Mütter- und Schwangerenforum

Was ist ein Kleingarten wert?

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nilou
14183 Beiträge
01.04.2024 21:13
Zitat von shelyra:

Zitat von nilou:

Zitat von Zirkonia85:

Also ich kenne es nicht so, das man den Garten eigenmächtig verkaufen darf.

Du musst im Kleingartenverein kündigen, dann kommt ein Gutachter und der bestimmt den Wert des Hauses, des Bestandes.

Dann habt ihr einen Wert. Ihr könnt darüber hinaus privates möbiliar mit verkaufen. Aber sie Leute müssen es nicht kaufen.

Bei unscharfen es so, dass alle Leute in der Reihenfolge der Warteliste angerufen wurden und ihnen der Garten zuerst angeboten werden muss.

Wir hatten gar keinen Einfluss darauf und konnten niemanden aussuchen. Wir hatten damals zum 30.9. gekündigt wegen Umzugs. Das Gutachten hat aber fast 3 Monate gedauert und dann kann der Vorstand erst Besichtigungstermine machen.

Das ganze zog sich bis ins neue Jahr und wir mussten nach Gutachten verkaufen.

Es kann sein, das einige das nicht lustig finden wenn ihr inseriert, der kgv entscheidet wer aufgenommen wird.


Es ist kein Pachtgarten, sondern Grund-Eigentum. Demnach gilt das alles nicht.

Ihr habt auch nur das verkauft was auf der blanken Erde war, denn den Grund/die blanke Erde habt ihr gepachtet. Der TS gehört aber auch der Grund und demnach kann sie frei verkaufen.

Aber im Bereich eines KGV

Es kann daher schon sein, dass dieser Mitsprache Recht hat, auch wenn es ihr Eigentum ist (zb über eingetragenem Vorkaufsrecht oder ähnliches).


Ich gehe davon aus, das die TS das wüsste weil es eben auch mit Grundbucheintrag ist.
Joni22
465 Beiträge
01.04.2024 22:06
Du könntest zwischen den Interessenten auch ein Gebotsverfahren machen, also allen sagen, dass es viele Interessenten gibt und sie ein Gebot abgeben sollen. VHB heißt ja nicht zwangsläufig Verhandlung nach unten.
Tine91
4695 Beiträge
01.04.2024 23:39
Zitat von nilou:

Zitat von shelyra:

Zitat von nilou:

Zitat von Zirkonia85:

Also ich kenne es nicht so, das man den Garten eigenmächtig verkaufen darf.

Du musst im Kleingartenverein kündigen, dann kommt ein Gutachter und der bestimmt den Wert des Hauses, des Bestandes.

Dann habt ihr einen Wert. Ihr könnt darüber hinaus privates möbiliar mit verkaufen. Aber sie Leute müssen es nicht kaufen.

Bei unscharfen es so, dass alle Leute in der Reihenfolge der Warteliste angerufen wurden und ihnen der Garten zuerst angeboten werden muss.

Wir hatten gar keinen Einfluss darauf und konnten niemanden aussuchen. Wir hatten damals zum 30.9. gekündigt wegen Umzugs. Das Gutachten hat aber fast 3 Monate gedauert und dann kann der Vorstand erst Besichtigungstermine machen.

Das ganze zog sich bis ins neue Jahr und wir mussten nach Gutachten verkaufen.

Es kann sein, das einige das nicht lustig finden wenn ihr inseriert, der kgv entscheidet wer aufgenommen wird.


Es ist kein Pachtgarten, sondern Grund-Eigentum. Demnach gilt das alles nicht.

Ihr habt auch nur das verkauft was auf der blanken Erde war, denn den Grund/die blanke Erde habt ihr gepachtet. Der TS gehört aber auch der Grund und demnach kann sie frei verkaufen.

Aber im Bereich eines KGV

Es kann daher schon sein, dass dieser Mitsprache Recht hat, auch wenn es ihr Eigentum ist (zb über eingetragenem Vorkaufsrecht oder ähnliches).


Ich gehe davon aus, das die TS das wüsste weil es eben auch mit Grundbucheintrag ist.


Danke euch für den Hinweis. Wir können das vorsichtshalber noch einmal prüfen, allerdings musste bei uns, als wir den Garten kauften, meines Wissens nach der Verein auch nicht zustimmen. Das lief alles über die ehem. Besitzer.
Tine91
4695 Beiträge
01.04.2024 23:40
Zitat von Joni22:

Du könntest zwischen den Interessenten auch ein Gebotsverfahren machen, also allen sagen, dass es viele Interessenten gibt und sie ein Gebot abgeben sollen. VHB heißt ja nicht zwangsläufig Verhandlung nach unten.


Das ist wahr. Tatsächlich haben die ersten Interessenten bereits von selber angefangen, höhere Preise zu bieten, um an einen Besichtigungstermin zu kommen.
Tine91
4695 Beiträge
01.04.2024 23:41
Der Bodenrichtwert beträgt um die 4€, wenn ich mich Recht entsinne. Wenn man danach geht, wäre das Grundstück viel weniger wert. Aber letztlich bestimmt ja die Nachfrage den Preis und der Bodenrichtwert ist da eher zweitrangig.
Sarah2022
2622 Beiträge
03.04.2024 11:58
Zitat von Tine91:

Der Bodenrichtwert beträgt um die 4€, wenn ich mich Recht entsinne. Wenn man danach geht, wäre das Grundstück viel weniger wert. Aber letztlich bestimmt ja die Nachfrage den Preis und der Bodenrichtwert ist da eher zweitrangig.
Der Bodenrichtwert hat überhaupt keine Aussagekraft, wenn es um den jetzigen tatsächlichen Wert eines Grundstückes geht. Der wurde vor sehr vielen Jahrzehnten mal festgelegt.

Ich würde mir die Anzeichen von anderen Leuten mal notieren / auf die Merkliste setzen und schauen, was verschwindet (vermutlich verkauft) und was mit niedrigerem Preis wieder auftaucht (vermutlich zu teuer).
Tanzbär
13469 Beiträge
03.04.2024 13:26
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Tine91:

Der Bodenrichtwert beträgt um die 4€, wenn ich mich Recht entsinne. Wenn man danach geht, wäre das Grundstück viel weniger wert. Aber letztlich bestimmt ja die Nachfrage den Preis und der Bodenrichtwert ist da eher zweitrangig.
Der Bodenrichtwert hat überhaupt keine Aussagekraft, wenn es um den jetzigen tatsächlichen Wert eines Grundstückes geht. Der wurde vor sehr vielen Jahrzehnten mal festgelegt.

Ich würde mir die Anzeichen von anderen Leuten mal notieren / auf die Merkliste setzen und schauen, was verschwindet (vermutlich verkauft) und was mit niedrigerem Preis wieder auftaucht (vermutlich zu teuer).

So pauschal stimmt das überhaupt nicht. Der Bodenrichtwert wird alle paar Jahre neu berechnet und festgelegt, in der Regel spätestens nach 2 Jahren, oft sogar nach einem Jahr. In Einzelfällen mag es vielleicht stimmen, dass aus irgendwelchen Gründen noch veraltete Richtwerte genommen werden, aber gerade bei Kleingärten liegt es vermutlich eher daran, dass es zu Grünland anstelle von Wohnbaugebiet gehört oder so und dann ist der Preis ein ganz anderer.

TS: Nach dem Bodenrichtwert würde ich mich in deinem Fall nicht richten, sondern wirklich nach der Nachfrage gehen. Wenn du die Anzeige nicht noch mal rausnehmen willst, dann würde ich einfach einen Besichtigungstermin mit den vielversprechendsten Interessanten vereinbaren und sie dann bieten lassen. Dann wirst du sehen bei wie viel du landest.
Umi
Umi
43300 Beiträge
07.04.2024 17:58
Zitat von Tine91:

Zitat von Joni22:

Du könntest zwischen den Interessenten auch ein Gebotsverfahren machen, also allen sagen, dass es viele Interessenten gibt und sie ein Gebot abgeben sollen. VHB heißt ja nicht zwangsläufig Verhandlung nach unten.


Das ist wahr. Tatsächlich haben die ersten Interessenten bereits von selber angefangen, höhere Preise zu bieten, um an einen Besichtigungstermin zu kommen.


Alternativ den Text so umformulieren, dass du sagst, der aktuelle Preis in der Anzeige, ist der des Höchstbietenden.
So begründest du auch eine Steigerung des Preises.
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