Mütter- und Schwangerenforum

Wohnungsgeberbestätigung

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Glücksstein
4445 Beiträge
30.10.2017 09:06
Hallo

folgendes Problem :

Wir ziehen in 4 Wochen um.
Nun hatte ich mit meinem Vermieter gesprochen wegen der Abmeldung fürs Einwohnermeldeamt.
Dee sagte mir dass das Amt die Abmeldung wegen zu viel Aufwand nicht mehr fordert, lediglich die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters.

Da die neue Wohnung über mein Mann läuft, wurde ich bei der Selbstauskunft mit angegeben das ich in die Wohnung mit einziehe.

Jetzt ist es so, das der neue Vermieter verlangt das ich ihm ein Dreizeiler zusenden soll zum bestätigen.
Das Einwohnermeldeamt akzeptiert das in der Form aber nicht. Die wollen das korrekt ausgefüllt haben über dieses Formular.

Der neue Vermieter meinte, da ich nicht im Mietvertrag steh (nur mein Mann) müssen die das auch nicht. Außer ich zahle einen Mitgliedsbeitrag zum Eintritt von 80€ dann würden sie das machen.

Mein Vermieter meinte aber das der neue Vermieter dazu verpflichtet sei da mich mein Mann in der Selbstauskunft mit angegeben hat.

Was ist jetzt korrekt?
Ich muss mich ja dann ummelden können sonst bin ich ewig auf der alten Adresse gemeldet.

Ich will keine 80€ Eintrittsgeld zahln damit die den wisch ausfüllen.
30.10.2017 15:49
Ich bin damals einfach zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe gesagt ich wohne jetzt da und da, dann gab es hinten auf den Aufweis einen Kleber mit der neuen Adresse und alles war gut.
30.10.2017 16:00
Ich stehe auch nicht im Mietvertrag, bin zu meinem Mann gezogen, unsere Vermieterin hat mir den wisch anstandslos ausgefüllt.
Glücksstein
4445 Beiträge
30.10.2017 16:18
Zitat von stech09:

Ich bin damals einfach zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe gesagt ich wohne jetzt da und da, dann gab es hinten auf den Aufweis einen Kleber mit der neuen Adresse und alles war gut.


Es gibt aber seit 2015 ein neues Gesetz. Also brauch ich die Bescheinigung.
Versteh nicht wieso ich erst Mitglied werden soll für ein Zettel
30.10.2017 16:21
Zitat von Glücksstein:

Zitat von stech09:

Ich bin damals einfach zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe gesagt ich wohne jetzt da und da, dann gab es hinten auf den Aufweis einen Kleber mit der neuen Adresse und alles war gut.


Es gibt aber seit 2015 ein neues Gesetz. Also brauch ich die Bescheinigung.
Versteh nicht wieso ich erst Mitglied werden soll für ein Zettel


O.k, bin das letzte Mal 2009 umgezogen.

Das würde ich dann auch nicht machen, 80€ nur damit sie dir einen Zettel ausfüllen, ist arg übertrieben.
Lade
9759 Beiträge
30.10.2017 16:27
Ich begreife nicht ganz, wo du Mitglied werden sollst.
In der Wohnungsgeberbestätigung werden doch einfach alle Personen eingetragen, und einmal unterschrieben. Da steht nicht mal drin, wer der Mieter ist
Glücksstein
4445 Beiträge
30.10.2017 16:34
Zitat von Lade:

Ich begreife nicht ganz, wo du Mitglied werden sollst.
In der Wohnungsgeberbestätigung werden doch einfach alle Personen eingetragen, und einmal unterschrieben. Da steht nicht mal drin, wer der Mieter ist


Das is ein Vermieter wo man Genossenschaftsanteile zahlt. 1500€
Die bezahlt der Hauptmieter und wenn ich Mitglied werden will soll ich 80€ zahln damit ich im Mietvertrag steh und die den wisch ausfüllen.
Aber ich pflege kein Interesse daran im Mietvertrag zu stehn, wozu auch? Es ist ja in der Selbstauskunft hinterlegt wer noch alles mit einzieht neben dem Hauptmieter.
shelyra
69260 Beiträge
30.10.2017 16:35
ich würd beim einwohenrmeldeamt anrufen und denen dein dilemma schildern. vielleicht gibt es noch eine andere möglichkeit
Glücksstein
4445 Beiträge
30.10.2017 16:37
Zitat von shelyra:

ich würd beim einwohenrmeldeamt anrufen und denen dein dilemma schildern. vielleicht gibt es noch eine andere möglichkeit


Hab ich schon gemacht, die bestehn auf das Schreiben sonst kämen auf mich bis zu 1000€ Geldbuße zu wenn ich mich binnen der 2 Wochen nicht umgemeldet habe.

Ich seh aber nicht ein, dem Vermieter jetzt 80€ zu zahlen wenn er verpflichtet ist mir das auszufüllen. Ich will schließlich nur die Bestätigung das ich da mit einziehe, mehr nicht
X-tiane
368 Beiträge
30.10.2017 16:49
Das ist ja kompliziert. Ich stehe auch nicht im Mietvertrag und bin damals einfach auf die Gemeinde und habe gesagt, ich wohn jetzt dort. Personen wurde geändert und gut war. Ist auch noch nicht so lange her.
nilou
14833 Beiträge
30.10.2017 17:35
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Lade:

Ich begreife nicht ganz, wo du Mitglied werden sollst.
In der Wohnungsgeberbestätigung werden doch einfach alle Personen eingetragen, und einmal unterschrieben. Da steht nicht mal drin, wer der Mieter ist


Das is ein Vermieter wo man Genossenschaftsanteile zahlt. 1500€
Die bezahlt der Hauptmieter und wenn ich Mitglied werden will soll ich 80€ zahln damit ich im Mietvertrag steh und die den wisch ausfüllen.
Aber ich pflege kein Interesse daran im Mietvertrag zu stehn, wozu auch? Es ist ja in der Selbstauskunft hinterlegt wer noch alles mit einzieht neben dem Hauptmieter.


Aber dann ist es doch egal. Werde Mitglied und Zahl die 80 €. Die werden mit verzinst und die bekommt ihr doch beim Auszug wieder. Also da würde ich keinen Aufriss machen, ihr verliert das Geld ja nicht.
Glücksstein
4445 Beiträge
30.10.2017 17:50
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Lade:

Ich begreife nicht ganz, wo du Mitglied werden sollst.
In der Wohnungsgeberbestätigung werden doch einfach alle Personen eingetragen, und einmal unterschrieben. Da steht nicht mal drin, wer der Mieter ist


Das is ein Vermieter wo man Genossenschaftsanteile zahlt. 1500€
Die bezahlt der Hauptmieter und wenn ich Mitglied werden will soll ich 80€ zahln damit ich im Mietvertrag steh und die den wisch ausfüllen.
Aber ich pflege kein Interesse daran im Mietvertrag zu stehn, wozu auch? Es ist ja in der Selbstauskunft hinterlegt wer noch alles mit einzieht neben dem Hauptmieter.


Aber dann ist es doch egal. Werde Mitglied und Zahl die 80 €. Die werden mit verzinst und die bekommt ihr doch beim Auszug wieder. Also da würde ich keinen Aufriss machen, ihr verliert das Geld ja nicht.


Für uns schon. Wir hatten diesen Monat und kommenden genug Ausgaben das fast nichts übrig bleibt. Und ich will kein Mitglied werden das reicht wenns mein Mann ist. Dann klär ich das übern Anwalt wenn die partout nicht wollen.
Titanium2016
3305 Beiträge
30.10.2017 20:06
Du kannst diese Bescheinigung selbst ausfüllen. Unterschreiben muss nur dein Mann, da er der Hauptmieter ist und im Mietvertrag steht . Die Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter wird in diesem Formular nur benannt. Und die wissen ja schon Bescheid.
BlödmannVomDienst
25934 Beiträge
30.10.2017 20:38
Zitat von Titanium2016:

Du kannst diese Bescheinigung selbst ausfüllen. Unterschreiben muss nur dein Mann, da er der Hauptmieter ist und im Mietvertrag steht . Die Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter wird in diesem Formular nur benannt. Und die wissen ja schon Bescheid.


Genau, in deinem (TS) Fall ist dein Mann der Wohnungsgeber. Hier nochmal nachzulesen.

https://www.jurion.de/gesetze/bmgvwv/19/
Lavellen
527 Beiträge
30.10.2017 20:52
Zitat von Titanium2016:

Du kannst diese Bescheinigung selbst ausfüllen. Unterschreiben muss nur dein Mann, da er der Hauptmieter ist und im Mietvertrag steht . Die Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter wird in diesem Formular nur benannt. Und die wissen ja schon Bescheid.


Jap, hat bei uns auch so funktioniert, als mein Freund bei mir eingezogen ist.
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