Wohnung ungesehen gemietet
07.08.2013 15:32
Hallo zusammen ,
die schwester von meinen Freund hat wie der Titel schon sagt ungesehen eine Wohnung gemietet ... Das das total leichtsinnig ist und total doof weiss sie selbst . So sie hatte sich auch schon auf das schlimmste was die Renovierungen betrifft eingestellt , war und ist für sie kein Problem . 3 ihrer Freundinnen wohnen im selben Objekt und die haben alle top wohnungen .
Soweit so gut , heute war übergabe und heute hat sie das erste mal die Wohnung gesehen , sie ist fast hinten über gekippt , nicht nur das die Wohnung in einen so dermaßen desolaten Zustand ist , nein , im Schlafzimmer sind überall dunkelbraune Wasserflecken (wand fühlte sich trocken an) rund ums fenster und der rest von raum wurde mit Styroporplatten verkleidet .
Sie hat die Übergabe aus diesen grund abgelehnt und meldung bei dem Vermietverein gemacht .
Wie sieht das nun aus , könnte sie aufgrund der unbewohnbarkeit - weil ichd enke das da bestimmt extrem viel schimmel hinter ist - das Mietverhältnis aufheben lassen oder muss das den ganz normalen Gang gehen wie als wenn man drin wohnen würde ?
die schwester von meinen Freund hat wie der Titel schon sagt ungesehen eine Wohnung gemietet ... Das das total leichtsinnig ist und total doof weiss sie selbst . So sie hatte sich auch schon auf das schlimmste was die Renovierungen betrifft eingestellt , war und ist für sie kein Problem . 3 ihrer Freundinnen wohnen im selben Objekt und die haben alle top wohnungen .
Soweit so gut , heute war übergabe und heute hat sie das erste mal die Wohnung gesehen , sie ist fast hinten über gekippt , nicht nur das die Wohnung in einen so dermaßen desolaten Zustand ist , nein , im Schlafzimmer sind überall dunkelbraune Wasserflecken (wand fühlte sich trocken an) rund ums fenster und der rest von raum wurde mit Styroporplatten verkleidet .
Sie hat die Übergabe aus diesen grund abgelehnt und meldung bei dem Vermietverein gemacht .
Wie sieht das nun aus , könnte sie aufgrund der unbewohnbarkeit - weil ichd enke das da bestimmt extrem viel schimmel hinter ist - das Mietverhältnis aufheben lassen oder muss das den ganz normalen Gang gehen wie als wenn man drin wohnen würde ?
07.08.2013 16:34
Ähm wenn sie einen Vertrag unterschrieben hat wird sie wohl Pech haben... Sie hat die Wohnung gemietet und ich denke es wird über den normalen weg gehen
07.08.2013 16:42
Sie muss jetzt normal kündigen und die Wohnung dann wieder abgeben. Allerdings empfehle ich dringend, dass sie alle Mängel aufschreibt und dem Vermieter bei der Übernahme zur Unterschrift vorlegt. Nicht, dass sie sonst bei Auszug auch noch für die bereits vorhandenen Mängel haften muss.
07.08.2013 17:38
Sorry, da kann ich nur den Kopf schütteln
Sehr naiv !!!!
Aber nun ist es ja so.....
Ich glaub auch, dass sie kündigen muss und leider sind die Kündigungsfristen bei 3 Monaten, zumindest ist es bei uns so.
Sehr naiv !!!!
Aber nun ist es ja so.....
Ich glaub auch, dass sie kündigen muss und leider sind die Kündigungsfristen bei 3 Monaten, zumindest ist es bei uns so.
07.08.2013 18:48
Zitat von Kitty4:
Sorry, da kann ich nur den Kopf schütteln![]()
Sehr naiv !!!!
Aber nun ist es ja so.....
Ich glaub auch, dass sie kündigen muss und leider sind die Kündigungsfristen bei 3 Monaten, zumindest ist es bei uns so.
Mein Freund musste seine Wohnung sogar ein Jahr behalten
07.08.2013 18:48
Mag sie Haustiere ? Ich hätte da noch eine wunderschöne Katze im Sack anzubieten.
07.08.2013 18:55
wer einem interessenten einem mieter eine wohnung ungesehen vermietet ist alles andere als seriös....
sowas würden wir nie machen! egal, wie sehr der interessent drängt!
deine schwester hat pech gehabt. wenn es jetzt noch nen jahresmietvertrag is, dann hat sie wirklich ein problem, denn sie ist einen gültigen vertrag eingegangen.
hat der vermieter von den mängeln erzählt??
wenn ja, hat sie doppelt pech, weil sie um die mängel wusste.
wenn nicht, könnte sie mal beim anwalt vorsprechen... aber sooog ute chancen wird sie nicht haben...
also entweder macht sie das beste draus und renoviert oder sie sucht sich neue wohnung und zahlt solange für die dauer zwei mieten...
eine wohnung unbesehen zu mieten wird ihr sicher kein zweites mal passieren. alles gute für sie!
sowas würden wir nie machen! egal, wie sehr der interessent drängt!
deine schwester hat pech gehabt. wenn es jetzt noch nen jahresmietvertrag is, dann hat sie wirklich ein problem, denn sie ist einen gültigen vertrag eingegangen.
hat der vermieter von den mängeln erzählt??
wenn ja, hat sie doppelt pech, weil sie um die mängel wusste.
wenn nicht, könnte sie mal beim anwalt vorsprechen... aber sooog ute chancen wird sie nicht haben...
also entweder macht sie das beste draus und renoviert oder sie sucht sich neue wohnung und zahlt solange für die dauer zwei mieten...
eine wohnung unbesehen zu mieten wird ihr sicher kein zweites mal passieren. alles gute für sie!
07.08.2013 18:58
Zitat von mamamone:
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Mag sie Haustiere ? Ich hätte da noch eine wunderschöne Katze im Sack anzubieten.
wie Informationsreich
07.08.2013 19:36
Ne, tut mir leid, aber da hab ich auch absolut kein Verständnis für..ich kann doch nich einfach ne Wohnung anmieten, ohne diese jemals betreten zu haben...Man kauft doch auch kein Auto, ohne es sich angeschaut zu haben....Das is wirklich einfach dumm...Sorry..
Ja, was auf sie zu kommt....Wenn sie nix von den Mängel wusste, könnte sie auf "Arglistige Täuschung" plädieren und quasi somit sagen "Wenn ich von den Mängel gewusst hätte, wäre ich den Vertrag nicht eingegangen" Aber da sie ja keine Besichtigung gemacht hat, wird sie es da ziemlich schwer haben..
Ja, was auf sie zu kommt....Wenn sie nix von den Mängel wusste, könnte sie auf "Arglistige Täuschung" plädieren und quasi somit sagen "Wenn ich von den Mängel gewusst hätte, wäre ich den Vertrag nicht eingegangen" Aber da sie ja keine Besichtigung gemacht hat, wird sie es da ziemlich schwer haben..
07.08.2013 20:59
Alle Mängel im Übergabeprotokoll aufführen.
Der Vermieter muss die dann beseitigen.
Der Vermieter muss die dann beseitigen.
07.08.2013 21:58
Die 3 bis 12 Mieten wird sie wohl oder übel leisten müssen (je nachdem was für einen Vertrag sie hat).
Arglistige Täuschung wäre es nur wenn sie sich die Wohnung angesehen hätte und der Vermieter z. B. Schimmel versteckt hätte und sie es bei der Übergabe oder später gesehen hätte.
Ganz ehrlich: Wer so doof is, für den ist das die gerechte Strafe.
Jetzt weiß sie auf jeden Fall was sie nie wieder tut.
Arglistige Täuschung wäre es nur wenn sie sich die Wohnung angesehen hätte und der Vermieter z. B. Schimmel versteckt hätte und sie es bei der Übergabe oder später gesehen hätte.
Ganz ehrlich: Wer so doof is, für den ist das die gerechte Strafe.
Jetzt weiß sie auf jeden Fall was sie nie wieder tut.
07.08.2013 22:03
Zitat von Zimtstern0402:
Die 3 bis 12 Mieten wird sie wohl oder übel leisten müssen (je nachdem was für einen Vertrag sie hat).
Arglistige Täuschung wäre es nur wenn sie sich die Wohnung angesehen hätte und der Vermieter z. B. Schimmel versteckt hätte und sie es bei der Übergabe oder später gesehen hätte.
Ganz ehrlich: Wer so doof is, für den ist das die gerechte Strafe.
Jetzt weiß sie auf jeden Fall was sie nie wieder tut.
Deswegen sagte ich ja, dass es sehr schwer wird, sowas durch zu bekommen
07.08.2013 23:52
Zitat von mamamone:
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Mag sie Haustiere ? Ich hätte da noch eine wunderschöne Katze im Sack anzubieten.
08.08.2013 00:07
Styropor abmachen und schauen, ob da Schjimmel ist. Wenn ja, ist ja klar, dass sie dafür nichts kann, dann ist der Vermieter zuständig. Auch bei den anderen Sachen. Alles protokollieren und das beim Vermieter einreichen. Schäden am Mauerwerk, etc sind vom Vermieter zu beseitigen.
08.08.2013 00:10
Vermutet ihr denn, dass da alles voller Schimmel ist oder wisst ihr es genau? Das ist an dieser Stelle wichtig!
Sollte die Wohnung wirklich unbewohnbar sein, dann kommt sie selbstverständlich aus dem Vertrag raus. Für solche Fälle gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Somit muss keine 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten werden.
Sollte die Wohnung wirklich unbewohnbar sein, dann kommt sie selbstverständlich aus dem Vertrag raus. Für solche Fälle gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Somit muss keine 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten werden.
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