Mütter- und Schwangerenforum

Wie Lange brauch die StA? und muss ich Angst haben?

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Anonym 196806
29 Beiträge
07.02.2018 20:28
Hallo, Gestern hatte ich einen termin bei meinem Anwalt, bezüglich der Anzeige die ich bekam, Wir hatten ja Akten Einsicht gefordert, diese war da. Der Jenige behauptet das Päckchen sei nie angekommen, es geht um folgendes, ich Habe ein Handy angeboten (Nur mit Speicherkarte, aber ohne Ladekabel) den erhalt des Handys bestätigte er, jedoch zeigte er mich an weil angeblich die Speicherkarte und das Ladekabel nicht ankamen. (Die beiden haben ich gesondert versendet da ich es durch stress vergas in das Paket zu packen, und das Ladekabel habe ich ihn mit gegeben, da er sagte er habe sonst keines um es aufzuladen)

Nun ich bin ja auf Bewährung, und möchte nicht in HAft wieder, bisher haben alle ihre sachen bekommen und dies auch bestätigt, es gab nie Probleme.

Nun Habe ich ab April einen Neuen Job und beende im August meine Ausbildung, Mache meinen Führerschein und auch sonst läuft es besser als vor meiner Haftzeit.

Ich Habe mein Leben im Griff, nur habe ich angst das jetzt alles umsonst war und ich deswegen wieder in Haft muss.

Wenn der anwalt es gestern weg geschickt hat, wie lange dauert es bis die StA es bearbeitet also meine Aussage usw?

Ich habe Angst das sie mich wieder Abholen.

Ich Weiß ihr seid hier alle keine Anwälte, aber evtl kennt sich jemand aus?!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es ist mir sehr unangenehm daher anonym.

ButterflyBuddah
22 Beiträge
07.02.2018 20:31
Zur Frage wie Lange die StA braucht....:
Das ist unterschiedlich, je nach dem wie viel zu tun ist mal schneller und mal dauert es Länger.

Aber warum so ne Angst? Wenn du doch nichts zu verbergen hast...
Ich meine nan muss es dir ja erst nachweißen können, Ohne Grund wird die Bewährung nicht einfach widerrufen.

07.02.2018 20:40
Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Fällt das eigentlich unter Verleumdung?
Anonym 196806
29 Beiträge
07.02.2018 20:43
Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?

07.02.2018 20:51
Das wäre doch eine Frage für Deinen Anwalt! Der kennt den Verfahrensdtand und hat Erfahrung mit der für Deinen Fall zuständigen StA...
07.02.2018 20:53
Hast du nicht wegen dem selben thema schon mal einen thread erstellt?
07.02.2018 20:57
Zitat von Anonym 196806:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?


ich meine das er dir was unterstellt was du nicht getan hast.
Anonym 196806
29 Beiträge
07.02.2018 21:06
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Anonym 196806:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?


ich meine das er dir was unterstellt was du nicht getan hast.


Naja ich muss ja beweißen das ich es versendet habe, wobei ich es eig komisch finde da er ja nur das Handy gezahlt hat, und die Speicherkarte nur so dabei war.
Glücksstein
4372 Beiträge
07.02.2018 21:10
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Anonym 196806:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?


ich meine das er dir was unterstellt was du nicht getan hast.


Ich frag mich was das für ein Anwalt ist der seiner Mandantin nicht erklärt wie es vor Gericht aussieht falls es überhaupt zur Verhandlung kommt was ich bezweifle denn es steht Aussage gg Aussage.
Er muss erstmal beweisen das er nichts erhalten hat, zudem ist Sie nicht verpflichtet mit Einschreiben zu verschicken. Aber das sollte dir hoffentlich gleich eine Lehre sein nichts mehr ohne Einschreiben zu verschicken wenn's um Verkauf ect geht.
07.02.2018 21:11
ja eben das mein ich ja.*-* komische Sache...
Anonym 196806
29 Beiträge
07.02.2018 21:16
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Anonym 196806:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?


ich meine das er dir was unterstellt was du nicht getan hast.


Ich frag mich was das für ein Anwalt ist der seiner Mandantin nicht erklärt wie es vor Gericht aussieht falls es überhaupt zur Verhandlung kommt was ich bezweifle denn es steht Aussage gg Aussage.
Er muss erstmal beweisen das er nichts erhalten hat, zudem ist Sie nicht verpflichtet mit Einschreiben zu verschicken. Aber das sollte dir hoffentlich gleich eine Lehre sein nichts mehr ohne Einschreiben zu verschicken wenn's um Verkauf ect geht.


Ich habe meinen Anwalt mehrmals gefragt, dieser sagte mir immer wenn es schlecht aussieht wird die Bewehrung widerrufen, auf meine Frage wie es aussieht weil ich mein Leben ja im Griff habe, (Besser als vor der Haft)
Kam nur diese Antwort.
Anonym 196806
29 Beiträge
07.02.2018 21:18
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Anonym 196806:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?


ich meine das er dir was unterstellt was du nicht getan hast.


Ich frag mich was das für ein Anwalt ist der seiner Mandantin nicht erklärt wie es vor Gericht aussieht falls es überhaupt zur Verhandlung kommt was ich bezweifle denn es steht Aussage gg Aussage.
Er muss erstmal beweisen das er nichts erhalten hat, zudem ist Sie nicht verpflichtet mit Einschreiben zu verschicken. Aber das sollte dir hoffentlich gleich eine Lehre sein nichts mehr ohne Einschreiben zu verschicken wenn's um Verkauf ect geht.


Aber wie soll er es denn Beweißen? Ich meine ich kann es groß nicht Beweißen ich habe nur den Beleg des Päckchen, Ohne Datum und ohne Sendung Nummer.

Ja das war mir definitiv eine Lehre

07.02.2018 21:19
Und er kann nicht belegen das er es nicht bekommen hat,
Aussage gegen Aussage, dafür wird dich kein Gericht
verurteilen also mach dich nicht verrückt. Heb den Beleg
auf und gut ist.
shelyra
69094 Beiträge
07.02.2018 21:19
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Anonym 196806:

Zitat von Engelchen1711:

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast brauchst du da auch
keine Angst haben, dein Anwalt wird das schon richten.

Das stimmt schon, aber ich habe Angst das sie mich auf Verdacht der Widerholungsgefahr in U-Haft Packen.

Hast du die Speicherkarte per normalem Brief verschickt? Oder per Einschreiben?

Die Speicherkarte und Das Ladekabel (was ja beim Kauf nicht dabei war , er mir aber schrieb das er unbedingt eins Bräuchte und ich eh eines Übrig hatte) habe ich als Päckchen versendet also keine Sendenummer oder sonstiges.


Fällt das eigentlich unter Verleumdung?

Was genau meinst du damit jetzt?


ich meine das er dir was unterstellt was du nicht getan hast.


Ich frag mich was das für ein Anwalt ist der seiner Mandantin nicht erklärt wie es vor Gericht aussieht falls es überhaupt zur Verhandlung kommt was ich bezweifle denn es steht Aussage gg Aussage.
Er muss erstmal beweisen das er nichts erhalten hat, zudem ist Sie nicht verpflichtet mit Einschreiben zu verschicken. Aber das sollte dir hoffentlich gleich eine Lehre sein nichts mehr ohne Einschreiben zu verschicken wenn's um Verkauf ect geht.

naja, es kommt da schon drauf an was vereinbart war!
wenn versicherter versand vereinbart war kann sie einzelne teile nicht einfach unversichert verschicken denn dass sie die speicherkarte vergessen hatte war ja nicht seine schuld, die hat er mitgekauft!

so einfach ist es nun auch nicht, dass sie da einfach fein raus ist...
07.02.2018 21:21
Ich blick da noch nicht ganz durch.

Du hast das handy nun mit oder ohne ladekabel angeboten?
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