Mütter- und Schwangerenforum

Vorbestraft und tätigkeit im öffentlichen Dienst

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Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 16:25
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von UmpaLumpa:

alles was über 90 tagessätzen steht steht auch im polizeilichem führungszeugnis alles darunter nicht.
bei einer zuverlässigkeitsüberprüfung sieht das ganze anders aus aber das brauchst du nich

Das gilt aber nur dann, wenn nicht schon ein Eintrag vorhanden ist, also nur für Ersttäter, wenn ich mich recht erinnere
Edit: schau mal auf die Homepage des Bundesjustizministeriums ("Führungszeugnis" googeln, da ist das mit Verweisen auf die entsprechenden Vorschriften erklärt). Ggf. kannst Du ja Deinen damaligen Anwalt fragen...


Mein anwalt ist im urlaub!

Bin ich ersttäter wenn ich zwei Verurteilungen wegen Betrugs habe? Ich glaube nicht oder?

Verdammte Scheiße! Ich könnte so heulen!
26.07.2017 17:20
Das nutzt ja jetzt alles nichts. Ich kann dich zwar verstehen, aber fordere es doch erstmal an. Das kommt übrigens zu dir nach Hause und du kannst es einsehen. Dann kannst du immer noch reagieren.
Ich brauche ein erweitertes Führungszeugnis, weil ich mit Jugendlichen und Kindern arbeite, daher weiß ich das so genau.
Wie es allerdings mit Einträgen aussieht, weiß ich nicht, da ich damit zum Glück bisher verschont blieb.

Ist halt wirklich dumm gelaufen bei dir. Ich drücke dir die Daumen, dass nichts drinsteht.

LG Zaubi
nilou
14603 Beiträge
26.07.2017 17:34
Beantrage es und schau nach was drin steht. Genau wird es dir keiner hier sagen können.

Wäre eine Verurteilung wegen Betruges denn für deine neue Stelle überhaupt relevant? Sprich hast du mit Geld im weitesten Sinne zu tun?
Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 19:30
Zitat von Nicsisch:

Beantrage es und schau nach was drin steht. Genau wird es dir keiner hier sagen können.

Wäre eine Verurteilung wegen Betruges denn für deine neue Stelle überhaupt relevant? Sprich hast du mit Geld im weitesten Sinne zu tun?


Ja. Finanzbuchhaltung.
Anonym 194676
8 Beiträge
27.07.2017 20:00
So, Führungszeugnis beantragt. In 8-10 Werktagen weiß ich mehr. Bis dahin bin ich ein psychisches Wrack.
Anonym 1946761
1 Beiträge
09.08.2017 14:18
Gibts was neues?
W0elfchen
410 Beiträge
09.08.2017 14:53
Ich hab jetzt nicht alles gelesen und bitte deswegen um Verzeihung.

Ja, es kommt nicht nur auf die höhe der Tagessätze an, ob im "normalen" Führungszeugnis etwas steht, sondern darauf, wie viele Veruteilungen es insgesamt gab.

Eine Verurteilung mit Geldstrafe unter 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten werden nicht im Führungszeugnis erscheinen. Gibt es noch eine zweite rechtskräftige Verurteilung, egal wie gering die Strafe auch sein mag, ist diese Regelung aufgehoben und beide Einträge erscheinen im Führungszeugnis.

Davon ab: Es ist vollkommen vom Beruf abhängig, ob das überhaupt eine Rolle spielt oder nicht. Das normale Führungszeugnis ist eine Formalie.

Mein zukünftiger Mann arbeitet in einer Führungsposition im Sicherheitsdienst. Dort verlangt man z.B. ebenfalls die Vorlage des Führungszeugnisses. Ob da etwas drin steht oder nicht interessiert aber "eigentlich" niemanden, DENN der Betrieb veranlasst automatisch eine Prüfung durchs zuständige Ordnungsamt, und dieses hat Einsicht ins erweiterte Führungszeugnis. In diesem steht dann sowieso ALLES. Du kannst es also nicht verstecken.

Regelmäßig rasseln neue Bewerber durch die Prüfung des Ordnungsamtes und dürfen darauf hin den Beruf nicht ausüben! Das normale, einfache Führungszeugnis kann dabei leer sein.

Übrigens, vielleicht ein Trost:
Das erweiterte Führungszeugnis ist auch bei meinem Mann nicht leer. Trotzdem arbeitet er seit 5 Jahren in seinem Job.
Warum?
Weil auf dem Ordnungsamt oft keine Unmenschen sitzen und nach einem klärenden Gespräch das Amt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dich ausstellen kann.

Kommt aber vollkommen auf die Person an die da sitzt. Hier wird nach Sympathie entschieden.
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