Mütter- und Schwangerenforum

Wohnung außerordentlich kündigen

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Anonym 188827
12 Beiträge
16.06.2016 00:08
Hallo,

wir werden unsere Wohnung aufgrund diverser Vorkommnisse in letzter Zeit außerordentlich (zum 1.9.) kündigen.
So gab es u.a. Beleidigungen und einen körperlichen Angriff (vor die Brust schubsen) seitens unserer Vermieter.
Ebenso betreten diese ständig (sprich: min. 2x wöchentlich) unseren Garten, trotz unter Zeugen ausgesprochenen Hausverbots.

Die Kündigung werde ich per Einschreiben zustellen.
Wenn die Vermieter die Kündigung nicht anerkennen (glaub ich nicht, aber Nachmieter finden, dürfte schwierig sein), müssten diese dann einen Widerspruch schreiben? Wenn ja, in welcher Frist?
Oder gilt das Motto- wer nichts von sich hören lässt, hat Pech gehabt?

Das wir vor Gericht durchkämen, daran habe ich keine Zweifel. Ich würds aber gern so einfach wie möglich halten .

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Muss ja nicht jeder wissen...

16.06.2016 06:04
Soweit ich mich erinnere, kann der Vermieter gegen die außerordentliche Kündigung gar nicht keinen Widerspruch einlegen. Er kann nur auf Fortführung des Mietverhältnisses bestehen / klagen bzw. die fristgerechte Kündigung verlangen, wenn er die Gründe für die außerordentliche Kündigung nicht anerkannt.
eule86
213 Beiträge
16.06.2016 08:34
Ich frage mich grade wieso du diese Frage hier in einem Mama Forum stellst??? Ist nicht böse gemeint....
Aber ich würde bei sowas immer einen Anwalt für Mietrecht zu Rate ziehen und somit seit Ihr immer auf der Sicheren Seite.... Oder wenn es zu teuer ist kann man sich ja auch an den Mieterschutzbund wenden, der ist doch für solche Angelegenheiten da...
Anonym 188827
12 Beiträge
16.06.2016 13:08
Weil das hier ein großes Forum ist und fast immer jemand da ist, der etwas weiß .

Anwalt und Mieterschutzbund sind auch ne Kostenfrage.
Und man muss ja nicht mehr Pferde scheu machen, als nötig.

Gut zu wissen. Dann sollen sie mal klagen .
1. sind wir im Recht und 2. greif mal einem nackten Mann in die Tasche .

Die Zeit, die sie damit verbringen, hier Theater zu machen, sollten die lieber in eine Therapie investieren.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
16.06.2016 13:29
Zitat von Anonym 188827:

Weil das hier ein großes Forum ist und fast immer jemand da ist, der etwas weiß .

Anwalt und Mieterschutzbund sind auch ne Kostenfrage.
Und man muss ja nicht mehr Pferde scheu machen, als nötig.

Gut zu wissen. Dann sollen sie mal klagen .
1. sind wir im Recht und 2. greif mal einem nackten Mann in die Tasche .

Die Zeit, die sie damit verbringen, hier Theater zu machen, sollten die lieber in eine Therapie investieren.


Der vermieter stellt sein eigentum dir zur verfügung. Da sollte man etwas respektvoller umgehen. Und deine genannten gründe sind für mich kein grund für eine außerordentliche kündigung.
Und da wir nur deine version kennen bin ich ganz vorsichtig mit deinen Behauptungen. Und dein letzter, von mir zitierter kommentar, zeigt mir das auch ihr nicht so unschuldigt seit.
honigcocoon
599 Beiträge
16.06.2016 19:12
Ist denn irgendwas bzgl. Sonderkündigungsrecht vereinbart oder zur vorzeitigen Vertragsauflösung - z.Bsp. irgendwelche Bedingungen?

Ansonsten: Hast du Beweise für die Vorkommnisse?

Er muss nicht Widersprechen, sondern kann es dir einfach fristgerecht bestätigen und es sich von dir beweisen lassen, dass er dies nicht tun sollte.

Marz
15879 Beiträge
16.06.2016 19:27
Warum kündigt du nicht einfach fristgerecht und ordentlich? 1.9. ist ja nun nicht sofort... Was wäre da denn die Frist?
Anonym 188827
12 Beiträge
16.06.2016 20:03
@Seesternchen:
Da du keine Ahnung hast und nicht dabei warst, solltest du dann auch nicht urteilen!
Man sollte sein Eigentum dann auch pflegen und respektvoll mit Mietern umgehen!
Wenn seit Einzug das Badezimmer wg einer undichten Toilette quasi durchgängig unter Wasser steht (mit Toilettenwasser!!!) kann das schon mal nicht der Fall sein.
Oder wenn man vorm Einzug Schimmel überstreicht. Und die Wände nass sind. Vor allem der Keller. Und das so, das bereits der Küchenboden abgesackt ist. Oder wenn an einer Außentür ein Scharnier gebrochen ist und er sagt:"Weiß ich, das ist, weil ich die selbst eingebaut habe und ich bin ja kein Fachmann".
Es ist auch nicht normal, wenn Müll rausgebracht wurde, sofort hinterher zu rennen und zu gucken, was weggeschmissen wurde. Oder an 2 Türen sturmzuklingeln, weil mal keiner aufmacht (ja, soll tatsächlich vorkommen, dass man krank im Bett liegt).
Oder einen Roller zu zerkratzen. Oder irgendwelche Sachen auf unsere Terrasse schmeißen (an die er gar nicht kommen dürfte, weil er dafür ja den Garten betritt, für den er Hausverbot hat).
Oder Leute anzugreifen. Oder brüllend zu beschimpfen.

Zeugen gibt es reichlich, inkl. Vormieter, die ähnliches hatten.
Wenn jemand seit 25 Jahren vermietet und alle spätestens nach einem Jahr wieder ausziehen, liegt wahrscheinlich nicht an den Mietern!
Zumal es mit Vormietern sogar bereits Prügeleien (!) gab.

Ja, der Typ braucht auf jeden Fall eine Therapie!
Und ja, Gericht erachten es als Grund für eine fristlose Kündigung, wenn ein Vermieter Mieter beschimpft!

Vielen Dank also für deinen absolut unnötigen Kommentar!

@honigcocoon: Nein, es gelten die normalen gesetzlichen Vorschriften. Und da steht ja immer drin, dass eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn so gravierende Gründe vorliegt, dass ein weiterführen des Mietverhältnisses nicht möglich ist.

@marz:
Mit Frist wäre es der 1.10.
Und wir sind weder in der Lage (und schon gar nicht willens angesichts der Vorfälle) doppelt Miete zu zahlen, noch wollen wir hier einen Tag länger wohnen, als unbedingt nötig!
Der Wohnungsmarkt ist aber auch hier etwas angespannt, und wir haben erst zum 1.9. etwas gefunden.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
16.06.2016 20:14
Wenn du es doch eh besser weißt, warum fragst du dann?

Ich hoffe ihr habt das alles schon dem Anwalt übergeben und der hat dem vermieter eine frist gesetzt um alle mängel zu beseitigen und andere dinge zu unterlassen, so sie denn stimmen. Denn wer schreibt, der bleibt.

Und nur weil ein vormieter sich prügelt heißt es nicht dass der vermieter ein arsch ist. Vielleicht hat er einfach kein gutes händchen um sich ordentliche mieter zu nehmen, wie auch frauen oft den selben Charakterschwachen Mann lieben, trotz schlechten Erfahrungen...
Anonym 188827
12 Beiträge
16.06.2016 20:19
Die Vormieterin, die wir kennengelernt haben, ist absolut in Ordnung.
Und in 25 Jahren mit an die 30 Mietern ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass das alles Assis waren .

Wir hatten vorher im Übrigen nie Ärger mit Vermietern .

Es gibt Leute, die sollten einfach nicht vermieten (und ihre Mitmenschen auch sonst nicht belästigen).
Er hat uns! attackiert und nicht andersrum. Das wird er bei dem Mieter genauso gemacht haben ( da hat er auch in deren Garten rumspioniert und wurde erwischt) und der hat sich das halt nicht so gefallen lassen.

Normale Mängel lassen sich vielleicht beseitigen. Charaktermängel seitens des Vermieters leider nicht.
Und wie er einen abgesackten Boden wieder in Ordnung bringen will, darauf bin ich auch gespannt.

Wir haben kein Interesse an irgendwelchen größeren Auseinandersetzungen.
Wir wollen einfach nur noch ausziehen und unsere Ruhe!
Anonym 188827
12 Beiträge
16.06.2016 20:21
Lies vielleicht nochmal meine Frage oben, dann erklärt sich das vielleicht für dich.
Es hießt nicht "Her mit Unterstellungen und unnützen Kommentaren", sondern "Kann/Muss er der Kündigung widersprechen?" .
Choco
4203 Beiträge
16.06.2016 20:29
Zitat von Anonym 188827:

@Seesternchen:
Da du keine Ahnung hast und nicht dabei warst, solltest du dann auch nicht urteilen!
Man sollte sein Eigentum dann auch pflegen und respektvoll mit Mietern umgehen!
Wenn seit Einzug das Badezimmer wg einer undichten Toilette quasi durchgängig unter Wasser steht (mit Toilettenwasser!!!) kann das schon mal nicht der Fall sein.
Oder wenn man vorm Einzug Schimmel überstreicht. Und die Wände nass sind. Vor allem der Keller. Und das so, das bereits der Küchenboden abgesackt ist. Oder wenn an einer Außentür ein Scharnier gebrochen ist und er sagt:"Weiß ich, das ist, weil ich die selbst eingebaut habe und ich bin ja kein Fachmann".
Es ist auch nicht normal, wenn Müll rausgebracht wurde, sofort hinterher zu rennen und zu gucken, was weggeschmissen wurde. Oder an 2 Türen sturmzuklingeln, weil mal keiner aufmacht (ja, soll tatsächlich vorkommen, dass man krank im Bett liegt).
Oder einen Roller zu zerkratzen. Oder irgendwelche Sachen auf unsere Terrasse schmeißen (an die er gar nicht kommen dürfte, weil er dafür ja den Garten betritt, für den er Hausverbot hat).
Oder Leute anzugreifen. Oder brüllend zu beschimpfen.

Zeugen gibt es reichlich, inkl. Vormieter, die ähnliches hatten.
Wenn jemand seit 25 Jahren vermietet und alle spätestens nach einem Jahr wieder ausziehen, liegt wahrscheinlich nicht an den Mietern!
Zumal es mit Vormietern sogar bereits Prügeleien (!) gab.

Ja, der Typ braucht auf jeden Fall eine Therapie!
Und ja, Gericht erachten es als Grund für eine fristlose Kündigung, wenn ein Vermieter Mieter beschimpft!

Vielen Dank also für deinen absolut unnötigen Kommentar!

@honigcocoon: Nein, es gelten die normalen gesetzlichen Vorschriften. Und da steht ja immer drin, dass eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn so gravierende Gründe vorliegt, dass ein weiterführen des Mietverhältnisses nicht möglich ist.

@marz:
Mit Frist wäre es der 1.10.
Und wir sind weder in der Lage (und schon gar nicht willens angesichts der Vorfälle) doppelt Miete zu zahlen, noch wollen wir hier einen Tag länger wohnen, als unbedingt nötig!
Der Wohnungsmarkt ist aber auch hier etwas angespannt, und wir haben erst zum 1.9. etwas gefunden.


Alles was du beschreibst ist verständlich, aber nicht zwangsläufig ein Grund zur fristlosen Kündigung. Würde der Vermieter zb. schriftlich über die Mängel informiert und unter Fristsetzung dazu aufgefordert, die Mängel zu beseitigen? Da gibt es viele Faktoren und "recht haben" heißt auch leider nicht automatisch recht bekommen ". Stellt euch auf Streit ein und überlegt, nicht lieber die paar Euro für den Mieterschutzbund zu investieren. Oder schaut mal, ob ihr Prozesskostenhilfe für eine anwaltliche Vertretung bekommen würdet? Ich würde fristlos und hilfsweise auch fristgerecht zum 01.10. kündigen, damit ihr spätestens da raus seid.
Choco
4203 Beiträge
16.06.2016 20:30
Zitat von Anonym 188827:

Lies vielleicht nochmal meine Frage oben, dann erklärt sich das vielleicht für dich.
Es hießt nicht "Her mit Unterstellungen und unnützen Kommentaren", sondern "Kann/Muss er der Kündigung widersprechen?" .


Vielleicht solltest du trotz allem Verständnis mal dein Auftreten gegenüber anderen Menschen überdenken..
16.06.2016 20:33
Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 188827:

Lies vielleicht nochmal meine Frage oben, dann erklärt sich das vielleicht für dich.
Es hießt nicht "Her mit Unterstellungen und unnützen Kommentaren", sondern "Kann/Muss er der Kündigung widersprechen?" .


Vielleicht solltest du trotz allem Verständnis mal dein Auftreten gegenüber anderen Menschen überdenken..


Sie hat doch absolut Recht - meiner Meinung nach.
Anonym 188827
12 Beiträge
16.06.2016 20:34
@choco:
Danke .

Das ist ein guter Hinweis zur Kündigung.
Der Mieterschutzbund hier ist leider nicht brauchbar. Zum einen beträgt der kostenmäßig fast 1/3 unserer Kaltmiete und zum anderen kann man sehr, sehr lange warten, bis die mal in Bewegung kommen.

Prozesskostenhilfe haben wir wegen einer arbeitsgerichtenlichen Sache bereits vor kurzem in Anspruch genommen.
Ich möchte da die "Staatskasse" wegen solchen Idioten nicht unnötig beanspruchen, sowas finde ich irgendwie doof.
Und ich möchte hier eigentlich keine "große Sache" draus machen.
Ich habe den Krieg nicht gestartet und auch keine Lust, ihn weiterzuführen.
Die sollen die Kündigung einfach akzeptieren und uns in Ruhe lassen.
Ist für alle Beteiligten am einfachsten und unkompliziertesten.
Eigentlich.
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