Mütter- und Schwangerenforum

Unter 3 in Kindergarten - ich arbeite nicht - trotzdem kita-gutschein?

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Mama1982
9632 Beiträge
22.08.2010 09:25
Zitat von fluse79:

Zitat von Maja0407:

Zitat von anni-hbg:

Hallo,

wir sind am überlegen, ob wir unsere Tochter mit 2 Jahren in den Kindergarten geben (so für ca. 3 Stunden), damit sie einerseits viel mit anderen Kindern spielen kann und ich andererseits ein bißchen mehr Zeit für das Geschwisterchen, was dann dazukommt, alleine hätte, was ja auch gleichzeitig wieder eine Entlastung für mich wäre. Schließlich sind die beiden nur 20 monate auseinanander und letztendlich hätten wir glaube ich alle was davon

Nun aber zur eigentlichen Frage: Habe ich einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn ich nicht arbeite und meine Tochter mit 2 Jahren für 3 Stunden in den Kindergarten geht?

Vielen Dank für eure Antworten!


Jedes Kind hat ab dem 2. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Bei Geringverdienern und/oder Hartz IV - Empfängern wird entweder nur ein geringer Betrag fällig, bzw. garnichts.

Wenn eines der beiden Elternteile zu Hause ist, dann steht dem Kind jedoch nur ein Halbtagsplatz zu, was ca. 4 Stunden wären.

der Rechtsanspruch besteht erst ab dem 3ten Lebensjahr


22.08.2010 09:31
Zitat von fluse79:

Zitat von Maja0407:

Zitat von anni-hbg:

Hallo,

wir sind am überlegen, ob wir unsere Tochter mit 2 Jahren in den Kindergarten geben (so für ca. 3 Stunden), damit sie einerseits viel mit anderen Kindern spielen kann und ich andererseits ein bißchen mehr Zeit für das Geschwisterchen, was dann dazukommt, alleine hätte, was ja auch gleichzeitig wieder eine Entlastung für mich wäre. Schließlich sind die beiden nur 20 monate auseinanander und letztendlich hätten wir glaube ich alle was davon

Nun aber zur eigentlichen Frage: Habe ich einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn ich nicht arbeite und meine Tochter mit 2 Jahren für 3 Stunden in den Kindergarten geht?

Vielen Dank für eure Antworten!


Jedes Kind hat ab dem 2. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Bei Geringverdienern und/oder Hartz IV - Empfängern wird entweder nur ein geringer Betrag fällig, bzw. garnichts.

Wenn eines der beiden Elternteile zu Hause ist, dann steht dem Kind jedoch nur ein Halbtagsplatz zu, was ca. 4 Stunden wären.

der Rechtsanspruch besteht erst ab dem 3ten Lebensjahr


aber wieso gibt es dann Kitas schon ab 3 Monate?
oder muss man sein Kind ab 3 Jahre hinschicken?
Mama1982
9632 Beiträge
22.08.2010 09:34
Ja das ist doch für die wo die eltern arbeiten gehen wo es halt nicht anderes geht und man hat nen rechtsanspruch auf einen platz wenn die kids 3 sind!und Vorschule müßen alles besuchen
22.08.2010 09:35
Zitat von Mama1982:

Na gegen die kita so früh bin ich nicht wenn beide arbeiten gehen/müssen aber nicht wenn einer zu hause ist und dann die kids so zeitig in die kita "stecken"will!
Und ganz ehrlich ich habe meinen großen mit anfang 2 in die kita stecken müßen und mir hat mein herz geblutet er hat rotz und wasser geheuelt trotz 14 tage eingewöhnung ging das über 1 jahr so das er nur geweint hat ich würde es nicht "freiwillig" machen nur damit ich mich um mein 2 kind besser kümmern kann oder so ähnlich sorry dann hätte se noch etwas warten soll bis zum nächsten kind find ich auch wenn sie jetzt sagt das ist nicht der einzige grund na aber mit einer der gründe und das ist schon schlimm genug find ich!


ich bin auch noch zu haus wegen elternzeit,aber bei uns wird immer nur zum 01.08 jeden jahres aufgenommen und nächstes jahr wäre es mir zu spät und so geht er eben schon mit 2 1/2 hin!

das mit der eingewöhnung kann einem aber auch bei einem 3 jährigen kind passieren!
Mama1982
9632 Beiträge
22.08.2010 09:37
Ja ist mir schon klar trotzdem find ich wenn man mit seinen popo zu hause ist kann man sich um die kids kümmern
LeaMia0809
18644 Beiträge
22.08.2010 09:37
Es gibt Kita´s ab 3 Monate für Eltern die "Arbeiten"
Warum sollte denn ein 3 Monate altes kind in die Kita, wenn die Mutter zuhause ist.

Ich bin ganz klar der Meinung: Wenn ein Elternteil zuhause ist, braucht das Kind nicht in den Kindergarten!

Kontakte mit Kindern kann man auch so knüpfen
22.08.2010 09:37
Zitat von Mama1982:

Ja das ist doch für die wo die eltern arbeiten gehen wo es halt nicht anderes geht und man hat nen rechtsanspruch auf einen platz wenn die kids 3 sind!und Vorschule müßen alles besuchen


aber was ist wenn die eltern sich zu spät anmelden?dann hat man doch keinen anspruch oder wie läuft das dann wenn im wunschkindergarten kein platz mehr ist?
LeaMia0809
18644 Beiträge
22.08.2010 09:39
Zitat von Gummibärchen_15:

Es gibt Kita´s ab 3 Monate für Eltern die "Arbeiten"
Warum sollte denn ein 3 Monate altes kind in die Kita, wenn die Mutter zuhause ist.

Ich bin ganz klar der Meinung: Wenn ein Elternteil zuhause ist, braucht das Kind nicht in den Kindergarten!

Kontakte mit Kindern kann man auch so knüpfen


Also aber ab 3 Jahre bin ich für Kindergarten, nicht falsch verstehen
22.08.2010 09:39
Zitat von anni-hbg:

Hallo,

wir sind am überlegen, ob wir unsere Tochter mit 2 Jahren in den Kindergarten geben (so für ca. 3 Stunden), damit sie einerseits viel mit anderen Kindern spielen kann und ich andererseits ein bißchen mehr Zeit für das Geschwisterchen, was dann dazukommt, alleine hätte, was ja auch gleichzeitig wieder eine Entlastung für mich wäre. Schließlich sind die beiden nur 20 monate auseinanander und letztendlich hätten wir glaube ich alle was davon

Nun aber zur eigentlichen Frage: Habe ich einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn ich nicht arbeite und meine Tochter mit 2 Jahren für 3 Stunden in den Kindergarten geht?

Vielen Dank für eure Antworten!


weist du..genauso hatte ich auch gedacht.
Das Problem dabei ist,das (fast) alle Kindergartenplätze die U3 Sind eigentlich für die Mütter reserviert sind die arbeiten wollen/möchtrn /müssen

Mir hat man damals erklärt :" Wenn sie eine Beschäftigung nachweisen dann bekommen sie auch einen KITA platz.
Die U3 Plätze sind so rar. Da kann ich das schon verstehen dasd die Mütter mit Beruf erstmal bevorzugt werden.
Wenn es davon genug plätze geben würde,dann würde ich mein kind ohne schlechtes Gewissen auch dort hin bringen wollen.

22.08.2010 09:39
Zitat von Mama1982:

Ja ist mir schon klar trotzdem find ich wenn man mit seinen popo zu hause ist kann man sich um die kids kümmern


das man sich um sein kind kümmert,versteht sich ja eigendlich von selbst
LeaMia0809
18644 Beiträge
22.08.2010 09:40
Zitat von Nici_H:

Zitat von Mama1982:

Ja das ist doch für die wo die eltern arbeiten gehen wo es halt nicht anderes geht und man hat nen rechtsanspruch auf einen platz wenn die kids 3 sind!und Vorschule müßen alles besuchen


aber was ist wenn die eltern sich zu spät anmelden?dann hat man doch keinen anspruch oder wie läuft das dann wenn im wunschkindergarten kein platz mehr ist?


Daher muss man sich bei mehreren Kindergärten anmelden, dass steht aber auch auf der Anmeldung

Und ein Kind mit 3 Jahren hat eher nen anspruch auf den Platz als ein 2 Jähriger
Mama1982
9632 Beiträge
22.08.2010 09:44
genau so schaut es aus Gummibärchen! !
laeticia
5892 Beiträge
22.08.2010 09:46
Zitat von Pauli:

Ich denke du hast dich für zwei Kinder entschieden, dann solltest du beiden auch gerecht werden können ohne das ältere "abzuschieben" (mir fällt gerade kein passender Ausruck ein)
leider hab ich auch das gefühl gehabt, dass es ums abschieben geht. entschuldie TS wenn dich das jetzt sauer macht. aber ich habe meine tochter bekommen da war mein ältester 2j3m er hatte einen ganztags kitaplatz. trotzdem war er oft daheim die ersten monate weil ich die kleine erst mit 5 monaten zur kita gebracht hab. und am anfang hab ich die kleine auch nur 3-4 stunden gebracht und nahm beide immer gleichzeitig mit nachhause, obwohl ich nur 11min für den Heimweg brauche. vlt ist es bei dir nur die sorge dass du dann beides nicht so schaffst, aber denke du wirst selbst sehen dass es geht.
ich bin auch in berlin, hier kriegt man einen kitaplatz für kids U3j nur wenn man arbeitet oder ausbildung macht. aber du könntest bestimmt bei verschiedenen kitas nachfragen, ob du einen platz bekommst wird davon abhängen wie voll sie sind und wer auf der warteliste steht. für die übernahme, denke ich wird es einkommensabhängig berechnet und das überall.(denke ich) verdient dein mann zu wenig, kann sein dass ihr net viel zahlen müsst.
ps: nur einen anruf bei der Kitagutscheinstelle und deine frage wird in null koma nix beantwortet
laeticia
5892 Beiträge
22.08.2010 09:51
Zitat von Nici_H:

Zitat von fluse79:

Zitat von Maja0407:

Zitat von anni-hbg:

Hallo,

wir sind am überlegen, ob wir unsere Tochter mit 2 Jahren in den Kindergarten geben (so für ca. 3 Stunden), damit sie einerseits viel mit anderen Kindern spielen kann und ich andererseits ein bißchen mehr Zeit für das Geschwisterchen, was dann dazukommt, alleine hätte, was ja auch gleichzeitig wieder eine Entlastung für mich wäre. Schließlich sind die beiden nur 20 monate auseinanander und letztendlich hätten wir glaube ich alle was davon

Nun aber zur eigentlichen Frage: Habe ich einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn ich nicht arbeite und meine Tochter mit 2 Jahren für 3 Stunden in den Kindergarten geht?

Vielen Dank für eure Antworten!


Jedes Kind hat ab dem 2. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Bei Geringverdienern und/oder Hartz IV - Empfängern wird entweder nur ein geringer Betrag fällig, bzw. garnichts.

Wenn eines der beiden Elternteile zu Hause ist, dann steht dem Kind jedoch nur ein Halbtagsplatz zu, was ca. 4 Stunden wären.

der Rechtsanspruch besteht erst ab dem 3ten Lebensjahr


aber wieso gibt es dann Kitas schon ab 3 Monate?
oder muss man sein Kind ab 3 Jahre hinschicken?
MuSchu dauert ja nur 8 Wochen=> es gibt kitas die schon nach dem 2.M die kids nehmen wenn die eltern arbeiten oder zur uni bzw ausbildung müssen. bei uns nehmen nach dem 2M!
22.08.2010 09:53
Zitat von Gummibärchen_15:

Zitat von Nici_H:

Zitat von Mama1982:

Ja das ist doch für die wo die eltern arbeiten gehen wo es halt nicht anderes geht und man hat nen rechtsanspruch auf einen platz wenn die kids 3 sind!und Vorschule müßen alles besuchen


aber was ist wenn die eltern sich zu spät anmelden?dann hat man doch keinen anspruch oder wie läuft das dann wenn im wunschkindergarten kein platz mehr ist?


Daher muss man sich bei mehreren Kindergärten anmelden, dass steht aber auch auf der Anmeldung

Und ein Kind mit 3 Jahren hat eher nen anspruch auf den Platz als ein 2 Jähriger


das ist mir schon alles klar!!!
aber meine frage war ja nun was ist wenn ich mich nicht früh genug angemeldet habe ,es gibt ja einen anmeldeschluss und alles voll ist,wegen dem rechtsanspruch, werd ich dann irgendwo mit zwischengequetscht oder muss ich dann warten?
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