haben ich oder meine Familie auch den schaden verursacht in dem Fall.
Wenn man selbst was verursacht sollte man auch die Konsequenzen tragen und dies beseitigen.


Es geht doch nicht um verursachte Schäden, das man die beseitigt ist klar. Renovieren meint neue Tapete, Böden etc. und das muss beim Auszug nicht mehr gemacht werden.


Man kann auch schaden an ner tapete verursachen......
Wenn diese tapete am Anfang weiss war zB. Würde ich sie schon von mir aus weiss streichen oder im schlimmsten Fall neu tapizieren.
Wie gesagt so wie ich die Wohnung vor finde gebe ich sie auch wieder ab.


Dann hätte ich as der alten Wohnung alles rausreissen lassen müssen damit sie so ist wie vorgefunden.*lach*^^

Und das wär ned mal erlaubt gewesen.^^
26.12.2012 21:40
Zitat von anibaS:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/ mietprobleme/miet-irrtuemer/renovieren.jsp


das ist doch mal was klares! dankeschön

also wir wohnen seid september hier, hab jetzt nochmal meinen vertrag durchgelesen und da steht tatsächlich drin das alle paar jahre bad und küche neu gemacht werden müssen und alle 5 jahre die anderen räume.

wenn wir noch 6 monate, mit kündigungsfrist, hier wohnen, brauchen wir nichts machen ... oder hab ich da jetzt doch was falsch verstanden aus dem text?
Cathi1989
2796 Beiträge
26.12.2012 21:58
Zitat von Mausi88:

Zitat von Cathi1989:

Zitat von nani26mz:

Zitat von Cathi1989:

...


Es geht doch nicht um verursachte Schäden, das man die beseitigt ist klar. Renovieren meint neue Tapete, Böden etc. und das muss beim Auszug nicht mehr gemacht werden.


Man kann auch schaden an ner tapete verursachen......
Wenn diese tapete am Anfang weiss war zB. Würde ich sie schon von mir aus weiss streichen oder im schlimmsten Fall neu tapizieren.
Wie gesagt so wie ich die Wohnung vor finde gebe ich sie auch wieder ab.


Dann hätte ich as der alten Wohnung alles rausreissen lassen müssen damit sie so ist wie vorgefunden.*lach*^^

Und das wär ned mal erlaubt gewesen.^^


mausi das is mir eigendlich vollkommen egal was du gemacht hättest. meine einstellung ist wie ich ne wohnung bekomme (in der regel ist diese vorher gereinigt wurden) gebe ich sie auch wieder ab.

keine ahnung wies bei euch in österreich ist.... aber hier bekommt man ne wohnung ordentlich, und wenn man sich ne wohnung sucht die vermüllt ist, ist man selbst schuld wenn man dran arbeiten muss.
26.12.2012 21:59
Was soll da angeblich gemacht werden?

Aber nein, du musst nichts machen.
26.12.2012 22:07
also ich blick hier garnicht mehr durch
liegt vieleicht daran das ich seid halb 5 auf den beinen bin und mein kind noch party im bett macht aber das ist mir deffinitiv zu hoch xD

Zitat:

die schönheitsreperaturen sind wärend der mietzeit fachgerecht auszuführen. die schönheitsreperaturen umfassen insbesondere:
das anstreichen oder tapezieren der wände und decken, das streichen (!? 0_o) der fußböden, den innenanstrich der holzfenster, das streichen der türen, das streichen der außentüren von innen sowie das streichen der heizkörper einschließlich der heizrohre.
...
schönheitsreperaturen werden im allgemeinen in folgenden zeitabständen erforderlich sein :
a) in küchen, bädern und duschen alle 5 jahre
b) in wohn- und schlafräumen, fluren, dielen und toiletten alle 8 jahre
c) in anderen nebenräumen alle 10 jahre


das steht in unserem vertrag, die wohnung wurde übergeben mit weiß gestrichenen decken, gestrichenen heizkörpern, gestrichenen türen und saniertem bad.

wie die wohnung bei unserem auszug übergeben werden muss steht nicht drin und wir wohnen ja grade mal 4 monate hier, ICH seh das jetzt so das wir teppich usw. drin lassen können!?
oder ist mein kleines hirn voll matsche und sollte ich ins bett?
26.12.2012 22:10
So gut kenn ich mich ned aus, aber ich denke ned das der Vermiter bestimmen kann wann ich was streich oder mach.ˆˆ

Aber du musst soweit ich weiß nichts machen, kannst die Wohnung einfach so übergeben.
Cathi1989
2796 Beiträge
26.12.2012 22:12
wieso fragst du nicht einfach bei deinem vermieter nach?
oder www.mieterbund.de eventuell.
26.12.2012 22:14
weil mein herzallerliebster vermieter so schwer zu erreichen ist
letzes mal hab ich 3 tage gebraucht um den an die strippe zu kriegen und dann auch noch ne dusselige antwort bekommen und wenns nach dem geht dürfen wir hier alles neu machen.

deswegen hab ich meinen mietvertrag zitiert ^^ rechtlich kenn ich mich da nämlich garnicht aus ob er das nun verlangen kann oder nicht.
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